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Abmahnung im Arbeitsrecht: Gründe, Frist und Widerspruch

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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Das Wichtigste zum Thema „Abmahnung im Arbeitsrecht“

  • Eine Verwarnung seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin wird als Abmahnung bezeichnet.
  • Eine gesetzliche Verpflichtung zur Abmahnung existiert nicht.
  • Eine Abmahnung kann eine Voraussetzung für eine wirksame Kündigung darstellen.
  • Es wird empfohlen, die Abmahnung in schriftlicher Form zu übermitteln.
  • Arbeitnehmer:innen steht es frei, eine Stellungnahme/ Gegendarstellung abzugeben.
  • Es ist möglich, dass eine Abmahnung im Arbeitszeugnis Erwähnung findet.
  • Arbeitnehmer:innen sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren.
  • Im Falle einer Abmahnung kann ein Anwalt oder eine Anwältin behilflich sein.
  • Eine Beratung kann dazu beitragen, Konflikte zu lösen.
  • Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sollte die Abmahnung angemessen begründen und konkret formulieren.


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Was ist eine Abmahnung?

Arbeitgeber:innen können Arbeitnehmer:innen verwarnen, wenn arbeitsvertragliche Pflichten bei der Arbeit verletzt werden. Die Verwarnung dient als formeller Hinweis und Warnung, bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen zu unterlassen. Es gibt verschiedene Gründe für eine Verwarnung, die nicht nur die Arbeitsleistung, sondern auch sogenannte Nebenpflichten wie das Sozialverhalten gegenüber Kolleg:innen betreffen können.

In einem Arbeitsverhältnis kann es vorkommen, dass Arbeitgeber:innen Abmahnungen aussprechen, um ein bestimmtes Verhalten seitens der Arbeitnehmer:innen bei der Arbeit zu beanstanden. Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein arbeitsvertragswidriges Verhalten einzustellen und somit eine mögliche Kündigung zu vermeiden. Bei wiederholten Verstößen gegen den Arbeitsvertrag kann eine Abmahnung ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist wichtig für Arbeitnehmer:innen, die in ihrem Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten einzuhalten, um mögliche Abmahnungen zu vermeiden und eine gute Arbeitsbeziehung aufrechtzuerhalten.

Eine Verwarnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Da der genaue Inhalt einer mündlichen Verwarnung im Nachhinein nur noch schwer  nachvollziehbar ist, ziehen Arbeitgeber:innen in der Regel eine schriftliche Verwarnung vor. Wenn Sie der Meinung sind, eine ungerechtfertigte Verwarnung erhalten zu haben, können Sie jetzt unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen und die Verwarnung von einer Expertin oder einem Experten für Arbeitsrecht prüfen lassen. Verwenden Sie dazu einfach unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Abmahnung erhalten? Jetzt vom Rechtsanwalt auf Mängel prüfen lassen

Kann man einer Abmahnung widersprechen? Unsere Expert:innen beantworten Ihnen Fragen wie diese gerne und prüfen Ihre Möglichkeiten, gegen die Abmahnung vorzugehen.

  • Wir überprüfen Ihre Abmahnung auf formelle und inhaltliche Fehler.
  • Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, gegen die Abmahnung vorzugehen und welches Vorgehen sinnvoll erscheint.
  • Wir erstellen ein schriftliches Rechtsgutachten, das alle formellen und inhaltlichen Mängel dokumentiert.

Nur 3 Schritte gegen Ihre Abmahnung

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Wir prüfen die erhaltene Abmahnung und erstellen ein ausführliches schriftliches Gutachten. Sollte die Abmahnung fehlerhaft sein, dokumentieren wir alle formellen und inhaltlichen Mängel und geben Handlungsempfehlungen. Sofern Sie dies wünschen, setzen wir uns für die Rücknahme der Abmahnung ein. Wenn es zur Kündigung kommen sollte, engagieren wir uns für Ihre Ziele und unterstützen die Arbeitnehmer:innen, gegen die Kündigung vorzugehen.

Was muss in einer Abmahnung stehen?

