Die Anschnallpflicht gehört zu den wichtigsten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Deutschland und weltweit. Seit ihrer Einführung hat sie maßgeblich zur Verringerung schwerer Unfallfolgen beigetragen. Doch obwohl das Anschnallen für alle Fahrzeuginsassen verpflichtend ist, gibt es immer noch Unklarheiten und Ausnahmen, die viele Verkehrsteilnehmer betreffen. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Anschnallpflicht – von den gesetzlichen Regelungen bis hin zu den Bußgeldern bei Verstößen.
Besonders für Kinder und schwangere Frauen gelten spezielle Vorschriften, die es zu beachten gilt, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Auch beim Transport von Haustieren gibt es Regelungen, die im Interesse der Verkehrssicherheit befolgt werden müssen. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf besondere Situationen, wie das Anschnallen im Ausland oder in Taxis, sowie auf die seltenen, aber dennoch existierenden Ausnahmen von der Anschnallpflicht.
Das Wichtigste zum Thema „Anschnallpflicht“
- Nicht angeschnallter Fahrer oder Beifahrer: 30 Euro Verwarnungsgeld
- Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert (z.B. ohne Kindersitz): 30 Euro
- Bei mehreren nicht vorschriftsmäßig gesicherten Kindern: 35 Euro
- Kind ganz ohne Sicherung transportiert: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
- Mehrere Kinder ganz ohne Sicherung transportiert: 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Wichtige zusätzliche Informationen:
- Die Anschnallpflicht gilt für alle Sitzplätze mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten.
- Auch in Reisebussen und Wohnmobilen besteht Anschnallpflicht, wenn Gurte vorhanden sind.
- Eltern müssen darauf achten, dass Kinder während der gesamten Fahrt angeschnallt bleiben.
- Bei gleichzeitigem Verstoß gegen die Anschnallpflicht und Geschwindigkeitsüberschreitung wird in der Regel nur das höhere Bußgeld fällig.
- Die Bußgelder für das Nichtanschnallen sind also relativ moderat, können aber bei nicht gesicherten Kindern deutlich höher ausfallen und auch zu Punkten in Flensburg führen.
Was ist die Anschnallpflicht?
Die Anschnallpflicht, oft auch als Gurtanlegepflicht bezeichnet, gilt für fast alle Fahrzeuge mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten, mit wenigen Ausnahmen. Um die Sicherheit während der Fahrt zu gewährleisten, müssen Sicherheitsgurte jederzeit angelegt sein, selbst bei Stop-and-Go-Verkehr oder unvorhergesehenen Stopps. Ein richtig angelegter Gurt ist entscheidend, da er nur dann seinen vollen Schutz bieten kann. Achten Sie darauf, den Gurt entsprechend Ihrer Körpergröße anzupassen, um insbesondere die Schutzfunktion im Schulter- und Beckenbereich zu optimieren. Sicherheit im Straßenverkehr beginnt mit dem richtigen Anschnallen!
Seit wann gilt die Anschnallpflicht?
Wann wurde die Anschnallpflicht eingeführt? Die Anschnallpflicht in Deutschland wurde 1976 eingeführt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Zunächst mussten Fahrer, die sich nicht daran hielten, erst 1984 mit einem Bußgeld von 40 DM rechnen. Heute beträgt das Bußgeld für einen Verstoß gegen die Gurtpflicht nur noch 30 Euro. Das Tragen des Sicherheitsgurts ist entscheidend für die eigene Sicherheit und die der Mitfahrer.
Für wen gilt die Gurtpflicht?
Für wen gilt die Anschnallpflicht in Deutschland? Die Gurtpflicht in Deutschland gilt für alle Personen, die sich in einem Kraftfahrzeug befinden. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Anschnallpflicht:
- Allgemeine Gurtpflicht: Seit dem 1. Januar 1976 müssen alle Mitfahrer im Pkw, also sowohl Fahrer als auch Beifahrer sowie Passagiere auf der Rückbank, während der Fahrt angeschnallt sein.
- Bußgeld: Wer gegen die Anschnallpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Bei Kindern, die nicht ordnungsgemäß gesichert sind, kann das Bußgeld bis zu 70 Euro betragen.
