Miete in Berlin senken mit der Mietpreisbremse
Mit der Mietpreisbremse setzen wir Ihr Recht auf eine faire Miete durch. Berechnen Sie jetzt kostenlos Ihr Sparpotenzial und ziehen Sie die Mietpreisbremse.
*100 % kostenfrei
Miete in Berlin senken mit der Mietpreisbremse
Mit der Mietpreisbremse setzen wir Ihr Recht auf eine faire Miete durch! Jetzt kostenlos Ihr Sparpotenzial berechnen und Mietpreisbreme ziehen.
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Kein finanzielles Risiko
Unsere Provision wird nur bei Erfolg fällig.
Professionelle Beratung
Auf Mietrecht spezialisierte Experten
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MIETPREISBREMSE
Gut wohnen, fair mieten: Wir kämpfen für Ihre gerechte Miete
Mietverträge ab 2015 unterliegen der Mietpreisbremse, einem Gesetz, das es Mietern ermöglicht, ihre Miete zu senken, wenn sie mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Unsere Experten helfen Ihnen dabei.
MIETPREISBREMSE
Gut wohnen, fair mieten
Mietverträge ab 2015 unterliegen der Mietpreisbremse, einem Gesetz, das es Mietern ermöglicht, ihre Miete zu senken, wenn sie mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Unsere Experten helfen Ihnen dabei.
Bin ich berechtigt?
Mieter in „angespannten Wohnungsmärkten“ wie Berlin sind berechtigt, eine Mietsenkung zu verlangen, wenn ihr Mietvertrag nach dem 1. Juni 2015 abgeschlossen wurde und ihre Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind jedoch von der Mietpreisbremse ausgenommen. Unsere Experten kennen alle Faktoren, die zu berücksichtigen sind und verschaffen Ihnen Klarheit über Ihren Anspruch.
Wie funktioniert’s?
Mit unserem kostenlosen Online-Check prüfen Sie einfach, ob Sie die Mietpreisbremse beanspruchen können und erfahren sofort Ihre voraussichtliche jährliche Mietersparnis. Möchten Sie uns anschließend mit der Durchsetzung Ihrer Mietsenkung beauftragen, so übernehmen wir alle erforderlichen Schritte. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Wie viel Miete kann ich sparen?
Die genaue Ersparnis hängt von der Differenz zwischen Ihrer aktuellen Miete und der ortsüblichen Vergleichsmiete ab. Liegt Ihre Miete beispielsweise 15 % über der Vergleichsmiete, könnten Sie durch die Mietpreisbremse eine Reduktion um 5 % Ihrer Miete erreichen. Um Ihr Sparpotenzial genau zu berechnen, können Sie unseren Online-Check nutzen.
In 3 Schritten Miete senken
Online Anspruch prüfen
Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Miete. Anhand der Angaben prüfen wir Ihren Anspruch auf Mietsenkung.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie erfahren sofort online wie hoch Ihr voraussichtliches jährliches Sparpotenzial ist. Die Berechnung ist vollkommen unverbindlich und kostenlos.
Mietsenkung durchsetzen
Bei Beauftragung streben unsere Experten eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Vermieter an. Sie müssen sich um nichts kümmern. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Rechte auch vor Gericht.
In 3 Schritten Miete senken
Online Anspruch prüfen
Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Miete. Anhand der Angaben prüfen wir Ihren Anspruch auf Mietsenkung.
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Mietsenkung durchsetzen
Bei Beauftragung streben unsere Experten eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Vermieter an. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Rechte auch gerichtlich.
Unsere Kostengarantie:
Kein Erfolg, keine Kosten.
Unsere Provision wird nur bei Erfolg fällig. Sollten wir Ihre Mietsenkung nicht durchsetzen können, übernehmen wir alle Kosten – auch dann, wenn wir Ihren Fall vor Gericht gebracht haben. Sie haben also nichts zu verlieren.
Wenn wir Ihre Miete erfolgreich senken konnten, behalten wir eine einmalige Provision ein. Die Höhe der Provision richtet sich danach, ob wir eine außergerichtliche Einigung erzielen konnten, oder Ihre Rechte vor Gericht verteidigen mussten.
