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Bußgeldbescheid erhalten? – Welche Fehlerquellen es gibt und wie Sie Einspruch einlegen

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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen
Legal-expert

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Rechtliche Grundlagen, Wirksamkeit und Gebühren bei Bußgeldbescheiden einfach erklärt

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, zu schnell gefahren sind oder Ihr Auto im Halteverbot abgestellt haben, sollten Sie nicht überrascht sein, wenn Sie früher oder später einen Bußgeldbescheid erhalten. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die häufigsten Fehlerquellen bei Bußgeldbescheiden, wie Sie erfolgreich Einspruch einlegen können und erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Wirksamkeit und die anfallenden Gebühren.

Ein Bußgeldbescheid kann für viele Menschen eine unangenehme Überraschung sein, aber wir möchten Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu kennen und effektiv darauf zu reagieren. Egal, ob es um Verkehrsverstöße, Ordnungswidrigkeiten oder andere Sanktionen geht, hier finden Sie wertvolle Informationen, um den Prozess besser zu verstehen und die bestmögliche Verteidigung für sich zu nutzen. Lesen Sie weiter, um sich umfassend zu informieren und Ihre Chancen zu nutzen, wenn ein Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten landet.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Was ist ein Bußgeldbescheid? Lassen Sie uns zunächst klären, was genau ein Bußgeldbescheid ist. Wenn jemand einen Bußgeldbescheid erhält, braucht er oder sie keine Sorge zu haben, als Krimineller oder Kriminelle angesehen zu werden. Tatsächlich handelt es sich dabei um ein staatliches Mittel zur Bestrafung von weniger schweren Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, die als Ordnungswidrigkeiten bezeichnet werden.

Die relevanten Bestimmungen hierzu finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dieses Gesetz legt nicht nur fest, was als Ordnungswidrigkeit gilt, sondern enthält auch allgemeine Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten. Obwohl der Erhalt eines Bußgeldbescheids den Empfänger oder die Empfängerin gelegentlich zum ersten Mal über das Fehlverhalten informiert, markiert er in der Regel den Abschluss der behördlichen Ermittlungen.

Aus staatlicher Sicht sind nun die Empfänger:innen des Bußgeldbescheids dafür verantwortlich, für ihr Fehlverhalten zu büßen. Der Bußgeldbescheid wird per Post zugestellt, eine persönliche Annahme ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn der Bescheid im Briefkasten landet. Im Gegensatz zur normalen Briefzustellung wird anschließend eine Zustellurkunde von der Post ausgestellt. Dies soll insbesondere bei der Frage von Fristen behilflich sein, da das genaue Zustelldatum damit eindeutig nachvollziehbar ist. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind typische Ordnungswidrigkeiten, weshalb der Bußgeldbescheid in diesem Bereich eine bedeutende Rolle spielt.

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Welche Funktion hat ein Bußgeldbescheid?

Welchen Zweck erfüllt ein Bußgeldbescheid? Bevor ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden kann, muss ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Ein Bußgeldbescheid erfüllt grundsätzlich zwei Hauptfunktionen. Erstens dient er dazu, die betreffende Person über ihr Fehlverhalten zu informieren und ihr die damit verbundenen Sanktionen deutlich zu machen. Zweitens hat der Bußgeldbescheid eine erzieherische Funktion und soll die Betroffenen zum Überdenken ihres Fehlverhaltens anregen. Der Rechtsstaat möchte durch die Verhängung von Sanktionen die Autofahrer dazu motivieren, sich zukünftig an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten.

Wann bekommt man den Bußgeldbescheid?

Wie lange dauert es in der Regel, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird? Fast alle erfahrenen Autofahrer:innen mussten sicherlich schon einmal das aufblitzende Rot einer Radarfalle ertragen. Ab diesem Moment befürchten viele, dass sie bald Post von der Behörde erhalten werden. Aber wie lange dauert es wirklich, bis der Bußgeldbescheid eintrifft? Wann wird der Bußgeldbescheid übermittelt? Der folgende Abschnitt liefert Ihnen nähere Informationen dazu.

