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Flugverspätung oder Ausfall wegen schlechtem Wetter: Schuldet Ihnen die Fluggesellschaft eine Entschädigung?

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

Flugverspätung-bei-schlechtem-Wetter
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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

99% Erfolgsquote
Seit 2010 auf dem Markt
Ohne Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Flugverspätung und Ausfälle wegen schlechten Wetters“

  • Flugreisende haben bei Annullierung oder Verspätung von Flügen aufgrund von Unwettern Anspruch auf Entschädigung unter bestimmte Voraussetzungen.
  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Verspätungsdauer ab und beträgt bis zu 600 Euro pro Person.
  • Es kann vorkommen, dass Airlines aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ wie Unwettern von der Entschädigungspflicht befreit sind.
  • Airlines müssen bei Unwetterbedingungen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Passagier:innen zu gewährleisten.
  • Wenn ein Flug aufgrund von Unwetterbedingungen gestrichen wird, müssen Airlines alternative Beförderungsmöglichkeiten anbieten oder den Ticketpreis zurückerstatten.
  • Wenn ein Flug aufgrund von Unwetter verspätet ankommt, können Flugreisende Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft haben.
  • Wenn Ihr Flug wegen schlechten Wetters ausgefallen ist, sollten Sie sich an das Fluggastportal allright.de wenden und Ihre Ansprüche geltend machen.
  • Passagier:innen können Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend in Deutschland geltend machen.


Sie hatten einen Flugausfall oder eine Flugverspätung? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Fluggastrechte Entschädigung für Flugverspätungen oder Ausfälle bei schlechtem Wetter

Flugreisen können eine aufregende Möglichkeit sein, um schnell und bequem ans Ziel zu gelangen. Doch manchmal können unvorhersehbare Umstände wie schlechtes Wetter zu Flugverspätungen oder sogar Flugausfällen führen. Diese Situationen können nicht nur frustrierend und ärgerlich sein, sondern auch zu Verzögerungen bei der Ankunft am Zielort und zu zusätzlichen Kosten führen. Flugverspätungen oder Flugausfälle aufgrund von schlechtem Wetter sind in der Luftfahrtindustrie keine Seltenheit. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob die Fluggesellschaft den betroffenen Passagier:innen eine Entschädigung schuldet.

Schlechtes Wetter zählt gemäß Artikel 5 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 zu außergewöhnlichen Umständen. Diese kann die Fluggesellschaft nicht beeinflussen oder verhindern, auch wenn „alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern“ – so sagt es die EU-Verordnung. Obwohl schlechtes Wetter als höhere Gewalt gilt, haben Fluggäste dennoch bestimmte Rechte, wenn ihr Flug aufgrund von Wetterbedingungen gestrichen oder verspätet ist. Hier erfahren Sie alles über Flugprobleme aufgrund von schlechtem Wetter und worauf Sie achten müssen. Allright erklärt Ihnen die Rechtslage und hilft Ihnen, Ihren Anspruch zu prüfen.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.

  • 03.12.2024 23:09
    easyJet U28742
    Milano (Milan) - Malpensa (MXP) London (Gatwick) (LGW)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 03.12.2024 22:05
    Lufthansa LH1606
    Muenchen (Munich) (MUC) Rzeszow (RZE)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 03.12.2024 21:55
    Lufthansa LH2152
    Muenchen (Munich) (MUC) Stuttgart (STR)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 03.12.2024 20:45
    Air Canada AC7211
    Madrid (MAD) Toronto (Pearson Int.) (YYZ)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 03.12.2024 20:40
    Lufthansa LH1460
    Frankfurt (FRA) Ljubljana (LJU)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 03.12.2024 18:30
    Air Canada AC7213
    Madrid (MAD) Toronto (Pearson Int.) (YYZ)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 03.12.2024 17:15
    United Airlines UA75
    Frankfurt (FRA) Newark (EWR)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 03.12.2024 17:10
    Air France AF704
    Paris (Charles de Gaulle) (CDG) Abidjan (ABJ)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 03.12.2024 16:35
    LAM TM703
    Lisboa (Lisbon) (LIS) Maputo (form. Lourenco Marques) (MPM)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 03.12.2024 16:20
    Avianca AV11
    Madrid (MAD) Bogota (BOG)
    Gestrichen
    Flug wählen

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei schlechtem Wetter?

