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Kündigung des Arbeitsvertrags: Vorschriften, Fristen und wichtige Regeln

Unser Team von Experten ist bereit, Ihnen kostenlos und ohne Verpflichtungen zur Seite zu stehen und Sie zu beraten. Wir können Ihnen helfen, Ihre mögliche Abfindung zu überprüfen oder eine kostenlose Erstberatung anzubieten.

Kuendigung des Arbeitsvertrags
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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Das Wichtigste zum Thema „Kündigung des Arbeitsvertrags“

  • Kündigung führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Einhaltung der Kündigungsfrist ist erforderlich.
  • Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Schwerwiegenden Verstößen.
  • Kündigungsschutz greift bei speziellen Gründen.
  • Option zur Klage auf Kündigungsschutz vor dem Arbeitsgericht.
  • Vereinbarkeit einer Abfindung im Falle der Kündigung.
  • Anhörungspflicht des Betriebsrats bei Kündigung.
  • Verbot der Diskriminierung bei Kündigungen.
  • Empfehlung zur Überprüfung der Kündigung durch einen Anwalt.


Brauchen Sie arbeitsrechtliche Hilfe? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Ihr Arbeitgeber überreicht Ihnen ein Kündigungsschreiben, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. In solchen Momenten sind Arbeitnehmer oft überrascht und verunsichert, da Kündigungen in den meisten Fällen unerwartet kommen.

Fragen Sie sich, ob das Kündigungsschutzgesetz für Sie gilt und ob Sie gegen die Kündigung vorgehen können. Prüfen Sie die im Kündigungsschreiben genannte Kündigungsfrist – sie regelt den Zeitraum bis zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wichtig ist, rasch zu handeln, denn Arbeitnehmer haben 21 Tage nach Zugang der Kündigung, um rechtliche Schritte einzuleiten.

Das Kündigungsschutzgesetz schützt vor willkürlichen Kündigungen und legt Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung fest. Experten für Arbeitsrecht können prüfen, ob das Gesetz in Ihrem Fall greift.

Überprüfen Sie die genannte Kündigungsfrist – sie könnte fehlerhaft sein oder besondere Umstände erfordern eine andere Frist. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die Richtigkeit prüfen und Optionen aufzeigen. Professionelle Unterstützung ist empfehlenswert. Unsere Arbeitsrechtsexperten bieten kostenfreie Ersteinschätzungen und fundierte Beratung. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.

Was ist eine Kündigung?

Die Kündigung im Arbeitsrecht ist die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Vertragspartner. Dabei handelt es sich um eine bedeutsame Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben kann. Wenn die Kündigung vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ausgesprochen wird und die Zustellung des Kündigungsschreibens erfolgt ist, haben Arbeitnehmende das Recht, mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorzugehen. Eine solche Klage ist gerechtfertigt, da eine Kündigung immer sozial gerechtfertigt sein muss.

Im Rahmen eines Kündigungsschutzklageverfahrens wird geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder nicht. Sollte sich herausstellen, dass die Kündigung unwirksam ist, besteht für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Verpflichtung, den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin weiter zu beschäftigen. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer in den meisten Fällen kein Interesse an einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses haben. Aus diesem Grund wird oft eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes angeboten.

Im Arbeitsrecht wird zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Bei einer ordentlichen Kündigung wird die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten, während eine außerordentliche Kündigung, auch als fristlose Kündigung bekannt, sofortige Wirkung hat und das Arbeitsverhältnis unverzüglich beendet.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung wirksam ist, oder ob Sie rechtliche Schritte einleiten möchten, empfiehlt es sich, eine Prüfung des Kündigungsschreibens von einem Fachmann oder einer Fachfrau durchführen zu lassen. Eine solche Überprüfung kann Ihnen Klarheit verschaffen und Ihnen bei der Entscheidung helfen, wie Sie weiter vorgehen möchten. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung zu nutzen, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.

