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Rote Ampel überfahren: Welche Strafen drohen bei einem Rotlichtverstoß und wie lege ich Einspruch ein

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Legal-expert

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Bei Rot über die Ampel fahren ist gefährlich und kann teuer werden: Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot.

Rotlichtverstoß – Regelungen, Vorschriften und Sanktionen:

Rote Ampel überfahren – Autofahrer:innen aufgepasst! Wer kennt es nicht – es wird spät, man ist in Eile und die nächste Ampel springt auf Gelb. Doch statt zu bremsen, gibt so mancher Autofahrer und manche Autofahrerin noch einmal Gas und überfährt die dann doch rote Ampel. Damit begibt man sich nicht nur in Gefahr, man riskiert auch hohe Strafen. Rotlichtverstöße gehören zu den gefährlichsten Verkehrsdelikten und können sowohl das eigene Leben als auch die anderer Verkehrsteilnehmer:innen ernsthaft gefährden. 

Doch abgesehen von den offensichtlichen Sicherheitsrisiken stehen Verkehrsteilnehmer:innen, die eine rote Ampel überfahren, auch vor rechtlichen Konsequenzen. Neben einem empfindlichen Bußgeld drohen Punkte in Flensburg sowie im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot. Welche Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß drohen und wie man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kann, erfahren Sie hier.

Rote Ampel überfahren: Ab wann liegt ein Verstoß vor?

Das Überfahren einer roten Ampel wird als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung betrachtet. War die Ampel schon länger als 1 Sekunde rot, liegt ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß vor. In solchen Fällen sieht der Bußgeldkatalog eine höhere Geldbuße und ein Fahrverbot vor. Sollten Sie mit einem solchen Verstoß konfrontiert werden, empfiehlt es sich, juristischen Rat von einem Anwalt oder einer Anwältin einzuholen, um zu prüfen, ob es sinnvoll ist, Einspruch einzulegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch Fahrradfahrer:innen und Fußgänger:innen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen müssen, wenn sie eine rote Ampel missachten oder eine Lichtzeichenanlage ignorieren. Daher ist es ratsam, besonders vorsichtig zu sein, unabhängig davon, ob man mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist.

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Rotlichtverstoß: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel erkannt?

Die Feststellung eines Rotlichtverstoßes erfolgt in der Regel durch stationäre Kameras. Auch Polizeibeamt:innen können einen solchen Verstoß beobachten und dokumentieren.

1. Stationäre Überwachung: „Blitzerfoto“ eines Ampelblitzers / Rote Ampel Blitzer

Bei einer stationären Überwachung wird die rote Ampel mithilfe einer Kamera überwacht. Sobald eine Person die Rotphase missachtet, wird der Verstoß erfasst. Der Fahrer oder die Fahrerin erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid mit allen relevanten Informationen zum Rotlichtverstoß. Neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg kann auch ein Fahrverbot verhängt werden.

2. Beobachtung durch einen Polizisten

Die Polizei überwacht den Straßenverkehr, um Verkehrsverstöße aufzudecken. Wenn ein Verstoß festgestellt wird, werden genaue Angaben gemacht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Fahrer oder die Fahrerin direkt vor Ort gestoppt wird. In diesen Fällen drohen ebenfalls Bußgelder, Punkte in Flensburg und eventuell ein Fahrverbot. In seltenen Fällen kann zur Identifizierung der betroffenen Verkehrsteilnehmer:innen bei Rotlichtverstößen auch eine Videoüberwachung eingesetzt werden.

Überfahren einer roten Ampel: Sind alle Verstöße gleich?

Nein, nicht alle Verstöße beim Überfahren einer roten Ampel sind gleich. In Deutschland werden verschiedene Arten von Verstößen unterschieden: einfache Verstöße und qualifizierte Verstöße. Bei einem einfachen Verstoß überfährt das Fahrzeug die Haltelinie, wobei die Rotlichtzeit  weniger als eine Sekunde beträgt. In der Regel führt dies lediglich zur Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister und einer Geldbuße. Ein Fahrverbot ist normalerweise nicht zu erwarten.

Bei einem qualifizierten Verstoß verhält es sich anders. Ein solcher liegt vor, wenn die Rotlichtphase beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde dauert oder der Verstoß eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder einen Unfall zur Folge hat. In diesen Fällen droht neben der Geldstrafe und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot. Es kann sich in vielen Fällen lohnen, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, um die Kosten zu reduzieren oder die Strafe ganz abzuwenden.