Möglicherweise haben Sie schon einmal erlebt, dass Ihr Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet war oder sogar ganz gestrichen wurde. Doch stellt sich in solchen Fällen oft die Frage, ob die Fluggesellschaften den betroffenen Passagier:innen eine Entschädigung zahlen müssen. Eine Möglichkeit, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung haben, ist zu prüfen;

  • Ob andere Flüge trotz des Unwetters planmäßig abgehoben sind. Denn wenn andere Flüge in der gleichen Zeit abgehoben haben, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass Ihr Flug auch abheben hätte können.
  • Ein weiteres Kriterium ist, dass Ihr Flug nicht länger als drei Jahre zurückliegen sollte und Sie rechtzeitig eingecheckt haben.
  • Wenn Ihr Flug in der EU gestartet ist (unabhängig von der Airline) oder wenn Sie mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft gelandet sind, können Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung haben. 
  • Schließlich müssen Sie auch den Zielflughafen erst drei Stunden oder länger verspätet erreicht haben.

Sie konnten wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant fliegen?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Fluggastrechte-Entschädigung-Unwetter

Was sollte ich tun, wenn sich mein Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet oder ausfällt?

Wenn Ihr Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet ist oder ausfällt, gibt es bestimmte Schritte, die Sie unternehmen können.

  • Es ist wichtig, auf Ihre Versorgungsleistungen (wie z.B. Essen und Getränke) am Flughafen zu bestehen, insbesondere wenn Sie länger warten müssen.
  • Sie sollten sich auch von der Fluggesellschaft den Grund der Annullierung oder Verspätung schriftlich bestätigen lassen, um später mögliche Entschädigungsansprüche geltend machen zu können.
  • Es kann auch hilfreich sein, zu überprüfen, ob andere Flüge unter ähnlichen Bedingungen wie geplant starten können, um ein besseres Verständnis dafür zu bekommen, warum Ihr Flug betroffen ist.
  • Wenn Sie sich fragen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, können Sie unseren Entschädigungsrechner nutzen, um Ihren Anspruch zu bestimmen.

Kann ich trotz schlechtem Wetters eine Entschädigung bekommen?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Flugreisende grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei starken Verspätungen oder Annullierungen aufgrund von schlechtem Wetter, da solche Vorfälle als außergewöhnliche Umstände gelten. Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Zudem muss der Flug entweder von einem EU-Flughafen gestartet sein (unabhängig von der Fluggesellschaft) oder auf einem EU-Flughafen landen (wenn die Fluggesellschaft in der EU ansässig ist). Andere Faktoren wie der Zweck der Reise (Geschäftsreise oder Pauschalreise) oder der Ticketpreis sind für den Anspruch auf Entschädigung nicht relevant. Passagiere haben bis zu drei Jahre nach dem Flug Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall wegen schlechten Wetters?

Falls Ihr Flug eine Verspätung von 3 Stunden oder mehr hat, annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Entschädigung nach dem EU-Fluggastrecht. Die Höhe der Entschädigung richtet sich gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung nach der geplanten Flugstrecke (Flugdistanz). Allright (allright.de) hilft Ihnen einfach und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Wir prüfen Ihren Anspruch unverbindlich mittels unseres Entschädigungsrechners.

Anschließend können Sie Allright beauftragen. Setzt Allright Ihr Recht erfolgreich durch, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.). Die Entschädigungshöhe beträgt:

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 Euro zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 Euro zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 Euro zu

Was für Entschädigungen stehen mir bei Flugverspätung und Annullierung zu?

Entschädigung bei Flugverspätung und Annullierung: Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Sie konnten wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant fliegen?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Kann ich eine Entschädigung bei schlechtem Wetter erhalten?

Es ist ganz einfach und schnell herauszufinden, ob Sie eine Entschädigung bekommen können. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein. Wir prüfen die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung, schließen außergewöhnliche Umstände aus und geben Ihnen sofort eine erste Einschätzung. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie uns mit nur einem Klick beauftragen. Sparen Sie sich lange und nervenaufreibende Streitereien mit der Airline. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir haben bereits viele Entschädigungsforderungen für Flugverspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderungen, Flugumbuchungen und Überbuchungen erfolgreich durchgesetzt und mehr als 430.000.000 Euro für unsere Kunden eingefordert.

Wie lange habe ich Zeit, um meine Entschädigung zu fordern?