  • Eine Abmahnung muss das Fehlverhalten der Arbeitnehmer:innen so konkret wie möglich benennen und beanstanden. Das bedeutet, dass das Datum und die genaue Uhrzeit des vorgeworfenen Fehlverhaltens aufgeführt sein müssen.
  • Zudem sollte die verletzte Pflicht (arbeitsvertraglich oder Nebenleistung) dokumentiert werden.
  • Die Abmahnung sollte einen Hinweis des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin enthalten, dass er das vertragswidrige Verhalten bei der Arbeit zukünftig nicht mehr dulden wird, sowie eine Aufforderung an die Arbeitnehmer:innen, das genannte Verhalten zu unterlassen.
  • Darüber hinaus muss den Arbeitnehmer:innen angekündigt werden, dass es beim nächsten Verhaltensverstoß zu einer arbeitsrechtlichen Sanktion kommen kann, wie zum Beispiel einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeber:in
  • Abmahnungen durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sind an bestimmte inhaltliche Voraussetzungen gebunden, um wirksam zu sein. Viele Arbeitnehmer:innen fragen sich: Wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren?

Kontaktieren Sie jetzt unsere Expert:innen, indem Sie einfach unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen und lassen Sie sich beraten, wie Sie gegen Ihre Abmahnung vorgehen können.

Welche Gründe gibt es für eine Abmahnung?

Abmahnung: Alles, was Sie über Abmahnungsgründe wissen sollten

  • Sexuelle Belästigung – Unerwünschte sexuelle Handlungen, Berührungen und Bemerkungen.
  • Mobbing – Eine einzelne Person wird ständig beleidigt, schikaniert oder belästigt
  • Beleidigung – Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen, Kund:innen usw. stellen regelmäßig eine Pflichtverletzung dar; im Einzelfall kann ein rauer Umgangston aber auch als „normal“ gelten“
  • Privates Surfen im Internet – Starke Nutzung des Internets für private Zwecke während der Arbeitszeit
  • Verstoß gegen die Pflicht zur Krankmeldung – Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer muss unverzüglich mitgeteilt werden
  • Häufige Unpünktlichkeit –  Unpünktlichkeit kann abgemahnt werden
  • Arbeitsverweigerung – Wird die Hauptleistungspflicht (Erbringung der Arbeitsleistung) verweigert, kann der Arbeitgeber abmahnen
  • Diebstahl – 
  • Zeitbetrug – Schummeln bei der Arbeitszeit

Das Ziel einer Abmahnung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist es generell, auf eine Pflichtverletzung von Arbeitnehmer:innen hinzuweisen und deutlich zu machen: Sollte sich das Fehlverhalten nicht ändern, kann das zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Man kann jedoch verschiedene Kategorien von Abmahnungsgründen unterscheiden:

  • Beeinträchtigung der Kolleg:innen
  • Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
  • Sonstige Abmahnungsgründe

Sie sind sich nicht sicher, ob und wie Sie gegen Ihre Abmahnung vorgehen können? Nutzen Sie jetzt unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung durch unsere Expertinnen und Experten.

Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Sie haben gegen die Abmahnung vorzugehen

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Die Zustellung einer Abmahnung ist allgemein erst erfolgt, wenn sie beim Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zugeht. Eine mündliche Abmahnung gilt somit als zugegangen, sobald sie ausgesprochen wurde und der Arbeitnehmer sie hören konnte Eine schriftliche Abmahnung, die z.B. per Post zugestellt wird, ist zugegangen, sobald sich die Dokumente mit der Abmahnung im Briefkasten befinden. Oftmals verschicken Arbeitgeber:innen die Abmahnung per Einschreiben. Dadurch ist die Zeit des Einwurfs  genau dokumentiert. Außerdem kann auch das Ablegen der Abmahnung auf dem persönlichen Schreibtisch von Arbeitnehmer:innen oder das Abgeben bei Empfangsboten, z.B. Partner oder Partnerin, als Zugang gelten.

Sie haben eine Abmahnung erhalten und möchten sie auf ihre Wirksamkeit prüfen lassen? Nutzen Sie jetzt unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung durch eine Expertin oder einen Experten für Arbeitsrecht.

Wie sieht eine Abmahnung aus?

