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Alles zum Anhörungsbogen – Ausfüllen und zurücksenden oder nicht?

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Anhörungsbogen-im-Bußgeldverfahren
Legal-expert

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Wenn Sie als Fahrzeughalter:in einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten, ist es wichtig zu wissen, wie Sie richtig reagieren. Ein Anhörungsbogen ist ein Schreiben der Bußgeldstelle an Adressat:innen, um herauszufinden, ob diese eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Es ist wichtig zu verstehen, welche Angaben gemacht werden müssen und welche Konsequenzen falsche Angaben haben können. Im Folgenden erfahren Sie, was ein Anhörungsbogen ist, welche Bedeutung er im Bußgeldverfahren hat und wie Sie richtig darauf reagieren, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden.

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren: So reagieren Sie richtig

Wenn Sie einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten, kann dies anfangs eine unangenehme Erfahrung sein. Sie werden dazu aufgefordert, sich zu einem Vorfall oder Verstoß zu äußern und möglicherweise Angaben zu machen, die gegen Sie verwendet werden können. Den Anhörungsbogen zu ignorieren, ist jedoch nicht ratsam. Stattdessen ist es wichtig, angemessen darauf zu reagieren.

Hier erhalten Sie Informationen über die Bedeutung eines Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren und erfahren, wie Sie angemessen darauf reagieren können, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden. Wir geben Ihnen praktische Tipps und zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Beantwortung des Anhörungsbogens achten sollten. Lesen Sie weiter, um sich optimal auf Ihren Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren vorzubereiten.

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Was genau ist ein Anhörungsbogen und welche Funktion erfüllt er?

Im Bußgeldverfahren erhalten Sie, als betroffener Halter oder betroffene Halterin eines Fahrzeugs, durch den Anhörungsbogen die Gelegenheit, sich zu äußern und Ihre eigene Perspektive auf die Ordnungswidrigkeit darzulegen. Diese Ordnungswidrigkeiten können z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, das Überfahren einer roten Ampel oder ein anderes Fehlverhalten im Straßenverkehr sein. Das Recht auf „rechtliches Gehör“ ist in Artikel 103 des Grundgesetzes verankert.

Im Allgemeinen ist das Ausfüllen des Anhörungsbogens freiwillig und nicht zwingend. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen bestimmte Informationen zwingend anzugeben sind. Diese Informationen sind in zwei Kategorien unterteilt: persönliche Angaben und sachbezogene Angaben. Die „persönlichen Angaben“ beziehen sich auf Informationen, die direkt Ihre Person betreffen, wie zum Beispiel Name oder Adresse. Beim Ausfüllen des Anhörungsbogens ist es wichtig, dass diese Angaben korrekt sind. Fehler haben Sie zu korrigieren.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Bei falschen Angaben oder Verweigerung der richtigen Angabe kann Ihnen ein Bußgeldbescheid mit einer Strafe von bis zu 1000 Euro drohen. Anders verhält es sich bei den sachbezogenen Angaben, also zum Tathergang. Hier sollten Sie beachten, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, Angaben zu machen oder sich selbst zu belasten. Sie haben das Recht zu schweigen und sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, die gegen Sie verwendet werden könnten.

Warum existiert der Anhörungsbogen?

Wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, muss ihm oder ihr die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Im Bußgeldverfahren geschieht dies in der Regel durch den Versand eines Anhörungsbogens an die mutmaßlich betroffene Person. Polizeibeamte versuchen so, den Tathergang aus der Perspektive des Beschuldigten zu ermitteln.

Der Anhörungsbogen ermöglicht es dem Empfänger oder der Empfängerin, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Das Recht auf rechtliches Gehör ist in Artikel 103 des Grundgesetzes (GG) verankert und gewährleistet, dass jeder Bürger und jede Bürgerin vor einer Entscheidung angehört wird.

Der Anhörungsbogen enthält in der Regel zwei Arten von Fragen: Fragen zur Person des mutmaßlichen Täters und Fragen zum Tathergang. Bei Fragen zur Person werden Informationen wie Name, Adresse und Geburtsdatum abgefragt. Diese Angaben müssen korrekt sein, um eine eindeutige Identifizierung der Person zu ermöglichen. Wenn der Empfänger oder die Empfängerin des Anhörungsbogens Fehler in den angegebenen Daten feststellt, ist er oder sie verpflichtet, die Behörde unverzüglich darüber zu informieren, da andernfalls ein Verstoß gegen § 111 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) vorliegen kann.

