Wissenswertes über Swiss
Swiss International Air Lines (SWISS) ist die nationale Schweizer Fluggesellschaft, die 2002 nach der Insolvenz von Swissair gegründet wurde. Als 100-prozentige Tochter der Lufthansa Group und Mitglied der Star Alliance bedient sie von ihren Drehkreuzen in Zürich und Genf aus über 100 Destinationen weltweit. Mit einer modernen Flotte von über 87 Flugzeugen, hauptsächlich Airbus-Modelle, positioniert sich SWISS als Premium-Airline, die für höchste Produkt- und Servicequalität steht.
Das Unternehmen beschäftigt aktuell über 8.602 Mitarbeiter und verzeichnete 2023 ein Fluggastaufkommen von 16,5 Millionen Passagieren. Neben dem Passagierverkehr betreibt SWISS auch die Fracht-Division Swiss WorldCargo und hat sich ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesetzt: Bis 2030 will die Airline ihre CO₂-Emissionen im Vergleich zu 2019 halbieren und bis 2050 vollständig CO₂-neutral werden, insbesondere durch die Förderung nachhaltiger Treibstoffe.
Als Flaggschiff-Carrier der Schweiz verkörpert SWISS traditionelle schweizerische Werte und bietet neben Linienflügen auch innovative Services wie das SWISS Air Rail-Angebot, das Passagieren kostenfreie Zugverbindungen ermöglicht. Mit Tochterunternehmen wie Edelweiss Air und einem starken Fokus auf Qualität und Kundenzufriedenheit hat sich die Airline seit ihrer Gründung erfolgreich am internationalen Luftfahrtmarkt etabliert.
Ihr letzter Flug mit Swiss Air verlief anders als erwartet? War Ihr Flug verspätet oder wurde sogar gestrichen? In solchen Fällen sind Sie durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung geschützt. Diese Verordnung gewährt Passagieren das Recht auf Entschädigung bei Flugunregelmäßigkeiten. Sie gilt für Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten, in der EU landen (sofern die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat) oder bei verspäteten Anschlussflügen außerhalb der EU, sofern dieser Teil einer einzigen Buchung sind und der Abflugort der Gesamtbuchung in der EU liegt. Auch bei Flugannullierungen aus wirtschaftlichen Gründen können Sie eine Entschädigung beanspruchen.
Allright prüft Ihre Ansprüche gegenüber Swiss Air und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sollten Sie Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung haben, übernehmen wir die gesamte rechtliche Kommunikation mit der Airline – damit Sie erhalten, was Ihnen zusteht. Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Entschädigung oder Erstattung abzüglich einer Erfolgsprovision (in der Regel 20–30 % zzgl. MwSt.). Vertrauen Sie auf Allright, um Ihr Recht durchzusetzen!
Flugprobleme mit Swiss: Was sind meine Rechte und Ansprüche?
- Flugverspätung: Anspruch auf Entschädigung bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit
- Flugausfall oder Umbuchung: Entschädigung bei kurzfristigen Flugstreichungen, inklusive der Möglichkeit einer Ticketerstattung
- Überbuchung: Finanzielle Entschädigung bei verweigertem Boarding
- Verpasste Anschlussflüge: Potenzieller Anspruch auf Entschädigung bei verpassten Verbindungen
- Entschädigungshöhe gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung: 250 bis 600 € pro Person
- Höhe der Entschädigung unabhängig vom Ticketpreis
- Anspruch auf Entschädigung und Ticketerstattung: Rückwirkend bis zu 3 Jahre geltend
Was tun bei Flugproblemen mit Swiss?
- Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung des Flugproblems von der Fluggesellschaft ausstellen.
- Heben Sie Fotos, Belege, Tickets und Gutscheine gut auf.
- Fordern Sie direkt am Flughafen angemessene Versorgungsleistungen ein.
- Prüfen Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung oder Rückerstattung bei Swiss ganz einfach mit dem Online-Rechner von Allright.de.
