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Fluggastrechte bei Überbuchung: Mein Flug war überbucht – Bekomme ich eine Entschädigung?

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Seit 2010 auf dem Markt
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Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung bei Überbuchung“

  • Eine Überbuchung kann auftreten, wenn die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft, als Plätze im Flugzeug vorhanden sind.
  • Wenn Passagier:innen unfreiwillig von einem Flug ausgeschlossen werden, haben sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004.
  • In solchen Fällen haben Passagier:innen das Recht auf eine Entschädigung, die von der Fluggesellschaft geleistet werden muss.
  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke (Flugdistanz) ab und kann bis zu 600 Euro betragen.
  • Sie haben normalerweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie innerhalb der EU oder mit einer Fluggesellschaft mit Sitz in EU fliegen.
  • Die Fluggesellschaft muss Ihnen eine alternative Beförderung anbieten, wenn Ihr Flug überbucht ist.
  • Sie haben auch das Recht, auf eine Erstattung des Flugpreises, falls Ihnen die alternative Beförderung nicht zusagt.
  • Wenn Sie sich für die alternative Beförderung entscheiden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf weitere Leistungen, wie z.B. eine Unterkunft oder Mahlzeiten.
  • Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Dokumente, wie z.B. Ihre Bordkarte und Buchungsbestätigung aufbewahren.
  • Wenden Sie sich an die spezialisierte Fluggastrechte-Plattform allright.de, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.


Sie sind betroffen von einer Überbuchung Ihres Fluges? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Flug überbucht: Entschädigung und Rechte in Kürze

Falls Ihre Fluggesellschaft Ihren Flug aufgrund von Überbuchung nicht wie geplant durchführen kann, haben Sie laut EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Zusätzlich haben Sie bei Überbuchung Anspruch auf Verpflegungsleistungen am Flughafen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihr Flug unter das EU-Fluggastrecht fällt und Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Airlines Tickets überbuchen, da sie mehr Tickets verkaufen als verfügbare Plätze vorhanden sind. Dies geschieht oft, da es häufig vorkommt, dass Passagier:innen Flüge buchen, aber nicht tatsächlich antreten. Um das Problem der Flugüberbuchung zu lösen, hoffen die Airlines auf Freiwillige, die auf den Flug verzichten oder einer Umbuchung auf einen Ersatzflug zustimmen.

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, kalkulieren die Fluggesellschaften eine gewisse Anzahl von Passagier:innen ein, die zwar Tickets buchen, jedoch das Flugzeug letztendlich nicht besteigen. Die Vorteile des Überbuchens aus Sicht der Airlines ist, dass sie durch das Überbuchen höhere Einnahmen erzielen können. Aus Sicht der Airlines gibt es Vorteile beim Überbuchen, da dadurch potenziell höhere Einnahmen erzielt werden können. Wenn Ihnen die Fluggesellschaft aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert, können Sie nach EU-Recht eine Entschädigung verlangen.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.

  • 17.04.2024 17:55
    Aegean Airlines A3225
    Kos (KGS) Athens (Athinai) (ATH)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 17:00
    BUZZ (Ryanair Sun) RR2778
    Thessaloniki (Saloniki) (SKG) Krakow (KRK)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 14:25
    Blue Bird Airways BZ704
    Tel Aviv/Yafo (Ben Gurion) (TLV) Athens (Athinai) (ATH)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 13:40
    Aer Lingus EI608
    Dublin (DUB) Amsterdam (AMS)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 12:20
    Emirates EK109
    Larnaca (LCA) Malta (MLA)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:50
    Portugália NI875
    Firenze (Florence) (FLR) Lisboa (Lisbon) (LIS)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:45
    Ryanair FR145
    London (Stansted) (STN) Berlin (Brandenburg) (BER)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:40
    Emirates EK146
    Amsterdam (AMS) Dubai (DXB)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:30
    SATA Air SP588
    Corvo Island (CVU) Santa Cruz (Flores Island) (FLW)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:00
    Emirates EK44
    Frankfurt (FRA) Dubai (DXB)
    Verspätet
    Flug wählen

Sind auch Sie von einer Überbuchung betroffen?