Fragen zum Tathergang werden ebenfalls im Anhörungsbogen gestellt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Empfänger oder die Empfängerin nicht dazu verpflichtet ist, Angaben zu machen oder sich selbst zu belasten. Wenn der Empfänger oder die Empfängerin Angaben zu den Umständen macht, sollten diese  sorgfältig abgewogen werden, da sie als Beweismittel gegen ihn oder sie verwendet werden können.

Wann wird der Anhörungsbogen üblicherweise zugestellt?

Wann kommt der Anhörungsbogen? Der Anhörungsbogen wird üblicherweise an den Fahrzeughalter:innen oder die betroffene Person versendet. Betroffene erhalten ein Formular von der Polizei oder der Bußgeldstelle, auf dem sie schriftlich Angaben zu ihrer Person und dem Vorfall machen können. Der Anhörungsbogen ist in der Regel ein vorgefertigtes Formular, das ausgefüllt wird.

Was beinhaltet ein Anhörungsbogen?

Was sind die typischen Inhalte eines Anhörungsbogens? Ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren umfasst in der Regel mehrere wichtige Punkte:

  1. Angaben zu Betroffenen: Zu Beginn werden Informationen über die Betroffenen abgefragt, wie Name und Adresse.
  2. Mögliche Folgen des Verstoßes: Es werden auch mögliche Konsequenzen des Verstoßes aufgeführt, wie Geldbußen oder Fahrverbote. Die betroffene Person sollte sich über diese möglichen Folgen im Klaren sein, um eine angemessene Stellungnahme abgeben zu können.
  3. Genauer Tatvorwurf: Ein weiterer wichtiger Punkt ist eine detaillierte Beschreibung des Tatvorwurfs, einschließlich konkreter Angaben zur Handlung und zum Ort des Verstoßes. Dadurch wird den Betroffenen klargemacht, worum es bei dem Vorwurf genau geht. Es ist wichtig, dass die betroffene Person den Vorwurf vollständig versteht.
  4. Zeugen und Beweismittel: Gegebenenfalls können auch Zeugen und Beweismittel, wie beispielsweise Fotos, genannt werden, die zur Klärung des Sachverhalts beitragen können. Die betroffene Person kann auch selbst Zeugen oder Beweismittel benennen. Es ist wichtig, solche Informationen im Anhörungsbogen anzugeben.

Insgesamt stellt der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ein wichtiges Dokument dar, das der betroffenen Person die Möglichkeit gibt, sich zu äußern und ihre eigene Sichtweise auf den Vorfall darzulegen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Äußerungsmöglichkeit ein Recht und keine Pflicht ist.

Sollte man einen Anhörungsbogen ausfüllen? Ihre Rechte

Anhörungsbogen ausfüllen und zurücksenden oder nicht?

Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht, den Anhörungsbogen auszufüllen, um ihre eigene Sichtweise auf den Tatvorwurf darzulegen und sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Durch das Ausfüllen des Anhörungsbogens haben vermeintliche Verkehrssünder:innen die Möglichkeit, den Vorwurf zu widerlegen und ihre eigene Version des Vorfalls darzustellen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen gibt, in denen bestimmte Informationen im Anhörungsbogen zwingend angegeben werden müssen. Diese Ausnahmen beziehen sich hauptsächlich auf die Angaben zur eigenen Person, wie Name, Adresse und Geburtsdatum. Diese Angaben müssen korrekt und vollständig sein, da ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht vorliegen kann, wenn falsche oder unvollständige Informationen angegeben werden.

Hinsichtlich der Angaben zum konkreten Tatvorwurf besteht keine Verpflichtung zur Aussage. Die Person, die den Anhörungsbogen im Briefkasten hat, hat das Recht zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. In solchen Fällen wird empfohlen, rechtlichen Rat von einem Anwalt oder einer Anwältin einzuholen, um die möglichen Folgen und Optionen durch Experten zu bewerten.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Anhörungsbogen nur teilweise auszufüllen, beispielsweise indem man nur zu den Angaben zur Person Stellung nimmt, aber keine Aussage zum Tatvorwurf macht.

In welchen Situationen ist es empfehlenswert, einen Anhörungsbogen auszufüllen?