Swiss: Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle
In der nachfolgenden Tabelle erhalten Sie eine aktuelle Übersicht sämtlicher Swiss–Flüge, die entweder verspätet waren oder gestrichen wurden. Falls Ihr Flug von einer dieser Verzögerungen oder Annullierungen betroffen ist, können Sie umgehend Ihren Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung des Tickets überprüfen und uns beauftragen, Ihren Anspruch durchzusetzen.
-
14.03.2025 18:55Swiss International Air Lines AG LX1681
Firenze (Florence) (FLR)
Zurich (ZRH)
Gestrichen -
14.03.2025 09:15Swiss International Air Lines AG LX5180
Zurich (ZRH)
Frankfurt-Hahn (HHN)
Gestrichen -
13.03.2025 14:30Swiss International Air Lines AG LX5180
Zurich (ZRH)
Frankfurt-Hahn (HHN)
Gestrichen -
13.03.2025 13:05Swiss International Air Lines AG LX239
Cairo (CAI)
Zurich (ZRH)
Gestrichen -
12.03.2025 22:55Swiss International Air Lines AG LX53
Boston (BOS)
Zurich (ZRH)
Gestrichen -
12.03.2025 06:30Swiss International Air Lines AG LX5180
Zurich (ZRH)
Frankfurt-Hahn (HHN)
Gestrichen -
11.03.2025 19:00Swiss International Air Lines AG LX5181
Frankfurt-Hahn (HHN)
Zurich (ZRH)
Gestrichen -
10.03.2025 16:25Swiss International Air Lines AG LX1047
Hamburg (HAM)
Geneva (GVA)
Gestrichen -
10.03.2025 13:50Swiss International Air Lines AG LX1046
Geneva (GVA)
Hamburg (HAM)
Gestrichen -
10.03.2025 11:05Swiss International Air Lines AG LX1053
Hamburg (HAM)
Zurich (ZRH)
Gestrichen
Flugprobleme mit Swiss: Eine Übersicht über Ihre Rechte
Erfahren Sie hier, was Ihnen bei einem unerwarteten Verlauf Ihres Swiss-Fluges zusteht und wie Sie angemessen reagieren können. In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Themen wie Flugverspätungen, Annullierungen, Umbuchungen und Überbuchungen im Zusammenhang mit Swiss.
Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Ticketerstattung?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung bietet Reisenden umfassenden Schutz und definiert klar, unter welchen Voraussetzungen sie Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung haben. Flugunregelmäßigkeiten wie erhebliche Verspätungen oder Annullierungen können für Passagiere großen Ärger und Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Liegt die Verantwortung bei der Fluggesellschaft, sieht das EU-Fluggastrecht entsprechende Entschädigungszahlungen vor. Diese sollen die entstandenen Beeinträchtigungen ausgleichen und den Betroffenen eine finanzielle Kompensation bieten. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht beispielsweise, wenn ein Flug über drei Stunden verspätet ist, kurzfristig abgesagt oder überbucht wird, oder wenn durch die Verspätung ein Anschlussflug verpasst wird.
Die Ticketerstattung greift hingegen, wenn die Fluggesellschaft ihre vertraglich vereinbarte Leistung – den Flug – nicht erbringt. Wird ein Flug annulliert und es wird kein geeigneter Ersatz angeboten, oder ändern sich die Flugzeiten so erheblich, dass der Passagier den neuen Termin ablehnt, ist die Airline verpflichtet, den Ticketpreis vollständig zu erstatten. Sowohl Entschädigungszahlungen als auch Ticketerstattungen dienen dazu, Passagieren ihre Rechte zu wahren und ihre Unannehmlichkeiten zu minimieren.
Wann kann ich bei einem Flugausfall von Swiss eine Entschädigung erhalten?
Wird ein Flug kurzfristig annulliert und werden Sie darüber weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert, können Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Airline die Verantwortung für die Annullierung trägt. Liegen jedoch außergewöhnliche Umstände vor, wie etwa Fluglotsenstreiks, extreme Wetterbedingungen, Luftraumsperrungen oder behördliche Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, entfällt der Entschädigungsanspruch, da solche Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen.
Hat die Airline den Flugausfall hingegen selbst verschuldet und Sie nur kurzfristig darüber informiert, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu. Dabei ist es unerheblich, ob Ihre Reise geschäftlicher oder privater Natur war, ob der Flug Teil einer Pauschalreise war oder separat gebucht wurde – Ihr Anspruch bleibt in jedem Fall bestehen. Entscheidend ist allein der Grund für die Annullierung, nicht der Zweck Ihrer Reise.