Welche Bedeutung hat das Überfahren einer roten Ampel über- oder unterhalb einer Sekunde?

Es ist entscheidend, ob ein Verstoß beim Überfahren einer roten Ampel unter oder über einer Sekunde begangen wird. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autofahrer:innen den Lichtzeichenanlagen folgen, auch wenn dies nur für kurze Zeit der Fall ist. Wenn die Ampel beim Überfahren der Kreuzung bereits länger als eine Sekunde rot zeigt, wird dies als qualifizierter Verstoß angesehen, der mit höheren Geldstrafen, Punkten in Flensburg und einem möglichen Fahrverbot verbunden ist. 

Liegt die Rotlichtzeit unter einer Sekunde, wird dies lediglich als einfacher Verstoß betrachtet. In diesem Fall droht eine geringere Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot wird hier nur in Ausnahmefällen verhängt.

Wann liegt ein einfacher und wann ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Rotlichtzeit weniger als eine Sekunde beträgt und keine Gefährdung des Straßenverkehrs auftritt. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn der Autofahrer oder die Autofahrerin eine Lichtzeichenanlage überfährt, die bereits länger als eine Sekunde rot zeigt oder dabei Fußgänger:innen, Radfahrer:innen oder andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder einen Unfall verursacht. In diesen Fällen drohen neben empfindlichen Geldstrafen auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

1. Einfacher Rotlichtverstoß

Ein einfacher Verstoß gegen das Rotlicht liegt vor, wenn das Fahrzeug die Haltelinie überfährt, obwohl das Ampellicht rot zeigt. Die Rotphase muss dabei weniger als eine Sekunde betragen. Bei einem einfachen Verstoß kann eine Geldbuße verhängt werden. Es wird ein Punkt in Flensburg registriert und in seltenen Fällen kann ein Fahrverbot verhängt werden.

2. Qualifizierter Rotlichtverstoß

Ein qualifizierter Verstoß gegen das Rotlicht liegt vor, wenn Autofahrer:innen eine bereits länger als eine Sekunde rot leuchtende Ampel missachten oder dabei Fußgänger:innen, Radfahrer:innen oder andere Verkehrsteilnehmende gefährden oder einen Unfall verursachen. In solchen Fällen droht neben der Geldbuße und Punkten in Flensburg regelmäßig auch ein Fahrverbot.

Was unterscheidet einen einfachen von einem qualifizierten Rotlichtverstoß?

Der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß gegen das Rotlicht liegt in der Dauer der Rotphase. Ein einfacher Verstoß gegen das Rotlicht liegt vor, wenn die Rotphase weniger als eine Sekunde dauert. Ein qualifizierter Verstoß gegen das Rotlicht liegt vor, wenn die Rotphase länger als eine Sekunde dauert oder dabei Fußgänger:innen, Radfahrer:innen oder andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder ein Unfall verursacht wird. In solchen Fällen droht, neben der Geldbuße und Punkten in Flensburg, oftmals auch ein Fahrverbot.

Wie lange ist mein Führerschein nach einem Rotlichtverstoß weg?

Bei einem Rotlichtverstoß ist besondere Vorsicht geboten, da solche Verstöße häufig von zufällig vorbeifahrenden Polizeistreifen oder stationären Ampelblitzern erfasst werden können. Die Strafen und Sanktionen für einen Rotlichtverstoß können je nach Situation und Schwere des Verstoßes unterschiedlich ausfallen. In der Regel wird  bei einem Rotlichtverstoß von über 1 Sekunde ein Bußgeld von 200 Euro fällig, es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und es gibt einen Monat Fahrverbot.

Welche Strafen drohen, wenn man eine rote Ampel überfährt?

