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Flugverspätung oder -annullierung bei einer Pauschalreise? Ihr Anspruch auf Entschädigung!

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

Flugverspätung-bei-Pauschalreisen
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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Seit 2010 auf dem Markt
Ohne Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Pauschalreise / Pauschalurlaub“

  • Generell haben Passagier:innen Ansprüche sowohl gegenüber den Reiseveranstalter:innen als auch der Fluggesellschaft.
  • Wir von Allright (allright.de) empfehlen Flugreisenden allerdings, bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder einem Flugausfall Ihre Entschädigung direkt bei der Airline einzufordern.
  • Wenn der Flug im Rahmen Ihrer Pauschalreise gestrichen wird, müssen Reiseveranstalter:innen für eine alternative Beförderung sorgen oder Ihnen den Reisepreis erstatten.
  • Flugreisende haben das Recht auf eine Entschädigung, wenn die Pauschalreise storniert oder geändert wird.
  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz (Flugstrecke) und Länge der Verspätung ab und beträgt bis 600 Euro. 
  • Nach der EU-Verordnung 261 kann die Airline bei außergewöhnliche Umstände nicht für das Flugproblem verantwortlich gemacht werden. 
  • Passagier:innen sollten sicherstellen, dass sie alle notwendigen Dokumente und Unterlagen für die Pauschalreise bereithalten.
  • Der Flug ist entweder innerhalb der EU gestartet oder in der EU gelandet, vorausgesetzt, die Fluglinie hat ihren Sitz in der EU
  • Wenn Sie von einer Pauschalreise betroffen sind, sollten Sie sich an das Fluggastportal allright.de wenden und Ihre Ansprüche geltend machen.
  • Passagier:innen können Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend in Deutschland geltend machen.


Sie hatten einen Flugausfall oder eine Flugverspätung? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Flugverspätung: Auch bei Pauschalreise Entschädigung

Reisen ist für viele Menschen eine wunderbare Möglichkeit, neue Orte und Kulturen kennenzulernen und dem Alltag zu entfliehen. Doch was passiert, wenn der lang ersehnte Flug sich verspätet und der Start in den Urlaub somit schon mal ins Wasser fällt? Insbesondere bei Pauschalreisen stellt sich dann oft die Frage, welche Rechte man als Urlauber:in hat und ob eine Entschädigung möglich ist. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick darüber geben, welche Entschädigungsansprüche Sie bei einer Flugverspätung bei einer Pauschalreise haben und welche Schritte Sie unternehmen sollten, um diese geltend zu machen.

Was kann ich tun, wenn meine Flugzeiten verschoben werden?

Wenn die Flugzeiten einer Pauschalreise verändert werden, kann das für Urlauber:innen sehr ärgerlich sein. Insbesondere, wenn sie dadurch weniger Zeit im Urlaub haben oder ihre Pläne durchkreuzt werden. Glücklicherweise haben Pauschalreisende in der Regel das Recht, auf den ursprünglich gebuchten Zeiten zu bestehen, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil Ende letzten Jahres entschieden hat (Aktenzeichen: X ZR 24/13). Wenn der Reiseveranstalter oder das Reisebüro die Flugzeiten ändert, kann dies als Abweichung von der vertraglichen Leistung betrachtet werden. Klauseln im Kleingedruckten der Reiseunterlagen, die Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen sollen, sind nach dem Gerichtsurteil unzulässig.

Wenn die Flugzeiten geändert werden, sollten Urlauber:innen den Veranstaltenden am besten schriftlich mitteilen, dass sie mit den neuen Zeiten nicht einverstanden sind. Sie können dann eine Preisminderung (Reisepreisminderung) sowie Erstattung von Mehrkosten und Schadensersatz fordern, wenn sie nicht zu den ursprünglich gebuchten Zeiten reisen können. Fliegen Sie dennoch zur neuen Reisezeit, sollten Sie der veranstaltenden Person eine Rechnung mit den entstandenen Schäden und Ausgaben stellen oder sich einen eigenen Flug buchen und dem Unternehmen die Kosten in Rechnung stellen. Dabei können sie sich auf das BGH-Urteil berufen. Wenn die Flugzeitenänderung weniger als 14 Tage vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit mitgeteilt wird, gilt dies als Flugannullierung und berechtigt zu einer Entschädigungszahlung.

