Das Wichtigste zum Thema „Flugausfall Entschädigung“
- Passagier:innen haben bei Flugausfällen Anspruch auf eine Entschädigung, Ersatzbeförderung oder eine Rückerstattung des Tickets.
- Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Entfernung des Flugs (Flugstrecke) und kann bis zu 600 € betragen.
- Der Flug muss entweder in der EU gestartet oder in der EU gelandet sein. Im zweiten Fall muss die Airline ihren Sitz in der EU haben.
- Airlines müssen Passagier:innen über Flugstornierungen so früh wie möglich informieren.
- Falls die Airline den Flug storniert hat, muss sie die Kosten für eine alternative Beförderung übernehmen.
- Eine Entschädigung ist nicht möglich, wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie strenger Witterungsbedingungen oder Luftverkehrskontrollstreiks ausfällt.
- Der Anspruch auf Entschädigung verjährt nach drei Jahren in Deutschland.
- Passagier:innen sollten alle relevanten Dokumente wie Buchungsbestätigung, Boarding-Pass und Flugtickets aufbewahren.
- Bei Flugausfällen haben Flugreisende Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Hotelübernachtungen.
- Wenden Sie sich an die spezialisierte Fluggastrechte-Plattform allright.de, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Sie hatten einen Flugausfall oder eine Flugverspätung? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Flugausfall: Entschädigung und Rechte in Kürze
Es ist bedauerlich, dass Flugausfälle immer wieder auftreten. Dennoch müssen Reisende diese nicht einfach hinnehmen, da Ihnen glücklicherweise umfassende Rechte bei einem Flugausfall zustehen. Diese Rechte sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 festgelegt und beinhalten in vielen Fällen für die betroffenen Fluggäste Ansprüche auf Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten, eine Erstattung der Ticketkosten für den ausgefallenen Flug sowie Versorgungsleistungen am Flughafen.
Im Volksmund wird die Entschädigung oft auch als Schadensersatz bezeichnet. Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wird, kann Ihnen gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung von 250 bis 600 Euro pro Person zustehen. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie schnell prüfen, ob Ihnen für den Flugausfall eine Entschädigung zusteht. Im Anschluss kümmern sich die Rechtsexpert:innen von Allright (allright.de) darum, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung erhalten. Wenn Allright (allright.de) Ihr Recht erfolgreich durchsetzt, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (normalerweise 20-30 % zzgl. MwSt.).
Wenn der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie zum Beispiel direkte Folgen der Corona-Pandemie, haben Passagier:innen zwar keinen Anspruch auf Entschädigung, jedoch können sie eine Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Ticketerstattung zu erhalten. Allerdings verwenden Fluggesellschaften oft den Corona-Virus als Vorwand, um keine Entschädigungszahlungen leisten zu müssen, da Flüge in Zeiten von Corona auch aufgrund von geringer Auslastung leichter gestrichen werden können. In solchen Fällen spricht man von einer Annullierung aus wirtschaftlichen Gründen und betroffene Passagiere haben dennoch einen Anspruch auf Entschädigung haben. Mit unserem Online-Rechner können Sie in wenigen Schritten herausfinden, was Ihnen in Ihrem Fall zusteht.
Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle
Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.
