Das Wichtigste zum Thema „Flugticket Rückerstattung / Ticketerstattung“
- Bei Flugannullierungen oder Flugstornierungen können Flugreisende zwischen einer alternativen Beförderung zum endgültigen Ziel oder einer Rückerstattung des Flugtickets wählen.
- Wenn Sie innerhalb der EU fliegen und Ihr Flug annulliert oder stark verspätet ist, und auf die Fluggesellschaft zurückzuführen ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.
- Bei einer Stornierung durch die Airline müssen Flugreisende keine Stornogebühren zahlen.
- Wenn Flugreisende den Flug storniert haben, kann es zu Stornogebühren kommen.
- Wenn der Flug jedoch mehr als fünf Stunden Verspätung hat, können Passagier:innen ihren Flug stornieren und eine Erstattung beantragen.
- Einige Airlines bieten auch Gutscheine oder alternative Flüge anstatt einer Erstattung an.
- Wir raten dringend davon ab, von Airlines Reisegutscheine als Ersatz für eine Rückerstattung anzunehmen, da sie für zukünftige Reisen weniger flexibel sind.
- Flugreisende sollten alle relevanten Dokumente und Belege, wie beispielsweise die Buchungsbestätigung, aufbewahren, um die Erstattung zu erleichtern.
- Wenn Sie von einer Annullierung oder Umbuchung betroffen sind, sollten Sie sich an das Fluggastportal allright.de wenden und Ihre Ansprüche geltend machen.
- Passagier:innen können Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend in Deutschland geltend machen.
Sie hatten einen Flugausfall oder eine Flugverspätung? Wir setzen Ihre Rückerstattung und Ihre Entschädigung durch!
Flug annulliert – Rückerstattung: So holen Sie sich Ihr Geld zurück
Beim Fliegen läuft leider nicht immer alles nach Plan. Es ist zweifellos ärgerlich, wenn man einen gebuchten Flug nicht antreten kann. Jedoch gibt es eine Möglichkeit, die Frustration zumindest teilweise zu mildern. Denn viele Flugreisende wissen nicht, dass sie bei Verspätungen oder Annullierungen, die von der Fluggesellschaft verschuldet werden, Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises oder finanzielle Entschädigung haben. Leider nutzen einige Airlines die Unwissenheit der Passagier:innen aus und verweigern eine vollständige Rückerstattung oder erheben zusätzliche Bearbeitungsgebühren.
Ihr Flug ist ausgefallen und Sie fragen sich, welche Rechte Sie gegenüber der Fluggesellschaft haben? Kein Stress! Falls Ihr Flug aufgrund eines Streiks des Airline-Personals ausfällt, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Ticketpreises sowie eine zusätzliche Entschädigung. Selbst wenn Sie sich für einen teureren Alternativflug (Ersatzflug) entschieden haben, holen wir Ihr Geld zurück! Allright engagiert sich dafür, dass Sie in einer derartigen Situation Ihr Geld erhalten.
Wie fordere ich eine Flug-Rückerstattung ein?
Ticketerstattung: So funktioniert’s
1. Flugdaten eingeben
Wir empfehlen, zunächst zu prüfen, ob tatsächlich ein Anspruch auf die Rückerstattung Ihres Flugtickets besteht. In wenigen Minuten prüfen Sie kostenlos Ihren Anspruch auf Ticketerstattung. Geben Sie einfach Ihren ausgefallenen oder stornierten Flug ein; Abflugdatum, Ankunft, Abflughafen, Ankunftsflughafen, Flugnummer und Buchungs-Nummer.
2. Erstattung beauftragen
Beauftragen Sie uns, setzen wir Ihre Ansprüche mit unseren erfahrenen Anwält:innen und Rechtsexpert:innen durch. Allright wird dann alles Weitere für Sie erledigen, indem wir uns um die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft kümmert und Ihre Ansprüche geltend machen. Hierfür gehen wir für Sie bis vor Gericht.
