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Aufhebungsvertrag: So verhalten Sie sich richtig bei einem Aufhebungsvertrag

Unser Team von Experten ist bereit, Ihnen kostenlos und ohne Verpflichtungen zur Seite zu stehen und Sie zu beraten. Wir können Ihnen helfen, Ihre mögliche Abfindung zu überprüfen oder eine kostenlose Erstberatung anzubieten.

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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Das Wichtigste zum Thema „Aufhebungsvertrag“

  • Ein Aufhebungsvertrag signalisiert die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
  • Die Schriftform ist für die Gültigkeit dieses Vertrags zwingend erforderlich.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer über die möglichen Auswirkungen des Vertrags aufzuklären.
  • Die Integration einer Abfindung kann ein wichtiger Bestandteil dieses Vertragswerks sein.
  • Nach Vertragsabschluss muss der Arbeitnehmer in einigen Fällen mit einer Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen.
  • Bei Unsicherheiten oder Bedenken ist es ratsam, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen.
  • Ein Aufhebungsvertrag kann auch ohne die Zusicherung einer Abfindung ausgehandelt werden.
  • Der Arbeitnehmer sollte den Vertrag gründlich prüfen und verstehen, bevor er ihn unterzeichnet.
  • Es ist zu beachten, dass ein Aufhebungsvertrag gewisse Risiken in sich birgt.
  • In der Praxis kann die Umsetzung dieses Vertrags zu Konfliktsituationen führen.


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Ein Arbeitsverhältnis kann aus unterschiedlichen Gründen beendet werden – sei es aufgrund betrieblicher Umstrukturierungen, persönlicher Veränderungen oder divergierender Erwartungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In solchen Situationen kann ein Aufhebungsvertrag eine Möglichkeit darstellen, die Trennung in beiderseitigem Einvernehmen zu gestalten.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Im Gegensatz zur Kündigung geht die Initiative hierbei oft von beiden Parteien aus, um eine friedliche Trennung zu erreichen. Dieser Vertrag kann verschiedene Bestandteile beinhalten, wie etwa die Festlegung einer Beendigungsfrist, die Vereinbarung möglicher Abfindungen oder die Regelung der Auszahlung von noch ausstehenden Urlaubsansprüchen.

Es ist äußerst wichtig, die rechtlichen Aspekte und mögliche Fallstricke eines Aufhebungsvertrags zu verstehen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es empfiehlt sich, den Vertrag gründlich zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung einzuholen. Hierbei sollten Sie besonders darauf achten, keine Klauseln zu akzeptieren, die gegen Ihre Interessen oder geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen könnten.

Als Arbeitnehmer ist es ratsam, in einer solchen Situation besonnen und überlegt zu handeln. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann eine Bandbreite von Emotionen hervorrufen, doch ist es wichtig, die Angelegenheit sachlich zu betrachten und Ihre Optionen abzuwägen. Verhandlungen über die Vertragsbedingungen sind möglich, und Sie haben das Recht, Ihre Interessen zu vertreten, ohne dabei in eine unangemessene Konfrontation zu geraten.

Auch Arbeitgeber sollten sich der Verantwortung bewusst sein, die mit einem Aufhebungsvertrag einhergeht. Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und die Fairness gegenüber dem Arbeitnehmer sind von größter Bedeutung. Klare Kommunikation und die Bereitschaft, offene Fragen zu klären, können dazu beitragen, dass der Prozess für alle Parteien so reibungslos wie möglich verläuft.

Ein Aufhebungsvertrag ist also eine Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis auf eine positive Weise einvernehmlich zu beenden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich der rechtlichen und emotionalen Aspekte bewusst sein, die dabei eine Rolle spielen. Die Hinzuziehung rechtlicher Beratung sowie eine ruhige und sachliche Herangehensweise können dazu beitragen, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu einer fairen und zufriedenstellenden Lösung führt, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen im Folgenden die Vor- und Nachteile, sowie das Potenzial und die rechtlichen Pflichten eines Aufhebungsvertrages vor.

