Das Wichtigste zum Thema „Flugverspätung Entschädigung“
- Bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden haben Flugreisende Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.
- Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke (Flugdistanz) ab.
- Die Entschädigung kann auch für Anschlussflüge gelten, die aufgrund einer vorherigen Verspätung verpasst wurden.
- Bei Flugannullierungen oder Nichtbeförderungen haben Flugreisende ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.
- Die Entschädigung muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Flugdatum geltend gemacht werden.
- Ein Anspruch auf Entschädigung verfällt erst nach drei Jahren.
- Bei Flugverspätungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Streiks oder schlechtem Wetter besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Fluggesellschaften sind verpflichtet, bei längeren Wartezeiten angemessene Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Unterkunft anzubieten.
- Bei einer Flugverspätung von mindestens fünf Stunden können Sie Ihr Ticket zurückerstatten lassen und eine alternative Beförderungsmöglichkeit suchen.
- Flugreisende sollten alle relevanten Dokumente wie Buchungsbestätigung, Bordkarte und Verspätungsbescheinigung aufbewahren, um ihre Ansprüche geltend machen zu können.
- Wenden Sie sich an die spezialisierte Fluggastrechte-Plattform allright.de, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Flugverspätung: Entschädigung und Rechte in Kürze
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Reisende möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, wenn Sie aufgrund großer Verspätungen betroffen sind. Der Anspruch auf Entschädigung gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass der verspätete Flug von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wurde und entweder innerhalb der EU gestartet ist oder in der EU gelandet ist (wenn der Flug von einem Land außerhalb der EU zum EU-Flughafen führt).
Des Weiteren muss die Fluggesellschaft selbst für die Verspätung verantwortlich sein. Unser Entschädigungsrechner bietet eine einfache und unverbindliche Möglichkeit, um zu überprüfen, ob Sie für Ihren verspäteten Flug eine Entschädigung beantragen können. Sollte dies der Fall sein, wird Allright Ihre Entschädigung einfordern und Ihnen abzüglich einer Erfolgsprovision (gewöhnlich 20-30 % zuzüglich MwSt.) auszahlen.
Hier kommt Allright (allright.de) ins Spiel. Bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen setzt sich Allright für Ihre Rechte ein und kümmert sich darum, dass Sie von der Fluggesellschaft Ihre Entschädigung oder Ticketerstattung erhalten. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Fluggesellschaft und setzten Ihr Recht auf Flugentschädigung durch, im Zweifel auch vor Gericht.
Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle
Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.
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03.12.2024 23:09easyJet U28742Milano (Milan) - Malpensa (MXP) London (Gatwick) (LGW)Verspätet
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03.12.2024 22:05Lufthansa LH1606Muenchen (Munich) (MUC) Rzeszow (RZE)Gestrichen
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03.12.2024 21:55Lufthansa LH2152Muenchen (Munich) (MUC) Stuttgart (STR)Gestrichen
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03.12.2024 20:45Air Canada AC7211Madrid (MAD) Toronto (Pearson Int.) (YYZ)Verspätet
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03.12.2024 20:40Lufthansa LH1460Frankfurt (FRA) Ljubljana (LJU)Gestrichen
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03.12.2024 18:30Air Canada AC7213Madrid (MAD) Toronto (Pearson Int.) (YYZ)Verspätet
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03.12.2024 17:15United Airlines UA75Frankfurt (FRA) Newark (EWR)Gestrichen
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03.12.2024 17:10Air France AF704Paris (Charles de Gaulle) (CDG) Abidjan (ABJ)Verspätet
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03.12.2024 16:35LAM TM703Lisboa (Lisbon) (LIS) Maputo (form. Lourenco Marques) (MPM)Verspätet
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03.12.2024 16:20Avianca AV11Madrid (MAD) Bogota (BOG)Gestrichen
Welche rechtlichen Ansprüche habe ich bei einer Flugverspätung?
- Wenn ein Flug um mindestens 3 Stunden verspätet ist, besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten.
- Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugstrecke (Flugdistanz) und die Dauer der Flugverspätung. Die Entschädigung ist durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Es können zwischen 250 und 600 € erstattet werden.