Im Anhörungsbogen werden Ihnen als Betroffener, Betroffene oder verantwortlicher Person detaillierte Informationen zu den Tatvorwürfen zur Verfügung gestellt. Er gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Perspektive darzulegen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Versand des Anhörungsbogens durch die Bußgeldstelle die 3-monatige Verjährungsfrist, für die Verfolgung des Vorfalls einmalig von vorne beginnen lässt.

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Welche Aspekte sollten beim Ausfüllen eines Anhörungsbogens beachtet werden?

Nach Erhalt des Anhörungsbogens haben Sie in der Regel eine Woche Zeit, um diesen auszufüllen. Es besteht keine Verpflichtung, Angaben zum Tathergang oder zum Verursacher oder zur Verursacherin zu machen und Sie müssen den Verstoß auch nicht zugeben.

Gemäß § 111 OWiG sind Sie lediglich dazu verpflichtet, offensichtliche Fehler bei den Personalien zu korrigieren. Grundsätzlich können Sie den Anhörungsbogen nutzen, um sich zu Ihrem Vorteil zu äußern. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Ihre Angaben korrekt und wahrheitsgemäß sind, da falsche Angaben strafbar sind.

Es ist ratsam, sorgfältig zu überlegen, was Sie im Anhörungsbogen schreiben, da eine ungünstige oder unsauber formulierte Darstellung im Nachhinein belastender sein kann als keine Angabe gemacht zu haben.

Es empfiehlt sich daher, den genauen Wortlaut und Inhalt des Anhörungsbogens mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Verkehrsrecht von Allright (allright.de) zu besprechen. Diese verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse und können Sie entsprechend beraten.

Angaben zum Zustellungsbevollmächtigten müssen Sie nur machen, wenn Sie jemanden beauftragt haben, Ihre Post zu verwalten. Sie sind nicht verpflichtet, die Felder zur Ermittlung des Fahrers oder der Fahrerin zum Tatzeitpunkt auszufüllen und können diese auch frei lassen, ohne sich selbst oder andere zu belasten.

Was passiert, wenn man falsche Angaben macht? Muss ich mit einer Strafe rechnen? 

Wenn im Anhörungsbogen eines Bußgeldverfahrens falsche Angaben gemacht werden, kann dies als Straftat gewertet werden und zu weiteren Konsequenzen führen. Dies kann zur Einleitung eines separaten Ermittlungsverfahrens wegen falscher Verdächtigung, falscher Versicherung an Eides statt oder ähnlichen Delikten durch die zuständige Behörde führen. Darüber hinaus kann eine solche falsche Aussage auch den Ausgang des Bußgeldverfahrens negativ beeinflussen. Es ist daher ratsam, im Anhörungsbogen nur die Wahrheit zu sagen oder gegebenenfalls von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und sich anwaltlich von Allright beraten zu lassen.

Es ist wichtig, dass Sie nach Erhalt des Anhörungsbogens die Angaben zu Ihrer Person sorgfältig prüfen, da diese in der Regel bereits vorausgefüllt sind. Wenn Sie Fehler feststellen, müssen Sie diese umgehend korrigieren und den Bogen zurückschicken, da Sie als Betroffene:r für die Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich sind.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden und gemäß § 111 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. 

Handelt es sich um eine strafbare Handlung, wenn falsche Angaben im Anhörungsbogen gemacht werden?

Nach Erhalt des Anhörungsbogens ist es wichtig, die Angaben zu Ihrer Person sorgfältig zu überprüfen, da diese oft bereits vorausgefüllt sind. Sollten Sie dabei Fehler feststellen, sind Sie verpflichtet, diese umgehend zu korrigieren und den Bogen zurückzusenden, da Sie als betroffene Person für die Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich sind.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden und gemäß § 111 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. 

Was sind die möglichen Konsequenzen, wenn der Anhörungsbogen nicht ausgefüllt wird?

Wie bereits erwähnt, hat der Anhörungsbogen der Polizei den Zweck, Informationen über die Person zu erhalten, die für einen Verkehrsverstoß verantwortlich sein könnte. Wenn Sie sich jedoch entscheiden, den Anhörungsbogen nicht auszufüllen, um sich beispielsweise selbst zu schützen, bedeutet dies nicht automatisch das Ende der Ermittlungen. Sie können trotzdem einen Bußgeldbescheid erhalten. 