Mehr über Kosten erfahren
Darum einfach Allright
Einfach & Digital
Ermitteln Sie einfach online Ihr Sparpotenzial – kostenlos und unverbindlich.
Volle Kontrolle
Sie entscheiden, ob Sie uns nach der kostenlosen Ersteinschätzung beauftragen möchten.
Kein Kostenrisiko
Wir übernehmen alle Anwalts- und Gerichtskosten. Unsere Provision fällt nur bei Erfolg an.
Hohe Erfolgsquote
Unsere Rechtsexperten sind auf Mietrecht spezialisiert und holen das beste Ergebnis für Sie raus.
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Zahlen Sie auch zu viel für Ihre Miete?
Berechnen Sie kostenlos und unverbindlich Ihre zulässige Höchstmiete. Unabhängig davon können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Mietsenkung beauftragen möchten.
So viel könnten wir für Sie herausholen
Wohnung in Mitte
Gute Lage, gehobene Ausstattung, 75m²
Tatsächliche Miete:
Zulässige Höchstmiete:
1.500€
1.320€
Tatsächliche Miete: 1.500€
Zulässige Höchstmiete: 1.320€
Potenziell jährliche Ersparnis
2.160€
Wohnung in Neukölln
Mittlere Lage, einfache Ausstattung, 60 m²
Tatsächliche Miete:
Zulässige Höchstmiete:
900€
660€
Tatsächliche Miete: 1.500€
Zulässige Höchstmiete: 1.320€
Potenziell jährliche Ersparnis
2.880€
Wohnung in Spandau
Randlage, einfache Ausstattung, 50 m²
Tatsächliche Miete:
Zulässige Höchstmiete:
700€
440€
Tatsächliche Miete: 1.500€
Zulässige Höchstmiete: 1.320€
Potenziell jährliche Ersparnis
3.120€
Wohnung in Pankow
Gute Lage, normale Ausstattung, 85 m²
Tatsächliche Miete:
Zulässige Höchstmiete:
1.400€
1.122€
Tatsächliche Miete: 1.500€
Zulässige Höchstmiete: 1.320€
Potenziell jährliche Ersparnis
3.336€
Sie haben noch Fragen?
Wir haben die Antworten.
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist eine seit dem Jahr 2015 bestehende bundesgesetzliche Regelung, die darauf abzielt, stark steigende Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu begrenzen (§ 556d BGB). Mieter können durch die Mietpreisbremse eine Senkung ihrer Miete verlangen, wenn diese mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Mietpreisbremse ist mithin ein wichtiges Instrument, um Mieter vor überhöhten Mietforderungen zu schützen.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt nur in Regionen, die von den jeweiligen Bundesländern als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt wurden und ist inzwischen in den meisten Bundesländern umgesetzt. Insbesondere in stark besiedelten Metropolen wie Berlin, Hamburg, München und Frankfurt ist die Mietpreisbremse wirksam. Allright hat sich derzeit auf die Durchsetzung der Mietpreisbremse in Berlin spezialisiert.
Für wen gilt die Mietpreisbremse?
Auf die Mietpreisbremse können sich alle Mieter berufen, die in einer Wohnung leben, die sich in einem gesetzlich ausgewiesenen Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt befindet und deren Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das Mietverhältnis muss zudem nach dem 1. Juni 2015 abgeschlossen worden sein und ungekündigt fortbestehen. Nicht von der Mietpreisbremse erfasst sind gewerblich genutzte Immobilien, Kurzzeitmieten oder „Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch“. Die Mietpreisbremse gilt generell auch nicht für Studentenwohnheime und Wohnungen mit sozialer Förderung.
Kann ich als WG-Bewohner die Mietpreisbremse über Allright nutzen?
Ja, als WG-Bewohner können Sie die Mietpreisbremse auch über Allright nutzen. Dabei ist es wichtig, vorab zu prüfen, ob Sie Hauptmieter oder Untermieter sind. Wenn Sie Hauptmieter sind, können Sie Allright direkt beauftragen, um die Miete Ihres Vertrages prüfen und gegebenenfalls senken zu lassen. Ihre Mitbewohner sind aufgrund des eigenständigen Untermietvertrags davon nicht direkt betroffen, sodass Sie diesen unabhängig davon gestalten können.