Bei einer Abmahnung müssen bestimmte Aspekte beachtet werden, damit sie wirksam ist. Dabei spielen vor allem die Form einer Abmahnung sowie deren Inhalt eine tragende Rolle.

Inhalt:

  • Bei einer Abmahnung wegen Fehlverhaltens müssen die spezifischen Beanstandungen und der Pflichtverstoß genau benannt werden.
  • Das Datum und die Uhrzeit des Verhaltens sollten so präzise wie möglich angegeben sein.
  • Es ist wichtig, den Arbeitnehmenden darauf hinzuweisen, dass das vertragswidrige Verhalten zukünftig nicht toleriert wird.
  • Es sollte sie aufgefordert werden, das genannte Verhalten zu unterlassen.
  • Des Weiteren muss eine Ankündigung/Warnung enthalten sein, dass bei einem erneuten Verstoß gegen das Verhalten eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin erfolgen kann.

Form:

  • kann mündlich und schriftlich erfolgen

Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Abmahnung vom Arbeitgeber formal in korrekter verfasst sein könnte? Lassen Sie die Abmahnung von Fachleuten überprüfen. Verwenden Sie dazu unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Wie schnell muss eine Abmahnung erfolgen?

Hierbei ist es wichtig anzumerken, dass es keine gesetzliche Frist für eine Abmahnung gibt. Dennoch sollte die Abmahnung dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zeitnah, in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen, nachdem der Arbeitgeber Kenntnis von dem Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten erlangt hat,  mitgeteilt werden. Sie haben eine Abmahnung erhalten und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Frist für Abmahnungen: Gibt es eine bestimmte Frist, innerhalb derer Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen können?

Es stellt sich die Frage, ob eine Abmahnung einer bestimmten Frist unterliegt. Viele Arbeitgeber:innen sind der Meinung, dass dies der Fall ist. Doch gibt es tatsächlich eine Frist von zwei Wochen oder weniger für Abmahnungen? Das ist nicht der Fall. Es besteht keine zeitliche Vorgabe für Abmahnungen. Eine Frist von 14 Tagen oder weniger für Abmahnungen existiert grundsätzlich nicht. Weder tarifvertragliche noch arbeitsvertragliche Bestimmungen legen eine Frist für Abmahnungen fest. Das kann bei Arbeitnehmer:innen gelegentlich Unsicherheit verursachen. Schließlich können Arbeitgeber:innen im Grunde Jahre nach fehlerhaftem Verhalten immer noch eine Abmahnung aussprechen.

Obwohl es keine festgelegte Frist für Abmahnungen gibt, müssen Arbeitgeber:innen unter bestimmten Umständen auf eine Abmahnung verzichten. Dies ist der Fall, wenn Arbeitgeber:innen gewissermaßen ihr Recht auf eine Abmahnung verwirkt haben. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der/die betreffende Arbeitnehmer:in den Eindruck hatte, dass der Arbeitgeber das fehlerhafte Verhalten toleriert hat. Auch wenn beispielsweise bereits eine Ermahnung für das betreffende Fehlverhalten ausgesprochen wurde, ist es nicht möglich, zusätzlich eine Abmahnung zu erteilen. In solchen Fällen wird die Ermahnung als milderes Mittel angesehen, da sie keine Kündigung in Aussicht stellt, wenn das Verhalten nicht geändert wird. Wenn Arbeitnehmer:innen jedoch trotz der Ermahnung weiterhin dasselbe fehlerhafte Verhalten zeigen, ist auch eine Abmahnung möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht nur Arbeitgeber:innen Abmahnungen aussprechen können. Sie als Arbeitnehmer:in haben auch die Möglichkeit, Ihren Chef oder Ihre Chefin zu ermahnen. Es gelten keine zeitlichen Anforderungen, die Sie beachten müssen, sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Arbeitnehmer:innen. Die Frage, ob eine Abmahnung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen muss, müssen Sie sich also nicht stellen. Ein typischer Fall, der einen Arbeitnehmer zu einer Abmahnung berechtigt, ist beispielsweise eine verspätete Lohnzahlung.

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?