Einige Rechtsanwält:innen empfehlen, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten und stattdessen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da das Ausfüllen des Formulars weitere Probleme verursachen könnte. Auf der anderen Seite gibt es § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), der die Verweigerung von Angaben als ordnungswidriges Verhalten betrachtet.

Es ist daher wichtig, abzuwägen, ob Sie direkt nach Erhalt eines Anhörungsbogens eine:n Anwält:in beauftragen möchten. In der Regel sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie den Anhörungsbogen zumindest mit Angaben zu Ihrer Person zurückschicken und auf eine Aussage zum Tatgeschehen verzichten.

Wie sollte ich angemessen auf einen Anhörungsbogen reagieren?

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich einen Anhörungsbogen erhalte? Hier sind einige Schritte, die Sie beachten sollten:

  • Lesen Sie den Anhörungsbogen sorgfältig durch und achten Sie auf eventuelle Fristen, die eingehalten werden müssen.
  • Überprüfen Sie die Angaben zu Ihrer Person und korrigieren Sie diese gegebenenfalls, falls Fehler vorliegen.
  • Beachten Sie, dass Sie keine Angaben zum Tathergang oder zur Täterin bzw. zum Täter machen müssen.
  • Bedenken Sie, dass falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar sind und zu weiteren Problemen führen können.
  • Entscheiden Sie, ob Sie den Anhörungsbogen allein beantworten möchten oder ob Sie Unterstützung durch eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen möchten.
  • Nutzen Sie den Anhörungsbogen gegebenenfalls, um sich zu Ihren Gunsten zu äußern. Achten Sie jedoch darauf, Ihre Aussagen sorgfältig und präzise zu formulieren.
  • Senden Sie den ausgefüllten Anhörungsbogen fristgerecht zurück und bestätigen Sie zumindest die Angaben zu Ihrer Person.
  • Beachten Sie, dass ein nicht ausgefüllter Anhörungsbogen nicht dazu führt, dass das Verfahren eingestellt wird. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird.
  • Wenn Sie unsicher sind, wie Sie auf den Anhörungsbogen reagieren sollen, suchen Sie Rat und Unterstützung bei Allright durch einen Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht.

Was sind die Unterschiede zwischen einem Anhörungsbogen und einem Zeugenfragebogen?

Der Anhörungsbogen wird an den mutmaßlichen Täter oder Täterin geschickt, wenn die Behörde glaubt, den Fahrer oder die Fahrerin bereits identifiziert zu haben. Der Zeugenfragebogen hingegen wird verschickt, um den Fahrer oder die Fahrerin ausfindig zu machen, wenn beispielsweise unklar ist, wer gefahren ist. Der Zeugenfragebogen geht an die Fahrzeughalter:innen.

Achten Sie daher auf die Überschrift des Schreibens, um den Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen zu erkennen. Mit dem Anhörungsbogen wird das Bußgeld- oder Strafverfahren gegen die betroffene Person eröffnet und ihr das notwendige rechtliche Gehör gewährt. Im Gegensatz zum Zeugenfragebogen unterbricht der Anhörungsbogen auch einmalig die Verjährung.

Es ist ratsam, vor einer Stellungnahme, durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Akteneinsicht zu nehmen und die Beweislage bewerten zu lassen. Aus diesem Grund sollten Sie sich in jedem Fall zuerst an Allright (allright.de) wenden.

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Was sollte ich tun, wenn ich keinen Anhörungsbogen erhalten habe, sondern direkt ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde?

Ein Bußgeldbescheid kann dem Fahrzeugführer oder der Fahrzeugführerin direkt zugeschickt werden, ohne dass Sie zuvor einen Anhörungsbogen erhalten haben. Doch auch in diesem Fall haben Sie das Recht, gegen den Bescheid vorzugehen. Sie können Einspruch einlegen und dem Schreiben eine ausführliche Begründung beifügen, ähnlich wie es bei einem Anhörungsbogen der Fall wäre.

Bevor Autofahrer:innen Einspruch einlegen, ist es wichtig, den Bußgeldbescheid gründlich zu lesen und die Gründe für das Bußgeld zu verstehen. In Ihrem Einspruch sollten Sie dann die Gründe darlegen, warum Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind. Mögliche Gründe könnten sein, dass Sie den Verstoß nicht begangen haben oder dass Sie das Bußgeld für unangemessen hochhalten.