- Verantwortung: Erwachsene sind selbst verantwortlich für das Anlegen des Sicherheitsgurtes. Bei Kindern liegt die Verantwortung in der Regel beim Fahrer oder bei verantwortlichen Erwachsenen wie Eltern.
- Ausnahmen: Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Gurtpflicht, beispielsweise für Personen, die bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit oder im Rahmen von Haus-zu-Haus-Verkehr unterwegs sind.
Die Anschnallpflicht ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit und trägt dazu bei, die Zahl der Verletzten und Toten im Straßenverkehr zu reduzieren.
Anschnallpflicht missachtet? Folgende Bußgelder sind möglich
Bußgelder für das Nichtanschnallen? Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie nicht angeschnallt fahren?
Bußgeldkatalog: Fahren ohne Gurt – Anschnallpflicht missachtet
Verstoß: Anschnallpflicht | Bußgeld (€) | Punkte |
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt | 30.- | – |
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert | 30.- | – |
– bei mehreren Kindern | 35.- | – |
Kind ohne jede Sicherung transportiert | 60.- | 1 |
– bei mehreren Kindern | 70.- | 1 |
Amtlich genehmigten Schutzhelm nicht getragen | 15.- | – |
Ein Kind ohne Schutzhelm auf Kraftrad befördert | 60.- | 1 |
– bei mehreren Kindern | 70.- | 1 |
Müssen sich Kinder während der Fahrt anschnallen?
Ja, Kinder müssen sich während der Fahrt im Auto anschnallen. In Deutschland gilt eine spezielle Kindersitzpflicht, die besagt:
- Alter und Größe: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder kleiner als 150 cm müssen in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Erst wenn eines dieser Kriterien erfüllt ist, dürfen sie mit dem normalen Sicherheitsgurt angeschnallt werden.
- Kindersitzpflicht: Die Verwendung eines Kindersitzes ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit der Kinder im Fahrzeug zu gewährleisten. Diese Regelung trat am 1. April 1993 in Kraft und hat seitdem dazu beigetragen, die Verletzungsgefahr bei Unfällen erheblich zu reduzieren.
- Verantwortung der Erwachsenen: Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Sicherung der Kinder liegt in der Regel beim Fahrer oder den verantwortlichen Erwachsenen im Fahrzeug. Bei Missachtung der Anschnallpflicht drohen Bußgelder, die sich je nach Verstoß erhöhen können.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend für die Sicherheit aller Fahrzeuginsassen, insbesondere für Kinder, die besonders verletzungsanfällig sind.
Kinder: Ab wann mit normalem Gurt?
Kinder, die auf dem Platz eines Erwachsenen sitzen und mit einem Dreipunktgurt gesichert sind, sind besonders gefährdet und können bei einem Unfall schwere Verletzungen erleiden. Um die Sicherheit Ihrer Kinder im Auto zu gewährleisten, sollten sie bis zu ihrem zwölften Geburtstag oder bis sie größer als 1,50 Meter sind, in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Ab diesem Alter dürfen sie ohne Kindersitz mitfahren, müssen jedoch immer mit dem entsprechenden Sicherheitsgurt gesichert sein.
Dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz mitfahren?
Grundsätzlich dürfen Kinder in Deutschland auf dem Beifahrersitz mitfahren, allerdings müssen dabei einige wichtige Regeln beachtet werden:
Allgemeine Regelungen:
- Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze, ab der Kinder vorne sitzen dürfen.
- Die Kindersitzpflicht gilt auch auf dem Beifahrersitz: Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm müssen in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden.
Sicherheitshinweise:
- Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen (z.B. Babyschalen) muss der Beifahrerairbag zwingend deaktiviert werden.
- Bei vorwärts gerichteten Kindersitzen sollte der Beifahrersitz möglichst weit nach hinten geschoben werden.
- Es ist ratsam, die Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz zu beachten, da manche Hersteller Einschränkungen vorgeben.
Empfehlungen:
- Obwohl es rechtlich erlaubt ist, gilt die Rückbank als sicherer für Kinder.
- Bei Kindern über 12 Jahren oder größer als 150 cm ist kein spezieller Kindersitz mehr nötig, aber eine Sitzerhöhung kann noch sinnvoll sein.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kinder unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften auf dem Beifahrersitz mitfahren dürfen, die Rückbank aber als sicherer gilt.
