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Bußgeldkatalog: Fahrzeugmängel und trotzdem gefahren? Strafen für mangelhafte Fahrzeuge im Überblick 

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Fahrzeugmängel - Strafen für mangelhafte Fahrzeuge im Überblick

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf dem Weg zur Arbeit, und plötzlich versagt Ihre Bremse. Oder Sie fahren nachts und bemerken, dass Ihre Scheinwerfer nicht mehr funktionieren. Fahrzeugmängel sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch gefährlich und teuer werden. In einer Welt, in der Mobilität eine so zentrale Rolle spielt, ist es entscheidend zu verstehen, welche Verantwortung wir als Fahrer und Fahrzeughalter tragen.

Unsere Straßen sind voller Fahrzeuge – vom Kleinwagen bis zum Lastwagen. Jedes einzelne davon muss bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Doch was genau macht ein Auto verkehrssicher? Welche Mängel können auftreten, und wer haftet im Ernstfall? Diese Fragen betreffen nicht nur Autobesitzer, sondern jeden, der sich im Straßenverkehr bewegt. Denn ein mangelhaftes Fahrzeug gefährdet nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

In diesem Artikel tauchen wir tief in die Welt der Fahrzeugmängel ein. Wir beleuchten die verschiedenen Arten von Mängeln, erklären die rechtlichen Konsequenzen und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihr Fahrzeug sicher und gesetzeskonform halten können. Ob Sie nun Fahranfänger sind oder schon jahrelang hinter dem Steuer sitzen – dieses „dieses Wissen kann Ihnen Ärger und Geld ersparen und im schlimmsten Fall sogar Leben retten.“

Wer wird bei Fahrzeugmängeln belangt: der Fahrer oder der Halter?

In der Regel müssen sowohl der Fahrzeughalter als auch der Fahrer mit Sanktionen rechnen, wenn ein Fahrzeug trotz bestehender Mängel in Betrieb genommen wird. Wichtig ist, dass der Halter sich bewusst sein muss, dass sein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist. Auch der Fahrer kann belangt werden, da er als verantwortliche Person am Steuer sitzt und somit für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs mitverantwortlich ist. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Fahrzeug den Sicherheitsstandards entspricht und keine rechtlichen Konsequenzen drohen, überprüfen Sie regelmäßig den Zustand Ihres Fahrzeugs.

Wofür genau sind Halter und Fahrer verantwortlich?

Als Fahrzeughalter dürfen Sie das Fahren eines Kraftfahrzeugs (Kfz) nicht erlauben oder anordnen, wenn:

  • Das Fahrzeug verkehrsuntüchtig ist oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, beispielsweise durch eine übermäßige Ladung.
  • Der Fahrer nicht geeignet ist, das Fahrzeug zu führen.

Wenn das Fahrzeug Mängel aufweist oder die Verkehrssicherheit gefährdet ist, wird geprüft, ob sowohl der Fahrer als auch der Halter bestraft werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Fahrer in erster Linie für die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs verantwortlich ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Kfz in einwandfreiem Zustand ist, um sicher und legal im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Was zeichnet ein verkehrssicheres Auto aus?

Merkmale eines verkehrssicheren Autos

  • Reifen: Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (empfohlen: 3 mm für Sommerreifen, 4 mm für Winterreifen).
  • Bremsen: Funktionierendes Bremssystem (Hauptbremsanlage und Handbremse) muss regelmäßig gewartet werden.
  • Beleuchtung: Alle Lichter (Scheinwerfer, Bremslichter, Blinker) müssen einwandfrei funktionieren.
  • Sicherheitsausstattung:
    +Funktionsfähige Dreipunkt-Sicherheitsgurte für alle Sitze.
  • Fahrerassistenzsysteme: Systeme wie ABS (Antiblockiersystem) und ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) zur Unfallrisikominderung.
  • Karosseriestruktur: Robuste Karosserie mit Knautschzonen zur Absorption von Aufprallkräften.
  • Technische Überprüfung: Regelmäßige Hauptuntersuchungen (HU) zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
  • Ladungssicherung: Ordentliche Sicherung der Ladung zur Vermeidung von Verrutschen oder Herunterfallen während der Fahrt.