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Ihr Arbeitgeber hat den Wunsch geäußert, Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden, und Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Er hat Ihnen eine Frist gesetzt, innerhalb derer Sie den Vertrag unterzeichnen sollen. Vielleicht erkennen Sie diese Situation wieder? Viele Arbeitnehmer sind in solch einer Situation verunsichert und fragen sich, wie ein Aufhebungsvertrag abläuft. Tatsächlich gibt es bei Aufhebungsverträgen einige wichtige Aspekte zu beachten, um mögliche Nachteile und negative Auswirkungen auf eine zukünftige Arbeitsleistung zu vermeiden. Obwohl der Inhalt des Aufhebungsvertrags individuell und als Einzelfall gestaltet werden kann, muss der Arbeitgeber bestimmte formelle Rahmenbedingungen einhalten. Es ist äußerst wichtig, dass Sie niemals einen Aufhebungsvertrag ohne vorherige Prüfung durch einen Experten unterschreiben, insbesondere dann nicht, wenn Ihnen ein Vertrag ohne Abfindung angeboten wird.

Es gibt jedoch auch eine alternative Lösung zur einseitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung: den Aufhebungsvertrag oder eine Aufhebungsvereinbarung. Dabei handelt es sich um eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, bei der das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.

Im Gegensatz zur Kündigung, bei der eine Partei das Arbeitsverhältnis einseitig beendet, setzen der Aufhebungsvertrag oder die Aufhebungsvereinbarung voraus, dass beide Parteien zustimmen und gemeinsam die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festlegen. Dies ermöglicht eine flexiblere und oft auch friedlichere Lösung, bei der die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden können.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht, auch Auflösungsvertrag genannt, regelt die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch die Zustimmung aller Beteiligten.

Das bedeutet konkret, dass der Aufhebungsvertrag von dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin und vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin gleichermaßen akzeptiert und unterschrieben werden muss. Offene Ansprüche, wie beispielsweise nicht genommene Urlaubstage oder ausstehende Zahlungen, werden normalerweise durch die beiderseitige Unterschrift im Aufhebungsvertrag geregelt, sofern nicht eine andere Aufhebungsvereinbarung getroffen wurde.

Zusätzlich können verschiedene Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Aufhebungsvertrag festgelegt werden, die Arbeitnehmenden einige Vorteile bieten können. Dazu zählen in der Regel eine Abfindung, die vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gezahlt wird, oder eine bezahlte Freistellung.

Es ist auch möglich, eine sogenannte Sprinterklausel zu vereinbaren, die es dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin ermöglicht, vorzeitig und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist aus dem Unternehmen auszuscheiden. Sie können den Aufhebungsvertrag jetzt im Online-Schnellcheck prüfen lassen oder das Kontaktformular für eine kostenfreie Ersteinschätzung nutzen.

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  • Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag, um sicherzustellen, dass er rechtlich einwandfrei ist und inhaltlich fair gestaltet wurde.
  • Wir analysieren im Detail, welche Vertragsteile positiv sind und bei welchen Sie unbedingt noch Verhandlungen führen sollten.
  • Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, potenzielle Stolpersteine beim Bezug von Arbeitslosengeld und einen Gang zur Agentur für Arbeit zu vermeiden.
  • Unser Ziel ist es, Ihnen bei einer professionellen, diskreten und nachhaltigen Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zur Seite zu stehen.

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Was muss in einem Aufhebungsvertrag stehen?

Im Arbeitsrecht ist der Aufhebungsvertrag lediglich an wenige formelle und inhaltliche Regeln gebunden. Es ist erforderlich, dass sie schriftlich vorliegen und von beiden Vertragsparteien persönlich unterschrieben werden. Dennoch gibt es einige Aspekte, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, aber für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin von großer Bedeutung sein können und langfristige Auswirkungen haben können.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Aufhebungsvertrag alle wichtigen Aspekte abdeckt? Unsere Expertinnen und Experten prüfen den Aufhebungsvertrag für Sie:

  • Die Formulierungen im Vertrag sind korrekt und entsprechen den rechtlichen Anforderungen. Der Aufhebungsvertrag ist fair und ausgewogen gestaltet, um die Interessen vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zu wahren.
  • Das Dokument enthält eine Klausel, die üblicherweise verwendet wird, um eine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden.
  • Der Aufhebungsvertrag sieht eine angemessene Abfindungszahlung seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin an die Arbeitnehmenden vor.
  • Im Vertrag sind weitere Aspekte enthalten, die für die Arbeitnehmenden individuell relevant sind, wie beispielsweise eine bezahlte Freistellung oder eine sogenannte Sprinterklausel.