Sind Sie Untermieter, sollten Sie idealerweise Ihren Hauptmieter darauf hinweisen, damit er die Mietpreisbremse für Ihre WG über Allright geltend macht. Falls es mehrere Hauptmieter in Ihrer WG gibt, müssen alle gemeinsam Allright eine Vollmacht erteilen, damit das Unternehmen Sie gegenüber dem Vermieter vertreten kann.
Haben Sie hingegen einen eigenen Mietvertrag mit dem Hauptvermieter über Ihr WG-Zimmer abgeschlossen, können Sie eigenständig gegen Ihren Vermieter vorgehen und nur für sich selbst die Mietpreisanpassung über Allright prüfen lassen. Die maßgebliche Wohnfläche ist dann nicht die gesamte Wohnung, sondern nur Ihr eigenes Zimmer und Ihr Anteil an der Gesamtwohnfläche.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Im Grunde funktioniert die Mietpreisbremse ganz einfach: Wird ein neuer Mietvertrag für eine Wohnung geschlossen, so darf der Vermieter keine überhöhte Miete verlangen. Konkret bedeutet das: Der Mietpreis darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Verlangt der Vermieter mehr als diesen Betrag, so können Sie während eines laufenden Mietverhältnisses eine Mietsenkung fordern und die überzahlte Miete ab diesem Zeitpunkt zurückverlangen.
Der Haken dabei: Der Mieter muss die Mietpreisbremse durch ein sogenanntes Rügeschreiben aktivieren, ansonsten darf der Vermieter die zu viel erhaltene Miete behalten.
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der durchschnittliche Mietpreis, der in einer bestimmten Region oder Stadt für vergleichbare Wohnungen verlangt wird. Diese Vergleichsmiete wird in der Regel durch den Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bestimmt. Der Mietspiegel berücksichtigt Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr der Wohnungen. Er dient als Referenzwert, um sicherzustellen, dass die Mietpreise in einem fairen und angemessenen Rahmen bleiben. Wenn Ihre Miete deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, könnten Sie von der Mietpreisbremse profitieren und eine Mietsenkung anstreben.
Wonach berechnet sich die ortsübliche Vergleichsmiete in Berlin?
Die ortsübliche Miete wird in Berlin, auch von Allright, anhand des Berliner Mietspiegels ermittelt. Der Mietspiegel bietet eine empirisch ermittelte Übersicht über die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Dies hat den Vorteil, dass man die ortsübliche Miete nicht selbst durch kostspielige Gutachten ermitteln muss. Der Berliner Mietspiegel gilt jedoch nur für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Ausgenommen sind damit Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie preisgebundene Wohnungen. Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die monatliche Miete je Quadratmeter Wohnfläche. Bezugswert ist die monatliche Netto-Kaltmiete. Das ist die reine Miete, also der Betrag ohne alle Betriebskosten oder sonstige Zuschläge, die beispielsweise durch einen Möblierungszuschlag oder einen Zuschlag für eine zusätzlich angemietete Garage hinzukommen.
Was ist ein Rügeschreiben?
Der Mieter muss die Mietpreisbremse durch ein sogenanntes Rügeschreiben aktivieren, ansonsten darf der Vermieter die zu viel erhaltene Miete behalten. Das Rügeschreiben informiert Ihren Vermieter über Ihr Anliegen, die Miete zu senken und sollte alle relevanten Informationen enthalten, damit es auch für den Vermieter nachvollziehbar ist, auf was Sie sich beziehen. Allright unterstützt Sie gerne in diesem Prozess. Wir kennen alle Anforderungen und Fallstricke der Mietpreisbremse und holen das bestmögliche Ergebnis für Sie raus.
Was ist ein rückwirkender Erstattungsanspruch?
Die Rückforderung zu viel gezahlter Miete kann grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Rüge geltend gemacht werden.
Bei Mietverhältnissen, die ab dem 1.4.2020 in Berlin geschlossen wurden, kann die zu viel gezahlte Miete auch für den gesamten Zeitraum ab Mietbeginn zurückgefordert werden. Dieser rückwirkende Erstattungsanspruch besteht jedoch nur, wenn die Rüge innerhalb der ersten 2,5 Jahre (30 Monate) nach Mietbeginn erfolgt. Lässt der Mieter diese Frist verstreichen, entfällt der rückwirkende Erstattungsanspruch vollständig. In diesem Fall besteht nur ein Rückforderungsanspruch für die ab dem Zeitpunkt der Rüge zu viel gezahlte Miete.