Wann kann ich für einen Flugausfall eine Ticketerstattung von Swiss erhalten?
Wird Ihr Swiss-Flug annulliert und die Fluggesellschaft trägt dafür keine Verantwortung, steht Ihnen gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung keine Entschädigung zu. Dennoch haben Sie wichtige Rechte: Sie können entweder eine alternative Beförderung zu Ihrem Zielort oder eine Umbuchung auf einen späteren Flug verlangen. Sollte keine dieser Optionen verfügbar oder für Sie passend sein, ist Swiss verpflichtet, Ihnen den vollständigen Ticketpreis zu erstatten. Dies schließt auch Zusatzkosten wie Gebühren für Aufgabegepäck oder Sitzplatzreservierungen ein.
Zwar kann Swiss Ihnen alternativ einen Gutschein anbieten, jedoch sind Sie nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren. Sie haben jederzeit das Recht, auf eine Auszahlung in bar zu bestehen. Wichtig: Sobald Sie den Gutschein angenommen haben, können Sie im Nachhinein keine Barauszahlung mehr verlangen.
Bei Swiss-Flugverspätung Entschädigung – holen Sie sich bis zu 600 €
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung mit Swiss? Wenn Ihr Flug verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, deren Höhe von der geflogenen Distanz abhängt. Die Ausgleichszahlungen liegen je nach Strecke zwischen 250 € und 600 €.
Für Flüge bis zu 1.500 km können Sie bis zu 250 € pro Person erhalten. Bei innereuropäischen Flügen, die über 1.500 km hinausgehen, beträgt die Entschädigung bis zu 400 € pro Person. Handelt es sich um einen Flug, der eine Distanz von mehr als 3.500 km außerhalb der EU zurücklegt und entweder erheblich verspätet oder annulliert wird, steht Ihnen die maximale Entschädigung von 600 € zu. Diese Ansprüche basieren auf der EU-Fluggastrechte-Verordnung, die Ihre Rechte als Passagier schützt und sicherstellt, dass Ihnen bei Flugproblemen eine angemessene Entschädigung zusteht.
Wann kann ich von der Swiss Entschädigung für Flugverspätung fordern?
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € von Swiss, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Ankunft mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielort.
- Fluggesellschaft trägt die Verantwortung, außer bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter oder politischen Unruhen, die den Anspruch auf Entschädigung ausschließen können.
Wann kann ich von der Swiss sowohl Rückerstattung als auch Entschädigung für Flugausfall fordern?
Wenn Ihr Swiss-Flug innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflug abgesagt wurde und Sie keinen Ersatzflug angetreten haben, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung. Beachten Sie jedoch, dass zusätzliche Kriterien (wie in der folgenden Tabelle aufgeführt) und außergewöhnliche Umstände für die Entschädigung in Bezug auf den Ersatzflug berücksichtigt werden müssen.
Streichung des Flugs | Alternativflug | Entschädigung |
Weniger als 7 Tage im Voraus, | Abflug >1Std. Früher oder | JA |
7-14 Tage im Voraus, | Abflug >2Std. Früher oder | JA |
Weniger als 14 Tage im Voraus | kein Alternativflug angeboten | JA |
Wie viel Entschädigung kann ich von Swiss bekommen?
Die Höhe der Entschädigung, die Sie von Swiss bei Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasstem Anschlussflug erhalten können, hängt von der Länge Ihrer Flugstrecke ab. Der Preis Ihres Flugtickets hat keinen Einfluss auf Ihren Entschädigungsanspruch.
- Für Kurzstreckenflüge (weniger als 1.500 Kilometer) beträgt die Entschädigung gemäß EU-Recht 250 €.
- Bei Mittelstreckenflügen (bis zu 3.500 Kilometer) können Sie eine Entschädigung von 400 € in Anspruch nehmen.
- Für Langstreckenflüge (über 3.500 Kilometer) steht Ihnen eine Entschädigung von 600 € zu.