Flugverspätung oder -annullierung Pauschalreise erlebt?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Flugverspätung-Entschädigung

Wer ist mein Ansprechpartner? Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft?

Prinzipiell ist beides möglich. Generell haben Sie Ansprüche gegenüber sowohl dem Reiseveranstalter als auch der Fluggesellschaft. Die Entschädigungssumme, die Sie von der Airline erhalten, kann der Reiseveranstalter aber anrechnen, wenn Sie bei ihm eine Reisepreisminderung geltend machen. Wir von Allright (allright.de) empfehlen Ihnen allerdings, bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder einer Annullierung Ihre Entschädigung direkt bei der Airline einzufordern. Die EU-Verordnung EG 261 bindet die Fluggesellschaft an bestimmte Regelungen. Diese Bestimmungen gewähren Ihnen als Flugreisende:r umfangreiche Rechte, wodurch Sie Anspruch auf eine wesentlich höhere Entschädigung haben können – bis zu 600 € (abzüglich einer Erfolgsprovision). 

Obwohl Sie im Recht sind, bedeutet dies nicht, dass die Fluggesellschaft über Ihre Klage besonders erfreut sein wird. Es kommt oft vor, dass Fluggesellschaften Ansprüche einfach ignorieren. Aber keine Sorge. Bei diesem komplizierten bürokratischen Vorgang steht Ihnen Allright gerne zur Seite. Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Anspruch bei der Fluggesellschaft geltend zu machen, können wir als Expert:innen für Sie tätig werden.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.

  • 03.12.2024 23:09
    easyJet U28742
    Milano (Milan) - Malpensa (MXP) London (Gatwick) (LGW)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 03.12.2024 22:05
    Lufthansa LH1606
    Muenchen (Munich) (MUC) Rzeszow (RZE)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 03.12.2024 21:55
    Lufthansa LH2152
    Muenchen (Munich) (MUC) Stuttgart (STR)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 03.12.2024 20:45
    Air Canada AC7211
    Madrid (MAD) Toronto (Pearson Int.) (YYZ)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 03.12.2024 20:40
    Lufthansa LH1460
    Frankfurt (FRA) Ljubljana (LJU)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 03.12.2024 18:30
    Air Canada AC7213
    Madrid (MAD) Toronto (Pearson Int.) (YYZ)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 03.12.2024 17:15
    United Airlines UA75
    Frankfurt (FRA) Newark (EWR)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 03.12.2024 17:10
    Air France AF704
    Paris (Charles de Gaulle) (CDG) Abidjan (ABJ)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 03.12.2024 16:35
    LAM TM703
    Lisboa (Lisbon) (LIS) Maputo (form. Lourenco Marques) (MPM)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 03.12.2024 16:20
    Avianca AV11
    Madrid (MAD) Bogota (BOG)
    Gestrichen
    Flug wählen

Wie Sie sich während der Reise und danach verhalten sollten

Wenn Sie während einer Pauschalreise aufgrund von Flugverspätungen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten möchten, sollten Sie ein paar Dinge beachten. Sie müssen pünktlich am Check-in-Schalter erscheinen und sich von der Airline die Verspätung inklusive der Gründe schriftlich bestätigen lassen. Es ist auch wichtig, Belege wie Rechnungen, Fotos von Anzeigetafeln, Tickets und ausgestellte Gutscheine zu sammeln. 

Wenn Sie sich überfordert fühlen oder das Gefühl haben, ignoriert zu werden, können Sie auf die Hilfe von Allright (allright.de) zählen. Wir kämpfen für Ihr Recht und holen Ihnen Ihr Geld zurück! Sie können hier auch ganz einfach Ihren Entschädigungsanspruch prüfen.

Übrigens: Neben Flugverspätungen haben Sie auch bei Flugausfällen oder Überbuchungen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Fluggastrechte bei Streiks eingeschränkt sein können.