Gilt die Anschnallpflicht auch für Schwangere?
Ja, die Anschnallpflicht gilt grundsätzlich auch für Schwangere. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Schwangere sind nicht generell von der Gurtpflicht befreit. Der Sicherheitsgurt bietet auch für sie und das ungeborene Kind den besten Schutz im Falle eines Unfalls.
- Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ein Arzt ein Attest ausstellt, dass der Gurt die Gesundheit des ungeborenen Kindes gefährden könnte, kann die Schwangere für den im Attest vermerkten Zeitraum von der Anschnallpflicht entbunden werden.
- Ohne ärztliches Attest müssen sich Schwangere wie alle anderen Fahrzeuginsassen anschnallen. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 30 Euro.
- Für einen sicheren und bequemen Sitz des Gurtes gibt es spezielle Hilfsmittel:
+Der Gurt sollte unterhalb des Bauches angelegt werden.
+Ein kleines Kissen zwischen Gurt und Bauch kann den Druck reduzieren.
+Es gibt spezielle Autositzkissen und Schwangerschaftsgurte, die den Beckengurt vom Bauch ablenken.
Die Anschnallpflicht dient dem Schutz von Mutter und Kind. Ein korrekt angelegter Gurt ist in der Regel sicherer als gar kein Gurt.
Ist auch hinten eine Anschnallpflicht einzuhalten?
Ja, die Anschnallpflicht gilt auch für Passagiere auf den Rücksitzen:
- Seit 1984 müssen sich in Deutschland auch Insassen auf der Rückbank verpflichtend anschnallen.
- Die Anschnallpflicht gilt auf allen Sitzen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten. Sind diese im Fahrzeug auch hinten vorhanden, müssen Insassen auch hinten angeschnallt sein.
- Bei Nichtbeachtung der Anschnallpflicht auf der Rückbank droht ein Bußgeld von 30 Euro. Dieses muss in der Regel der nicht angeschnallte Insasse selbst bezahlen, nicht der Fahrer.
- Eine Ausnahme gilt bei der Beförderung von Kindern. Hier ist der Fahrer oder der verantwortliche Erwachsene für die korrekte Sicherung zuständig.
- Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm müssen auf der Rückbank in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden.
Die Anschnallpflicht auf allen Sitzplätzen dient der Sicherheit aller Fahrzeuginsassen und sollte daher immer eingehalten werden, auch auf kurzen Strecken.
Muss ich mich im Ausland anschnallen?
Ja, in den meisten Ländern weltweit besteht eine Anschnallpflicht, auch wenn die genauen Regelungen variieren können. Hier einige wichtige Informationen:
Allgemeine Regel
- In fast allen europäischen Ländern und in den meisten anderen Teilen der Welt gilt eine Anschnallpflicht für alle Insassen eines Fahrzeugs.
- In der Europäischen Union ist die Anschnallpflicht einheitlich geregelt und gilt für alle Mitgliedsstaaten.
- Auch in Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz, Norwegen oder Großbritannien besteht eine Anschnallpflicht.
- In den USA, Kanada, Australien und vielen anderen Ländern weltweit gibt es ebenfalls Anschnallpflicht.
Gesetzliche Ausnahmen von der Anlegepflicht: Wann besteht keine Anschnallpflicht?
Wann gilt die Anschnallpflicht nicht? wann ist Fahren ohne Gurt erlaubt? Es gibt einige gesetzliche Ausnahmen von der Anschnallpflicht in Deutschland. Die wichtigsten Fälle, in denen keine Gurtpflicht besteht, sind: Folgende Personen sind nach § 21a (1) Satz 2 StVO von der Gurtpflicht befreit:
- Bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, wie:
+Rückwärtsfahren
+Fahrten auf Parkplätzen - Im Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn Personen im Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Abständen ihr Fahrzeug verlassen müssen (z.B. Paketboten).
- In Kraftomnibussen (Bussen), in denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.
- Für das Betriebspersonal in Bussen und das Begleitpersonal von betreuungsbedürftigen Personengruppen während Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern.
- Für Fahrgäste in Bussen für kurze Zeit beim Verlassen des Sitzplatzes.
- Bei Vorliegen eines ärztlichen Attests, das von der Gurtpflicht befreit.