Unabhängig davon, ob es sich um eine Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder einen verpassten Anschlussflug handelt, haben Sie Rechte und können entsprechende Ansprüche geltend machen.
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
z.B. Berlin – München | z.B. Berlin – Lissabon | z.B. Berlin – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)
Ich bin mit der Swiss in ein Nicht-EU-Land geflogen. Kann ich trotzdem eine Entschädigung verlangen?
Ja. Unabhängig davon, ob Ihr Flug mit Swiss in die USA, nach Afrika oder Asien ging, haben Sie bei Flugproblemen Anspruch auf Entschädigung. Beachten Sie jedoch, dass bei Flügen mit Nicht-EU/Nicht-UK-Airlines unterschiedliche Bedingungen gelten können. Weitere Details können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Ihr Flug | Beispiel | Entschädigung |
Flug mit einer EU-Airline | Von Berlin nach Amsterdam mit KLM | JA |
Flug mit einer Nicht-EU-Airline aus der EU heraus | Von Frankfurt nach Los Angeles mit United | JA |
Flug mit einer Nicht-EU-Airline in die EU rein | Von Los Angeles nach Frankfurt mit United | NEIN |
Wie lange kann ich für meinen Flug eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung geltend machen?
Wie viel Zeit habe ich, um Entschädigung und Erstattung für meinen Swiss -Flug zu fordern? Entschädigungs- und Ticketerstattungsansprüche nach EU-Fluggastrecht können in Deutschland rückwirkend bis zu 3 Jahre geltend gemacht werden. Wenn Sie beispielsweise im April 2023 von einem Flugausfall oder einer Verspätung mit Swiss betroffen waren, haben Sie bis Ende 2026 die Möglichkeit, eine Erstattung von der Fluggesellschaft zu erhalten.
Wie fordere ich meine Entschädigung und Ticketrückerstattung bei Flugproblemen mit Swiss erfolgreich ein?
So sichern Sie sich erfolgreich eine Entschädigung und Ticketerstattung bei Swiss im Falle von Flugproblemen:
- Kennen Sie Ihre Rechte: Informieren Sie sich über die EU-Fluggastrechteverordnung, um Ihre Ansprüche zu verstehen und zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung von Swiss haben.
- Sammeln Sie relevante Nachweise: Bewahren Sie alle wichtigen Unterlagen auf, wie Flugtickets, Buchungsbestätigungen und Boarding-Pässe. Diese Dokumente sind unverzichtbar, um Ihren Anspruch zu untermauern.
- Holen Sie sich professionelle Unterstützung: Sollten Schwierigkeiten auftreten, Ihren Anspruch durchzusetzen, können spezialisierte Anwälte oder Fluggastrechteportale wie Allright wertvolle Hilfe leisten.
Es ist entscheidend, Ihre Rechte als Fluggast zu kennen. In vielen Fällen steht Ihnen eine Entschädigung von Swiss zu – zögern Sie nicht, diese einzufordern.
Was sind meine Rechte, wenn mein Swiss-Flug überbucht ist?
Es kommt vor, dass Fluggesellschaften mehr Tickets verkaufen, als tatsächlich Sitzplätze auf einem Flug verfügbar sind. Dieses Vorgehen, bekannt als Überbuchung, zielt darauf ab, die Auslastung der Flüge zu maximieren. Sollten Sie aufgrund einer Überbuchung nicht wie geplant reisen können, ist die Airline verpflichtet, Ihnen einen alternativen Flug anzubieten. Darüber hinaus könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung oder die Erstattung des Ticketpreises haben.
Müssen Sie infolge von Überbuchungen, Verspätungen oder Flugausfällen längere Zeit am Flughafen verbringen, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, für Ihre Betreuung zu sorgen. Diese sogenannten Versorgungsleistungen, geregelt durch die EU-Verordnung, umfassen die kostenlose Bereitstellung von Speisen, Getränken sowie Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefonate oder E-Mails. So wird sichergestellt, dass Sie auch in solchen unangenehmen Situationen gut versorgt sind.
Was sind meine Rechte bei langen Wartezeiten am Flughafen?