Bis wann kann ich meine Entschädigung fordern? In Deutschland haben Sie bis zu 3 Jahre nach Ihrem Flug Zeit, um Ihre Entschädigung einzufordern. Dabei spielt es keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt im Jahr der Flug stattgefunden hat oder hätte stattfinden sollen. Der Anspruch auf Entschädigung besteht grundsätzlich bis zum 31. Dezember drei Jahre nach dem Flug. Zum Beispiel, wenn Ihr Flug im Januar 2020 verspätet war, können Sie Ihre Entschädigung bis zum 31. Dezember 2023 beantragen. Das Jahr 2020 war bekanntlich ein Jahr mit vielen Flugausfällen und Verspätungen. Wenn Sie also in diesem Jahr von einem Flugausfall, einer Verspätung oder Nichtbeförderung betroffen waren, haben Sie noch bis Ende 2023 Zeit, Ihre Entschädigung einzufordern.

Ist es möglich, einen bereits abgelehnten Anspruch auf Entschädigung bei allright.de erneut einzureichen?

Allright.de prüft jeden eingereichten Entschädigungsanspruch im Detail, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind. Daher ist es durchaus möglich, auch einen bereits von einem anderen Fluggastrechte-Spezialisten oder von der Fluggesellschaft abgelehnten Anspruch bei uns erneut einzureichen.

Unser erfahrenes Team erstellt für jeden Anspruch ein umfassendes Dossier mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Flug und den entstandenen Problemen. Auf Basis dieser Informationen wird entschieden, ob Ihr Anspruch tatsächlich berechtigt ist und welche weiteren Schritte eingeleitet werden können. Dank der langjährigen Erfahrung unseres Expert:innenteams können wir auch Entschädigungszahlungen durchsetzen, die zuvor von Fluggesellschaften oder anderen Entschädigungsanbietern abgelehnt wurden.

Flugausfall-bei-schlechtem-Wetter

Wann erhalte ich keine Entschädigung wegen schlechten Wetters?

Welche Umstände führen bei schlechtem Wetter dazu, dass ich keine Entschädigung erhalte? Gemäß der EU Fluggastrechteverordnung sind Fluggesellschaften von Entschädigungszahlungen befreit, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Was genau als außergewöhnlich eingestuft wird und was nicht, bleibt jedoch unklar.

Bei diesen Wetterbedingungen erhalten Sie keine Entschädigung

In der Regel haben Flugreisende bei schlechtem Wetter keinen Anspruch auf Entschädigung in folgenden Situationen: Vulkanausbruch, Hagel, dichter Nebel, starker Schneefall, Gewitter, Blitzschlag, Sturmböen, Starkregen.

  • Aschewolke: Bei einer Naturkatastrophe wie einer Aschewolke gilt dies als höhere Gewalt. Der Luftverkehr ist beeinträchtigt, Flugverbote müssen ausgesprochen werden. Die Aschewolke behindert die Sicht der Pilot:innen und Aschepartikel können die Sensoren der Messgeräte für Höhe und Geschwindigkeit beeinträchtigen.
  • Unwetter: Bei extrem schlechtem Wetter müssen Flüge häufig am Boden bleiben oder später starten. Airlines sind von der Entschädigungspflicht befreit, wenn es zu extremen Wetterbedingungen wie Schnee, Sturm, Eisregen und Nebel kommt.
  • Gewitterfront: Das Landgericht Darmstadt urteilte, dass es auch keine Entschädigung gibt, wenn der Vorflug infolge einer Gewitterfront notlanden musste und sich der folgende Flug deshalb verspätet oder ausfällt. (LG Darmstadt, Urteil vom 6.11.2013 – 7 S 208/12)

Eine Fluggesellschaft kann sich nicht allein durch die Angabe eines außergewöhnlichen Umstandes von der Entschädigungszahlung befreien. Gemäß dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes nachweisen, dass sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen haben, um eine alternative Beförderung für betroffene Flugreisende schnellstmöglich zu gewährleisten.

Die Fluggesellschaft muss belegen, dass sie nicht in der Lage war, die Flugreisenden auf einen schnelleren Flug umzubuchen. Hierbei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf eigene Flüge sowie auf Flüge anderer Airlines mit direkten oder indirekten Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi müssen ebenfalls berücksichtigt werden, um die Passagier:innen schnellstmöglich ans Ziel zu bringen.

Die Ausrede „Schlechtes Wetter“, was verbirgt sich dahinter? 