Welche Rechte habe ich als Fluggast bei einer Flugverspätung?

Flugverspätung bei Pauschalreisen – Welche Rechte gelten? Wenn Sie als Flugreisende:r von Verspätungen betroffen sind, haben Sie verschiedene Rechte:

  • Recht auf die ursprünglich gebuchten Flugzeiten.
  • Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Sie Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro.
  • Bei einer Verspätung von vier Stunden oder mehr kann eine Reisepreisminderung geltend gemacht werden.
  • Sie können von der Pauschalreise zurücktreten, wenn die Reiseleistung durch Flugverspätungen erheblich beeinträchtigt wird.
  • Bei Rail & Fly-Tickets haben Sie Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises bei Zugverspätungen.
  • Bei verlorenem Gepäck haben Sie Anspruch auf eine Erstattung zwischen fünf und 30 Prozent des Reisepreises sowie auf eine Grundausstattung von Kleidung auf Kosten des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft.

Wenn bei einer Pauschalreise der Flug sich erheblich verspätet, haben Reisende das Recht auf eine Minderung des Reisepreises (Reisepreisminderung). Der Reisepreis kann anhand der sogenannten Frankfurter Tabelle gemindert werden, welche für jede weitere Stunde der Verspätung eine Minderung von 5 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises vorsieht. Die Frankfurter Reisemängeltabelle sieht eine Minderung des Reisepreises erst vor, wenn sich der Abflug um mehr als vier Stunden verzögert. Der Veranstalter oder die Veranstalterin muss zusätzlich bis zu einer Gesamtsumme von 5.400 Euro (Montrealer Übereinkommen) für die entstandenen Kosten aufkommen. Es ist wichtig, den Reiseveranstalter unverzüglich auf die Verspätung hinzuweisen und sich diese schriftlich bestätigen zu lassen.

Als Pauschalreisender haben Sie wie alle anderen Flugreisenden auch laut EU-Fluggastrechte-Verordnung ((EG) 261/2004) einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro durch die verantwortliche Fluggesellschaft. Liegt die Verspätung bei mehr als drei Stunden, steht Ihnen gemäß der EU-Verordnung eine Entschädigung zu. Diese Entschädigungszahlung muss direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden und nicht über den Reiseveranstalter. Allright (allright.de) ist darauf spezialisiert, diese Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Bei erfolgreicher Durchsetzung der Entschädigung berechnet Allright (allright.de) eine Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30% zzgl. MwSt.).

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, wie lang die Flugstrecke (Flugdistanz) war und wie viel Verspätung der Flug hatte. Entschädigungssumme laut EU-Fluggastrechte-Verordnung in Abhängigkeit von der Flugstrecke:

  • Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro pro Person
  • Mittelstrecke 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro pro Person
  • Langstrecke über 3.500 Kilometer: 600 Euro pro Person

Entschädigung bei Flugverspätung: Das steht Ihnen zu:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Flugverspätung oder -annullierung Pauschalreise erlebt?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Hinweis

Eine Entschädigungszahlung seitens der Fluggesellschaft gemäß der Verordnung schließt für Urlauber:innen die Möglichkeit aus, vom Reiseveranstalter eine zusätzliche Minderung des Reisepreises zu verlangen. Stattdessen kann der Betrag der Entschädigungszahlung seitens der Airline auf den Schadensersatz- oder Minderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden.

Achtung! Die Verordnung gilt nur, für alle Flüge innerhalb der EU und jene mit einem Zielflughafen in der EU. Darüber hinaus sind auch die Airlines an die Verordnung gebunden, welche ihren Sitz in der EU haben. Für Langstreckenflüge mit Start- oder Zielpunkt außerhalb der EU steht eine Entschädigung von 600 € zu, sofern die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat und somit die EU-Verordnung 261 gilt.

Achtung: Keine Ausgleichszahlung bei außergewöhnlichen Umständen.