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  • Unser Team wird Ihre Kündigung und Ihren Kündigungsgrund auf Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit überprüfen und Ihnen sofort mitteilen, welche Möglichkeiten Sie haben, um gegen die Kündigung vorzugehen. 
  • Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen.
  • Unser Ziel ist es, Ihnen bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses oder der Rücknahme der Kündigung zu helfen. 
  • Wir setzen uns konsequent für Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber ein, sei es durch außergerichtliche Verhandlungen oder gegebenenfalls durch Klage vor Gericht.
  • Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie in dieser schwierigen Situation die bestmögliche Unterstützung erhalten. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Ziele zu erreichen.

Nur 3 Schritte gegen Ihre Kündigung

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine schockierende und beunruhigende Situation sein. Oft kommt sie überraschend und wirft Fragen auf, wie man gegen die Kündigung vorgehen kann und welche Rechte man hat. In solchen Momenten ist es wichtig, sich nicht von Angst oder Verunsicherung leiten zu lassen, sondern aktiv zu werden und seine Rechte zu verteidigen. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen drei wichtige Schritte, die Sie unternehmen können, um gegen Ihre Kündigung vorzugehen und Ihre Interessen zu schützen.

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Unser Expertenteam bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation. In einem persönlichen Telefonat beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten und gleichen Ihre Ziele ab. Bitte beachten Sie: Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie in der Regel nur 3 Wochen Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten.

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Was muss in einer Kündigung stehen?

Eine Kündigung erfordert zunächst einmal die wichtigsten persönlichen Angaben von Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sowie Arbeitnehmenden, wie Name, Adresse und weitere relevante Informationen. Darüber hinaus muss aus der Kündigung der eindeutige Wille zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hervorgehen, und sie muss schriftlich erfolgen, um rechtswirksam zu sein. Es ist von großer Bedeutung, dass die Kündigung formell korrekt und vollständig gestaltet ist.

Des Weiteren besteht für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber die Pflicht, in der Kündigung auf die Meldepflicht bei der Bundesagentur für Arbeit hinzuweisen. Eine versäumte Meldung kann zu Komplikationen und Verzögerungen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld führen. Daher ist es wichtig, dass dieser Hinweis in der Kündigung enthalten ist, um den reibungslosen Ablauf der Arbeitslosengeldzahlungen zu gewährleisten.

Zu guter Letzt sollte die Kündigung von der verantwortlichen Person, sei es die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, eigenhändig unterschrieben werden. Die Unterschrift dient als Nachweis für die Zustimmung und Wirksamkeit der Kündigung.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten, ist es ratsam, diese von erfahrenen Rechtsanwältinnen und Anwälten prüfen zu lassen. Bei Allright stehen Ihnen unsere kompetenten Rechtsberater zur Seite, um die Kündigung eingehend zu überprüfen und Ihre Rechte zu wahren. Wir analysieren den Inhalt der Kündigung, überprüfen ihre Form und rechtliche Wirksamkeit. Durch unsere Expertise und Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Einschätzung Ihrer Situation und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die besten Strategien, um Ihre Interessen zu vertreten.

Nehmen Sie Kontakt zu Allright auf, damit wir Ihnen in dieser herausfordernden Situation zur Seite stehen können. Unsere Anwältinnen und Anwälte stehen bereit, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen professionelle rechtliche Beratung zu bieten.

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Welche Kündigungsarten gibt es?

Im Arbeitsrecht werden grundsätzlich drei Arten von Kündigungen unterschieden:

1. Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin liegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Arbeitsleistung aufgrund einer chronischen Erkrankung oder dem Entzug des Führerscheins nicht mehr erbracht werden kann und eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen nicht möglich ist.

2. Verhaltensbedingte Kündigung

Die verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vorsätzlich eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat. Beispiele hierfür können Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder grobe Verletzung der Arbeitsdisziplin sein. In der Regel muss zuvor eine Abmahnung erfolgt sein, um eine verhaltensbedingte Kündigung rechtlich wirksam zu machen.

3. Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung erfolgt aus dringenden betrieblichen Erfordernissen. Hierzu zählen beispielsweise Auftragsmangel, Umsatzrückgang, technische Veränderungen oder Betriebsstillegungen. Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitgeber keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für den betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffene Arbeitnehmerin im Unternehmen anbieten kann.