Wann muss ein Bußgeldbescheid spätestens zugestellt sein? 

Welche Fristen gelten für die Zustellung eines Bußgeldbescheids? Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind die Behörden an bestimmte Fristen gebunden. Wenn der Bußgeldbescheid nicht innerhalb von drei Monaten nach der Anordnung einer Anhörung oder innerhalb von sechs Monaten nach dem Vorfall der Ordnungswidrigkeit zugestellt wird, ist der Tatvorwurf verjährt.

Nach deutschem Recht muss ein Bußgeldbescheid innerhalb einer bestimmten Frist zugestellt werden. Der Bußgeldbescheid bei einem Straßenverkehrsverstoß muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Begehung der Ordnungswidrigkeit zugestellt werden.

Diese dreimonatige Verjährungsfrist kann allerdings durch verschiedene Umstände unterbrochen werden. Unterbrechung bedeutet, dass die dreimonatige Frist wieder von vorne zu laufen beginnt. Die zur Unterbrechung führenden Umstände sind in § 33 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) aufgelistet. Das klassische Beispiel ist die erstmalige Anhörung des Betroffenen, in welcher ihm die Möglichkeit gegeben wird, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern. Dies erfolgt regelmäßig durch die Zusendung eines sog. Anhörungsbogens.

Bußgeldbescheid ohne Anhörungsbogen: Ist das rechtens?

Müssen Sie zwingend einen Anhörungsbogen erhalten, bevor ein Bußgeldbescheid ergeht? Ein Bußgeldbescheid ist ein typischer Verwaltungsakt, der wirksam sein muss. Um sicherzustellen, dass staatliches Handeln wirksam ist, haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, im Rahmen einer Anhörung ihre Sichtweise darzulegen. Sie sind nicht verpflichtet, an der Anhörung als Bürger:in teilzunehmen, aber Sie müssen der Bußgeldstelle Ihre persönlichen Daten mitteilen oder diese korrigieren, falls sie fehlerhaft angegeben wurden. Die Anhörung kann auch im Rahmen des Bußgeldbescheids nachgeholt werden, da den Bürgerinnen und Bürgern spätestens an dieser Stelle die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Daher ist der Bußgeldbescheid nicht unwirksam, wenn Sie Ihr Recht auf Anhörung nicht wahrnehmen.

Bußgeldbescheide: Wann tritt die Verjährung ein?

Kann ein Bußgeldbescheid verjähren? Natürlich besteht auch im Ordnungswidrigkeitenrecht das Bedürfnis nach Rechtssicherheit. Dies bedeutet, dass Sie als „Temposünder:in“ nicht nach mehr als zwei Jahren nach Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Verantwortung gezogen werden können. Da es sich um weniger schwere Verstöße gegen das Gesetz handelt, setzt der Gesetzgeber hier eine relativ kurze Verjährungsfrist fest.

Der zuständigen Behörde bleiben also nur drei Monate Zeit, um Sie zu den Vorwürfen anzuhören oder einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Ab dem Zeitpunkt der Anhörung hat die Behörde nochmals drei Monate Zeit, einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Wenn mehr als ein Vierteljahr seit dem Vergehen vergangen ist, ohne dass Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, kann Ihnen kein Bußgeld mehr auferlegt werden. Bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten sieht das Gesetz allerdings längere Verjährungsfristen vor.

Wie lange dauert die Verjährungsfrist für den Bußgeldbescheid?

Die Dauer der Verjährungsfrist eines Bußgeldbescheids hängt von der jeweiligen Ordnungswidrigkeit ab. Ein Blick in das Gesetz liefert hier Aufschluss. Gemäß § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verjähren Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 StVG nach drei Monaten, sofern kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Nach Erlass des Bußgeldbescheids beträgt die Verjährungsfrist dann sechs Monate.