- Auch bei verpassten Anschlussflügen besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
- Wenn die Wartezeit am Flughafen aufgrund der Verspätung 2 Stunden oder länger beträgt, haben die Passagiere das Recht auf Versorgung mit Getränken und Snacks.
- Müssen die Reisenden zum Beispiel einen halben Tag warten, muss die Airline für eine warme Mahlzeit sorgen. Sollte die Fluggesellschaft keine Verpflegung anbieten, können Reisende eigenständig Essen und Getränke kaufen und die Rechnung später bei der Airline einreichen.
Was kann ich bei einer Flugverspätung tun?
Welche Schritte kann ich bei einer Flugverspätung unternehmen?
- Es empfiehlt sich, sich den Grund für die Verspätung schriftlich vom Personal der Airline bestätigen zu lassen.
- Zudem sollten alle Belege für entstandene Kosten während der Wartezeit gesammelt werden.
- Behalten Sie Ihr Flugticket beziehungsweise Ihre Bordkarte sowie alle Rechnungen für Mietwagen, Lebensmittel und Hotelkosten.
- Es ist ratsam, mit anderen Passagier:innen die Kontaktdaten auszutauschen und den gesamten Verlauf der Flugverspätung zu dokumentieren, einschließlich des Zeitpunkts, an dem die Türen nach der Landung geöffnet wurden.
- Passagiere haben das Recht auf Versorgungsleistungen und sollten darauf bestehen. Es ist außerdem ratsam, den Anspruch auf Entschädigung zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.
Flug verspätet oder ausgefallen?
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.
Wann erhalte ich bei Flugverspätung eine Entschädigung?
Wann gibt es bei einer Flugverspätung Ihr Geld zurück? Passagiere und Passagierinnen, die in Europa reisen, profitieren von einem hohen Schutz beim Fliegen, wenn es zu Problemen, wie großen Verspätungen, kommt. Diese Rechte sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 festgelegt. Nach dieser Verordnung können Passagier:innen bei einer großen Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Um einen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, muss der Flug um mehr als drei Stunden (mindestens drei Stunden) verspätet sein. Die Verspätungszeit wird anhand der Ankunftszeit berechnet. Die Ankunftszeit ist definiert, als der Zeitpunkt, an dem das Flugzeug am Zielflughafen ankommt und mindestens eine Tür geöffnet wird, um den Ausstieg zu ermöglichen.
Für den Entschädigungsanspruch wird die Verspätung beim Abflug nicht berücksichtigt. Dennoch haben Reisende auch bei langen Wartezeiten am Flughafen einige Rechte:
Ab 2 Stunden Abflugverspätung (Kurzstrecke) | Die Airline muss kostenfrei Getränke und Snacks anbieten. |
Ab 3 Stunden Abflugverspätung (Mittelstrecke) | Die Fluggesellschaft ist verpflichtet Versorgungsleistungen anzubieten. |
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung | Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 250 – 600 € Entschädigung pro Person |
Ab 4 Stunden Abflugverspätung (Langstrecke) | Passagier:innen haben Anspruch auf Getränke und Snacks. |
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken) | Reisende können vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten. |
Abflug am nächsten Tag | Passagiere und Passagierinnen haben einen Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen. |
Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Flugverspätung zu?
Entschädigung bei Flugverspätung: Das steht Ihnen zu:
Was steht mir bei einer Flugverspätung zu? Wie viel Geld bekomme ich als Fluggast, wenn mein Flug ausfällt? Die Höhe der Entschädigung ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung festgelegt. Die Kosten des Flugtickets und der Anlass der Reise spielen für die Entschädigung keine Rolle. Geschäftsreisende, Individualreisende und Pauschalurlauber:innen haben bei einer Flugverspätung gleichermaßen Anspruch auf eine Entschädigung.
Wichtig: Auch Babys und Kinder haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, sofern für sie ein Ticket gekauft wurde und sie nicht kostenlos mitreisen.
Die Entschädigungssumme gemäß des EU-Fluggastrechts hängt von der Flugstrecke ab:
- Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro pro Person
- Mittelstrecke 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro pro Person
- Langstrecke über 3.500 Kilometer: 600 Euro pro Person
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
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z.B. Berlin – München | z.B. Berlin – Lissabon | z.B. Berlin – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
Hierfür brauchen Sie nur Ihre Flugnummer und das Datum bzw. Flugdaten in unseren kostenlosen Rechner einzugeben, um zu überprüfen, welche Ansprüche Sie haben. Für Sie besteht keinerlei finanzielles Risiko (Kostenrisiko), da wir nur im Erfolgsfall Gebühren erheben. Sparen Sie sich Zeit und Nerven und lassen Sie sich bei Ihrer Forderung von Allright unterstützen.