Um die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und die Höhe einer möglichen Abfindung zu prüfen, bieten wir Ihnen unseren kostenfreien Schnellcheck an. Nutzen Sie diesen Service, um Ihre Rechtslage einzuschätzen. Alternativ können Sie uns über das Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung kontaktieren. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Wenn Arbeitgebende oder Arbeitnehmende eine ordentliche Kündigung aussprechen, beabsichtigen sie, sich vom bestehenden Arbeitsverhältnis zu lösen. Im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung ist bei einer ordentlichen Kündigung die Einhaltung einer Kündigungsfrist erforderlich. Während Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen einen berechtigten Grund für die Kündigung benötigen, haben Arbeitnehmende grundsätzlich das Recht, ordentlich zu kündigen (ausgenommen bei befristeten Arbeitsverhältnissen).

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder selbst erwägen, sich von Ihrem Arbeitsvertrag zu lösen, können Sie auf die Expertise der Rechtsanwälte und Anwältinnen von Allright vertrauen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Situation zu analysieren, Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Unsere Fachkräfte im Arbeitsrecht beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, die rechtlichen Aspekte Ihrer Kündigung zu verstehen. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten und eine faire Lösung zu erzielen.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Die außerordentliche Kündigung stellt das Gegenteil der ordentlichen Kündigung dar. Durch die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung lösen sich Arbeitgebende oder Arbeitnehmende vom Arbeitsvertrag. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt in der Regel fristlos und erfordert das Überwinden hoher Hürden. Der Kündigende muss nachweisen, dass es ihm unzumutbar ist, am Vertrag festzuhalten.

Wenn Sie eine fristlose Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, können Sie auf die Unterstützung der Rechtsanwälte und Anwältinnen von Allright.de zählen. Wir verstehen, dass dies eine belastende Situation ist, und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren. Unsere erfahrenen Experten analysieren die Kündigung, prüfen ihre Rechtmäßigkeit und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die besten rechtlichen Strategien, um Ihre Interessen zu vertreten. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und setzen uns engagiert für Ihre Belange ein. Sie können sich auf unsere Expertise verlassen, um Ihre Rechtsposition zu stärken und eine faire Lösung zu erreichen.

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsrecht?

Im gesetzlichen Standard haben Arbeitnehmende das Recht, ihre Arbeitsstelle mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Diese Frist kann im Arbeitsvertrag in der Regel verlängert, aber nicht verkürzt werden. Auf der anderen Seite muss sich der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Regel an spezifische gesetzliche Kündigungsfristen halten, die sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Kündigungsfrist von individuellen Umständen, dem Arbeitsvertrag und möglicherweise geltenden Tarifverträgen abhängig sein kann. Daher ist es ratsam, die genauen Bestimmungen des eigenen Arbeitsvertrags zu überprüfen, um die spezifischen Kündigungsfristen zu erfahren, die für den Einzelfall gelten.

Bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der Kündigungsfristen ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht von Allright zu wenden, um eine individuelle Beratung zu erhalten und die eigenen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Kündigung zu verstehen.

Was ist eine Freistellung nach Kündigung?

Bei einer Freistellung im Rahmen einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin werden Arbeitnehmende von ihrer Arbeitsleistung befreit und müssen nicht mehr zur Arbeit erscheinen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis trotz einer Freistellung durch das Kündigungsschreiben bis zum offiziellen Beendigungsdatum weiterhin besteht. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende während dieser Zeit weiterhin ihr Gehalt erhalten.

Es gibt zwei Arten von Freistellungen: die widerrufliche Freistellung und die unwiderrufliche Freistellung nach Kündigung. Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin jederzeit anordnen, dass die Arbeitnehmenden wieder zur Arbeit erscheinen müssen. Bei einer unwiderruflichen Freistellung hingegen darf der Arbeitgeber die Arbeitnehmenden nicht mehr zur Arbeit zurückrufen.

Es kann auch vorkommen, dass bei einer Kündigung noch ein offener Urlaubsanspruch besteht. In einem solchen Fall ist es ratsam, Ihre Rechte und Möglichkeiten mit einem Experten oder einer Expertin für Arbeitsrecht in einer kostenlosen Ersteinschätzung zu besprechen.