Habe ich Anspruch auf Verpflegung am Flughafen? Ist Ihr Flug mindestens 3 Stunden verspätet oder wurde er gestrichen, haben Sie Anspruch auf kostenlose Verpflegung am Flughafen. Diese umfasst Getränke, Mahlzeiten sowie Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der Länge der Flugstrecke:
- Kurzstrecke (bis 1500 km): Ab 2 Stunden Wartezeit erhalten Sie kostenfreie Getränke, Snacks und Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten.
- Mittelstrecke (1500-3500 km): Ab 3 Stunden Wartezeit stehen Ihnen Getränke, Mahlzeiten und Kommunikationsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.
- Langstrecke (ab 3500 km): Ab 4 Stunden Verzögerung haben Sie Anspruch auf Getränke, Mahlzeiten und die Nutzung von Kommunikationsdiensten – alles kostenlos.
Diese Regelungen stellen sicher, dass Sie während der Wartezeit am Flughafen bestens versorgt sind. Wurde Ihr Flug aufgrund einer Überbuchung gestrichen, stehen Ihnen alle genannten Leistungen unmittelbar und ohne Wartezeit zu.
Welche Ansprüche habe ich, wenn sich der Abflug auf den nächsten Tag verschiebt?
Wenn Ihr Flug kurzfristig auf den nächsten Tag verschoben wird, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, für Ihre Unterkunft und die anfallenden Kosten aufzukommen. Unabhängig vom Grund der Flugverschiebung muss die Airline eine Hotelübernachtung sowie den Transfer zum und vom Flughafen für Sie organisieren. Sollte die Fluggesellschaft dies nicht von sich aus anbieten, wenden Sie sich direkt an das Personal und bestehen Sie auf Ihre Rechte. Müssen Sie die Unterkunft und den Transfer selbst organisieren, lassen Sie sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung der späteren Kostenerstattung von der Fluggesellschaft geben.
Wie sollte ich bei einem Flugproblem mit Swiss vorgehen?
Bei Flugausfällen oder Verspätungen sollten Sie stets eine schriftliche Bestätigung des Vorfalls und dessen Ursache von der Airline einholen. Dieses Dokument ist essenziell, um später erfolgreich Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Falls sich Ihre Wartezeit am Flughafen verlängert, denken Sie daran, auf Ihre Rechte hinsichtlich Verpflegung und Betreuung zu bestehen. Für eine effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann es sinnvoll sein, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Allright.de bietet Ihnen die Möglichkeit, kostenlos und bequem online zu prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung oder Ticketerstattung zusteht. Nutzen Sie diese Expertise, um Ihre Rechte durchzusetzen und stets optimal informiert zu sein.
Swiss-Reisegutschein statt Rückerstattung / Entschädigung – annehmen oder nicht?
Was tun, wenn Ihnen ein Reisegutschein als Entschädigung angeboten wird? Swiss schlägt in manchen Fällen anstelle einer Geldrückerstattung einen Reisegutschein vor – häufig mit dem Verweis auf Kulanz. Doch wir empfehlen dringend, die Rückerstattung des Geldes zu bevorzugen. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:
- Eingeschränkte Flexibilität: Mit der Annahme eines Reisegutscheins sind Sie an künftige Buchungen bei derselben Fluggesellschaft gebunden. Hinzu kommen oft strenge Fristen, innerhalb derer der Gutschein genutzt werden muss.
- Risiko bei Insolvenz: Im Falle einer Insolvenz der Airline verliert der Gutschein seinen gesamten Wert, und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Aus diesen Gründen ist es in den meisten Fällen ratsamer, auf eine Geldrückerstattung zu bestehen, um Ihre finanzielle Flexibilität und Sicherheit zu wahren. Swiss selbst profitiert stark von der Ausstellung von Reisegutscheinen, da viele Empfänger diese nicht innerhalb der typischen Gültigkeitsdauer von einem Jahr einlösen werden.
Unser Tipp: Lehnen Sie den Reisegutschein ab und fordern Sie stattdessen eine Geldentschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Ihnen möglicherweise vorgelegt werden. Eine Ausnahme könnten lediglich Vielflieger sein, die bald erneut mit derselben Fluggesellschaft reisen möchten – für sie könnte ein Gutschein unter Umständen sinnvoll sein.