3. Erstattung erhalten
Mit uns erhalten Sie Ihr Geld zurück: Zahlt die Airline die Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen, ist unser Service für Sie komplett kostenlos. Danach berechnen wir nur im Erfolgsfall eine Provision (14-28 % zzgl. MwSt.).
Wann hat die Airline Sie über den Flugausfall / Umbuchung informiert?
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Annullierungen, Umbuchungen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.
Welche Rechte habe ich als Fluggast bei einem Flugausfall?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung schützt die Rechte von Passagier:innen und legt diese in klaren Bestimmungen fest. Diese Verordnung gilt für Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen oder auf einem Flughafen innerhalb der EU landen, sofern die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Wenn ein Flug gestrichen wird, haben Flugreisende das Recht, eine Ersatzbeförderung bzw. Umbuchung zu fordern, oder die Airline muss ihnen den Ticketpreis (Ticketkosten) für den ausgefallenen Flug erstatten. In der Regel haben Fluggesellschaften sieben Tage Zeit, um den Ticketpreis zurückzuerstatten. Die Erstattung kann in bar, per Überweisung, Scheck oder in Form eines Gutscheins erfolgen.
Entschädigung bei Flugausfall – wie viel Geld steht mir zu?
Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug gestrichen wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Flugentschädigung von bis zu 600 Euro. Die Entschädigung bei einem annullierten Flug hängt von der Flugstrecke (Flugdistanz) ab. Bei Kurzstreckenflügen bis zu 1.500 Kilometer, wie zum Beispiel von Berlin nach München, beträgt die Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung 250 Euro pro Passagier:in. Bei Mittelstreckenflügen bis zu 3.500 Kilometer liegt die Entschädigung bei 400 Euro. Langstreckenflüge, die mehr als 3.500 Kilometer umfassen, berechtigen Passagier:innen bei einem Ausfall zu einer Entschädigung in Höhe von 600 Euro von der Fluggesellschaft.
Diese Entschädigungen stehen Fluggästen zu
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
---|---|---|
z.B. Berlin – München | z.B. Berlin – Lissabon | z.B. Berlin – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
Muss ich einen Gutschein als Erstattung akzeptieren?
Fluggesellschaften bieten oft eine Rückerstattung des Flugpreises in Form von Gutscheinen an. Viele Reisende sind jedoch nicht informiert darüber, dass sie auf eine Auszahlung des ursprünglich gezahlten Betrags bestehen können. Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung stellt klar, dass Reisende das Recht auf Wahlfreiheit haben und Gutscheine nicht akzeptieren müssen.
Wir raten dringend davon ab, von Airlines Reisegutscheine als Ersatz für eine Rückerstattung anzunehmen. Die Annahme eines solchen Angebots bindet den Reisenden an die Fluggesellschaft und schränkt zukünftige Reisemöglichkeiten ein. Gutscheine sind für zukünftige Reisen weniger flexibel. Besonders in Zeiten, in denen die Zukunft der Fluggesellschaften unsicher ist, sollten Reisende die vollständige Erstattung des Flugpreises einem Gutschein vorziehen. Wenn die Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet, könnte der Reisende den Gutschein verlieren. Mit Allright (allright.de) können Reisende sicherstellen, dass sie im Falle eines Flugausfalls mehr als nur einen Gutschein erhalten.
Ich habe schon einen Gutschein angenommen. Kann ich dennoch eine Rückerstattung verlangen?
Es ist möglich, unter bestimmten Bedingungen einen Reisegutschein in eine Flugrückerstattung umzuwandeln. Ob dies möglich ist, hängt jedoch von den Richtlinien der Fluggesellschaft ab. Um eine Rückerstattung für Ihren Flug zu beantragen, empfehlen wir Ihnen, unser Online-System zu nutzen. Sie müssen uns lediglich mitteilen, welcher Flug annulliert wurde und die entsprechenden Unterlagen hochladen. Unser Rechtsteam wird sich dann um Ihren Fall kümmern. Wir arbeiten nach dem Prinzip „Kein Gewinn, keine Kosten“, das bedeutet, dass Sie nur zahlen, wenn ein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Besteht kein Erstattungsanspruch, zahlen Sie nichts.