Wie komme ich zu meiner Entschädigung?
Allright bietet einen kostenlosen Entschädigungsrechner auf ihrer Website an, den Sie nutzen können, um zu überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund einer Flugverspätung oder Flugannullierung haben. Hierfür müssen Sie lediglich die Allright-Website (allright.de) besuchen, den Entschädigungsrechner aufrufen und die entsprechenden Daten von Ihrem betroffenen Flug eingeben. Hierzu gehören beispielsweise die Flugnummer, die betroffene Flugstrecke, das Flugdatum und der Grund für die Verspätung oder Annullierung.
Sobald Sie die notwendigen Informationen eingegeben haben, informiert Sie der Entschädigungsrechner darüber, ob Ihnen eine Entschädigung zustehen würde und in welcher Höhe sich diese befinden könnte. Wenn Sie ein Anrecht auf eine Entschädigung haben, können Sie Allright (allright.de) damit beauftragen, den Entschädigungsanspruch bei der entsprechenden Fluggesellschaft geltend zu machen.
Allright kümmert sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise die Kommunikation mit der Fluggesellschaft und die Einreichung eines Gerichtsverfahrens, falls nötig. Wenn Allright erfolgreich ist, wird Ihnen die Entschädigung abzüglich einer Provision ausgezahlt (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.). Im Falle einer erfolglosen Geltendmachung, entstehen für Sie jedoch keine Kosten – ohne Aufwand und Risiko. Wir übernehmen für Sie die Arbeit und zu 100 % das Kostenrisiko. Unsere Erfolgsquote liegt derzeit bei ca. 99%.
Flug verspätet oder ausgefallen?
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.
Wie lange ist die Frist für Entschädigungsansprüche bei einer Flugverspätung?
Wie lange kann man Flugverspätungen reklamieren (Frist)? Es gibt keine spezifische Frist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung, innerhalb derer eine Entschädigung bei Flugverspätung eingefordert werden muss. Stattdessen richtet sich die Verjährungsfrist in Deutschland nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wodurch Passagier:innen 3 Jahre Zeit haben, um eine Entschädigung zu fordern. Diese Frist endet zum Jahresende, daher können Passagier:innen, die beispielsweise am 30. Juli 2019 eine Flugverspätung erlitten haben, bis zum 31. Dezember 2022 eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen.
In Ländern wie Frankreich und Spanien können Sie noch 5 Jahre nach einer Flugverspätung Geld zurückbekommen. Für den einzelnen Reisenden ist die Durchsetzung der eigenen Rechte im Ausland jedoch schwierig. Fluggasrechtsportale wie Allright (allright.de) bieten hier den Vorteil, dass sie über ein Netzwerk internationaler Partneranwälte und Anwältinnen verfügen. Auf diese Weise können sie Entschädigungsansprüche auch außerhalb Deutschlands durchsetzen.
Was sind außergewöhnliche Umstände und wie können sie Entschädigungsansprüche von Fluggästen beeinflussen?
Airlines sind nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen, wenn die Flugverspätung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und die eine pünktliche Landung oder einen pünktlichen Start unmöglich machen. Solche Umstände können Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung, Schneestürme, starke Winde, Vogelschläge, Luftraumsperrungen, politische Instabilität oder Terrorgefahr sein. Unabhängig von diesen Umständen müssen Fluggesellschaften jedoch immer Versorgungsleistungen für ihre Kund:innen anbieten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Airlines häufig außergewöhnliche Umstände als Vorwand nutzen, um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie Fluggasthelfer-Portale wie Allright Ihren Anspruch und die Angaben der Fluglinie überprüfen. Diese haben Zugang zu detaillierten Flugdatenbanken und können beurteilen, ob eine Flugverspätung tatsächlich auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist oder ob die Fluggesellschaft zu Unrecht eine Entschädigungszahlung verweigert.
Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass eine Airline sich nicht allein durch die Darstellung eines außergewöhnlichen Umstandes von der Entschädigungszahlung befreien kann. Gemäß dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften im Falle eines außergewöhnlichen Umstandes nachweisen, dass sie alle, ihnen zur Verfügung stehenden, Maßnahmen ergriffen haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Fluggesellschaften belegen müssen, dass sie alle verfügbaren Optionen zur Umbuchung auf eigene oder alternative Flüge mit direkten oder indirekten Verbindungen geprüft haben, um den betroffenen Passagier:innen schnellstmöglich an deren Ziel zu bringen. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi müssen berücksichtigt werden.
In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz?
Schadensersatzansprüche für Passagier:innen ergeben sich oft aus folgenden Situationen:
1. Schadensersatz für Betreuungsleistungen wie Ersatzbeförderung, Verpflegung und Unterkunft
Falls die Fluggesellschaft gegen die Fluggastrechteverordnung verstößt und die Betreuungsleistungen nicht bereitstellt, können Passagier:innen selbst für diese Kosten aufkommen müssen. Da dies eine Pflichtverletzung darstellt, ist die Airline zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Schäden werden nicht mit der pauschalen Entschädigung bei Flugverspätung verrechnet und können daher zusätzlich zur Entschädigung verlangt werden.
2. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter
Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, können Passagier:innen unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber den Reiseveranstalter:innen geltend machen, z.B. auf Reisepreisminderung.
3. Ersatz von Anwaltskosten
Wenn die Fluggesellschaft die Entschädigungszahlung verzögert, kann es zu einem Rechtsstreit kommen, der mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist. In diesem Fall können Passagier:innen die Kosten für den Anwalt als Schadensersatz zusätzlich zur Entschädigung verlangen.
4. Schadensersatz wegen verpasster Termine
Falls Passagier:innen aufgrund von Flugverspätungen Termine verpassen und dadurch ein Schaden entsteht, können Sie auch dafür einen Schadenersatz von der Fluggesellschaft verlangen. Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann jedoch komplex sein und es wird empfohlen, einen Anwalt einzuschalten. Normalerweise wird dieser Schadensersatz auf die pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung angerechnet, sodass sich eine Durchsetzung nur lohnt, wenn der Schadensersatz die Pauschale übersteigt.
Flug verspätet oder ausgefallen?
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.
Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?
Wenn Sie eine Flugreise planen und sich über einen möglichen Entschädigungsanspruch informieren möchten, gibt es eine Möglichkeit, Ihren zukünftigen Flug abzusichern. Sie können Ihre Flüge auch schon im Voraus in unseren Entschädigungsrechner eintragen, und wir werden Sie umgehend informieren, wenn Sie bei einer Flugverspätung, einem Flugausfall oder einer Überbuchung, Anspruch auf Entschädigung haben könnten. Auf diese Weise können Sie sich vorab über Ihre Rechte informieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Flugausfall: Ihre Rechte bei Flugannullierungen / Flugausfällen
Wurde Ihr Flug um mehrere Stunden oder gar Tage verschoben oder kurz vor Abflug annulliert? Dann finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Flugausfall und Annullierungen wertvolle Informationen. Wir erklären nicht nur, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben, sondern auch, ob es ratsam ist, eigenständig einen Ersatzflug zu buchen und wann Sie von Ihrem Flug zurücktreten können.
Ungewöhnlicher Umstand – Streik
Wenn es bei einer Fluggesellschaft aufgrund eines Streiks zu massiven Flugausfällen kommt, bleiben Passagier:innen oft hilflos zurück. Dabei stellen Sie sich viele Fragen, wie zum Beispiel: Habe ich ein Anrecht auf einen Ersatzflug? Kann ich die Bahn nutzen? Gibt es eine Rückerstattung? Kann ich eine Entschädigung fordern? Wir informieren Sie ausführlich darüber, welche Rechte Sie bei einem Streik haben.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung
Im Jahr 2004 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Europäische Rat die EU-Verordnung 261, auch bekannt als EU-Fluggastrechteverordnung. Diese Verordnung regelt die Ansprüche von Flugreisenden bei Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung von Flügen. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zu dieser Verordnung und wie Airlines versuchen, diese zu umgehen, zusammengestellt.
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Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:
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