Hierbei sind keine allgemeingültigen Aussagen möglich. Es ist jedoch üblich, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei einem Pflichtverstoß in der Regel mehrere Abmahnungen ausspricht, bevor er oder sie kündigt. Die Ernsthaftigkeit der Verstöße sollte hierbei berücksichtigt werden. Bei leichten Verfehlungen sind normalerweise drei Abmahnungen erforderlich, während bei schweren Verstößen eine Abmahnung ausreichend sein kann. Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Allright gerne zur Verfügung. Verwenden Sie hierfür einfach unser Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Wer darf abmahnen?

In der Praxis werden Abmahnungen in den meisten Fällen vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ausgesprochen. Zusätzlich können auch alle Vorgesetzten eine Abmahnung gegenüber Arbeitnehmer:innen aussprechen, wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt. Allerdings können auch Arbeitnehmer:innen eine Abmahnung aussprechen, wenn er oder sie eine Pflichtverletzung seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin feststellt. Wenn Sie abgemahnt wurden, erklären Ihnen die Rechtsanwälte von Allright gerne, was das für Sie bedeutet und wie Sie sich dagegen wehren können.

Kann man eine Abmahnung ablehnen?

Sollten Arbeitnehmer:innen der Meinung sein, zu Unrecht abgemahnt worden zu sein, sollte die erhaltene Abmahnung zunächst nicht unterschrieben werden. Dies könnte im weiteren Verlauf mit einem Eingeständnis gleichgesetzt werden. Im nächsten Schritt sollte man sich sofort rechtliche Unterstützung holen und gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten die weiteren Schritte besprechen.

Eine Abmahnung ist ein offizielles Schreiben, das Arbeitgeber:innen an Arbeitnehmer:innen senden, um auf ein Fehlverhalten oder eine Verletzung der Arbeitspflichten hinzuweisen. Es ist jedoch möglich, eine Abmahnung abzulehnen oder dagegen vorzugehen. Der erste Schritt ist in der Regel das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin.

Arbeitnehmer:innen sollten die erhaltene Abmahnung sorgfältig prüfen und überlegen, ob sie berechtigt und gerechtfertigt ist. Wenn Arbeitnehmer:innen der Meinung sind, dass die Abmahnung ungerechtfertigt oder unangemessen ist, sollte das Gespräch mit Arbeitgeber:innen gesucht werden, um die Sicht der Dinge darzulegen und mögliche Missverständnisse zu klären.

Es ist wichtig, dass das Gespräch in einem respektvollen und konstruktiven Rahmen stattfindet. Arbeitnehmer:innen sollten ihre Bedenken und Einwände klar und sachlich äußern und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Dabei kann es hilfreich sein, konkrete Beispiele und Beweise anzuführen, um die eigene Position zu stärken.

Falls das Gespräch nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt, können Arbeitnehmer:innen weitere Schritte unternehmen, um die Abmahnung anzufechten. Dies kann beispielsweise das Einreichen eines schriftlichen Widerspruchs oder die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin beinhalten.

Es kann im Einzelfall eine sogenannte Gegendarstellung zur Abmahnung verfasst werden, die begründet, aus welchem Grund die Abmahnung unzulässig oder ungerechtfertigt ist. Zudem kann man die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber bitten, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Dennoch ist dieses Vorgehen in der Regel nicht empfehlenswert, denn gerade bei der Abmahnung kommt es auf die individuelle Strategie an. Sie möchten Ihre Abmahnung verweigern und prüfen lassen? Nutzen Sie gerne unser Formular für die kostenfreie Ersteinschätzung.

Für was kann man eine Abmahnung bekommen?

Die Gründe für eine Abmahnung können vielfältig sein. Einerseits können sie arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen betreffen, andererseits können sie auch mit der Beeinträchtigung von Arbeitskollegen und Kolleginnen im weiteren Sinne zusammenhängen, wenn Regeln nicht eingehalten werden. Zu den häufigsten Gründen gehören Arbeitsverweigerung und Unpünktlichkeit sowie Alkoholkonsum am Arbeitsplatz oder Diebstahl. Wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben und nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, nutzen Sie gerne unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren. Hier sind einige Informationen und Beispiele über die möglichen Ursachen für eine Abmahnung:

