Wir kämpfen für Ihre Rechte bei Kündigung & Aufhebungsvertrag


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Über 35 Millionen Euro
an Abfindung durchgesetzt
Auszahlung der Abfindung
oftmals in weniger als 3 Wochen
Erfolgreiche Vertretung
von bereits über 10.000 Mandaten
Mit Allright sicher durchs Arbeitsrecht navigieren
Kündigung
Wir kontrollieren die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und helfen Ihnen, eine Abfindung oder Rücknahme der Kündigung zu erzielen.
Aufhebungsvertrag
Wir analysieren Ihren Vertrag auf Fairness und Rechtssicherheit und beraten zu möglichen Nachverhandlungen.
Arbeitszeugnis
Wir übersetzen Ihr Zeugnis, prüfen Ihre Beurteilung auf Fehler und veranlassen, wenn nötig, eine Neuausstellung des Arbeitszeugnisses.
In nur 3 Schritten zu Ihrem Arbeitsrecht
Recht bekommen, leicht gemacht: In wenigen Schritten begleiten wir Sie sicher durch Ihren arbeitsrechtlichen Prozess.
Kostenlose Ersteinschätzung
Am Telefon klären unsere Experten mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Ziele. Beachten Sie: Nach Kündigungseingang bleiben Ihnen nur 3 Wochen, um zu reagieren. Danach ist sie wirksam.
Online-Beauftragung
Sparen Sie Zeit und vermeiden Sie den Umweg über eine Rechtsberatung – legen Sie ganz bequem online Einspruch ein. Direkt nach der Beauftragung beginnt Ihr Anwalt mit den Verhandlungen und hält Sie stets auf dem Laufenden.
Erfolgreiche Lösung
Retten Sie Ihren Arbeitsplatz oder sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft. Ob Abfindung, bezahlte Auszeit oder Arbeitsplatzerhalt – wir setzen uns professionell und diskret für die optimale Lösung ein. Bei uns sind Sie in den besten Händen.

Berechnen Sie jetzt kostenlos Ihre Abfindung
90% der Gekündigten erhalten keine oder zu wenig Abfindung. Prüfen Sie noch heute mit unserem Abfindungsrechner Ihre Abfindung und fordern Sie ein, was Ihnen zusteht.
Allright: Ihr starker Partner im Arbeitsrecht
Behalten Sie die Kontrolle
Unsere Experten begleiten Sie beratend durch den Prozess – die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt stets bei Ihnen.
Vermeiden Sie Bürokratie
Das Ausfüllen zahlreicher aufwendiger Dokumente kann ganz schön komplex sein – wir helfen Ihnen dabei.
Steigern Sie Ihre Erfolgschance
Wir erhöhen Ihre Chance auf Erfolg durch unsere jahrelange Expertise im Arbeitsrecht.
Bleiben Sie stets informiert
Wir kommunizieren auf Augenhöhe und informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand Ihres Falles.
Wir holen stets das Beste für Sie heraus
90% aller Gekündigten bekommen keine angemessene Abfindung bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Die Aussichten, dass Sie mehr erhalten, als Ihnen Ihr Arbeitgeber anbietet, stehen also gut. Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Abfindung oder rufen Sie direkt unsere Experten an +49 30555 726 491.
Das sagen unsere zufriedenen Kunden

Sie haben noch Fragen?
Wir haben die Antworten.
Was erwartet mich in der kostenfreien Ersteinschätzung?
Während dieser Ersteinschätzung schildern Sie uns Ihre Situation. Daraufhin besprechen wir mögliche Vorgehensweisen, Chancen und Risiken. Wir klären Sie über anfallende Kosten auf, zeigen Ihnen, wie die Kosten im Verhältnis zum Nutzen stehen und stellen Ihnen unsere Finanzierungsmodelle vor. Zudem geben wir Ihnen eine Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen und sagen Ihnen, wann Sie mit einem Ergebnis rechnen können.
Nach der Ersteinschätzung liegt die Entscheidung, ob Sie uns beauftragen möchten, ganz bei Ihnen.
Wie unterstützt mich Allright dabei, eine Abfindung zu erhalten?
Unsere Partnerrechtsanwälte von Chevalier sind Experten in der Vertretung von Arbeitnehmern nicht nur bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen, sondern bezüglich jeglicher Problematik auf Arbeitnehmerseite. Dank ihrer Spezialisierung erreichen sie häufig hohe Abfindungen für ihre Klienten und verfolgen weitere individuelle Anliegen mit Nachdruck. Wir empfehlen eine Beauftragung nur dann, wenn ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis für Sie gegeben ist.
Wie viel Abfindung steht mir zu?
Einen (gesetzlichen) Anspruch auf Zahlung einer Abfindungssumme gibt es in aller Regel nicht. Die arbeitgeberseitig zu zahlende Abfindungssumme wird meist individuell verhandelt. Es existiert jedoch eine Faustformel, die in den Verhandlungen häufig Anwendung findet:
0,5 X Anzahl der Dienstjahre X Bruttomonatslohn
Haben Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Ermitteln Sie Ihre mögliche Abfindungsspanne mit unserem Online-Abfindungsrechner.
Wie lange dauert es, bis ich meine Abfindung erhalte?
Die Dauer bis zur Auszahlung Ihrer Abfindung hängt maßgeblich davon ab, ob eine außergerichtliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber getroffen wird oder ob wir gerichtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen müssen. Bei einer gütlichen Einigung kann Ihre Abfindung oft schon nach wenigen Wochen ausgezahlt werden, regelmäßig allerdings nicht vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Geht der Fall vor Gericht, könnte der Prozess einige Monate in Anspruch nehmen. Üblicherweise erfolgt eine Abfindungszahlung mit der Lohnabrechnung, die zeitlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt.
Wichtiger Hinweis: Eine Vorauszahlung Ihrerseits ist nicht nötig. Unsere Rechnung erfolgt erst nach Abschluss des Verfahrens.
Was kostet der Service von Allright?
Bei Allright bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem wir Sie umfassend über alle anfallenden Kosten informieren. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese sämtliche Kosten für unsere Dienstleistungen. Im Falle einer Vertretung bei Kündigungen zahlen Sie nur im Erfolgsfall eine Provision, ansonsten trägt Allright die Kosten. Für die Vertretung bei Aufhebungsvertragsverhandlungen berechnen wir einen fairen Festpreis, und bei erfolgreichem Abschluss fällt zusätzlich eine Provision an. Die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses oder einer Abmahnung erfolgt ebenfalls zu einem transparenten Festpreis.
Für detaillierte Informationen zur Finanzierung Ihres individuellen Falles können Sie uns telefonisch erreichen unter +49 30 555 726 491.
Wird Ihre Abfindung in brutto oder netto ausgezahlt?
Abfindungen in Beendigungsvereinbarungen werden in aller Regelmäßigkeit in Brutto ausgewiesen. Auf diesen Betrag fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, er ist aber lohnsteuerpflichtig. Unter Umständen können Sie aber von der Fünftel-Regelung profitieren, die zu einer geringeren Steuerbelastung des Abfindungsbetrages führt.
Sie benötigen Hilfe in weiteren Rechtsgebieten?
Allright steht Ihnen bei all Ihren rechtlichen Anliegen zur Seite und bringt Klarheit im Paragrafendschungel.