Rote Ampel überfahren: Bußgelder, Fahrverbote und Punkte

Tatbestand (Verstoß)Buß­geld (€)PunkteFahr­verbot in MonateLohnt ein Einspruch?
Einfacher Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte höchstens eine Sekunde lang Rot an)90,00 €1 Punktkein FahrverbotHier prüfen
… mit Gefähr­dung200,00 €2 Punkte1 Monat FahrverbotHier prüfen
… mit Sachbe­­schädigung240,00 €2 Punkte1 Monat FahrverbotHier prüfen
Quali­fizierter Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte länger als eine Sekunde Rot an)200,00 €2 Punkte1 Monat FahrverbotHier prüfen
… mit Gefähr­dung320,00 €2 Punkte1 Monat FahrverbotHier prüfen
… mit Sachbe­­schädigung360,00 €2 Punkte1 Monat FahrverbotHier prüfen

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn der Verkehrsteilnehmende die Haltelinie bei Rot überfährt. Ampeln sind im Straßenverkehr dafür da, den Verkehrsfluss zu regeln und Sicherheit zu gewährleisten. Daher sollten alle Verkehrsteilnehmenden äußerst vorsichtig sein und keinesfalls bei rotem Licht fahren. Verstöße gegen die Verkehrsregeln können bestraft werden. Die Strafen können je nach Schwere des Vergehens und der Situation variieren. In der Regel wird eine Geldstrafe zwischen 90 und 200 Euro verhängt, es gibt bis zu zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot von einem Monat.

Im Falle eines qualifizierten Rotlichtverstoßes können die Strafen sogar noch höher ausfallen, insbesondere wenn Fußgänger:innen, Radfahrer:innen oder andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden. Die Gesamtkosten für den Verstoß können dann 200 Euro oder mehr betragen.

Rotlichtverstoß als Autofahrer:in – Das Strafmaß 

Als Autofahrer:in droht in der Regel eine Geldstrafe zwischen 90 und 200 Euro, bis zu zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer:in – Das Strafmaß

Als Fahrradfahrer:in droht in der Regel eine Geldstrafe von 60 Euro. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, zum Beispiel mit Gefährdung des Straßenverkehrs, können die Strafen höher ausfallen.

Rotlichtverstoß als Fußgänger:in – Das Strafmaß 

Als Fußgänger:in droht in der Regel ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro. 

VerstoßBuß­geld (€)Punk­te
Als Rad­fahrer rote Am­pel über­fah­ren
Einfacher Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte höchstens eine Sekunde lang Rot an)60.-1
– mit Gefähr­dung100.-1
– mit Un­fall120.-1
Quali­fizierter Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte länger als eine Sekunde Rot an)100.-1
– mit Gefähr­dung160.-1
– mit Un­fall180.-1
Als Fuß­gänger Rot­licht miss­achtet5.-
– mit Un­fall10.-

Bei einem Rotlichtverstoß drohen den Verkehrsteilnehmenden, je nach Schwere des Vergehens, verschiedene Strafen. Zu den häufigsten Sanktionen bei Rotlichtverstößen gehören Geldstrafen und Punkte in Flensburg, aber auch Fahrverbote können verhängt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß immer strenger bestraft wird als ein einfacher Rotlichtverstoß.

Wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot ist, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. In diesem Fall können Geldstrafen ab 200 Euro, mindestens zwei Punkte in Flensburg sowie Auslagen und Bearbeitungsgebühren verhängt werden. Bei besonders schwerwiegenden Fällen ist sogar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten möglich.

Das Überfahren einer roten Ampel stellt insbesondere für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen eine erhöhte Gefahr dar. Daher ist es mehr als ratsam, zum Schutz vor Autos auf die  grünen Ampelphasen zu warten.

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Rote Ampel überfahren in der Probezeit – Das droht in der Probezeit für Fahranfänger:innen

Stellt das Überfahren einer roten Ampel während der Probezeit für Fahranfänger:innen ein größeres Vergehen dar? Bei einem Rotlichtverstoß während der Probezeit müssen Fahranfänger:innen mit Konsequenzen rechnen, wie einer Verlängerung der Probezeit und der Anordnung eines sogenannten Aufbauseminars. Das Überfahren einer roten Ampel während der Probezeit kann unangenehme Folgen haben, einschließlich Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Zusätzlich besteht die Gefahr einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Zweijährige Probezeitverlängerung und Aufbauseminar

Für Fahranfänger:innen kann das Überfahren einer roten Ampel während der Probezeit schwerwiegende Konsequenzen haben. In der Regel wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Diese Maßnahmen sollen das Bewusstsein für die Gefahren im Straßenverkehr schärfen und weitere Verstöße verhindern.