  • Arbeitsverweigerung: Wenn Arbeitnehmer:innen ihre zugewiesenen Aufgaben absichtlich nicht erfüllen, ihre Verantwortlichkeiten vernachlässigen und nicht die erwarteten Arbeitsleistungen erbringen, kann dies zu einer Abmahnung führen.
  • Unpünktlichkeit: Ein Zuspätkommen ohne triftigen Grund kann ebenfalls als Grund für eine Abmahnung dienen. Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz und die Einhaltung der Arbeitszeiten ist eine grundlegende Erwartung an die Arbeitsdisziplin.
  • Alkohol am Arbeitsplatz: Der Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit ist in den meisten Unternehmen streng verboten. Wenn Arbeitnehmer:innen gegen dieses Verbot verstoßen, kann dies zu einer Abmahnung führen.
  • Verletzung von Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheit: Arbeitnehmer:innen sind normalerweise verpflichtet, ihre Krankheit rechtzeitig zu melden und gegebenenfalls einen ärztlichen Nachweis vorzulegen. Wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden, kann dies zu einer Abmahnung führen.
  • Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien: Wenn Arbeitnehmer:innen wiederholt gegen die festgelegten Unternehmensrichtlinien verstoßen, kann dies zu einer Abmahnung führen. Dies kann beispielsweise das Fehlen von Genehmigungen für bestimmte Handlungen umfassen. Auch die Weitergabe von wichtigen Informationen kann ein Grund sein.

Kann eine Abmahnung mündlich erfolgen?

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Ja, der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat die Möglichkeit, eine Abmahnung mündlich auszusprechen. Allerdings ist es erforderlich, dass das gerügte Verhalten – unabhängig davon, ob schriftlich oder mündlich – stets konkret dargelegt wird. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich mit Datum und Uhrzeit beschreiben und als Vertragsverstoß benennen muss. Darüber hinaus muss er die Konsequenzen eines weiteren Fehlverhaltens für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin klar formulieren.

Wenn eine Abmahnung diese Bedingungen erfüllt, ist sie wirksam. Um sicherzugehen, nutzen Arbeitgeber:innen in der Regel jedoch eher die schriftliche Form einer Abmahnung anstatt einer mündlichen. Wurden Sie mündlich abgemahnt und Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin hat sich nicht an die erforderliche Form einer Abmahnung gehalten? Es empfiehlt sich, die Abmahnung überprüfen zu lassen! Nehmen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne Kontakt mit uns auf und wir helfen Ihnen weiter.

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Nein. Ihr Arbeitgeber oder Arbeitgeberin kann Sie nicht zwingen, eine Abmahnung zu unterschreiben. Eine Unterschrift kann als Zustimmung und Akzeptanz der Abmahnung interpretiert werden.

Wenn Sie die Abmahnung für ungerechtfertigt halten, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt kontaktieren, die/den Sie in Ihrer Situation unterstützen und gemeinsam mit Ihnen eine Gegendarstellung verfassen. Unsere spezialisierten Fachanwältinnen und -anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne. Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung, damit wir Ihre Abmahnung überprüfen können.

Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Sie haben gegen die Abmahnung vorzugehen

Wie lange ist eine Abmahnung gültig?

Ist eine Abmahnung gültig, bleibt sie ein fester Bestandteil der Personalakte und verjährt in der Regel nicht. Es existiert kein Ablaufs- und Verfallsdatum von Abmahnungen, wie oft angenommen wird. Im Falle einer mehrere Jahre alten Abmahnung gilt jedoch, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sie nicht mehr nutzen kann, um eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen, da die erforderliche Warnfunktion der Abmahnung bereits vergangen ist. Arbeitgeber:innen haben jedoch nicht die Pflicht, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

Ungültige Abmahnungen, die unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalten, inhaltlich nicht konkret genug sind, müssen vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin nachträglich aus der Personalakte gestrichen werden. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unser Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Wie kann Allright Ihnen nach einer Abmahnung oder Kündigung helfen?

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Sie haben eine Abmahnung erhalten oder möchten Ihren Arbeitgeber abmahnen? Allright hat Expert:innen für Arbeitsrecht und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne können Sie auch unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen.

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