Unsere Experten und Expertinnen von Allright stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und Ihnen rechtliche Beratung zu bieten. Sie können Ihre Fragen klären und herausfinden, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Rechte zu wahren. Nutzen Sie diese kostenlose Ersteinschätzung, um sich Klarheit zu verschaffen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Welche Rechte habe ich bei einer Kündigung nach Elternzeit?

Nach Ablauf der Elternzeit gilt für Arbeitnehmende in der Regel nicht mehr der spezielle Sonderkündigungsschutz, der eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin erschwert. Stattdessen haben sie in der Regel den normalen Kündigungsschutz, der ihnen bestimmte Rechte gewährt. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Kündigung rechtliche Schritte gegen diese einzuleiten.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist oder ob Sie rechtliche Schritte einleiten möchten, bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:

Unser Online Schnellcheck ermöglicht es Ihnen, Ihr Kündigungsschreiben schnell und unkompliziert zu prüfen. Hier können Sie die Wirksamkeit Ihrer Kündigung überprüfen und erste Informationen erhalten.

Alternativ können Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Situation detailliert zu schildern und eine individuelle Einschätzung von unseren Experten und Expertinnen im Arbeitsrecht zu erhalten. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zu helfen.

Zögern Sie nicht, von diesen kostenlosen Angeboten Gebrauch zu machen, um Ihre Rechtsposition zu klären und fundierte Entscheidungen zu treffen. Unsere Fachkräfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie viel Abfindung steht mir als Schwerbehinderter zu?

Die Höhe einer Abfindung für schwerbehinderte Menschen ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt. Es handelt sich immer um eine Verhandlungssache zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass als schwerbehinderter Mensch der Sonderkündigungsschutz greift. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin die Zustimmung vom Integrationsamt oder Versorgungsamt benötigt, um Ihnen rechtswirksam zu kündigen. Diese Zustimmung soll sicherstellen, dass schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden und ihre Rechte geschützt werden.

Um Ihre individuelle Situation und Ihre Rechte besser einschätzen zu können, empfehlen wir Ihnen, Ihre Kündigung im Schnellcheck zu prüfen. Dadurch erhalten Sie eine erste Einschätzung und Informationen zu Ihrer Kündigung. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung durch einen unserer Experten oder Expertinnen für Arbeitsrecht. Sie können Ihre Fragen stellen und Ihre Situation im Detail besprechen, um eine fundierte Beratung zu erhalten.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Rechtsposition zu klären und Ihre Möglichkeiten zu verstehen. Unsere Fachkräfte stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu helfen.

Wie lange kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?

Arbeitnehmende reagieren nach Erhalt einer Kündigung verständlicherweise oft mit Aufregung und Verunsicherung, da sie in der Regel nicht mit der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses gerechnet haben. In einer solchen Situation stellen sie sich Fragen wie: Greift das Kündigungsschutzgesetz in meinem Fall und kann ich gegen meine Kündigung vorgehen? Ist die angegebene Kündigungsfrist in der Kündigung überhaupt korrekt?

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig, zunächst einmal durchzuatmen und dann zügig zu handeln. Nach Erhalt einer Kündigung haben Arbeitnehmende nur 21 Tage Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten, bevor die Kündigung rechtswirksam wird.

Unsere Fachanwälte und -anwältinnen für Arbeitsrecht haben sich auf Kündigungsverfahren spezialisiert und stehen Ihnen zur Seite. Nutzen Sie jetzt unseren Schnellcheck, um die mögliche Höhe einer Abfindung zu prüfen. Im Anschluss daran bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung durch einen unserer Arbeitsrechtsexperten an.

Während der Erstberatung können Sie Ihre individuelle Situation schildern und Ihre Fragen stellen. Unsere Experten werden Sie umfassend informieren, Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, um Ihre Situation zu klären und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Unsere Fachkräfte stehen Ihnen zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Welche Gründe für fristlose Kündigungen gibt es?