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten unterstützen Sie dabei, Ihren Aufhebungsvertrag sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass er Ihren Interessen gerecht wird.

Wie schreibe ich einen Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag wird in den meisten Fällen von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber formuliert. Dennoch ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Vertrag die wesentlichen Punkte enthält, bevor Sie ihn unterschreiben.

Oftmals besteht eine gewisse Asymmetrie in Bezug auf die Verhandlungsmacht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weshalb es ratsam ist, den Vertrag sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.

Dazu gehören beispielsweise die Regelung des Beendigungszeitpunkts, die Berücksichtigung von Resturlaubstagen, eine angemessene Abfindungszahlung und die klare Benennung des Beendigungsgrunds. Indem Sie den Vertrag vor der Unterschrift gründlich prüfen, können Sie sicherstellen, dass er Ihren Bedürfnissen und Rechten gerecht wird. Gegebenenfalls kann es ratsam sein, einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um den Aufhebungsvertrag zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen oder Ergänzungen vorzuschlagen, um Ihre Interessen zu schützen.

Zu einem Aufhebungsvertrag gehören in der Regel folgende Inhalte:

  • Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
  • Regelungen bezüglich des Resturlaubs
  • Aufhebungsvereinbarung über eine mögliche Abfindungszahlung
  • Angabe des Beendigungsgrunds

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag vorlegt, empfiehlt es sich, diesen von einem Fachmann oder einer Fachfrau überprüfen zu lassen.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Allright stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um zu prüfen, ob die Formulierung des Aufhebungsvertrags auch in Ihrem Interesse ist, und gegebenenfalls Änderungen anzuregen. Ihr Anliegen ist uns wichtig, und wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen gewahrt werden.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag bietet Vorteile, wenn Sie mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden sind oder eine schnellere Trennung von Ihrem aktuellen Job wünschen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie bereits eine neue Anstellung in Aussicht haben, eine berufliche Auszeit planen oder eine lang ersehnte Weltreise antreten möchten.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Aufhebungsvertrag die beste Lösung für Ihre Situation ist, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen dabei, die Vor- und Nachteile abzuwägen und die bestmögliche Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen.

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Was passiert, wenn ich einen Aufhebungsvertrag ablehne?

Es entstehen keine rechtlichen Konsequenzen, wenn Sie sich entscheiden, einen Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige Aufhebungsvereinbarung, die nur dann wirksam ist, wenn beide Parteien – in der Regel Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und Arbeitgeber oder Arbeitgeberin – damit einverstanden sind.

Der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin sind daher nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu akzeptieren oder sich dafür zu rechtfertigen. Es ist jedoch erwähnenswert, dass eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber oft eine Kündigung ausspricht, wenn sie das Arbeitsverhältnis dringend beenden möchte und Sie den Aufhebungsvertrag ablehnen. Dennoch sollten Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin unter Druck setzen lassen, denn nach Ihrer Unterschrift gilt der Aufhebungsvertrag als rechtskräftig und kann nur schwer angefochten werden.

Es ist ratsam, sich Bedenkzeit bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin zu erbitten und den Aufhebungsvertrag sowie Ihre Optionen durch unseren Online-Schnellcheck prüfen zu lassen. Alternativ steht Ihnen unser Kontaktformular für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ab wann ist ein Aufhebungsvertrag gültig?

Ein Aufhebungsvertrag ist rechtskräftig, wenn er schriftlich vorliegt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurde – in der Regel vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin bzw. einer bevollmächtigten Person (z.B. einem Prokuristen) und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin. Das bestehende Arbeitsverhältnis wird dann einvernehmlich und gemäß der vertraglichen Aufhebungsvereinbarung, wie beispielsweise einer individuellen Frist, beendet.