Wichtig ist, dass diese Ausnahmen eng auszulegen sind. In allen anderen Fällen gilt die Anschnallpflicht weiterhin, auch auf kurzen Strecken oder bei niedrigen Geschwindigkeiten. Die Ausnahmen dienen dazu, in bestimmten Situationen die Arbeit zu erleichtern oder den Komfort zu erhöhen, wo das Unfallrisiko als gering eingeschätzt wird.
Weshalb es so wichtig ist, sich während der Fahrt anzuschnallen?
Warum gibt es die Anschnallpflicht? Das Anschnallen während der Fahrt ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit aller Insassen eines Fahrzeugs. Hier sind die Hauptgründe, warum es so wichtig ist, sich anzuschnallen:
Erhöhung der Sicherheit
- Lebensretter: Sicherheitsgurte sind als Lebensretter bekannt. Sie reduzieren das Risiko schwerer Verletzungen oder Todesfälle bei Verkehrsunfällen erheblich. Studien zeigen, dass die Anschnallpflicht signifikant zur Senkung der Verkehrstoten beigetragen hat.
- Verletzungsrisiko: Auch bei niedrigen Geschwindigkeiten besteht ein hohes Verletzungsrisiko. Im Falle eines Aufpralls können nicht angeschnallte Passagiere durch die Kraft des Aufpralls im Fahrzeug herumgeschleudert werden, was zu schweren Verletzungen führen kann.
Schutzwirkung des Gurtes
- Richtige Anwendung: Der Sicherheitsgurt muss korrekt angelegt werden, um seine Schutzwirkung zu entfalten. Ein falsch angelegter Gurt kann sogar gefährlich sein, indem er bei einem Unfall nicht den nötigen Halt bietet.
- Zusätzlicher Schutz durch Airbags: Viele Autofahrer verlassen sich fälschlicherweise nur auf Airbags. Diese bieten jedoch keinen vollständigen Schutz und können in Kombination mit einem nicht angelegten Gurt sogar gefährlich sein.
Statistische Belege
- Rückgang der Unfallopfer: Seit Einführung der Anschnallpflicht in Deutschland im Jahr 1976 ist die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten signifikant gesunken.
- Unfallfolgen: Unfallsimulationen zeigen, dass das Tragen eines Sicherheitsgurtes die Überlebenschancen erheblich erhöht und häufige Verletzungsarten wie Kopf- und Bauchverletzungen verhindert.
Gesetzliche Verpflichtung
- Rechtliche Konsequenzen: In Deutschland besteht eine gesetzliche Anschnallpflicht für alle Insassen eines Fahrzeugs. Bei Missachtung drohen Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister.
Gurtpflicht im Bus: Ja oder Nein?
Die Gurtpflicht im Bus unterscheidet sich je nach Busart:
Linienbusse:
- Keine Anschnallpflicht: In Linienbussen, in denen die Beförderung stehender Fahrgäste erlaubt ist, besteht keine Anschnallpflicht. Das bedeutet, dass Passagiere nicht verpflichtet sind, sich anzuschnallen, auch wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind.
Reisebusse:
- Anschnallpflicht: In Reisebussen gilt seit dem 1. Oktober 1999 eine Anschnallpflicht. Alle neuen Reisebusse müssen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein, und Passagiere sind verpflichtet, diese Gurte zu verwenden, sobald sie vorhanden sind. Ältere Busse, die vor diesem Datum zugelassen wurden und keine Gurte haben, müssen nicht nachgerüstet werden.
Strafen bei Missachtung:
- Bei Verstößen gegen die Anschnallpflicht im Reisebus droht ein Bußgeld von 30 Euro. Bei Kindern kann das Bußgeld höher ausfallen.
- Zusammenfassend lässt sich sagen: In Linienbussen besteht keine Anschnallpflicht, während in Reisebussen das Anschnallen verpflichtend ist, wenn Gurte vorhanden sind.
Muss ich meinen Hund anschnallen?
Haustiere sicher im Auto transportieren: So geht’s!
Die Anschnallpflicht für Haustiere wie Hunde und Katzen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Stattdessen gelten sie als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden. Gemäß § 22 StVO müssen Hunde und Katzen so verstaut werden, dass sie bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Bewegungen nicht verrutschen, umfallen oder Lärm verursachen.