Warum nutzen Fluggesellschaften „schlechtes Wetter“ als Ausrede für Flugverspätungen und -annullierungen? Sicherheit ist ein wichtiges Thema für Flugreisende, und viele stimmen überein, dass sie lieber am Boden bleiben, wenn die Fluggesellschaften aufgrund von schlechtem Wetter keinen sicheren Flug garantieren können. Obwohl dies zu Verspätungen führen kann und Anschlussflüge verpasst werden, geht die Sicherheit immer vor, wie es auch die EU-Verordnung vorschreibt. Diese gewährt bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter keine Entschädigung für Flugreisende.

Allerdings nutzen Airlines das schlechte Wetter oft als Ausrede, um Flugverspätungen oder Annullierungen zu rechtfertigen. Wenn andere Flüge trotz des Wetters starten, bleibt Ihr Flug jedoch am Boden, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass die Ausrede nicht zutrifft. Dank Flugdatenbanken, wie sie beispielsweise von Allright zur Verfügung gestellt werden, lässt sich dies leicht überprüfen und mögliche Entschädigungsansprüche können durchgesetzt werden.

Eine weitere häufige Ausrede ist die fehlende Enteisung. Wenn ein Flug aufgrund von Minusgraden und mangelndem Enteisungsmittel gestrichen wird, haben Airlines dies oft als außergewöhnlichen Umstand deklariert. Jedoch haben Gerichtsurteile inzwischen klargestellt, dass es in der Verantwortung der Airline liegt, ausreichend Enteisungsmittel bereitzustellen und rechtzeitig einzusetzen, um den Flugbetrieb sicherzustellen. Auch wetterbedingte Verzögerungen, die zur Überschreitung der Dienstzeit der Crew führen und zu Annullierungen führen, gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand und berechtigen zu Entschädigungen.

Schlechte Witterung – Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?

Egal ob Ihr Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen oder anderen Gründen verspätet oder annulliert wurde, ist die Airline verpflichtet, für Ihre angemessene Versorgung am Flughafen zu sorgen. Wenn Sie am Flughafen festsitzen, haben Sie Anspruch auf kostenlose Leistungen wie Essen und Getränke.

Flugverspätung-Entschädigung

Betreuungsleistungen am Flughafen bei einem Unwetter

  • Für Kurzstreckenflüge bis 1500 km gilt: Ab einer Wartezeit von 2 Stunden haben Sie Anspruch auf kostenlose Getränke, Snacks sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe.
  • Für Mittelstreckenflüge von 1500 bis 3500 km gilt: Ab einer Wartezeit von 3 Stunden haben Sie Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke und zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe.
  • Für Langstreckenflüge ab 3500 km gilt: Ab einer Startverzögerung von 4 Stunden haben Sie Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke und zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe.

Wenn Sie länger als 5 Stunden am Flughafen warten müssen oder Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Airline Ihnen zusätzliche Versorgungsleistungen bereitstellen.

Es ist jedoch möglich, dass das Personal am Flughafen aufgrund der Überlastung oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, auf Ihre Anforderungen einzugehen. In diesem Fall sollten Sie alle Belege für die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen aufbewahren, damit Sie sie der Fluggesellschaft später in Rechnung stellen können. Die meisten Fluggesellschaften erstatten diese Kosten problemlos zurück. Weitere Details finden Sie auf unserer Seite zu Fluggastrechten.

Sie konnten wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant fliegen?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Möchten Sie sich im Voraus absichern und sicherstellen, dass Sie bei zukünftigen Flugreisen keine Entschädigungszahlungen verpassen? Wir haben eine Lösung für Sie. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein, bevor Sie Ihre Reise antreten. Wir werden Sie umgehend benachrichtigen, falls Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Checkliste bei Unwetter: Dann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung:

Hier sind einige Fälle aufgelistet, in denen Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben:

  • Ihr Flug konnte aufgrund von schlechtem Wetter nicht starten und alle anderen Flüge waren auch betroffen.
  • Sie sind weniger als 3 Stunden verspätet am Zielflughafen angekommen.
  • Sie haben nicht rechtzeitig eingecheckt.
  • Ihr Problemflug war vor mehr als 3 Jahren.
  • Ihr Flug fällt nicht unter die EU-Fluggastrechteverordnung.

Sind auch Sie von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen?

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Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen

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Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Allright setzt Ihr Recht durch.

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