-
09.10.2024 23:45Ryanair FR5840Roma (Rome) (FCO) Palermo (PMO)Verspätet
-
09.10.2024 23:45Wizz Air W61540Keflavík International Airport (Reykjavík) (KEF) Warszawa (Warsaw) - Chopin (WAW)Verspätet
-
09.10.2024 23:20easyJet U26724Madrid (MAD) Lisboa (Lisbon) (LIS)Gestrichen
-
09.10.2024 22:50easyJet U27658Barcelona (El Prat) (BCN) Lisboa (Lisbon) (LIS)Gestrichen
-
09.10.2024 22:45Ryanair FR7931Pisa (PSA) Krakow (KRK)Verspätet
-
09.10.2024 22:25British Airways BA321Paris (Charles de Gaulle) (CDG) London (Heathrow) (LHR)Gestrichen
-
09.10.2024 22:20Air France AF820Abuja (ABV) Paris (Charles de Gaulle) (CDG)Gestrichen
-
09.10.2024 22:00SAS SK1145Stockholm Airport (Arlanda) (ARN) Ronneby / Karlskrona (RNB)Gestrichen
-
09.10.2024 21:40TAP Portugal TP225Lisboa (Lisbon) (LIS) Miami (MIA)Gestrichen
-
09.10.2024 21:40Wizz Air Malta W43058Nice (NCE) Bucharest (Henri Coandă Int.) (OTP)Verspätet
Welche Rechte habe ich als Fluggast bei einer Annullierung meines Fluges?
Passagierrechte im Überblick:
- Recht auf Ersatzflug oder Erstattung des Tickets: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen entweder einen alternativen Flug zum Zielort anzubieten oder den Ticketpreis zu erstatten.
- Falls die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage im Voraus über den Flugausfall informiert hat, können Sie gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung fordern.
- Höhe der Entschädigung: Die Höhe der Entschädigung bei Flugausfall variiert je nach Flugstrecke und kann zwischen 250 und 600 Euro pro Person betragen, abhängig von den Umständen.
- Recht auf Versorgungsleistungen bei langen Wartezeiten: Bei erheblichen Wartezeiten am Flughafen haben Sie Anspruch auf Versorgungsleistungen wie Verpflegung, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls Unterkunft.
- Falls der Alternativflug erst am nächsten Tag startet, muss die Airline für Ihre Übernachtung in einem Hotel mittlerer Kategorie und den Transfer dahin aufkommen. Falls Sie mehrere Nächte warten müssen, bis ein anderer Flug geht, muss die Fluggesellschaft auch mehrere Übernachtungen in einem Hotel übernehmen.
Flug verspätet oder ausgefallen?
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.
Hinweis
Was kann ich bei einem Flugausfall tun?
- Lassen Sie sich den Grund für den Flugausfall schriftlich von der Airline bestätigen.
- Bewahren Sie Quittungen für Ausgaben auf.
- Fordern Sie bei längeren Wartezeiten Versorgungsleistungen ein.
- Lassen Sie Ihren Flug überprüfen und fordern Sie eine Entschädigung oder Ticketerstattung für die Unannehmlichkeiten ein.
Welche Rechte stehen mir bei einer Veränderung der Flugzeiten zu?
Flugzeitenänderungen können Passagierinnen und Passagieren viel Zeit kosten. Neben der möglichen Verringerung der Urlaubszeit und längeren Wartezeiten am Flughafen, können Sie bei Pauschalreisen zu ernsthaften Problemen führen. Wenn ein Flug bei einer Pauschalreise vorverlegt wird, kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Reise nicht stattfinden kann, wenn beispielsweise eine Anschlussverbindung, wie z.B. ein Bus, nicht mehr erreicht werden kann.
Rechte bei Flugzeitenänderungen:
Reisenden steht auch dann eine Entschädigung zu, wenn der gebuchte Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Flug als annulliert gilt, wenn der Flug mehr als eine Stunde zu früh abgeflogen ist. (Urteil vom 21.12.2021, Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20)
Was kann ich bei einem vorverlegten Flug tun?
Es ist immer ärgerlich, wenn ein Flug vorverlegt wird. Aber Sie können sich damit trösten, dass Sie möglicherweise eine Entschädigung erhalten. Wenn Ihr Flug vorverlegt wurde, sollten Sie unbedingt Ihre Flugdetails (Flugdaten) überprüfen und sicherstellen, dass Sie die neue Abflugzeit im Auge behalten. Wenn Sie dadurch jedoch Ihren Anschlussflug verpassen oder Ihre Reisepläne aufgrund der Änderung beeinträchtigt werden, kann es sinnvoll sein, sich für eine Entschädigung zu entscheiden. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2014 haben Flugreisende (Fluggäste) einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline (Fluglinie) ihre Abflugzeiten nach der Buchung nicht sorgfältig geplant hat und die Flugzeiten vor dem Abflug geändert werden.