Allerdings ist Vorsicht geboten: In § 33 OWiG wird die Verjährungsunterbrechung geregelt. Das bedeutet, dass die Frist von vorne beginnt. Zum Beispiel startet die dreimonatige Frist für den Bußgeldbescheid erneut, wenn eine Anhörung des betroffenen Bürgers oder der betroffenen Bürgerin veranlasst wird. Die sechsmonatige Frist ab Erlass des Bußgeldbescheids beginnt zum Beispiel ebenfalls von vorne, wenn das Gericht einen Gerichtstermin anberaumt.

Welche Angaben müssen im Bußgeldbescheid enthalten sein?

Damit ein Bußgeldbescheid wirksam ist, sind bestimmte Informationen erforderlich. Zunächst einmal müssen im Schreiben die persönlichen Angaben enthalten sein. Dazu gehören der vollständige Name, die Adresse und das Kennzeichen des Beschuldigten. Schreibfehler sind in der Regel unerheblich, solange der Vorwurf eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Der Bescheid muss auch die Beweismittel angeben.

Normalerweise fügt die Behörde beispielsweise ein Foto aus einem Geschwindigkeitsmessgerät bei. Manchmal wird auch der Typ des verwendeten Messgeräts im Schreiben erwähnt. Darüber hinaus ist es natürlich wichtig, dass die drohende Sanktion im Schreiben deutlich angegeben wird. Die Behörde muss beispielsweise den Betrag der Geldbuße klarstellen. Falls aufgrund der Schwere des Verstoßes zusätzliche Sanktionen verhängt werden, müssen auch diese im Schreiben genannt werden. Ein klassisches Beispiel für eine zusätzliche Sanktion ist ein Fahrverbot. Außerdem muss das Schreiben Sie auf Ihr Recht hinweisen, Einspruch einzulegen.

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Wichtige Informationen, die in keinem Bußgeldbescheid fehlen dürfen:

  • Der Tatvorwurf: Welche Ordnungswidrigkeit wird Ihnen vorgeworfen?
  • Beweismittel: Kann die Behörde Beweise vorlegen, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben?
  • Persönliche Daten des betroffenen Verkehrssünders oder der betroffenen Verkehrssünderin: Um sicherzustellen, dass der Bußgeldbescheid tatsächlich an Sie adressiert ist, müssen Ihre persönlichen Daten im Schreiben enthalten sein.

Im Allgemeinen werden hier die Bezeichnungen laut Bußgeldkatalog aufgeführt, sowie die dazugehörige Paragraphenkette, gegen die die angesprochene Person verstoßen hat.

Wie reagiert man auf einen Bußgeldbescheid?

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Was tun bei einem Bußgeldbescheid? Nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheids per Post kann der Stress oft groß sein. Doch was ist der nächste Schritt nach einem Bußgeldbescheid? Sie haben zwei Wochen Zeit, um Ihr Recht auf Einspruch geltend zu machen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben. Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde eingereicht werden. Ein Einspruch per E-Mail ist nicht ausreichend. Es ist wichtig, die Einspruchsfrist zu beachten. Sobald die zwei Wochen seit Erhalt des Bußgeldbescheids abgelaufen sind, können Sie nichts mehr dagegen unternehmen. Denken Sie bei der Einsendung Ihres Einspruchs unbedingt auch an die Postlaufzeit. Das Schreiben muss innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde eingehen.

Bußgeldbescheid in der Probezeit: Wie geht’s jetzt weiter?