Wieso ist die Beachtung von Fahrzeugmängeln so wichtig?

Die Beachtung von Fahrzeugmängeln ist aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung:

Verkehrssicherheit

  • Schutz von Leben und Gesundheit: Fahrzeugmängel können die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigen. Defekte Bremsen, abgefahrene Reifen oder mangelhafte Beleuchtung erhöhen das Risiko von Unfällen, die sowohl den Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden können.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Nur Fahrzeuge, die den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen, dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Regelmäßige Hauptuntersuchungen (HU) helfen, sicherzustellen, dass Fahrzeuge verkehrssicher sind und keine gefährlichen Mängel aufweisen. Ein neuer PKW muss nach drei Jahren erstmals zur Hauptuntersuchung, danach alle zwei Jahre.

Rechtliche Konsequenzen

  • Bußgelder und Punkte: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das Mängel aufweist, kann zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen. Je nach Schwere des Mangels können diese Strafen erheblich sein. Beispielsweise kann das Fahren mit abgefahrenen Reifen mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro und einem Punkt geahndet werden.
  • Zwangsmaßnahmen: Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Polizei die sofortige Stilllegung des Fahrzeugs anordnen. Der Halter ist verpflichtet, die Mängel innerhalb einer festgelegten Frist zu beheben, andernfalls drohen weitere rechtliche Schritte.

Wirtschaftliche Aspekte

  • Wertverlust des Fahrzeugs: Ein Fahrzeug mit Mängeln hat in der Regel einen geringeren Wiederverkaufswert. Käufer sind oft weniger bereit, ein Auto zu kaufen, das nicht in einwandfreiem Zustand ist.
  • Kosten für Reparaturen: Ignorierte Mängel können sich verschlimmern und zu höheren Reparaturkosten führen. Regelmäßige Wartung und rechtzeitige Behebung von Mängeln können langfristig Kosten sparen.

Die Beachtung von Fahrzeugmängeln ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine essenzielle Maßnahme zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit sowie der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Regelmäßige Wartung und rechtzeitige Reparaturen sind unerlässlich, um sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Welche Fahrzeugmängel gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Fahrzeugmängeln, die sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr als auch die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs beeinträchtigen können. Fahrzeugmängel können beispielsweise fehlende Profiltiefe der Reifen sein, zu viele Abgasemissionen oder unzulässige Umbauten (Tuning). Diese Mängel werden häufig bei Hauptuntersuchungen (HU) oder Polizeikontrollen festgestellt. Hier sind die häufigsten Fahrzeugmängel und ihre Kategorien:

Hauptkategorien von Fahrzeugmängeln

1. Gefährliche Mängel (VM)

Diese Mängel stellen eine direkte Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Beispiele sind:

  • Ausfall aller Bremslichter
  • Defekte Bremsen
  • Unzureichende Beleuchtung

2. Erhebliche Mängel (EM)

Diese Mängel müssen vor der nächsten Prüfung behoben werden. Beispiele sind:

  • Abgefahrene Reifen (unter 1,6 mm Profiltiefe)
  • Defekte Lenkung oder Aufhängung

3. Geringe Mängel (GM)

Diese Mängel führen in der Regel nicht zur Ablehnung der Plakette, sollten aber behoben werden. Beispiele sind:

  • Leichte Kratzer an der Karosserie
  • Abnutzung von Wischern

4. Hinweise (HW)

Diese weisen auf mögliche zukünftige Probleme hin, sind jedoch nicht sofort kritisch. Beispiele sind:

  • Verschlissene Bremsbeläge

5. Ohne (erkennbare) Mängel (OM)

Das Fahrzeug hat keine festgestellten Mängel und erhält die Prüfplakette.