Bekomme ich auch mein Geld für einen Flug zurück, der wegen Corona gestrichen / annulliert wurde?
Bekomme ich auch für einen Flugausfall wegen Corona mein Geld zurück? Wenn ein Flug aufgrund von Corona ausfällt, haben Passagier:innen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Anders als bei Entschädigungsansprüchen gibt es keine außergewöhnlichen Umstände, die Airlines von der Zahlung befreien könnten. Passagier:innen haben im Voraus für eine Leistung bezahlt, die nicht erbracht wurde, da der Flug gestrichen wurde. Reisende haben das Recht, ihr Geld zurückzufordern. Jedoch versuchen viele Fluggesellschaften, Passagier:innen mit Gutscheinen abzuspeisen. Die Rückforderung des Ticketpreises im Alleingang ist mit viel Aufwand und Risiko verbunden. Allright übernimmt die Einforderung Ihrer Ticketkosten von der Airline für Sie, und wenn nötig auch vor Gericht.
Bekomme ich auch die Kosten für Sitzplatzreservierungen und Gepäck erstattet?
Wenn ein Flug annulliert wird und Passagier:innen Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises haben, müssen die Airlines auch die Kosten für zusätzliche Leistungen wie Sitzplatzreservierungen, Mahlzeiten an Bord oder Gepäckgebühren erstatten. Diese Kosten sind Teil des Flugpreises, den Passagier:innen im Voraus gezahlt haben. Es ist wichtig, dass Reisende bei der Ticketrückerstattung nicht nur den reinen Ticketpreis, sondern auch alle zusätzlichen Kosten zurückfordern. Bei Allright (allright.de) helfen wir Ihnen dabei, die Erstattung dieser Kosten von der Airline einzufordern und sorgen dafür, dass Sie alle Ihnen zustehenden Beträge zurückerhalten.
Wird mir der Ticketpreis zurückerstattet, wenn ich den Flug selbst storniere?
Kann ich meinen Flug stornieren und mir das Ticket erstatten lassen? Bekomme ich den Ticketpreis erstattet, wenn ich den Flug selbst storniere? Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug streicht, müssen sie den Flugpreis vollständig erstatten. Wenn aber Passagier:innen den Flug selbst stornieren, haben sie in der Regel keinen Anspruch auf eine vollständige Erstattung, selbst wenn sie aufgrund von Corona nicht mehr fliegen möchten. Reisende können dann in der Regel nur einen kleinen Teil der ursprünglichen Kosten zurückbekommen.
Die Stornierungsbedingungen bzw. Erstattungsbedingungen unterscheiden sich von Airline zu Airline. Sie sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaften geregelt. Einige Airlines bieten jedoch aufgrund der außergewöhnlichen Situation Kulanzregelungen an.
Wie hoch sind die Kosten bei Allright?
Unser Service ist für Sie kostenlos, wenn die Airline innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sieben Tagen zahlt. Falls die Airline jedoch hartnäckig bleibt und sich weigert, die Erstattung zu leisten, setzen wir uns juristisch für Ihre Erstattung ein, bis die Airline zahlt. In diesem Fall berechnen wir eine Provision von 14 bis 28 % (zzgl. MwSt.), wenn wir erfolgreich sind. Sie gehen also kein Risiko ein, wenn Sie unseren Service nutzen. Unser Service ist für Sie also komplett risikofrei.
Wann habe ich keinen Anspruch auf Erstattung eines Flugtickets?
Wenn es zu einer Verspätung oder Annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände kommt, entfällt der Anspruch auf eine Kostenerstattung. Ein klassisches Beispiel hierfür sind verspätete Flugpassagier:innen, da die Airline für diese Verzögerung nicht verantwortlich ist und somit auch nicht für eine Entschädigung aufkommen muss.