Was sind außergewöhnliche Umstände? – kann die Swiss meine Entschädigungsforderung ablehnen?
Wann besteht kein Anspruch auf Erstattung? Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, wenn Flugverspätungen oder -annullierungen bei Swiss auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen sind. Diese umfassen Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen:
- Streiks: Streiks des Flugpersonals oder der Fluggesellschaft selbst gelten hingegen NICHT als außergewöhnliche Umstände.
- Extreme Wetterbedingungen, die den Flugbetrieb gefährden.
- Naturkatastrophen, wie Aschewolken, Erdbeben oder Vogelschlag.
- Politische Ereignisse, z. B. Terroranschläge, Sicherheitsrisiken oder politische Unruhen.
- Technische Probleme, wie etwa Herstellungsfehler oder systemweite Computerausfälle im Terminal.
In solchen Fällen liegt keine Verantwortung bei der Fluggesellschaft, und ein Erstattungsanspruch entfällt.
Flugentschädigung: Erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen!
Wenn eines der oben genannten Probleme Ihren Flug beeinträchtigt hat, könnte Ihr Anspruch auf Entschädigung eingeschränkt sein.
Wichtig: Fluggesellschaften berufen sich häufig zu Unrecht auf außergewöhnliche Umstände, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden.
Mit allright.de setzen Sie dennoch Ihre Rechte durch. Wir prüfen Ihren Anspruch sorgfältig und fordern die Fluggesellschaft konsequent zur Verantwortung. Übermitteln Sie uns einfach Ihre Flugdaten – den Rest erledigen wir für Sie in nur wenigen Minuten. Beginnen Sie noch heute mit Ihrem Antrag auf Entschädigung und Erstattung!
Voraussetzungen für eine Entschädigung von Swiss bei Flugverspätung oder -ausfall?
Bei Flugverspätungen oder Annullierungen durch Swiss können Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung haben. Entscheidend ist, dass die Fluggesellschaft die Verantwortung trägt – etwa bei technischen Problemen oder Streiks. Weitere Bedingungen umfassen einen Start oder eine Landung innerhalb der EU, eine Verspätung von mindestens drei Stunden sowie den Nachweis von Identität und Buchung.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Swiss kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, um eine Entschädigungszahlung abzulehnen. Sollten Sie beispielsweise eine Verspätung oder Streichung eines Swiss-Fluges von München nach Lissabon (LIS) erleben, empfiehlt es sich, direkt die Fluggesellschaft zu kontaktieren, um mögliche Ansprüche zu klären. Alternativ bietet Swiss in vielen Fällen attraktive Ersatzflüge an.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Flugausfällen und -verspätungen. Mit dem Entschädigungsrechner wie Allright können Sie schnell und unkompliziert prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie Sie diese geltend machen können.
Welche Unregelmäßigkeit ist bei Ihrer Reise aufgetreten?
Flugverspätung mit Swiss Airline
Eine Flugverspätung liegt vor, wenn ein Flug später als geplant startet. Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, sofern der Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommt und die Ursache in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt – beispielsweise durch technische Probleme oder Personalengpässe. Forden Sie jetzt Ihre Entschädigung bei Flugverspätungen gemäß der EU-Verordnung ein!
Flugausfall bei Swiss Airline
Ein Flugausfall beschreibt die Situation, in der ein geplanter Flug komplett gestrichen wird. Diese Fälle, die auch als Flugannullierungen bekannt sind, fallen ebenfalls unter die Regelungen der Fluggastrechte und können zu Entschädigungsansprüchen führen.
Verpasster Anschlussflug mit Swiss Airline
Ein verpasster Anschlussflug tritt auf, wenn eine Verspätung des vorherigen Fluges dazu führt, dass Reisende ihren Anschlussflug nicht mehr erreichen. Auch in solchen Situationen greift die EU-Verordnung 261/2004 und sichert den Anspruch auf Entschädigung.