Es ist jedoch möglich, einen Aufhebungsvertrag anzufechten, wenn die Unterzeichnung unter Zwang erfolgte. In einem solchen Fall kann der Vertrag nach Prüfung der Sachlage für ungültig erklärt werden. Wenn Sie diesbezüglich offene Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie bitte unser Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Muss bei Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist eingehalten werden?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen im Arbeitsrecht sind bei einem Aufhebungsvertrag nicht relevant. Wenn sowohl der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin als auch der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sich einig sind und den Vertrag unterzeichnen, kann das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei Nichtbeachtung der Kündigungsfrist das Risiko besteht, eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt auferlegt zu bekommen. Wenn Sie unsicher sind, welche Kündigungsfrist in Ihrem Aufhebungsvertrag vorgeschlagen wird, können Sie uns gerne über das Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen weiter.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin möchte das Arbeitsverhältnis mit Ihnen beenden und stellt Ihnen einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vor. Möglicherweise kennen Sie diese Situation. Viele Arbeitnehmende sind in solchen Momenten verunsichert und fragen sich, wie ein Aufhebungsvertrag abläuft. Tatsächlich gibt es bei einem Aufhebungsvertrag wichtige Aspekte zu beachten, um negative Auswirkungen auf zukünftige Beschäftigungen zu vermeiden.

Obwohl der Inhalt eines Aufhebungsvertrags individuell gestaltet werden kann, muss der Arbeitgeber bestimmte formelle Vorgaben einhalten. Es ist äußerst wichtig, dass Sie einen Aufhebungsvertrag niemals ohne vorherige Prüfung durch einen Experten oder eine Expertin unterschreiben, insbesondere wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung vorgelegt wird.

Unsere Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht haben sich auf die Prüfung von Aufhebungsverträgen spezialisiert. Nutzen Sie gerne unseren Schnellcheck, um Ihre mögliche Abfindung zu überprüfen, und erhalten Sie im Anschluss eine kostenlose Ersteinschätzung.

Wie bekomme ich einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung?

Allright kann Ihnen bei der Berechnung Ihrer Abfindung helfen, indem es Ihnen einen Abfindungsrechner zur Verfügung stellt. Durch die Nutzung des Abfindungsrechners von Allright erhalten Sie eine erste Orientierung und können besser einschätzen, welche Abfindungssumme Sie möglicherweise erwarten können. Dies kann Ihnen bei der Planung Ihrer finanziellen Zukunft helfen und Ihnen eine Grundlage für weitere Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin bieten.

Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwältinnen und Anwälten, die auf Arbeitsrecht spezialisiert sind, bietet Allright professionelle rechtliche Beratung und Vertretung. Sie können individuelle Fragen stellen, Ihre Situation schildern und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Das Expertenteam von Allright wird Sie dann in Ihrem Fall begleiten, die Verhandlungen führen und sich dafür einsetzen, dass Sie eine möglichst hohe Abfindung erhalten.

Die Dienstleistung von Allright ermöglicht es Ihnen, auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten werden, um eine faire Abfindungsvereinbarung zu erzielen.

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Da der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindungszahlung vom Arbeitgebenden haben, ist es von Vorteil, einen Experten oder eine Expertin für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags zu verhandeln. Unsere Anwälte und Anwältinnen sind täglich mit der Verhandlung von Aufhebungsverträgen für Mandanten und Mandantinnen betraut und setzen dabei stets die Ziele durch, die für Arbeitnehmende von besonderer Bedeutung sind.

Unsere Fachanwälte und Anwältinnen achten darauf, Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, indem sie unter anderem Sperrzeiten beim Arbeitsamt vermeiden und das bestmögliche Ergebnis für Sie aushandeln.

Wenn Sie herausfinden möchten, wie hoch Ihre mögliche Abfindung sein könnte, nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner auf unserer Webseite, um Ihre Abfindungshöhe zu ermitteln. Anschließend stehen Ihnen unsere Experten und Expertinnen für ein kostenloses Erstgespräch zur Beratung zur Verfügung.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Vorab: Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen allgemeiner Natur sind und keine individuelle Rechtsberatung darstellen. Bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Die Frage, ob eine Abfindung gezahlt wird und in welcher Höhe, hängt von den Verhandlungen zwischen Arbeitgebenden und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin ab.

Oftmals wird die sogenannte Regelabfindung als Orientierungswert herangezogen, die ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr vorsieht. Grundsätzlich kann man sagen, dass mit zunehmender Betriebszugehörigkeit die mögliche Abfindung tendenziell höher ausfallen könnte.