Um Arbeitnehmende fristlos, also mit sofortiger Wirkung, zu kündigen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorliegen eines „wichtigen Grundes“: Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel ein Diebstahl am Arbeitsplatz oder sexuelle Belästigung sein. Es muss ein schwerwiegender Verstoß vorliegen, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
  • Vorherige Abmahnung: In der Regel erfolgt eine fristlose Kündigung aufgrund von verhaltensbedingten Gründen. Vor der Kündigung muss in den meisten Fällen eine Abmahnung erfolgen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn absehbar ist, dass eine Verhaltensänderung nicht eintreten wird oder es sich um einen besonders schweren Verstoß handelt.
  • Einhaltung der 2-Wochen-Frist: Sobald der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin Kenntnis von einem Verstoß gegen die Arbeitspflichten erhält, muss die außerordentliche Kündigung innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist nur noch eine ordentliche Kündigung möglich.
  • Kein milderes Mittel („Ultima ratio“): Eine fristlose Kündigung sollte immer das letzte Mittel des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin sein. Vor einer fristlosen Kündigung sollten mildere Maßnahmen erwogen werden, wie zum Beispiel ein klärendes Gespräch, eine ordentliche fristgemäße Kündigung, eine Änderungskündigung, eine Abmahnung oder die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, sofort zu handeln. Kontaktieren Sie umgehend unsere Experten und Expertinnen für Arbeitsrecht über unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung. Dort können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren und eine individuelle Beratung erhalten, um Ihre Rechte zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.

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Kann ich eine Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit bekommen?

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung bei einer Kündigung, unabhängig von der Begründung. Das bedeutet, dass es auch keinen Anspruch auf eine Abfindung bei einer krankheitsbedingten Kündigung gibt. Die Möglichkeit einer Abfindungszahlung hängt immer von den Verhandlungen zwischen der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer beziehungsweise der Arbeitnehmerin ab, wie es bei allen Kündigungsfällen der Fall ist.

Unsere Anwälte und Anwältinnen haben sich auf Abfindungsverhandlungen spezialisiert und konnten bereits vielen Tausenden von Mandanten und Mandantinnen in Kündigungssituationen helfen. Wir verstehen die Herausforderungen, die mit einer Kündigung einhergehen, und sind erfahren darin, die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Klienten zu erzielen.

Sie können gerne unseren Schnellcheck nutzen, um die Höhe Ihrer möglichen Abfindung zu prüfen. Dies ermöglicht Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Situation. Alternativ können Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen, um detaillierte Informationen zu Ihrer Kündigung zu erhalten.

Nehmen Sie diese Gelegenheit wahr, um Ihre Rechte zu verstehen und Ihre Interessen zu vertreten. Unsere Fachkräfte stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Möglichkeiten zu prüfen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Ist eine Kündigung wegen Corona rechtens?

Nein, eine Kündigung aufgrund von Covid-19 ist nicht automatisch zulässig. Es ist jedoch möglich, dass eine Kündigung während der Corona-Pandemie erfolgt, wenn ein Unternehmen aufgrund von mangelnden Aufträgen oder einem starken Umsatzrückgang bestimmte Bereiche schließen muss oder Insolvenz anmeldet. In diesem Fall spricht man von einer betriebsbedingten Kündigung, für die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bestimmte Voraussetzungen nachweisen muss, insbesondere im Rahmen eines Kündigungsschutzklageverfahrens.

Falls Sie von einer Kündigung aufgrund von Corona betroffen sind, ist es ratsam, sich in unserer kostenfreien Ersteinschätzung zu Ihren Möglichkeiten beraten zu lassen. Unsere Experten und Expertinnen können Ihre individuelle Situation analysieren und Ihnen Informationen zu Ihren rechtlichen Optionen geben.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen, um ihre Rechtmäßigkeit zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise eine ausführliche Begründung seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin sowie die Prüfung von möglichen Alternativen zur Kündigung, wie etwa Kurzarbeit oder betriebsinterne Umsetzungen.

Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte zu unterstützen. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung, um Klarheit zu erhalten und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?

Wenn Arbeitnehmende aufgrund wiederholten Fehlverhaltens gekündigt werden sollen, ist in der Regel eine einzige Abmahnung ausreichend. Eine Abmahnung dient dazu, Arbeitnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihr Fehlverhalten zu verbessern oder zu unterlassen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt. Zum Beispiel kann bei besonders schwerwiegenden Verstößen, die eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellen, eine Abmahnung entfallen.