Allright unterstützt Sie auf einfache und unkomplizierte Weise bei der Durchsetzung Ihres Rechts. Überprüfen Sie unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, und beauftragen Sie Allright (allright.de) bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Bei erfolgreicher Durchsetzung Ihres Anspruchs erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (in der Regel 20-30% zzgl. MwSt.).

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Welche Rechte habe ich als Fluggast bei einer Überbuchung?

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug überbucht ist?

  • Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben betroffene Reisende (Fluggäste) Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 €.
  • Sie können entweder eine Erstattung Ihres Tickets oder einen Ersatzflug verlangen.
  •  Ab einer Wartezeit von zwei Stunden haben Flugreisende einen Anspruch auf Versorgung. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen sofortige Versorgung mit Snacks und Getränken am Flughafen anzubieten. Die Airline muss den Reisenden gegebenenfalls Verpflegung oder eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Und dies unabhängig vom Ticketpreis. 

Ihr Flug war überbucht und sie konnten nicht mitfliegen?

Verweigert Ihnen die Fluggesellschaft den Mitflug, weil die Maschine überbucht ist, können Sie nach EU-Recht eine Entschädigung fordern.

Versorgungsleistungen am Flughafen bei Überbuchung

Wenn Ihr Flug aufgrund von Überbuchung mit mehrstündiger Verspätung oder langer Wartezeit verbunden ist, haben Sie bestimmte Rechte, die Ihnen gesetzlich garantierte Ansprüche auf Versorgungsleistungen (Betreuungsleistungen) sichern. Diese beinhalten Getränke, kleine Snacks und Zugang zu Kommunikationsmitteln. Wenn eine Beförderung per Flugzeug nicht möglich ist, müssen Airlines die Kosten für alternative Reisemittel übernehmen. Achten Sie auch darauf, wie transparent die Fluggesellschaft mit Informationen umgeht, und notieren Sie gegebenenfalls Details. Wenn die Zeit zwischen dem überbuchten Flug und Ihrem nächsten Flug so lang ist, dass eine Übernachtung erforderlich ist, muss die Airline für die Unterbringung in einem Hotel und den Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück aufkommen. Wenn Sie aufgrund der Überbuchung Ihren Anschlussflug verpassen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Was kann ich bei einer Überbuchung tun?

Falls die Airline Ihren Flug überbucht hat, haben Sie einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für die Überbuchung schriftlich bestätigen.
  • Sammeln Sie Beweise, z.B. Belege über Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine.
  • Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung.
  • Bestimmen Sie mit unserem Entschädigungsrechner Ihren Anspruch.

Was bedeutet Überbuchung und Nichtbeförderung gegen den Willen des Passagiers?

In der Luftfahrtbranche ist es üblich, Flüge zu überbuchen, indem mehr Tickets verkauft werden, als es Plätze an Bord gibt, in der Hoffnung, dass nicht alle Passagiere ihren Flug antreten. Wenn jedoch alle Passagier:innen (Fluggäste) erscheinen, muss die Fluggesellschaft versuchen, freiwillige Personen zu finden, die einer Umbuchung zustimmen. Wenn nicht genügend Freiwillige gefunden werden, kann es vorkommen, dass Passagier:innen gegen ihren Willen nicht befördert werden.

Manchmal nutzen Fluggesellschaften auch kleinere Flugzeuge, um Kosten zu sparen, wenn nicht genügend Tickets für den ursprünglich geplanten Flug verkauft wurden. In solchen Fällen kann es notwendig sein, einige Passagier:innen auf andere Flüge umzubuchen.

Passagier:innen, denen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert wurde, haben gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigung. Voraussetzungen dafür sind, dass sie rechtzeitig eingecheckt haben, alle Buchungsdokumente vorhanden waren und von den Passagier:innen keine Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken für sich selbst oder andere Reisende ausgingen.

Wann erhalte ich bei einer Überbuchung eine Entschädigung?