Entschädigung bei Flugzeitenänderung:
Sie können bis zu 600 € Entschädigung erhalten, wenn Ihr Flugzeiten nach der Buchung geändert wurden. Ihr Flug wurde vorverlegt? Viele Airlines lassen sich bei Entschädigungszahlungen gerne Zeit. Wir übernehmen den Stress mit der Airline für Sie und beschleunigen den Prozess. Jetzt Entschädigungsanspruch prüfen und Hilfe sichern!
Wann erhalte ich bei einer Annullierung eine Entschädigung?
Wann habe ich einen Anspruch auf Entschädigung bei einem Flugausfall? Im Allgemeinen gilt: Je kurzfristiger ein Flug annulliert wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von der Fluggesellschaft eine Entschädigung erhalten. Wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem Flug über die Annullierung informiert, haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung. Gleiches gilt, wenn ein Flug vorverlegt wird, was einer Annullierung gleichkommt. Auch in diesem Fall sind Sie gemäß den Fluggastrechten durch EU-Verordnungen geschützt und haben einen Anspruch auf einen Ausgleich von der Fluggesellschaft.
Um eine Entschädigung bei Flugausfall geltend zu machen, muss die Verantwortung für die Annullierung bei der Fluggesellschaft selbst liegen. Sie müssen außerdem rechtzeitig für den Flug eingecheckt haben und der Flug muss entweder in der EU gestartet, oder in der EU gelandet sein. Im zweiten Fall muss die Airline ihren Sitz in der EU haben. Zudem darf die Annullierung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie eine Entschädigung für den Flugausfall fordern.
Folgende Tabelle zeigt, wann Sie in Abhängigkeit von einem Ersatzflug bei einem Flugausfall Geld zurück von der Fluggesellschaft erhalten können:
Benachrichtigung vor Abflug | Alternativer Flug landet am Endziel: | Entschädigungsanspruch? |
---|---|---|
Mehr als 14 Tage vorher | Abflugs- und Ankunftszeit sind irrelevant | Nein |
7 – 14 Tage vorher | Fliegt maximal 2 Stunden früher ab bzw. kommt maximal 4 Stunden später an | Nein |
7 – 14 Tage vorher | Fliegt über 2 Stunden früher ab bzw. kommt über 4 Stunden später an | Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Fliegt maximal 1 Stunde früher ab bzw. kommt maximal 2 Stunden später an | Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Fliegt über 1 Stunde früher ab bzw. kommt über 2 Stunden später an | Ja |
Weniger als 14 Tage vorher | Kein Ersatzflug angeboten | Ja |
Wie komme ich zu meiner Entschädigung?
Um zu prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung aufgrund einer Flugverspätung oder -annullierung zusteht, können Sie den kostenlosen Entschädigungsrechner von Allright (allright.de) nutzen. Dazu müssen Sie auf der Allright-Website (allright.de) den Entschädigungsrechner aufrufen und die Informationen zu Ihrem betroffenen Flug eingeben, wie zum Beispiel Ihre Flugnummer, die betroffene Flugstrecke, das Flugdatum und den Grund für die Verspätung oder Annullierung.
Anschließend wird der Entschädigungsrechner Ihnen mitteilen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie hoch diese ausfallen könnte. Wenn der Entschädigungsrechner Ihnen mitteilt, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht, können Sie Allright (allright.de) beauftragen, den Entschädigungsanspruch für Sie beim Luftfahrtunternehmen geltend zu machen.