Neue Besitzer:innen einer Fahrerlaubnis müssen sich zunächst durch die Probezeit kämpfen. Während dieser zwei Jahre wiegen Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften schwerer. Diese Verstöße werden in Kategorie A und Kategorie B eingeteilt. Kategorie B umfasst vergleichsweise geringfügige Vergehen, wie beispielsweise eine Überschreitung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate. A-Verstöße hingegen beziehen sich auf schwerwiegenderes Fehlverhalten, wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehr als 21 km/h). Während der Probezeit dürfen Sie sich einen B-Verstoß erlauben, ohne dass Konsequenzen drohen. Erst beim zweiten B-Verstoß kommt es zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie zur Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Bei einem A-Verstoß hingegen erhalten Sie keinen Freibrief. Wer also während der Probezeit zum Beispiel eine rote Ampel überfährt, muss mit einer Verlängerung der Probezeit und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar leben. Doch selbst wenn der Gesetzgeber hier strengere Maßstäbe setzt, können Sie sich als Fahranfänger:in genauso verteidigen wie erfahrene Autofahrer:innen. Das bedeutet, dass Sie auch in diesem Fall rechtzeitig Einspruch einlegen können. Und angesichts der Tragweite sollten Sie dies auch tun.

Muss ein Bußgeldbescheid unterschrieben sein?

Es besteht keine Verpflichtung für die Behörde, den Bußgeldbescheid zu unterschreiben. Auch wenn er keine Unterschrift trägt, bleibt das Schreiben dennoch wirksam. Dennoch sollten Sie sich nicht davon abhalten lassen, Einspruch einzulegen. Sie können dem Bescheid auch ohne Angabe von Gründen widersprechen.

Welche Kosten und Sanktionen kann ein Bußgeldbescheid mit sich bringen? 

Wie hoch sind die Gebühren eines Bußgeldbescheids? Welche zusätzlichen Sanktionen können mit einem Bußgeldbescheid einhergehen? Diese und weitere Fragen stellen sich, wenn ein Schreiben der Bußgeldstelle im Briefkasten landet. Letztendlich drehen sich Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße um drei Dinge. Ein Bußgeld ist fast immer zu erwarten. Bei schwereren Vergehen kommen “Punkte in Flensburg” hinzu. Wiederholungstäter:innen und schwerwiegendere Verkehrssünder:innen müssen zudem mit einem Fahrverbot rechnen.

Wer muss das Bußgeld zahlen? Fahrer:innen oder der Fahrzeughalter:innen?

Wenn es zu einem Verstoß im Straßenverkehr mit einem Mietwagen kommt, stellt sich natürlich die Frage, wer die Kosten tragen muss. Diese Frage lässt sich in Deutschland recht einfach beantworten. Hier gilt nämlich die Fahrerhaftung. In der Regel werden also die Fahrer:innen zur Verantwortung gezogen. Eine Haftung der Fahrzeughalter:innen ist hingegen eher die Ausnahme und betrifft vor allem den gewerblichen Bereich. Ein klassisches Beispiel wäre die Überladung eines LKW.

Wie lange habe ich Zeit, um einen Bußgeldbescheid zu bezahlen?

Welche Zahlungsfrist gilt bei Bußgeldbescheiden? Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen Sie das entsprechende Bußgeld fristgerecht bezahlen. Die 14-tägige Zahlungsfrist beginnt zu laufen, sobald die 14-tägige Einspruchsfrist abgelaufen ist. Insgesamt haben Sie also knapp einen Monat Zeit, um das Bußgeld zu begleichen. Wenn allerdings wirksam Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wurde, muss erst gezahlt werden, wenn das Einspruchsverfahren durchgeführt worden ist und der Bußgeldbescheid als rechtmäßig bestätigt wurde. 

Was passiert, wenn ich das Bußgeld nicht bezahlen kann?

Was passiert, wenn ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt wird? Die von der Verwaltung verhängten Bußgelder können mitunter recht hoch ausfallen. Dennoch ist es keine Option, die Zahlung zu vernachlässigen. Schließlich kommen dann noch hohe Mahngebühren hinzu. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Erzwingungshaft drohen. Falls Sie das Geld nicht sofort zur Verfügung haben, sollten Sie daher am besten zunächst Einspruch einlegen. In Ausnahmefällen kann aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse ein Gnadengesuch gestellt werden. Oftmals wird auch eine Ratenzahlungsvereinbarung akzeptiert.

Bußgeldbescheid: Ab wann tritt eine Unwirksamkeit ein?

