Mängel bei Ihrer Pauschalreise? Fordern Sie Entschädigung
Ihre Pauschalreise verlief nicht nach Plan? Wir prüfen Ihren Fall und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Individuelle Beratung
für jede Situation
Einfach & schnelle
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Offene Kommunikation
über den gesamten Prozess hinweg
Professionelle Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen rund um Pauschalreisen
Wenn bei einer Pauschalreise Leistungen ausbleiben, können Sie eine Preisminderung oder Entschädigung verlangen. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und prüfen Ihren individuellen Fall.
Reiseabbruch oder Verlängerung
Bei Reisemängeln können Sie die Reise vorzeitig beenden. In diesem Fall steht Ihnen eine Reisepreisminderung zu, sowie eine Entschädigung für zusätzliche Kosten des Rücktransports. Gleiches gilt, wenn die Reise vom Veranstalter abgebrochen wird.
Hygienemängel
Bei Hygienemängeln haben Sie Anspruch auf Preisminderung vom Veranstalter, wenn diese Mängel während Ihrer Reise nicht behoben werden. Dazu gehören z.B. Schimmel, unzureichende Zimmerreinigung oder ein verschmutzter Swimmingpool.
Sicherheitsmängel
Liegen Sicherheitsmängel vor, egal ob im Hotel, während des Transports oder bei angebotenen Aktivitäten, steht Ihnen ebenfalls eine Reisepreisminderung zu.
Komfortmängel
Entspricht das Zimmer oder die Hotelausstattung nicht dem gebuchten Standard, fallen Versorgungseinrichtungen wie Klimaanlage oder Warmwasser aus, haben Sie Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises.
In 3 einfachen Schritten zu Ihrem Recht
Digitale Fallübermittlung
Erläutern Sie uns Ihren Fall, indem Sie einige gezielte Fragen beantworten.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Unsere Rechtsexperten prüfen Ihren Fall auf Rechtmäßigkeit und geben eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise ab.
Professionelle Vertretung
Sobald Sie uns beauftragt haben, wird Ihr Anwalt sich unverzüglich bei Ihnen melden und mit Ihnen die optimale Strategie für Ihren Fall und das weitere Vorgehen besprechen.
Setzen Sie Ihre Rechte bei Pauschalreisen durch!
Als Reisender steht Ihnen häufig mehr zu, als Ihnen bewusst ist. Ob bei Flugverspätungen, Hotelmängel oder abweichende Reiseleistungen – wir unterstützen Sie dabei, Ihren Entschädigungsanspruch geltend zu machen.
Ihr verlässlicher Partner für Pauschalreiserecht
Digitale Beauftragung
Füllen Sie in nur wenigen Klicks das Online-Formular aus und erhalten Sie sofort eine Antwort.
Schnelle Unterstützung
Wir bearbeiten Ihre Anfrage umgehend, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.
Experten für Pauschalreiserecht
Profitieren Sie von unseren Spezialisten für Pauschalreiserecht und erhöhen Sie so Ihre Chancen auf Erfolg.
Immer an Ihrer Seite
Unsere Rechtsexperten sind immer für Sie da – bei all Ihren Fragen und Bedenken.
Einfacher Zugang zu Ihrem Recht, ohne hohe Kosten
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir bequem mit dieser ab, sofern sie den Deckungsschutz gewährleistet. Ohne Versicherung kostet die außergerichtliche Geltendmachung pauschal 79 Euro. Sollte es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen, informieren wir Sie vorab über alle anfallenden Gebühren.
Sie haben noch Fragen?
Wir haben die Antworten.
Was ist eine Pauschalreise?
Gemäß gesetzlicher Bestimmung gilt als Pauschalreise eine Kombination aus verschiedenen Reiseleistungen, die von einem Veranstalter oder Unternehmen in einem einzigen Vertrag gebündelt werden. In den meisten Fällen beinhaltet eine Pauschalreise sowohl die Beförderung zum Reiseziel als auch die Unterbringung am Zielort. Dazu zählen auch Kreuzfahrten und Tagesreisen, wenn sie mehr als 500 Euro kosten, sowie Reisen aufgrund einer Veranstaltung, solange der Ticketpreis mehr als 25 % des Gesamtpreises ausmacht.
Was sind Reisemängel?
