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Egal, ob Sie privat in den Urlaub oder geschäftlich reisen – Flugausfälle oder -verspätungen sind frustrierend. Bei Flugproblemen jeglicher Art unterstützen wir Sie und fordern Ihre Entschädigung ein.
Flugverspätung
Wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist, kann Ihnen gemäß EU-Recht eine Entschädigung in Höhe von 250€ bis 600€ je nach Flugstrecke zustehen
Flugausfall
Wenn Ihr Flug kurzfristig annulliert wurde, können Sie laut EU-Recht eine Entschädigung einfordern. Sollten Sie keinen Ersatzflug erhalten, können Sie zusätzlich eine Ticketrückerstattung erhalten.
Verpasster Anschlussflug
Wenn Sie Ihren Anschlussflug ohne Eigenverschulden verpasst haben und dadurch mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden an Ihrem Endziel angekommen sind, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
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Warum sollte ich meinen Entschädigungsanspruch mit Allright und nicht selbst einreichen?
Es gibt mehrere Gründe, warum es vorteilhaft sein kann, Allright für die Geltendmachung Ihrer Entschädigung zu nutzen:
1. Expertise: Allright hat sich auf das EU-Fluggastrecht spezialisiert und verfügt mit dem Mutterunternehmen Flightright über umfassende Erfahrungen in der Einforderung von Entschädigungen mit einer Erfolgsquote von 99%.
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Durch die Nutzung von Allright profitieren Sie von der Expertise und über zehnjährigen Erfahrung eines Teams, das sich darauf spezialisiert hat, die Rechte von Flugästen durchzusetzen. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und darauf vertrauen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Wann erhalte ich eine Entschädigung und/oder eine Ticketerstattung?
Wenn die Fluggesellschaft für eine Flugstornierung, -verspätung oder Umbuchung Ihres Fluges verantwortlich ist und der Flug der EU-Fluggastrechtverordnung unterliegt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung als Wiedergutmachung für den entstandenen Zeitverlust und die Unannehmlichkeiten.
Bei einem gestrichenen Flug oder erheblichen Flugzeitänderungen hat die Fluggesellschaft zudem die Pflicht, Ihnen den Ticketpreis zurückzuerstatten.
Es ist wichtig zu beachten, dass in manchen Fällen bei einem Flugausfall sowohl die Rückerstattung des Ticketpreises als auch eine zusätzliche Kompensation möglich ist.
Welche Ansprüche habe ich bei einem Flugausfall?
Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug annulliert und liegt das Verschulden bei der Fluggesellschaft, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechtverordnung in Höhe von 250€ bis 600€. Ist die Airlines nicht schuld, steht Ihnen Alternativen wie ein Ersatzflug, Umbuchung oder Ticketkostenerstattung zu. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
Wenn die Stornierung Ihres Fluges kurzfristig erfolgt und kein Ersatzflug angeboten wird, können Entschädigungen und Ticketrückerstattung gefordert werden. Um Anspruch zu haben, sollte der Flug in und aus der EU erfolgen und die Annullierung nicht älter als 3 Jahre sein.
Welche Ansprüche habe ich bei einer Flugverspätung?
Wird Ihr Flug mit einer Verspätung von über 3 Stunden am Zielflughafen eintreffen, könnten Sie gemäß EU-Vorschrift Anspruch auf eine Entschädigung von 250€ bis 600€ haben, vorausgesetzt die Fluggesellschaft trägt die Schuld an der Verspätung.
Bei erheblichen Verzögerungen am Abflughafen ist die Airline dazu verpflichtet, kostenfreie Snacks und Getränke bereitzustellen, wie in der EU-Richtlinie festgelegt ist. Es ist zu beachten, dass bei Entschädigungsansprüchen die Verspätung bei der Ankunft und nicht beim Abflug maßgeblich ist.
Was versteht man unter “außergewöhnlichen Umständen” im Flugverkehr?
Fluggesellschaften sind in der Regel von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn ein Flugproblem durch Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Man bezeichnet solche Situationen als “außergewöhnliche Umstände. Dazu zählen beispielsweise Streiks des Flugsicherheitspersonals, extreme Wetterbedingungen, Sperrungen von Flughäfen oder Lufträumen, Grenzschließungen und Naturkatastrophen.
Wenn ein Flug aufgrund eines Sturms verspätet ist oder ausfällt, haben Sie als Reisender zwar keinen Anspruch auf Entschädigung, dennoch gelten für die Fluggesellschaft bestimmte Pflichten gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung, wie zum Beispiel die kostenlose Bereitstellung von Snacks und Getränken.