Es besteht auch die Möglichkeit, im Einspruch um eine Verlängerung der Äußerungsfrist zu bitten, wenn Sie mehr Zeit benötigen, um sich auf Ihre Aussage vorzubereiten oder zusätzliche Informationen zu sammeln. Beachten Sie jedoch, dass Einsprüche innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids bei der Behörde eingelegt sein müssen.

Es ist immer ratsam, sich vor dem Einlegen eines Einspruchs von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen, Ihre Argumente zu stärken und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Verteidigung haben.

Wenn Sie jedoch innerhalb der dreimonatigen Frist den Anhörungsbogen erhalten, beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Das bedeutet, dass das Bußgeldverfahren noch nicht verjährt ist und weiterhin gegen Sie betrieben werden kann.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist nicht nur durch den Erhalt des Anhörungsbogens, sondern auch durch dessen Versand oder andere Ermittlungshandlungen unterbrochen werden kann. Wenn Sie während der dreimonatigen Frist weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid erhalten haben, stehen die Chancen gut, dass der Tatvorwurf verjährt ist und das Verfahren eingestellt wurde.

Wenn Sie unsicher sind oder rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich auch an Allright wenden. Dort erhalten Sie Beratung von einem Anwalt oder einer Anwältin für Verkehrsrecht und können gegebenenfalls gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen.

Welchen Zweck erfüllt die Anhörung im Bußgeldverfahren?

Auch ohne Anhörungsbogen können Sie gegen einen direkt zugeschickten Bußgeldbescheid vorgehen. Lesen Sie den Bescheid sorgfältig und verstehen Sie die Gründe für das Bußgeld. Legen Sie Einspruch ein und begründen Sie Ihre Ablehnung. Sie können um eine Verlängerung der Äußerungsfrist bitten, wenn Sie mehr Zeit benötigen. Eine rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Anwalt oder Anwältin ist empfehlenswert. Erhalten Sie innerhalb von drei Monaten den Anhörungsbogen, beginnt die Verjährungsfrist erneut. Beachten Sie, dass die Verjährung durch verschiedene Handlungen unterbrochen werden kann. Bei Unsicherheiten oder Rechtsberatung können Sie sich an Allright (allright.de) wenden.

Anwalt-im-Verkehrsrecht

Wie kann Allright Ihnen weiterhelfen? 

Als Autofahrer:in bzw. Verkehrsteilnehmer:in stehen wir manchmal vor unangenehmen Situationen im Verkehr, wie einem Autounfall, dem Überfahren einer roten Ampel, einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Abstandsverstoß, der Nutzung des Handys am Steuer oder sogar dem Fahren unter Alkoholeinfluss. In solchen Fällen kann Allright (allright.de) eine wertvolle Unterstützung bieten.

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Zusätzlich bietet Allright (allright.de) einen Bußgeldrechner an, mit dem Sie ganz einfach die möglichen Strafen, Punkte oder sogar ein Fahrverbot für Ihren Verstoß berechnen können. Dieser Service ist äußerst praktisch, um sich auf potenzielle Konsequenzen vorzubereiten.

Darüber hinaus bietet Allright einen kostenfreien Bußgeldcheck an. Mithilfe dieses Checks können Sie online eine Sofort-Ersteinschätzung erhalten, um Ihre Lage besser einzuschätzen. Es ist beruhigend zu wissen, dass erfahrene Anwälte und Expert:innen im Verkehrsrecht bei Allright zur Verfügung stehen, um Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Situation zu helfen.

Egal ob es um einen Autounfall, eine rote Ampel, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Abstandsverstoß, das Handy am Steuer oder Alkohol am Steuer geht, allright.de ist die richtige Anlaufstelle, um Ihnen in Verkehrsrechtsfällen beizustehen. Nutzen Sie die Dienstleistungen von Allright, um Ihren Punktestand zu überprüfen, Bußgelder zu berechnen und eine kostenlose Sofort-Ersteinschätzung zu erhalten. Verlassen Sie sich auf die Erfahrung und das Fachwissen der Anwält:innen und Expert:innen von Allright, um Ihnen in schwierigen Situationen zu helfen und Ihre Rechte zu verteidigen. Allright (allright.de) steht Autofahrer:innen zur Seite und unterstützt sie in allen Belangen des Verkehrsrechts.

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