Reisemängel bei Pauschalreisen umfassen Leistungen, die vom Reiseveranstalter nicht oder unzureichend erbracht werden. Dazu zählen unter anderem Probleme mit der Unterkunft, dem Transport, der Verpflegung sowie Ausflügen und Aktivitäten. Wenn beispielsweise das gebuchte Familienzimmer nur aus einem Zweibettzimmer mit Zustellbett besteht oder der Hotelpool geschlossen ist, liegen Reisemängel vor. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Interpretation von Reisemängeln variieren kann. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld genau zu klären, was unter den jeweiligen Leistungen verstanden wird. Des Weiteren wird zwischen Unannehmlichkeiten aufgrund äußerer Umstände und schwerwiegenden Mängeln unterschieden. Schlechtes Wetter gilt beispielsweise nicht als Reisemangel, während das Fehlen eines Restaurants oder Supermarkts bei gebuchter Selbstverpflegung sehr wohl als Mangel betrachtet wird.
Was kann ich bei Reisemängeln tun?
Wenn Sie während Ihrer Reise Mängel feststellen, ist es wichtig, diese mit Fotos oder unterschriebenen Zeugenaussagen zu dokumentieren und Beweise zu sammeln. Melden Sie den Mangel unverzüglich beim Veranstalter vor Ort und setzen Sie eine Frist für die Behebung des Mangels. Sollte der Mangel nicht behoben werden können oder sich der Veranstalter weigert, diesen zu beheben, haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen und die Reise vorzeitig abzubrechen. In jedem Fall steht Ihnen eine Preisminderung sowie die Erstattung zusätzlicher Aufwendungen zu, die durch den Mangel oder den vorzeitigen Abbruch entstanden sind. Unter bestimmten Umständen kann es sogar zu einem Verlust von Urlaubstagen kommen, wenn die Mängel die Reise erheblich beeinträchtigen oder verhindern. Wenn Sie den Mangel vor Ort gemeldet haben und der Veranstalter dafür verantwortlich ist, steht Ihnen möglicherweise sogar ein Schadensersatzanspruch zu.
Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?
Seit dem 1. Juli 2018 gilt eine neue Regelung im Pauschalreiserecht, die Pauschalreisenden einen besonderen Schutz gewährt. Gemäß dieser Gesetzesänderung können für Verträge, die ab Juli 2018 geschlossen worden sind, Reisemängel bis zu zwei Jahre nach dem Urlaub beanstandet werden, sofern sie während der Reise ordnungsgemäß dokumentiert und dem Reiseveranstalter mitgeteilt wurden.
Darf der Reiseveranstalter nachträglich die Preise erhöhen?
Bis 20 Tage vor Reisebeginn kann der Anbieter den Preis um bis zu 8 % erhöhen. Gründe dafür können erhöhte Transportkosten sein, bspw. steigende Kerosinpreise. Das muss allerdings im Vertrag durch eine Klausel geregelt sein und der Veranstalter ist auch verpflichtet, bei sinkenden Kosten den Preis zu verringern.
Ich kann die Reise nicht antreten, was für Möglichkeiten habe ich?
Wenn Sie die Reise nicht antreten können, haben Sie die Möglichkeit, die Buchung bis zum Tag der Abreise zu stornieren. Dafür werden in der Regel Gebühren fällig. Wenn Sie diese umgehen wollen, können Sie Ihre Buchung auch auf eine andere Person übertragen, das müssen Sie dem Veranstalter jedoch bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn mitteilen. Wird die Reise von Seiten des Veranstalters aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgesagt, muss der Reiseveranstalter Sie darüber informieren und Ihnen innerhalb von 14 Tagen das Geld zurückerstatten. Außerdem muss der Veranstalter die Kosten für bis zu drei Übernachtungen tragen, wenn Sie aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht zurückbefördert werden können.
Was kostet mich der Service von Allright?
Eine erste Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise ist für Sie kostenfrei. Wenn Sie uns beauftragen und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese jegliche Kosten. Ohne Rechtsschutzversicherung berechnen wir 79 Euro für eine außergerichtliche Geltendmachung. Sollte es wider Erwarten zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen, können Sie uns erneut beauftragen. In diesem Fall informieren wir Sie transparent über alle anfallenden Kosten und Gebühren.
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