Als Fahrzeugführer tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihre Sicht und Ihr Gehör nicht durch Tiere beeinträchtigt werden (§ 23 StVO). Um Ihr Haustier verkehrssicher zu transportieren, empfiehlt es sich, eine Transportbox auf der Rückbank oder im nicht abgedeckten Kofferraum zu verwenden. Diese Transportbox können Sie zusätzlich mit dem Anschnallgurt sichern.
Wichtiger Hinweis: Ein nicht gesichertes Tier kann bei einem Aufprall wie ein Geschoss nach vorne geschleudert werden. Dies kann nicht nur für Ihr Haustier gefährlich sein, sondern auch Ihre Fähigkeit zur Kontrolle des Fahrzeugs in kritischen Situationen beeinträchtigen.
Gilt die Anschnallpflicht auch für Taxifahrer?
Ja, die Anschnallpflicht gilt auch für Taxifahrer. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
- Seit dem 30. Oktober 2014 müssen sich Taxifahrer in Deutschland während der Fahrt anschnallen.
- Die frühere Ausnahmeregelung, die Taxifahrer von der Gurtpflicht befreite, wurde aus Verkehrssicherheitsgründen abgeschafft.
- Der Grund für die Änderung war, dass Verkehrsunfälle als größere Gefahr eingestuft wurden als mögliche Übergriffe von Fahrgästen.
- Bei Nichtbeachtung der Anschnallpflicht droht Taxifahrern, wie allen anderen Verkehrsteilnehmern auch, ein Bußgeld von 30 Euro.
- Die einzige Ausnahme von der Anschnallpflicht für Taxifahrer besteht bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, wie z.B. beim Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Taxifahrer den gleichen Anschnallpflichten unterliegen wie alle anderen Autofahrer, um ihre eigene Sicherheit und die ihrer Fahrgäste zu gewährleisten.
Gilt die Anschnallpflicht auch für Fahrgäste im Taxi?
Ja, die Anschnallpflicht gilt grundsätzlich auch für Fahrgäste im Taxi. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
- Generelle Anschnallpflicht: Fahrgäste in Taxis müssen sich während der Fahrt anschnallen, genau wie in anderen Kraftfahrzeugen.
- Verantwortung des Fahrers: Der Taxifahrer muss dafür sorgen, dass:
a. Nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind.
b. Alle Sicherheitsgurte ordnungsgemäß funktionieren.
c. Die Fahrgäste sich anschnallen.
- Bußgeld: Bei Nichteinhaltung der Anschnallpflicht droht sowohl Fahrern als auch Fahrgästen ein Bußgeld von 30 Euro.
- Haftung:
a. Erwachsene Fahrgäste sind selbst verantwortlich und müssen das Bußgeld zahlen, wenn sie sich nicht anschnallen.
b. Bei Minderjährigen haftet der Fahrer.
- Ausnahmen:
a. Bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit (z.B. auf Parkplätzen oder beim Rückwärtsfahren) besteht keine Anschnallpflicht.
b. Bestimmte Personengruppen können von der Gurtpflicht befreit sein (z.B. aus medizinischen Gründen).
- Besondere Regelungen für Kinder:
Kinder unter bestimmten Gewichtsklassen müssen im Taxi nicht zwingend mit speziellen Kindersitzen gesichert werden.
Für die Beförderung von Kindern gelten spezielle Regeln bezüglich der Sicherung auf Rücksitzen.
Es ist ratsam, dass Taxifahrer ihre Fahrgäste auf die Anschnallpflicht hinweisen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten und mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Wer haftet, wenn sich der Beifahrer nicht anschnallen will?
Wenn sich ein erwachsener Beifahrer nicht anschnallen möchte, ist er selbst dafür verantwortlich und haftet auch für mögliche Konsequenzen:
- Der Beifahrer ist selbst dafür verantwortlich, sich anzuschnallen und muss bei Missachtung das Bußgeld von 30 Euro selbst zahlen.
- Der Fahrer darf auch losfahren, wenn sich der erwachsene Beifahrer weigert, sich anzuschnallen. Er ist rechtlich nicht dafür verantwortlich.