Allright wird dann alle notwendigen Schritte für Sie übernehmen, einschließlich der Kommunikation mit der Fluglinie und der Einreichung eines Gerichtsverfahrens, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, die Entschädigung zu zahlen. Wenn Allright erfolgreich ist, wird Ihnen die Entschädigung abzüglich einer Provision ausbezahlt (i.d.R. 20 bis 30 % zzgl. MwSt.). Wenn das Unternehmen nicht erfolgreich ist, entstehen für Sie auch keine Kosten. Unsere Erfolgsquote liegt derzeit allerdings bei ca. 99 %.
Flug verspätet oder ausgefallen?
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.
Wann kann ich für eine Annullierung eine Ticketkostenerstattung bekommen?
Das Recht auf Ticketkostenerstattung bei Flugausfall ist gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Wenn ein Flug aufgrund von Gründen ausfällt, die nicht von der Fluggesellschaft zu verantworten sind und es keinen zeitnahen Ersatzflug oder Umbuchungsoptionen gibt, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Flug entweder von einem EU-Flughafen starten oder dort landen sollte. Es ist wichtig zu wissen, dass Passagiere nicht verpflichtet sind, Gutscheine zu akzeptieren, sondern auf die Erstattung des Ticketpreises bestehen können.
Die Ticketkosten umfassen sowohl den Preis des Flugtickets selbst als auch zusätzliche Ausgaben wie Sitzplatzreservierungen und Gepäckgebühren. Je nachdem, wie Sie den Flug gebucht haben, können Sie Ihre Erstattungsforderung entweder direkt an die Fluggesellschaft oder an den Vermittler richten, über den Sie den Flug gebucht haben. Beide Optionen stehen Ihnen grundsätzlich offen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Fluggesellschaft rechtlich gesehen der Ansprechpartner für die Ticketkostenerstattung ist, auch wenn Sie den Flug über einen Online-Vermittler oder ein Reisebüro gebucht haben. Es ist häufig kompliziert, an die Ticketerstattung zu gelangen, da Fluggesellschaften und Vermittler oft die Verantwortung hin und her schieben. Allright (allright.de) bietet Ihnen hingegen unkomplizierte Hilfe in wenigen Schritten, um Ihr Geld für den Flugausfall zurückzuerhalten.
Was für Entschädigungen bekomme ich gemäß der EU-Verordnung nach einem Flugausfall?
Gemäß der EU-Verordnung zu den Fluggastrechten haben Passagier:innen Anspruch auf Entschädigungen bei einem Flugausfall, deren Höhe je nach Flugstrecke (Flugdistanz) variiert. Für Kurzstreckenflüge bis zu 1.500 Kilometer, wie z.B. von Berlin nach München, beträgt die Entschädigung 250 Euro pro Passagier:in. Bei Mittelstreckenflügen bis zu 3.500 Kilometer liegt die Entschädigung bei 400 Euro. Für Langstreckenflüge, die mehr als 3.500 Kilometer betragen, können Passagier:innen bei einem Flugausfall 600 Euro von der Fluggesellschaft verlangen.
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
---|---|---|
z.B. Berlin – München | z.B. Berlin – Lissabon | z.B. Berlin – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob der Flug Teil einer Pauschalreise war, ob Sie als Geschäftsreisende:r unterwegs waren oder den Flug individuell gebucht haben – die Entschädigung bei Flugausfall steht Ihnen unabhängig vom Ticketpreis zu. Gemäß der Fluggastrechte gelten diese Rechte für alle Passagier:innen, einschließlich Kinder mit eigenem Ticket, wenn der Flug annulliert wird.
Welchen Entschädigungsanspruch habe ich bei Flugausfall am Zielort nach möglichem Umbuchen und/ oder einer Umleitung?
bis 2 Stunden | bis 3 Stunden | bis 4 Stunden | nie angekommen | Entfernung/ Distanz |
---|---|---|---|---|
125€* | 250€* | 250€* | 250€* | < 1500 km |
200€* | 400€* | 400€* | 400€* | 1500 km – 3500 km |
300€* | 600€* | 600€* | 600€* | 3500 km |
Was steht mir bei langen Wartezeiten zu?