MPU nach Rotlichtverstoß in der Probezeit

In besonders schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel wenn durch den Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet wurden oder bereits weitere Verstöße vorliegen, kann auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Das Ziel der MPU besteht darin, die Fahreignung der betroffenen Person zu überprüfen und festzustellen, ob sie in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Daher ist es ratsam, insbesondere während der Probezeit, vorsichtig und aufmerksam die Verkehrsvorschriften zu beachten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, kann es auch hilfreich sein, sich den Bußgeldkatalog auf bussgeldkatalog.org anzuschauen und relevante Informationen zu erhalten.

Wie kann man ein Fahrverbot oder ein Bußgeld verhindern?

Die Höhe und Art der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Dauer der Rotphase kann beispielsweise für die Verkehrsteilnehmer:in entscheidend sein: Wenn die Rotlichtzeit weniger als eine Sekunde betrug, handelt es sich in den meisten Fällen nicht um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der zu schwereren Strafen führen würde. Auch die zurückgelegte Strecke kann in Einzelfällen das Strafmaß beeinflussen: Wenn man nur einen Meter über die Haltelinie gefahren ist, muss man in der Regel allerdings nicht mit schwereren Strafen rechnen, sondern lediglich mit einem Bußgeld.

Darüber hinaus kann es hilfreich sein, einen Mitfahrer oder eine Mitfahrerin als Zeugen zu benennen. Es kann auch hilfreich sein, sich mit modernen technischen Hilfsmitteln – beispielsweise einem Bußgeldrechner – einen Überblick über die drohenden Strafen zu verschaffen.

Rotlichtverstoß: Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Es besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen des Überfahrens einer roten Ampel einzulegen. Dies muss in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids erfolgen. Es gibt verschiedene Gründe, warum es sich lohnen kann, Einspruch einzulegen, wie zum Beispiel die Verwechslung des Fahrers oder der Fahrerin, Zweifel an der Genauigkeit der Messung, einer unübersichtlichen Verkehrssituation, Unklarheiten im Bußgeldbescheid, einer Verjährung, einer verkürzten Rotlichtzeit, der außergewöhnlichen Härte bei einem Fahrverbot oder die zeitliche Verzögerung des Fahrverbots.

Die Plattform „Allright“ (allright.de) kann Menschen, die einen Rotlichtverstoß begangen haben, auf vielfältige Weise unterstützen. Anwält:innen können dabei helfen, Einspruch einzulegen und entsprechend zu begründen. Es gibt auch spezialisierte Sachverständige, die prüfen können, ob es sich um einen qualifizierten Verstoß handelt. Darüber hinaus bietet Allright ein eigenes Online-Portal mit einem kostenlosen

Bußgeldrechner, der den Betroffenen dabei hilft, die drohenden Strafen gemäß dem Bußgeldkatalog abzuschätzen. Somit ist allright eine umfassende Anlaufstelle für Menschen, die Unterstützung wegen eines Rotlichtverstoßes benötigen.

Aufgrund welcher Fehlerquellen kann ich einen Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß stützen?

Es gibt verschiedene Gründe, die einen Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß rechtfertigen können. Hier sind einige mögliche Angriffspunkte:

1. Gelbphase zu kurz

Eine zu kurze Gelbphase kann ein valides Argument bei einem angeblichen Rotlichtverstoß sein. Die Gelbphase muss ausreichend lang sein, um den Vorwurf eines Rotlichtverstoßes zu begründen. Wenn die Gelbphase zu kurz war, kann der Bußgeldbescheid erfolgreich angefochten werden. Dies gilt sowohl für Autofahrer und Autofahrerinnen, als auch für Fahrradfahrer:innen und Fußgänger:innen, die betroffen von einem Rotlichtverstoß sind. Ein Einspruch kann helfen, Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote zu vermeiden.

2. Fehlerhaftes Blitzerfoto

Ein fehlerhaftes Blitzerfoto kann ein Foto sein, das bei einem mutmaßlichen Rotlichtverstoß aufgenommen wurde. Wenn das Foto undeutlich oder verwackelt ist, wird es für die Behörden schwierig , den Fahrer oder die Fahrerin des Fahrzeugs zu identifizieren.

3. Messgerätefehler

Auch Fehler bei der Installation oder Bedienung der Messgeräte können einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen.