- Es wird jedoch empfohlen, dass der Fahrer den Beifahrer auf die Anschnallpflicht hinweist, da es um dessen Sicherheit geht.
- Anders sieht es bei Kindern und schutzbedürftigen Personen aus: Hier hat der Fahrer eine Fürsorgepflicht und muss sicherstellen, dass diese angeschnallt sind. Bei Verstößen haftet in diesen Fällen der Fahrer.
- Auch bei Haustieren muss der Fahrer für eine ausreichende Sicherung sorgen, auch wenn keine direkte Anschnallpflicht besteht.
Zusammengefasst: Erwachsene Beifahrer haften selbst, wenn sie sich nicht anschnallen. Der Fahrer ist dafür nicht verantwortlich, solange es sich nicht um Kinder oder schutzbedürftige Personen handelt.
Wie das Fahren ohne Gurt sanktioniert wird
Bußgelder für das Nichtanschnallen? Das Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt wird in Deutschland wie folgt sanktioniert:
Aktuell drohen bei Missachtung der Anschnallpflicht die folgenden Sanktionen:
- Grundsätzlich droht ein Verwarngeld von 30 Euro, wenn der Fahrer oder ein erwachsener Insasse nicht angeschnallt ist.
- Für nicht angeschnallte Kinder gelten folgende Bußgelder:
+Ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert: 30 Euro
+Mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert: 35 Euro
+Ein Kind ganz ohne Sicherung befördert: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
+Mehrere Kinder ganz ohne Sicherung befördert: 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg - Die Verantwortung für angeschnallte Kinder liegt beim Fahrer oder dem verantwortlichen Erwachsenen.
- Erwachsene Insassen sind selbst für das Anlegen des Gurtes verantwortlich und müssen das Bußgeld selbst zahlen.
- Es gibt einige Ausnahmen von der Anschnallpflicht, z.B. bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit oder für bestimmte Berufsgruppen wie Paketzusteller im Haus-zu-Haus-Verkehr.
- Die Missachtung der Anschnallpflicht kann auch Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche nach Unfällen haben.
Insgesamt wird das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes als Ordnungswidrigkeit geahndet, wobei die Sanktionen bei ungesicherten Kindern strenger ausfallen.
Darauf müssen Sie beim Angurten achten
Beim Angurten sollten Sie auf folgende wichtige Punkte achten:
- Niemals zu zweit mit einem Gurt anschnallen.
- Gurtband nicht verdreht anlegen, sondern glatt.
- Alte oder beschädigte Gurte austauschen lassen.
- Gurte richtig positionieren:
+Beckengurt über das Becken, nicht über den Bauch
+Schultergurt über die Schulter/Schlüsselbein, nicht am Hals oder Oberarm - Keine spitzen oder harten Gegenstände in Hosentaschen unter dem Gurt tragen.
- Gurt nach dem Anlegen kurz straff ziehen, um Gurtlose zu minimieren.
- Kopfstütze richtig einstellen (Oberkante auf Kopfhöhe).
- Vor Fahrtantritt sicherstellen, dass alle Insassen angeschnallt sind.
- Bei Kindern regelmäßig den korrekten Sitz des Gurtes kontrollieren.
- Dicke Kleidung wie Winterjacken vor dem Anschnallen ausziehen oder zumindest den Beckengurt darunter anlegen.
- Gurt nicht auf dem Hosengürtel platzieren, sondern darunter. Der Gurt sollte am Beckenknochen anliegen.
Fazit zum Thema Anschnallpflicht/Gurtpflicht
Die Einhaltung der Anschnallpflicht ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrssicherheit und kann Leben retten. Ob auf dem Vordersitz, der Rückbank oder beim Transport von Kindern und Tieren – das Anlegen des Gurtes sollte für alle Insassen zur Selbstverständlichkeit gehören. Verstöße gegen die Gurtpflicht werden nicht nur mit Bußgeldern geahndet, sondern gefährden auch das Leben und die Gesundheit der Fahrzeuginsassen.
Wer sich mit den geltenden Vorschriften vertraut macht und diese konsequent umsetzt, trägt aktiv zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer bei. Achten Sie daher immer darauf, dass alle Insassen korrekt angeschnallt sind, bevor Sie die Fahrt beginnen.
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