Es gibt Fälle, in denen die Fluggesellschaft zu keiner Ausgleichszahlung verpflichtet ist. Hierbei handelt es sich um sogenannte außergewöhnliche Umstände. Nach der EU-Verordnung 261 kann die Airline in einigen Situationen nicht für das Flugproblem verantwortlich gemacht werden. Zu den Beispielen für außergewöhnliche Umstände zählen:

  • Sperrungen des Flughafens oder Luftraums
  • Politische Instabilität
  • Unvermeidbare Sicherheitsrisiken
  • Streiks der Flugsicherung
  • Vögel im Triebwerk
  • Unwetter

Kann ich die Reise im Falle einer Flugverspätung streichen?

Sollte sich ein Flug erheblich verspäten und dadurch die gebuchte Gesamtleistung betroffen sein, haben Pauschalurlauber:innen das Recht, von der Reise komplett zurückzutreten.  In diesem Fall muss die Pauschalreise als Gesamtheit aller enthaltenen Leistungen betrachtet werden. Ein Kündigungsrecht besteht nur dann, wenn die Flugverspätung die gesamte Reiseleistung und den erwarteten Erholungswert erheblich beeinträchtigt. Beispielsweise können Reisende von ihrem Kreuzfahrtschiff abgeschnitten sein, wenn sie aufgrund einer Flugverspätung die Abfahrt verpassen und nicht rechtzeitig zum Schiff gelangen können.

Wenn ein Flug unabhängig von anderen Reiseleistungen gebucht wurde und eine Verspätung von mehr als fünf Stunden den Nutzen des Fluges mindert, muss dieser nicht mehr angetreten werden. Gemäß der EU Fluggastrechteverordnung können Passagier:innen auf den Flug verzichten und auf die volle Rückzahlung des Ticketpreises (Ticketerstattung) bestehen.

Was kann ich tun, wenn ich zu spät am Check-in bin?

Falls Urlauber:innen zu spät oder überhaupt nicht am Flughafen ankommen, kann es sein, dass die Airline dafür nicht verantwortlich ist. Es gibt Fälle, in denen Reisende ihren Flug verpassen, da sie nicht rechtzeitig am Check-in-Schalter erscheinen. Der genaue Zeitpunkt, zu dem Passagier:innen am Schalter sein müssen, ist auf dem Ticket angegeben und die Fluggesellschaft hat das Recht, die Beförderung zum Urlaubsort zu verweigern, falls Reisende zu spät erscheinen.

Check-in-Prozess

Wenn der Check-in-Prozess (Abfertigungsvorgang) noch nicht abgeschlossen ist, haben Reisende das Recht, auch nach der auf dem Ticket angegebenen Meldeschlusszeit einzuchecken. Falls die Airline jedoch Reisende auf einen anderen Flug umbucht (Flugumbuchung), den sie selbst bezahlen müssen, können sie die entstandenen Kosten zurückerstattet verlangen, falls sie nachweisen können, dass der Check-in-Prozess bei ihrer Ankunft noch nicht beendet war. In diesem Fall müssen sie jedoch beweisen können, dass die Abfertigung bei ihrer Ankunft noch nicht beendet war und eine schriftliche Beschwerde bei dem Reiseveranstalter unter Angabe von Zeug:innen einreichen. Wenn Reisende zu spät am Check-in erscheinen, also nach der Meldeschlusszeit, darf die Airline ihnen den Mitflug verweigern.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Zug mit Verspätung am Flughafen ankommt?

Falls Ihr Zug mit Verspätung am Bahnhof ankommt und Sie dadurch Ihren Flug ins Urlaubsparadies verpassen, bleiben Sie in der Regel auf allen Kosten sitzen, da das Eisenbahnunternehmen in dieser Situation nicht haftet. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn Pauschalreisende mit Rail & Fly-Ticket betroffen sind. Wenn der Zug in diesem Fall verspätet eintrifft und die Reisenden ihren Flug verpassen, muss der Reiseveranstalter gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes (Az. Xa ZR 46/10) für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen.

Bei Rail & Fly-Tickets können Sie den Flugticketpreis zurückerstattet bekommen, sofern Sie die Bahnverbindung so gewählt haben, dass Sie ohne die Zugverspätung rechtzeitig am Abfertigungsschalter angekommen wären und vorausgesetzt, der Reiseveranstalter hatte den Bahntransfer als eigene Leistung deklariert.