Häufige spezifische Mängel

  • Hupe funktioniert nicht: Dies kann zu einem Bußgeld von 15 Euro führen.
  • Abgefahrene Reifen: Bei einer Profiltiefe unter 1,6 mm drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
  • Unzulässige Fahrzeugteile: Dazu zählen illegale Modifikationen oder Tuning, was ebenfalls zu Bußgeldern führen kann.
  • Mischbereifung: Das Fahren mit unterschiedlichen Reifentypen ist nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die regelmäßige Überprüfung des Fahrzeugs auf diese Mängel ist entscheidend für die Verkehrssicherheit und hilft, Bußgelder zu vermeiden. Fahrzeughalter sollten sicherstellen, dass ihr Auto stets verkehrstauglich ist, um sowohl rechtliche als auch sicherheitstechnische Probleme zu verhindern.

Bußgelder – Mangelhaftes Fahrzeug

Verstoß: Punkte Bußgeld 
Amtliches Kenn­zeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeck­ungen versehen 65.- 
Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefah­renen Reifen in Betrieb genommen 60.- 
– dto. als Halter Inbetrieb­nahme ange­ordnet oder zugelassen 
 
75.- 
Kfz oder Anhänger mit mangel­hafter Verbin­dungsein­richtung in Betrieb genommen 90.- 
– als Halter Inbetrieb­nahme angeord­net oder zuge­lassen 135.- 
Fahrzeug mit abgefah­renen Reifen geführt 60.- 
– mit Gefährdung 75.- 
Überschreit­ung der Frist zur TÜV-Hauptunter­suchung um mehr als 8 Monate 60.- 
Kfz. oder Anhänger auf öffentl­icher Straße in Betrieb gesetzt   
– ohne die erforderliche Betriebs­erlaubnis 50.- 

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Welche Fahrzeugmängel werden wie bestraft?

Auf welche Fahrzeugmängel sollten Sie achten? Welche Sanktionen gibt es für Fahrzeugmängel? Dies kommt auf die Art des Mangels an. Hier sind die häufigsten Mängel, die bei Fahrzeugen und Gespannen festgestellt werden, sowie die entsprechenden Sanktionen für Halter und Fahrer:

Abgefahrene Reifen

Reifen sind das einzige Bindeglied zwischen Fahrzeug und Straße und somit entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr. Abgefahrene Reifen können zu längeren Bremswegen, verminderter Haftung und erhöhter Aquaplaning-Gefahr führen, besonders bei Nässe oder winterlichen Bedingungen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Experten empfehlen jedoch, Sommerreifen bereits bei einer Profiltiefe von 3 mm und Winterreifen bei 4 mm zu wechseln, um optimale Sicherheit zu gewährleisten. Bei Verstößen drohen folgende Sanktionen:

  • Fahrer: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Halter: 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

Zusätzlich kann bei einem Unfall die Versicherung Leistungen kürzen oder ganz verweigern, wenn abgefahrene Reifen als Unfallursache festgestellt werden. Es ist daher ratsam, die Profiltiefe regelmäßig zu überprüfen, beispielsweise mit einer 1-Euro-Münze: Verschwindet der goldene Rand komplett im Profil, ist die Mindesttiefe noch gegeben.

Mischbereifung

Die Verwendung verschiedener Reifentypen oder -größen an einem Fahrzeug kann das Fahrverhalten erheblich beeinträchtigen und zu gefährlichen Situationen führen. Mischbereifung kann ungleichmäßiges Bremsverhalten, instabiles Fahrverhalten in Kurven und erhöhten Verschleiß von Fahrwerkskomponenten verursachen.

Unzulässige Mischbereifung (z.B. verschiedene Reifengrößen oder Mischung von Sommer- und Winterreifen) kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und wird mit 15 Euro Bußgeld geahndet. In bestimmten Fällen kann Mischbereifung zulässig sein, etwa bei der Verwendung eines Notrades. Hierbei gelten jedoch strenge Geschwindigkeitsbegrenzungen (meist 80 km/h) und die Vorgabe, das Notrad schnellstmöglich gegen einen regulären Reifen auszutauschen.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch bei erlaubter Mischbereifung (z.B. gleiche Reifentypen mit minimal unterschiedlichen Größen) immer die Achse mit den besseren Reifen hinten montiert werden sollte, um ein Ausbrechen des Fahrzeugs zu vermeiden.