Der weit verbreitete Mythos, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erst nach drei Abmahnungen kündigen dürfen, ist nicht korrekt. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist durchaus möglich, wenn die Umstände dies rechtfertigen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, unseren kostenfreien Schnellcheck zur Prüfung Ihrer Kündigung zu nutzen. Mit diesem können Sie eine erste Einschätzung Ihrer Situation erhalten. Zusätzlich steht Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch mit einem unserer Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht zur Verfügung. In diesem Gespräch können Sie Ihre individuelle Situation schildern und Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten erhalten.

Wir verstehen die Bedeutung einer fundierten Beratung und sind darauf spezialisiert, Arbeitnehmenden in Kündigungssituationen zu unterstützen. Zögern Sie nicht, von unseren kostenfreien Angeboten Gebrauch zu machen, um Ihre Rechte zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. Unsere Fachkräfte stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen dabei, die bestmögliche Vorgehensweise zu finden.

Können Sie eine Abfindung bei Kündigung für mich erzielen?

Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und haben sich auf die Verhandlung von Kündigungsverfahren spezialisiert. Obwohl Arbeitnehmende keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben, wird diese in der Regel bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen gezahlt. Die konkrete Höhe der Abfindung hängt vor allem von der Verhandlungsfähigkeit und dem Geschick der Anwältinnen und Anwälte ab.

Wenn Sie die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation erzielen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihre mögliche Abfindung in unserem Schnellcheck zu prüfen oder unser Arbeitsrechtsexpertenteam für eine kostenlose Ersteinschätzung zu kontaktieren. Sie können auch gerne unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen.

Darüber hinaus gibt es weitere relevante Aspekte, die wir für Sie verhandeln können und die für Arbeitnehmende von Bedeutung sind:

  • Eine bezahlte Freistellung für die Dauer Ihrer Kündigungsfrist, um Ihnen finanzielle Sicherheit zu bieten.
  • Eine angemessene Abfindungszahlung von Ihrem Arbeitgeber, die Ihren Interessen und der Situation gerecht wird.
  • Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihre tatsächlichen Leistungen und Fähigkeiten angemessen widerspiegelt.
  • Auf Wunsch eine Wiedereinstellung in Ihren alten Job nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage.

Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu einer fairen Lösung zu verhelfen. Zögern Sie nicht, unsere Fachkräfte in Anspruch zu nehmen, um Ihre Situation zu besprechen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gelten unterschiedliche Kündigungsfristen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Berechnung der Kündigungsfrist hängt davon ab, ob die Kündigungsfrist Ihres Arbeitsverhältnis tariflich, vertraglich oder gesetzlich geregelt ist.

Dauer der BeschäftigungKündigungsfrist
0 – 6 Monate (Probezeit)2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate – 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat bis zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre2 Monate bis zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre3 Monate bis zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate bis zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre5 Monate bis zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate bis zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre7 Monate bis zum Ende des Kalendermonats

Die in Tarifverträgen geregelten Kündigungsfristen können kürzer oder länger sein als die gesetzlichen Kündigungsfristen und haben Vorrang. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine für Sie günstigere Kündigungsfrist vereinbart wurde, ist diese gemäß dem Günstigkeitsprinzip wirksam. Falls die Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag nicht näher festgelegt ist und weder eine Betriebsvereinbarung noch ein Tarifvertrag Anwendung finden, gelten die folgenden gesetzlichen Kündigungsfristen.

Sind Sie unsicher, ob die in Ihrer Kündigung genannte Kündigungsfrist korrekt ist? Unsere Experten für Arbeitsrecht stehen Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach.

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Wie können die Allright Rechtsanwälte Ihnen nach einer Kündigung helfen?

Hilfe-Allright-Rechtsanwälte

Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag stellen immer eine herausfordernde Situation dar und können das Leben erheblich beeinflussen.

Eine angemessene Abfindung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich die benötigte Zeit zu nehmen und sich neu zu orientieren. Falls Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre Ansprüche mithilfe unseres Online Schnellchecks (Abfindungsrechner) zu überprüfen oder unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung zu nutzen. Dadurch erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und können besser informierte Entscheidungen treffen. Und das Beste daran ist, dass jede Beratung oder Unterstützung diskret und unter Ihrer Kontrolle erfolgt.

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