Es gibt verschiedene Gründe, die einen Bußgeldbescheid unwirksam machen können. Zum einen gibt es die Verjährung. Wenn der Bescheid später als drei bzw. sechs Monate nach der Ordnungswidrigkeit zugestellt wird, ist das Verfahren verjährt. Darüber hinaus können formale Fehler zur Unwirksamkeit führen. Wenn der Empfänger oder die Empfängerin des Bußgeldbescheids anhand der persönlichen Daten nicht eindeutig identifizierbar ist, kann niemand belangt werden. Außerdem müssen der Tatort und die Tatzeit angegeben werden. Auch technische Fehler sind möglich. Wenn sich zum Beispiel herausstellt, dass das Messgerät falsch aufgestellt war und daher keine ordnungsgemäße Messung möglich war, ist die Messung nicht verwertbar.

Ist es möglich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen?

Mit einem Einspruch können Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren. Sie müssen jedoch unbedingt die Frist von 14 Tagen beachten. Es reicht nicht aus, das Schreiben am 14. Tag zur Post zu bringen. Vielmehr muss es der Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids zugehen. Am besten bringen Sie das Schreiben persönlich zum zuständigen Amt.

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

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Wann kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Nach Erhalt des Bescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Es ist wichtig, dass der Einspruch innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde eingeht. Senden Sie ihn am besten rechtzeitig per Einschreiben oder bringen Sie ihn persönlich zum zuständigen Amt.

Wie kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie diesen nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, Einspruch einzulegen und sich dagegen zu wehren. Aber wie können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen? Es ist ganz einfach: Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids müssen Sie ein Schreiben verfassen und es unterschrieben an die zuständige Behörde schicken. Beachten Sie, dass ein Einspruch per E-Mail nicht ausreicht!

Kann ich den Einspruch auch wieder zurücknehmen?

Kann ich meinen Einspruch auch zurücknehmen? Ja, Sie können Ihren Einspruch auch wieder zurücknehmen. Dazu müssen Sie lediglich der zuständigen Behörde mitteilen, dass Sie Ihren Einspruch zurücknehmen möchten.

Wie kann Allright Ihnen weiterhelfen?

Haben Sie kürzlich einen Bußgeldbescheid im Briefkasten gefunden? Oder sind Sie in eine Verkehrssituation geraten, die zu einem Verkehrsrechtsfall geführt hat, wie beispielsweise ein Autounfall, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Abstandsverstoß? Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten ist sicherlich eine unangenehme Überraschung. Doch keine Sorge, Allright (allright.de) steht Ihnen zur Seite, um Ihnen bei verschiedenen Verkehrsrechtsfällen behilflich zu sein.

Egal, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil Sie eine rote Ampel überfahren, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, den Abstand nicht eingehalten, das Handy am Steuer benutzt oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss gefahren sind, Allright bietet Ihnen eine Reihe von Dienstleistungen, um Ihnen in solchen Situationen zu helfen.

Mit dem kostenlosen Punkteabfrage-Service von Allright können Sie außerdem innerhalb von 2 Minuten kostenlos Ihren aktuellen Punktestand abfragen. Dadurch erhalten Sie einen Überblick über Ihren Status im Verkehrszentralregister. Mithilfe des Bußgeldrechners können Sie zudem die möglichen Konsequenzen wie Punkte, Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot berechnen lassen. Dies ermöglicht Ihnen eine bessere Einschätzung der Situation und kann Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen.

Darüber hinaus bietet Allright einen kostenfreien Sofort-Check an, bei dem Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall erhalten können. Hierbei profitieren Sie von der Expertise erfahrener Anwält:innen und Expert:innen im Verkehrsrecht. Diese stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Verfügung, um Ihnen bei der Einschätzung und Lösung Ihres Verkehrsrechtsfalls zu helfen.

Allright bietet Ihnen die nötige Unterstützung und Rechtsberatung, um mit Verkehrsrechtsfällen umzugehen. Verlassen Sie sich auf das Fachwissen und die Erfahrung von Allright, um Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite zu stehen und die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu finden.

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