Keine Winterreifen

Winterreifen sind in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen Pflicht. Sie bieten besseren Grip und kürzere Bremswege auf Schnee und Eis. Die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) oder der M+S-Kennzeichnung (M+S-Reifen). Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, empfohlen werden jedoch mindestens 4 mm. Bei Missachtung der Winterreifenpflicht drohen folgende Strafen:

  • 60 Euro Bußgeld, sofern ohne Winterreifen gefahren wird
  • Behinderung anderer: 80 Euro, sofern ohne Winterreifen gefahren wird und andere dadurch behindert werden
  • Gefährdung: 100 Euro, sofern ohne Winterreifen gefahren wird und andere dadurch gefährdet werden.
  • Unfall: 120 Euro, sofern ohne Winterreifen gefahren wird und es dadurch zu einem Unfall kommt
  • In allen Fällen: mit einem (1) Punkt in Flensburg geahndet.

Zusätzlich kann bei einem Unfall ohne Winterreifen die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern. Auch der Halter kann mit 75 Euro und einem Punkt bestraft werden, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt. Es ist ratsam, Winterreifen rechtzeitig aufzuziehen, idealerweise von Oktober bis Ostern („O bis O“-Regel), um bei plötzlichem Wintereinbruch vorbereitet zu sein.

Wichtig: Winterreifen sind seit Dezember 2010 bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Pflicht. Bei diesen Wetterbedingungen ist es untersagt, ohne Winterreifen im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren.

Mangelhafter Zustand

Ein Fahrzeug in mangelhaftem Zustand stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Besonders kritisch sind Mängel an sicherheitsrelevanten Bauteilen: Bei Mängeln an Bremsen, Lenkung oder Verbindungseinrichtung:

  • Fahrer: 90 € und ein Punkt
  • Anordnender: 135 € und ein Punkt

Wichtige Aspekte zur Fahrzeugwartung:

  • Regelmäßige Inspektionen: Halten Sie die vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle ein.
  • Bremsen: Lassen Sie die Bremsanlage regelmäßig überprüfen, insbesondere Bremsbeläge und -scheiben.
  • Lenkung: Achten Sie auf ungewöhnliche Geräusche oder Spiel im Lenkrad.
  • Beleuchtung: Kontrollieren Sie regelmäßig alle Lichter und ersetzen Sie defekte Leuchtmittel umgehend.
  • Flüssigkeitsstände: Überprüfen Sie regelmäßig Öl, Kühlflüssigkeit und Bremsflüssigkeit.

Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen und das Fahrzeug zur Prüfung in eine Werkstatt beordern.

Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts

Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts kann die Fahrstabilität beeinträchtigen und zu erhöhtem Verschleiß führen. Zudem können Bremsen und andere Sicherheitssysteme überfordert werden: für Fahrzeuge unter 7,5 t:

  • Bis 20 % Überschreitung: gestaffelte Bußgelder
  • Über 20 %: 95 Euro Bußgeld und 1 Punkt
  • Über 30 %: 235 Euro Bußgeld und 1 Punkt

Kennzeichenmängel

Kfz-Kennzeichen dienen der eindeutigen Identifikation von Fahrzeugen. Manipulationen oder Abdeckungen erschweren diese Identifikation und werden daher bestraft:

  • Abdeckung des Kennzeichens: 65 Euro Bußgeld.
  • Kennzeichen müssen immer gut lesbar und sauber sein.
  • Verboten sind jegliche Veränderungen wie das Aufbringen von Folien oder Sprays zur Manipulation.
  • Auch sogenannte „Kennzeichenhalter mit Klappfunktion“ sind nicht erlaubt.
  • Werbung auf oder neben dem Kennzeichen ist unzulässig.
  • Bei E-Kennzeichen muss die Plakette sichtbar und unbeschädigt sein.