Was kann Allright für mich tun?
Anhand Ihrer Angaben in unserem kostenlosen Online-Check, prüfen wir Ihren Anspruch und Ihre Erfolgsaussichten, die Miete mit Hilfe der Mietpreisbremse erfolgreich zu senken. Außerdem erfahren Sie sofort Ihre potenzielle Ersparnis.
Wenn Sie es wünschen, können Sie Allright anschließend beauftragen, um Ihre Mietpreissenkung durchzusetzen. Nach der Beauftragung durchlaufen Sie einen detaillierten Fragebogen zu Ihrer Wohn- und Mietsituation, der auf den Berliner Mietspiegel angepasst ist. Auf Basis dieser Informationen berechnen wir dann qualifiziert Ihre bestmögliche Mietersparnis.
Sobald alle Daten vollständig erfasst sind, fordern wir Ihren Vermieter auf, die Miete auf den zulässigen Betrag zu senken. Wir streben zunächst eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Vermieter an. Bei Bedarf verteidigen wir Ihre Rechte auf Mietsenkung jedoch auch vor Gericht. Die Prozesskosten werden von Allright übernommen. Eine Provision für Allright fällt nur im Erfolgsfall an. Sollten wir nicht erfolgreich sein, haben Sie keine Kosten. Somit ist unser Service für Sie völlig risikofrei.
Was kostet der Service von Allright?
Die Berechnung Ihrer Ersparnis und unsere Ersteinschätzung sind in jedem Fall kostenlos.
Können wir keine Mietminderung für Sie durchsetzen, fallen keine Kosten an. Somit haben Sie keinerlei Kostenrisiko. Eine Provision wird erst dann fällig, wenn wir erfolgreich eine Mietminderung für Sie erzielen konnten. In diesem Fall richten sich unsere Gebühren für eine außergerichtliche Einigung nach den potenziellen Mietersparnissen der letzten 4 Monate. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, berechnen wir die Gebühren anhand der potenziellen Ersparnisse der letzten 6 Monate. Die Provision beinhaltet zusätzlich 50% der eventuellen rückwirkenden Ersparnisse, inkl. MwSt., die vor der ersten Rüge durch Allright erzielt werden können. Mehr über Kosten erfahren.
Welche Auswirkungen hat die Beauftragung von Allright auf mein Verhältnis zum Vermieter?
Unsere Experten legen großen Wert darauf, eine ausgewogene Lösung für alle Beteiligten zu finden und priorisieren dabei den konstruktiven Dialog anstelle von Konfrontation. Viele Vermieter wissen, dass ihre Mieterhöhungen nicht gesetzeskonform sind. Oft nehmen Vermieter ihrerseits rechtliche Beratung in Anspruch – ein Schritt, der den Prozess häufig sogar professionalisiert.
Sie sollten stets im Hinterkopf behalten, dass Sie als Mieter Ihre legitimen Rechte durchsetzen. Ihr Vermieter, ob privater Vermieter oder Wohnungsgesellschaft, darf Sie aus diesem Grund weder kündigen noch auf sonstigen Wegen benachteiligen. Mieter sind in Deutschland besonders gut geschützt, und es gibt für Vermieter lediglich die Möglichkeit, Sie wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Dies gilt allerdings nur für private Vermieter und ist mit hohen Anforderungen an eine solche Kündigung verbunden, die die meisten Vermieter nicht erfüllen können. Ist Ihr Vermieter ein Wohnungsunternehmen (Wohnungsgesellschaft), so besteht keine Möglichkeit, aufgrund von Eigenbedarf zu kündigen. Sie können sich also ohne Bedenken auf Ihr Recht berufen und die Miete senken.
Wenn Vermieter gesetzeswidrig handeln, sollten Sie sich nicht scheuen, für Ihre Rechte einzustehen – besonders, wenn dabei beträchtliche Summen im Spiel sind.
Sie benötigen Hilfe in weiteren Rechtsgebieten?
Allright steht Ihnen bei all Ihren rechtlichen Anliegen zur Seite und bringt Klarheit im Paragrafendschungel.