Es kann vorkommen, dass Passagier:innen trotzdem einige Zeit am Flughafen warten müssen, bevor sie über die Annullierung informiert werden. Neben einem möglichen Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall haben Passagier:innen gemäß der EU-Verordnung auch weitere Rechte bei langen Wartezeiten am Flughafen gegenüber der Fluggesellschaft.
Ab 2 Stunden Wartezeit (Kurzstrecke) | Anspruch auf Versorgung mit kostenlosen Getränken und Snacks durch die Airline |
Ab 3 Stunden Wartezeit (Mittelstrecke) | Anspruch auf Versorgung mit kostenlosen Getränken und Snacks durch die Airline |
Ab 4 Stunden Wartezeit (Langstrecke) | Anspruch auf Versorgung mit kostenlosen Getränken und Snacks durch die Airline |
Ab 5 Stunden Wartezeit (alle Strecken) | Passagier:innen können vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten. |
Abflug am nächsten Tag | Passagier:innen haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt vom und zum Flughafen. |
Wie lange ist die Frist für Entschädigungsansprüche bei einem Flugausfall?
In Deutschland richtet sich die Verjährungsfrist für Ansprüche bei Flugausfällen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), da in der EU-Verordnung keine spezifische Frist festgelegt ist. Das wurde vom Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0270/12) entschieden. Reisende haben somit 3 Jahre Zeit, um ihre Fluggastrechte geltend zu machen und eine Entschädigung oder Ticketerstattung für einen Flugausfall zu fordern. Die gesetzliche Frist endet jeweils zum Jahresende. Zum Beispiel, wenn Ihr Flug am 18. September 2019 ausgefallen ist, können Sie bis zum 31. Dezember 2022 eine Entschädigung oder Ticketerstattung von der Airline verlangen. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Spanien gelten sogar längere Fristen, und betroffene Reisende haben dort 5 Jahre Zeit, um eine Entschädigung oder Ticketerstattung für einen Flugausfall nach EU-Verordnung einzufordern.
Flug verspätet oder ausgefallen?
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Habe ich als Passagier:in einen Anspruch auf eine Entschädigung bzw. Schadenersatz, wenn mein Flug ausfällt? Im Falle eines Flugausfalls haben Reisende gemäß EU-Recht Anspruch auf Ausgleichszahlungen, es sei denn, die Fluggesellschaft ist nicht selbst für den Ausfall verantwortlich, sondern es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Zu solchen außergewöhnlichen Umständen zählen beispielsweise Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals, Unwetter, Schneefall, Sturm, Vogelschlag, Luftraumsperrungen, Terrorgefahr oder die Corona-Pandemie. Unabhängig von der Ursache des Flugausfalls sind die Fluggesellschaften verpflichtet, sich um ihre Passagiere zu kümmern und Versorgungsleistungen anzubieten, wenn es am Flughafen zu langen Wartezeiten kommt. Passagier:innen können auch die Rückerstattung der Ticketkosten verlangen, wenn Sie weder einen Ersatzflug noch eine Umbuchung wünschen.
Es reicht jedoch nicht aus, dass die Airline lediglich das Vorhandensein außergewöhnlicher Umstände darlegt, um sich von der Entschädigungszahlung zu befreien. Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen haben, um eine frühestmögliche alternative Beförderung (Alternativflug) für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Erst dann können die Airlines beweisen, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Die Fluggesellschaft muss belegen, dass es nicht möglich war, den betroffenen Fluggast oder die Fluggästin auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Hierbei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie sowohl Umbuchungsoptionen auf ihre eigenen Flüge, als auch auf Flüge anderer Airlines mit direkten oder indirekten Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Busse, Bahnen oder Taxis müssen von der Airline in Betracht gezogen werden, um die Passagier:innen zügig an deren Ziel zu bringen.