Wenn Sie von einer Überbuchung betroffen sind und dadurch Ihren Flug verpassen oder nicht antreten können, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Entschädigungen bei Überbuchungen werden gemäß der EU-Fluggastrechtsverordnung Nr. 261/2004 geregelt, die seit 2004 in Kraft ist. Die Höhe der Entschädigung hängt nicht vom ursprünglichen Ticketpreis ab, sondern richtet sich nach der Flugstrecke (Flugdistanz) und beträgt bis zu 600 Euro. Es ist möglich, Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend zu machen, unabhängig davon, ob der Flug Teil eines Pauschalurlaubs oder einer Geschäftsreise war. Um unter das EU-Fluggastrecht zu fallen, muss der Flug entweder in der EU starten oder in der EU landen, während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

  • Bei Kurzstreckenflügen (bis zu 1500 Kilometer): 250 € Entschädigung
  • Bei Mittelstreckenflügen (bis zu 3500 Kilometer): 400 € Entschädigung
  • Bei Langstreckenflügen (über 3500 Kilometer): 600 € Entschädigung

Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie ganz einfach Ihre Flugnummer und das Datum bzw. die Flugdaten eingeben, um herauszufinden, welche Ansprüche Sie geltend machen können. Für Sie besteht keinerlei finanzielles Risiko (Kostenrisiko), da wir nur im Erfolgsfall Gebühren erheben. Sparen Sie sich Zeit und Nerven und lassen Sie sich bei Ihrer Forderung von Allright (allright.de) unterstützen. 

Das steht Ihnen als Entschädigung bei Überbuchung zu: 

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*

Haben Sie den Check-in fristgerecht abgeschlossen?

Haben Sie rechtzeitig eingecheckt? Um in Fällen, in denen Ihnen das Boarding verweigert wurde, Anspruch auf Entschädigung zu haben, müssen Sie nachweisen können, dass Sie rechtzeitig eingecheckt haben. 

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der deutsche Bundesgerichtshof zugunsten der Verbraucher:innen entschieden hat (Fall X ZR 34/14). Wenn Ihnen im Voraus mitgeteilt wurde, dass Sie Ihren Flug nicht antreten können, müssen Sie nicht zum Flughafen reisen, um Ihren Anspruch auf Entschädigung nicht zu verlieren. Dennoch empfehlen wir Reisenden, zum Flughafen zu gehen, wenn ihr Flug kurzfristig umgebucht wurde. Auch wenn Sie mit langen Wartezeiten am Flughafen konfrontiert sind, ist es ratsam, den Abflugbereich nicht zu verlassen, um etwaige kurzfristige Informationen zu Ihrem Flug nicht zu verpassen.

Was, wenn mein Flug umgebucht wurde?

Flugumbuchungen treten insbesondere bei Pauschalurlauben auf. Oft ändert sich die Flugzeit oder Passagier:innen werden auf andere Flüge umgebucht. Wenn Sie in einem solchen Fall später an Ihrem Endziel ankommen oder Ihr Flug früher startet, könnten Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung haben.

Auch wenn die Airline Sie mit Gutscheinen für Essen und Trinken versorgt, haben Sie trotzdem Anspruch auf die volle Entschädigungssumme.

Wie erhalte ich im Falle einer Überbuchung eine Entschädigung?

Um Ihre Entschädigung zu erhalten, können Sie die Fluggesellschaft selbst kontaktieren und Ihre Entschädigung einfordern. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Airline kontaktieren müssen, die Ihren Flug durchgeführt hat – das ist nicht immer die gleiche Fluggesellschaft, bei der Sie den Flug gebucht haben. 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigung. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können einfach Ihre Flugdaten in unseren speziell entwickelten Entschädigungsrechner eingeben. Dieser analysiert eine Vielzahl von Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft detailliert die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung. Sie erhalten umgehend eine kostenlose Ersteinschätzung.

Falls der Entschädigungsrechner anzeigt, dass Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie uns sofort beauftragen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der sich seit vielen Jahren erfolgreich um die Durchsetzung von Fluggastrechten kümmert. Wir sind mit den Verhandlungstricks der Airlines vertraut und können ihnen auf Augenhöhe begegnen. Wir kämpfen für Ihre Entschädigung und sind bereit, bis vor Gericht zu gehen, falls nötig.

Dabei tragen wir das volle Kostenrisiko – sollten wir einen Fall verlieren, tragen wir allein die Kosten. Wenn wir einen Fall gewinnen, erhalten wir eine Erfolgsprovision von in der Regel 20 bis 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer). Sie sind also jederzeit vor unnötig hohen Kosten geschützt. Übrigens liegt unsere Erfolgsquote für die gerichtliche Durchsetzung bei 99 %.