4. Zeitmessung fehlerhaft

Eine fehlerhafte Zeitmessung durch einen Ampelblitzer kann zu einer falschen Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes führen. Dies kann auf eine falsche Aufstellung oder Kalibrierung des Messgeräts zurückgeführt werden  oder auch auf andere technische Probleme. Ungenaue Messungen können zu Verzögerungen bei der Erfassung von Fahrzeugen führen, die anscheinend bei rotem Licht über die Straße gefahren sind. Daher kann es schwierig sein, einen qualifizierten Rotlichtverstoß nachzuweisen.

5. Fehlende Schulung der Polizist:innen

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann zu hohen Bußgeldern, Fahrverboten und Einträgen im Flensburger Punkteregister führen. In vielen Fällen lohnt es sich daher, die Messung durch einen Ampelblitzer oder eine Ampelkamera anzufechten, um eine gerechte Entscheidung zu bewirken, und Strafen zu mindern.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die fehlende Schulung der Messbeamt:innen. Gemäß den Gebrauchsanweisungen der meisten Messgeräte müssen die Messbeamt:innen in der Bedienung und Auswertung geschult sein. Kann die Bußgeldbehörde diese Schulung nicht nachweisen, können die im Bußgeldbescheid festgelegten Sanktionen verhindert werden.

Rote Ampel überfahren: Lohnt sich ein Einspruch?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes einzulegen. Insbesondere dann, wenn es Anzeichen für eine fehlerhafte Messung durch den Ampelblitzer gibt. Hier sind einige mögliche Gründe, die einen Einspruch rechtfertigen können:

1. Dauer der Gelbphase zu kurz

Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Gelbphase so kurz war, dass der Autofahrer oder die Autofahrerin nicht rechtzeitig anhalten konnte und deshalb einen Rotlichtverstoß begangen hat. Durch den Einspruch kann versucht werden, das Strafmaß zu mindern oder ganz abzuwenden.

2. Probleme mit dem Beweisbild: Beweisbild zu grell, zu unscharf, zu dunkel

Wenn das Beweisbild zu grell, unscharf oder zu dunkel ist, kann ein Einspruch sinnvoll sein, da der Rotlichtverstoß aufgrund der mangelnden Qualität des Beweisbildes nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

3. Fehlerhafte Einschätzung der Polizist:innen

Auch Polizeibeamt:innen können Fehler machen und sich in der Einschätzung eines Rotlichtverstoßes irren. In solchen Fällen kann ein Einspruch sinnvoll sein, um die vermeintliche Schuld zu widerlegen und möglicherweise eine mildere Strafe zu erhalten.

4. Technische Mängel an den Messgeräten

Wenn technische Mängel an den Messgeräten vorliegen, kann ein Einspruch gerechtfertigt sein. Hierbei kann versucht werden, die gemessenen Werte und die daraus resultierenden Konsequenzen anzufechten, um einer möglicherweise höheren Strafe zu entgehen.

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Sonderfall Rettungswagen – Rote Ampel überfahren

Für Rettungswagen gelten in Deutschland besondere Regelungen, die es ihnen erlauben, rote Ampeln zu überfahren, um Leben zu retten oder Gefahren abzuwenden. Dennoch müssen die Fahrer:innen bestimmte Vorgaben einhalten, um andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht zu gefährden. Dazu gehört das rechtzeitige Einschalten von Blaulicht und Sirene, um andere Verkehrsteilnehmer:innen aus der Ferne zu warnen.

Es ist wichtig zu wissen, dass auch für Rettungswagen der Grundsatz der Verkehrssicherheit gilt. Sie müssen an Ampeln gegebenenfalls anhalten oder mit reduzierter Geschwindigkeit in Kreuzungen einfahren. Wenn die Fahrer:innen diese Regeln nicht befolgen und trotz roter Ampel fahren, können auch ihnen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote auferlegt werden. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, um die speziellen Umstände vorzutragen.

Über die rote Ampel gefahren? Wie ein Anwalt oder Anwältin helfen kann

Eine rote Ampel überfahren? Erfahren Sie, wie Ihnen ein:e Anwalt:in helfen kann – Anwält:innen für Verkehrsrecht:

Sie haben eine Strafe erhalten, weil Sie eine Rote Ampel überfahren haben? In solch einer Situation kann Ihnen ein:e Anwalt:in für Verkehrsrecht weiterhelfen. Zunächst wird der Anwalt oder die Anwältin Ihre Situation genau analysieren. Er oder sie wird sich die Strafe und den Vorfall im Detail anschauen und Sie über Ihre Optionen informieren. Wenn Sie beispielsweise die Strafe anfechten möchten, kann der Anwalt oder die Anwältin Sie durch den Einspruchsprozess führen und versuchen, die Strafe zu reduzieren oder aufzuheben. In einigen Fällen kann ein Anwalt oder eine Anwältin ein mögliches Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße abwenden.