Flugausfall Entschädigung – außergewöhnliche Umstände
Es kommt bedauerlicherweise häufig vor, dass Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände als Vorwand nutzen, um zu versuchen, Entschädigungszahlungen zu umgehen. Für Passagier:innen ist es oft schwer herauszufinden, was tatsächlich die Gründe für eine Flugannullierung waren. Hier können Fluggastrechtsportale wie Allright (allright.de) helfen: Sie prüfen jeden Fall im Detail und greifen dabei auf Flugdatenbanken zurück, um festzustellen, was den Flugausfall verursacht hat und ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Selbst wenn die Airline außergewöhnliche Umstände als Grund angibt, befreit sie das nicht automatisch von der Verpflichtung zur Entschädigungszahlung.
Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt haben, um eine frühestmögliche alternative Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es ihr nicht möglich war, den betroffenen Fluggast auf eine alternative Verbindung umzubuchen. Dabei müssen die Fluggesellschaften nachweisen, dass sie Umbuchungsoptionen sowohl auf ihre eigenen Flüge als auch auf Flüge anderer Airlines mit direkten oder indirekten Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi müssen von der Airline in Betracht gezogen werden, um den oder die Passagier:in so schnell wie möglich an sein Ziel zu bringen.
Flugausfall Entschädigung bei Streik
Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wurde, haben Sie Anspruch auf einen alternativen Flug in angemessener Zeit oder eine Rückerstattung des Ticketpreises. Ob Sie zusätzlich eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro pro Passagier:in verlangen können, hängt insbesondere davon ab, ob der Streik aus Sicht der Fluggesellschaft als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt. Faustregel ist: Wenn die Fluggesellschaft den Flug aufgrund von Streik ihres eigenen Personals, wie zum Beispiel Flugbegleiter:innen oder Pilot:innen, annulliert hat, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Flug verspätet oder ausgefallen?
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.
Entschädigung bei Flugausfall – Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?
Haben Sie bereits Ihren nächsten Flug geplant? Möchten Sie Ihren zukünftigen Flug absichern? Falls es zu einer Flugverspätung (Verspätung) oder gar einer Flugannullierung kommt, informieren wir Sie gerne über Ihre Rechte. Geben Sie dazu einfach Ihren Flug im Voraus in unseren Entschädigungsrechner ein. Wenn wir Potenzial für eine Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung sehen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Übrigens: Auch bei einer Überbuchung besteht möglicherweise ein Anspruch auf Entschädigung.
Lesen Sie auch unsere interessanten Artikel zum Thema: Flugverspätung, Ticketerstattung, Umbuchung, Nichtbeförderung, Überbuchung, Anschlussflug verpasst, Geschäftsreise, Pauschalreise, Unwetter, Streik.
Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:
Auf einen anderen Flug umgebucht: Entschädigung bei Flugumbuchung?
Entschädigung beim verpassten Anschlussflug: Was Sie wissen und beachten müssen!
Flugausfall / Flug gestrichen – Entschädigung & Rechte: Das steht Ihnen bei Annullierungen zu
Fluggastrechte bei Nichtbeförderung bzw. unfreiwilliger Nichtbeförderung
Fluggastrechte bei Überbuchung: Mein Flug war überbucht – Bekomme ich eine Entschädigung?
Flugverspätung oder -annullierung bei einer Pauschalreise? Ihr Anspruch auf Entschädigung!
Flugverspätung und Flugausfall auf Dienstreise / Geschäftsreise – Welche Rechte stehen mir zu?
Flugverspätung: Entschädigung & Rechte für Flugpassagier:innen
Streik bei der Airline oder am Flughafen: Das steht Ihnen bei annullierten und verspäteten Flügen zu
Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen
Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Allright setzt Ihr Recht durch.