Was kann ich tun, wenn ich Probleme mit meinem Gepäck habe?

Endlich am Ziel, aber vom Gepäck fehlt jede Spur? Was tun, wenn das Gepäck nicht am Zielort ankommt? Pauschalreisende haben in diesem Fall bestimmte Rechte. Sie können vom Reiseveranstalter oder Reisebüro einen Teil des Reisepreises zurückverlangen und sich notwendige Grundausstattung auf Kosten des Veranstalters anschaffen, jedoch nicht zu übertriebenen Kosten wie mehreren teuren Markenartikeln oder Hosen.

Wenn das vermisste Gepäck auch nach einem Tag nicht auftaucht, muss dies dem Reiseveranstalter umgehend mitgeteilt werden. Für jeden Tag ohne Gepäck stehen dem Reisenden zwischen 5 und 30 Prozent des Tagespreises zu. Es ist wichtig, die Reklamation schriftlich vom Reiseveranstalter vor Ort oder in Deutschland bestätigen zu lassen und an dessen Zentrale weiterzuleiten. Die Leistungsträger vor Ort, wie das Hotel, sind in der Regel nicht die richtigen Ansprechpartner.

Rechte bei Gepäckverspätung-Gepäckverlust und-Gepäckbeschädigung

Checkliste bei Pauschalurlaub: Dann steht Ihnen Geld zu

  • Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie eine Entschädigung von der Airline bekommen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
  • Sie sind rechtzeitig am Check-in erschienen (in der Regel 45 Minuten vor Abflug)
  • Ihr Flugproblem liegt nicht länger als 3 Jahre zurück
  • Sie sind mindestens 3 Stunden zu spät (drei Stunden Verspätung) am Ziel angekommen
  • Die Flugverspätung war auf die Airline zurückzuführen
  • Der Flug ist entweder innerhalb der EU gestartet oder in der EU gelandet, vorausgesetzt, die Fluglinie hat ihren Sitz in der EU
  • Selbst wenn Sie bereits Verpflegungs- oder Reisegutscheine von der Airline erhalten haben, steht Ihnen zusätzlich eine Entschädigung zu.

Zu spät oder gar nicht in den Urlaub gestartet? Ihnen könnte eine Entschädigung zustehen!

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Pauschalreise: Zu spät oder gar nicht in den Urlaub gestartet?

Veranstaltende ändern plötzlich die Flugzeiten, die Koffer gehen verloren oder der Check-in am Flughafen wird Ihnen verweigert: Auch bei Flugproblemen im Rahmen von Pauschalreisen gilt die EU Verordnung Nr. 261/2004. Im Falle einer Flugverspätung bei einer Pauschalreise können Ansprüche beim Reiseveranstalter oder bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Allerdings empfehlen Experten aufgrund höherer Entschädigungszahlungen gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung, sich direkt an die ausführende Airline zu wenden. Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Anspruch bei der Fluggesellschaft geltend zu machen, können wir als Expert:innen für Sie tätig werden.

Das Team von Allright.de unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Fluggesellschaften, wenn Ihr Flugzeug während Ihres Pauschalurlaubs ausgefallen ist oder mindestens 3 Stunden verspätet (3 Stunden Verspätung) war. Egal, ob Sie eine Pauschalreise, einen Einzelflug oder eine Hin- und Rückreise gebucht haben, wir lassen Sie nicht allein und wissen genau, welche Entschädigung Ihnen zusteht. Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner von Allright.de können Sie jetzt in nur wenigen Minuten unverbindlich herausfinden, ob und wie viel Entschädigung Ihnen für den verspäteten Flug Ihrer Pauschalreise zusteht. Allright.de arbeitet nach dem Motto „Kein Erfolg, keine Kosten“. Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben – ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Geben Sie einfach Ihre Flugdaten (Flugnummer und Flugdatum) ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung. Jetzt mit Allright.de Entschädigung sichern! Schnell, unkompliziert und kostenlos.

Sind auch Sie von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen?

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Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

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Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Allright setzt Ihr Recht durch.

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