Ein Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht kann Ihnen auch bei anderen Verkehrsdelikten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfällen behilflich sein. Es ist ratsam, einen Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht zu kontaktieren, wenn Sie in eine Verkehrssituation verwickelt sind. Die Anwält:innen für Verkehrsrecht bei Allright stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Wie kann ich gegen ein Fahrverbot und Bußgeld vorgehen?

Ob es sinnvoll ist, gegen ein Fahrverbot oder einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, hängt von den individuellen Umständen ab. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, ein Fahrverbot, Geldbußen oder Punkteeinträge zu vermeiden. Die Anwälte und Anwältinnen von allright unterstützen Sie gerne dabei, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.

Wie kann Allright Ihnen weiterhelfen?

Haben Sie kürzlich einen Anhörungsbogen erhalten? Eine rote Ampel überfahren, einen Autounfall gehabt, zu schnell gefahren, zu nah aufgefahren (Abstandsverstoß), am Steuer telefoniert oder unter Alkoholeinfluss (Alkohol am Steuer) gefahren? Erfahren Sie, wie Allright Ihnen helfen kann.

Die Webseite allright.de bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für alle Verkehrsteilnehmer:innen an. Ein herausragendes Angebot des Unternehmens ist die kostenfreie Online-Punkteabfrage, die es Nutzer:innen ermöglicht, ihren Punktestand innerhalb von nur zwei Minuten zu überprüfen. Die Punkteabfrage ist ein äußerst nützliches Instrument für alle Autofahrer:innen, da sie ihnen schnell Auskunft über ihren Punktestand gibt und sie somit stets informiert sind.

Zusätzlich bietet Allright auch einen Bußgeldrechner an, mit dem Sie Punkte, Bußgelder oder Fahrverbote berechnen können. Mit diesem Rechner können Sie vorab die Strafen und Auswirkungen auf Ihren Führerschein und Ihre Fahrberechtigung berechnen und selbst entscheiden, wie Sie vorgehen möchten. Der einfache und schnelle Prozess gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Punkte zu kontrollieren und gegebenenfalls rechtzeitig gegen den Verlust Ihres Führerscheins vorzugehen.

Eines der Hauptangebote von Allright ist der kostenlose Bußgeldcheck, der Menschen unterstützt, die Verkehrsregeln verletzt haben und mit Verkehrsbußgeldern konfrontiert sind. Ob Sie als Autofahrer:in eine rote Ampel überfahren haben, zu schnell gefahren sind, zu dicht aufgefahren sind, Ihr Handy am Steuer benutzt haben oder sogar unter Alkoholeinfluss gefahren sind – der Bußgeldcheck von Allright bietet Ihnen wertvolle Hilfe. Zusätzlich können Ihnen die Anwältinnen und Anwälte von Allright bei Autounfällen professionelle Beratung und Rechtsbeistand bieten, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Die Anwältinnen und Anwälte von Allright haben die Kompetenz, Bußgeldbescheide zu prüfen und dagegen vorzugehen. In den meisten Fällen besteht die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid anzufechten, um eine Reduzierung der Strafe oder sogar eine vollständige Aufhebung zu erreichen. Mithilfe einer kostenlosen Soforteinschätzung auf unserer Website können Sie herausfinden, ob es sinnvoll ist, den Bußgeldbescheid zu überprüfen und welche Kosten dabei auf Sie zukommen können. Die Anwältinnen und Anwälte von Allright stehen Ihnen zur Seite, begleiten Sie durch den gesamten Prüfungsprozess und helfen Ihnen dabei, ein erfolgreiches Ergebnis zu erzielen.

Dank der qualifizierten und erfahrenen Unterstützung der Anwältinnen und Anwälte von Allright können Sie rechtzeitig gegen Strafen vorgehen und Ihre Rechte wahrnehmen. Haben Sie eine rote Ampel überfahren und Fragen zu einem Rotlichtverstoß? Wir sind jederzeit für Sie da!

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