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Warum soll ich meine Entschädigung nicht selber einfordern?

Warum ist es nicht ratsam, selbst seine Entschädigung einzufordern? Der erste Schritt zur Entschädigung ist, herauszufinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Dies kann für Einzelpersonen oft kompliziert sein. Ohne Zugang zu Flugdatenbanken, vergleichbaren Fällen von Verspätungen und rechtlichem Fachwissen ist es schwierig, Ihren Anspruch auf Entschädigung zu ermitteln und vor allem bei der Fluggesellschaft durchzusetzen.

Mit unserem Entschädigungsrechner können wir Ihnen innerhalb weniger Minuten sagen, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Mit 10 Jahren Erfahrung im Fluggastrecht und über 7 Millionen Flugreisenden, die unserem Service bereits vertrauen, machen wir es Ihnen einfach, schnell und ohne Aufwand, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen.

Was für Entschädigungen stehen mir bei langen Wartezeiten zu?

Wie werden lange Wartezeiten am Flughafen entschädigt? Im Falle einer Überbuchung haben Sie das Recht auf sofortige Versorgungsleistungen von der Airline, wie Snacks, Getränke, Telefonate und E-Mails. Die Entschädigungszahlung steht Ihnen unabhängig davon zu.

Ersatzflug oder Ticketpreiserstattung

Bei Verweigerung des Boardings aufgrund einer Überbuchung haben Sie die Wahl, entweder einen Ersatztransport in Anspruch zu nehmen oder sich den vollen Ticketpreis erstatten zu lassen.

Flugüberbuchung – Abflug erst am nächsten Tag: Was steht mir zu?

Falls Ihr Abflug aufgrund einer Überbuchung erst am nächsten Tag möglich ist, haben Sie Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen. Wenden Sie sich hierfür direkt an die Fluggesellschaft und lassen Sie sich die Zusage für Zimmer und Transfer schriftlich bestätigen.

Sie sind noch am Flughafen? Ihr Flug war überbucht und sie konnten nicht mitfliegen?

Gemäß EU-Recht haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihnen die Fluggesellschaft den Mitflug verweigert, weil die Maschine überbucht ist. Kommt Ihr Flieger mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort an, haben Sie ebenfalls ein Anrecht auf eine Entschädigung.

Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Sie planen Ihre nächste Reise? Wenn Sie in Zukunft eine Flugreise planen und sicherstellen möchten, keine Entschädigungszahlungen zu verpassen, können Sie Ihre Flüge bereits im Voraus in unseren Entschädigungsrechner eintragen. Wir informieren Sie dann, ob für Sie Entschädigungsansprüche bestehen.

Eine Checkliste Ihrer Rechte bei einer Flugüberbuchung

Checkliste: Was Ihnen bei Überbuchung von Flügen zusteht

  • Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 € haben, wenn Ihre Flugbuchung von der Airline überbucht wurde oder Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert wurde.
  • Sie haben sofortigen Anspruch auf Getränke und Snacks von der Fluggesellschaft.

Voraussetzungen:

  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt. (Normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug)
  • Ihr betroffener Flug ist nicht länger als 3 Jahre her.
  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (bei jeder Airline) oder ist in der EU gelandet (bei Airlines mit Sitz in der EU).
  • Sie verfügen über ein gültiges Ticket und eine Buchungsbestätigung.
  • Die Buchungsart, ob es sich um eine Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub handelt, spielt keine Rolle für Ihr Recht auf Entschädigung.

Das Team von Allright (allright.de) hat sich darauf spezialisiert, Ihre Rechte gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen, wenn diese Ihre Ansprüche auf Entschädigung nicht erfüllen. Wenn Sie aufgrund von Überbuchung nicht pünktlich an Ihrem Ziel ankommen, ist die Airline verpflichtet, Ihnen neben Gutscheinen und Upgrades auch eine bestimmte Summe auszuzahlen. Überlassen Sie uns die Verhandlungen – wir versprechen Ihnen vollen Einsatz! Überprüfen Sie jetzt hier Ihren Anspruch.

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Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

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