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Die Betriebserlaubnis ist die Grundlage für die Zulassung eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Erlischt sie durch unzulässige Änderungen, kann dies schwerwiegende Folgen haben: Bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit:

  • Halter: 270 Euro Bußgeld und 1 Punkt
  • Fahrer: 135 Euro Bußgeld und 1 Punkt

Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis:

  • Nicht eingetragene Änderungen an sicherheitsrelevanten Bauteilen (z.B. Fahrwerk, Bremsen)
  • Unzulässige Veränderungen an der Beleuchtungsanlage
  • Nicht genehmigte Leistungssteigerungen (Chiptuning)
  • Überschreitung der zulässigen Abmessungen oder Gewichte
  • Verwendung nicht zugelassener Reifen/Felgen-Kombinationen

Wichtig zu beachten:

  • Vor jeder Änderung am Fahrzeug prüfen, ob diese genehmigungspflichtig ist.
  • Bei genehmigungspflichtigen Änderungen eine Abnahme durch einen Sachverständigen durchführen lassen.
  • Die Änderungen lassen sich in die Fahrzeugpapiere eintragen.
  • Bei Zweifeln immer einen Fachmann oder die zuständige Zulassungsbehörde konsultieren.

Diese Sanktionen basieren auf dem deutschen Bußgeldkatalog und dienen der Verkehrssicherheit. Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl Fahrer als auch Halter für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich sind. Regelmäßige Wartung und Überprüfung des Fahrzeugs können helfen, Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Wie lange darf man mit einem Mängelbericht fahren?

Nach einer Hauptuntersuchung beim TÜV:

Betroffene haben üblicherweise eine Frist von einem Monat (4 Wochen), um die im Mängelbericht aufgeführten Probleme zu beheben und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorzustellen.

Bei einem Mängelbericht durch die Polizei:

Die Polizei vermerkt auf der Mängelkarte eine spezifische Frist, innerhalb derer die Mängel beseitigt und nachgewiesen werden müssen.

Wichtige Punkte zu beachten:

  • Die Frist gilt sowohl für die Beseitigung der Mängel als auch für den Nachweis der Reparatur.
  • Bei Überschreitung der Frist kann eine komplette neue Hauptuntersuchung erforderlich werden.
  • Die gesetzte Frist kann in der Regel nicht verlängert werden.
  • Bei gefährlichen Mängeln (Mängelklasse „VM“) kann der Betrieb des Fahrzeugs sofort untersagt werden.
  • Für die Fahrt zur Werkstatt zur Mängelbeseitigung sollte man den Mängelbericht mitführen.

Fazit zum Thema Fahrzeugmängel

Abschließend lässt sich sagen, dass die Beachtung von Fahrzeugmängeln nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine moralische Verantwortung ist. Ein verkehrssicheres Auto trägt maßgeblich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei und kann im Ernstfall Leben retten. Als Fahrer und Fahrzeughalter liegt es in unserer Hand, regelmäßige Wartungen durchzuführen, auf Warnsignale zu achten und festgestellte Mängel umgehend zu beheben.

Die möglichen Konsequenzen – von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu schwerwiegenden Unfällen – verdeutlichen die Wichtigkeit dieses Themas. Indem wir uns bewusst machen, welche Mängel auftreten können und wie sie sich auf die Verkehrssicherheit auswirken, können wir proaktiv handeln und Risiken minimieren.

Letztendlich geht es nicht nur darum, Strafen zu vermeiden, sondern aktiv zu einer sicheren Verkehrsumgebung beizutragen. Jeder Einzelne von uns kann durch verantwortungsvolles Handeln und die richtige Pflege seines Fahrzeugs einen wichtigen Beitrag leisten. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Straßen sicherer werden – für uns selbst und für alle anderen, mit denen wir sie teilen.

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