Wie viel Zeit habe ich, um Rückerstattung und Entschädigung zu fordern?
Die Frist für die Geltendmachung von Rückerstattungen und Entschädigungen variiert je nach Art des Anspruchs und dem geltenden Recht. In der EU haben Passagier:innen in der Regel bis zu drei Jahre Zeit, um eine Rückerstattung oder Entschädigung zu fordern, die auf der EU-Fluggastrechteverordnung basiert. Es wird jedoch empfohlen, den Anspruch so schnell wie möglich geltend zu machen, um Verzögerungen zu vermeiden. Außerhalb der EU können die Fristen unterschiedlich sein und hängen von den geltenden Gesetzen und Vorschriften ab.
Wie lange dauert eine Flug-Rückerstattung?
Die Dauer bzw. Bearbeitung einer Flug-Rückerstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Airline, der Art der Buchung und dem Grund der Stornierung. In der Regel sollte die Rückerstattung innerhalb von 7-14 Tagen auf dem Konto der Passagier:innen eingehen, sofern alle notwendigen Informationen und Unterlagen korrekt eingereicht wurden. In den meisten Fällen dauert es wenige Wochen bis einige Monate, bis Ihnen die Rückerstattung ausgezahlt wird. Es kann jedoch vorkommen, dass ein Fall komplexer ist und beispielsweise vor Gericht landet. In solchen Fällen kann die Wartezeit länger sein, manchmal sogar mehrere Monate.
Wann hat die Airline Sie über den Flugausfall / Umbuchung informiert?
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Annullierungen, Umbuchungen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.
Was ist der Unterschied zwischen Erstattung und Rückerstattung?
Im Allgemeinen werden die Begriffe „Erstattung“ und „Rückerstattung“ oft synonym verwendet, um die Rückgabe von Geldern oder Zahlungen zu beschreiben. Es gibt jedoch einen subtilen Unterschied zwischen den beiden Begriffen.
„Erstattung“ bezieht sich auf die Rückgabe eines bereits bezahlten Betrags, der für eine Ware oder Dienstleistung gezahlt wurde, die nicht erhalten oder genutzt wurde. Zum Beispiel, wenn eine Person ein Flugticket kauft und der Flug ausfällt, hat sie Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises.
„Rückerstattung“ bezieht sich auf die Rückgabe eines Betrags, der zu viel gezahlt wurde, oder auf die Rückgabe eines Betrags, der versehentlich oder unangemessen gezahlt wurde. Zum Beispiel, wenn eine Person versehentlich doppelt für eine Ware oder Dienstleistung bezahlt hat, hat sie Anspruch auf eine Rückerstattung des überzahlten Betrags.
In der Praxis werden die Begriffe „Erstattung“ und „Rückerstattung“ oft synonym verwendet, da beide die Rückgabe von Geldern oder Zahlungen beschreiben.
Ticketerstattung – Fluggastrechte
Sie zweifeln, ob Sie für Ihre Flugstornierung Erstattung oder Entschädigung fordern können? Allright unterstützt Sie insbesondere bei verspäteten und annullierten bzw. stornierten Flügen und hilft Ihnen dabei, ohne viel Aufwand Ihr Geld zu erhalten.
Unser Forderungsprozess ist unkompliziert und stressfrei. Wenn Sie unsicher sind, welche Rechte Ihnen zustehen, keine Zeit haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Expert:innen bearbeitet wird, können wir Ihnen bei Allright (allright.de) helfen, eine Entschädigung bzw. Rückerstattung zu erhalten, die Ihnen zusteht.
Wir berechnen nur eine Gebühr im Erfolgsfall, und wenn wir nicht erfolgreich sind, entstehen für unsere Kunden keine Kosten. Somit können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung ohne Risiko überprüfen lassen.
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Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen
Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Allright setzt Ihr Recht durch.