Wenn Sie Ihre mögliche Abfindungshöhe herausfinden möchten, nutzen Sie gerne unseren Schnellcheck. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung können Sie auch unser Formular verwenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine individuelle Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert ist, um Ihre konkrete Situation angemessen zu bewerten.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung unterscheiden sich in Bezug auf das Mitbestimmungsrecht und der Kontrolle vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin. Bei einer Kündigung genügt die Unterschrift einer kündigungsberechtigten Person, und sie kann einseitig erfolgen. Ein Aufhebungsvertrag hingegen erfordert die Zustimmung und Unterzeichnung beider Vertragsparteien, um wirksam zu sein. Der Aufhebungsvertrag muss in Schriftform an den Empfänger übermittelt werden, entweder persönlich übergeben oder in den Briefkasten eingeworfen werden.

Bei einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern nach Einhaltung der gesetzlichen oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Im Gegensatz dazu kann ein Arbeitsverhältnis innerhalb eines Aufhebungsvertrags sofort wirksam beendet werden oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.

Um die für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vorteilhaftere Lösung abzuwägen, empfehlen wir Arbeitnehmenden, einen unserer Experten oder eine unserer Expertinnen zu konsultieren. Gerne können Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen, um weitere Informationen zu erhalten.

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Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmende einige potenzielle Nachteile mit sich bringen:

  • Die Vorschriften zum Kündigungsschutz sowie zum Sonderkündigungsschutz für Schwangere und Schwerbehinderte sind im Falle eines Aufhebungsvertrags nicht automatisch gegeben.
  • Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, die einem Aufhebungsvertrag zustimmen, laufen oft Gefahr, eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen zu erhalten. Dies liegt daran, dass sie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt haben und die Arbeitslosigkeit somit zumindest teilweise selbst herbeigeführt haben.
  • Sobald der Aufhebungsvertrag von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurde, ist er in der Regel wirksam und kann nur angefochten werden, wenn die Unterschrift durch Täuschung oder unter Zwang erfolgt ist.

Um Ihre individuelle Situation genau zu bewerten und die möglichen Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags abzuwägen, empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen. Dort können Sie weitere Informationen und Beratung erhalten, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Was ist die Salvatorische Klausel im Aufhebungsvertrag?

Die sogenannte Salvatorische Klausel wird häufig in einem Aufhebungsvertrag verwendet, um sicherzustellen, dass der Aufhebungsvertrag auch dann gültig bleibt, wenn einzelne Bestimmungen als rechtswidrig erachtet werden. Diese Klausel ist besonders sinnvoll, wenn ein individueller Vertrag statt eines Standardvertrags verwendet wurde. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Aufhebungsvertrag rechtswidrige Klauseln enthält, empfehlen wir Ihnen, ihn von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Nutzen Sie dafür gerne unseren Online-Schnellcheck zur Prüfung Ihrer Ansprüche. So erhalten Sie Klarheit und können gegebenenfalls erforderliche Anpassungen vornehmen lassen.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Da es in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung innerhalb eines Aufhebungsvertrags gibt, hängt es stets von den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ab, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, trotz einer Aufhebung. Ein Richtwert bietet die sogenannte Regelabfindung, die mit einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr kalkuliert wird. Falls Ihnen innerhalb Ihres Aufhebungsvertrags keine oder eine sehr geringe Abfindung angeboten wurde, können Sie jetzt mithilfe unseres Schnellchecks die mögliche Höhe Ihrer Abfindung prüfen.

Aufhebungsvertrag Abfindung – Übersicht der Regelabfindung

Regelabfindung nach1-5 Jahren5-10 Jahren10-15 Jahren15-20 Jahren
2000 €/ brutto1000 – 5000€5000 – 10.000€10.000 – 15.000€15.000 – 20.000€
3000 €/ brutto1500 – 7500€7500 – 15.000€15.000 – 22.500€22.500 – 30.000€
4000 €/ brutto2000 – 10.000€10.000 – 20.000€20.000 – 30.000€30.000 – 40.000€
5000 €/ brutto2500 – 12.500€12.500 – 25.000€25.000 – 37.500€37.500 – 50.000€

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