Nichtbeförderung durch Überbuchung bei Swiss Airline
Eine Überbuchung entsteht, wenn eine Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft, als Sitzplätze verfügbar sind. Wird ein Passagier dadurch unfreiwillig vom Flug ausgeschlossen oder umgebucht, steht ihm laut EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung zu. Nutzen Sie Ihre Rechte als Fluggast und fordern Sie Ihren Anspruch ein!
Welche Rechte habe ich bei Pauschalreisen mit Swiss?
Passagiere, die über Swiss eine Pauschalreise buchen, profitieren von umfangreichen Rechten, die sowohl im deutschen Reiserecht als auch in den EU-Verordnungen zu Fluggastrechten verankert sind. Dazu gehört unter anderem der Anspruch auf Entschädigung bei erheblichen Verspätungen oder Flugannullierungen. Die Höhe der Entschädigung ist dabei abhängig von der Flugstrecke.
Bei Mängeln der Pauschalreise haben Reisende zudem das Recht auf eine Preisreduzierung. Treten während der Reise Änderungen oder Beeinträchtigungen auf, stehen ihnen zusätzliche Leistungen zu, wie beispielsweise Umbuchungen oder die Bereitstellung von Mahlzeiten.
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte bei Pauschalreisen, einschließlich wichtiger Informationen zu Reiseverträgen, Stornoregelungen, der Kündigung aufgrund höherer Gewalt und der Zahlungsabwicklung. Bleiben Sie bestens informiert!
Welche Rechte habe ich bei Dienstreisen mit Swiss?
Geschäftsreisende haben bei Flugverspätungen gemäß den EU-Fluggastrechten Anspruch auf Entschädigung. Die klar definierten Regelungen stellen sicher, dass Reisende in solchen Fällen entschädigt werden, unabhängig davon, wer das Ticket gekauft hat. Zwar können Arbeitsverträge diese Ansprüche theoretisch einschränken, doch dies kommt nur selten vor. Weitere Informationen zu Ihren „Rechten bei Dienstreisen“ finden Sie hier.
Wie kann ich mich für meinen zukünftigen Swiss-Flug absichern?
Wie kann allright.de Ihnen helfen? Ihr Flug steht noch bevor, aber Sie möchten sicherstellen, dass Ihnen keine Entschädigung entgeht? Tragen Sie einfach Ihre geplanten Flüge in unseren kostenlosen Entschädigungsrechner ein und prüfen Sie Ihre Ansprüche. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und sichern Sie sich Ihre Entschädigungszahlungen mühelos!
Das Versprechen des Allright-Teams
Durch unsere Expertise erreichen wir hohe Erfolgsquoten bei Entschädigungen. Selbst bei erfolglosen Fällen bieten wir einen kostenlosen Service!
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- Minimale Zeitinvestition: Nur 2 Minuten Aufwand
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Los geht’s! Prüfen Sie jetzt Ihre Swiss Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung bei einem Swiss-Streik?
Sie können bei einem Streik von Swiss eine Entschädigung geltend machen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ihr Flug wurde aufgrund eines Streiks von Swiss verspätet oder annulliert.
- Ihr Swiss-Flug hatte eine Verspätung von mindestens 3 Stunden oder wurde weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum storniert.
- Sie verfügten über eine bestätigte Flugbuchung bei Swiss.
- Die Flugstörung durch Swiss ereignete sich innerhalb der letzten 3 Jahre.
- Sie nahmen einen Ersatzflug wahr, dessen Ankunftszeit erheblich von der ursprünglich geplanten Ankunftszeit abwich.
Swiss Streik Entschädigung – Wie viel Entschädigung erhalte ich bei einem Flugausfall?
Entschädigungshöhe abhängig von Flugdistanz:
- Bis 1.500 km: Entschädigung in Höhe von 250 Euro
- Zwischen 1.500 und 3.500 km: Entschädigung in Höhe von 400 Euro
- Über 3.500 km: Entschädigung in Höhe von 600 Euro
Erhalte ich Geld zurück beim Swiss Streik?
Swiss Airline: Flugausfall wegen Streik – wer übernimmt die Kosten? Wird Ihr Flug gestrichen oder erheblich verspätet, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen so schnell wie möglich eine alternative Reisemöglichkeit anzubieten – sei es per Flugzeug, Bahn oder Bus. Falls nötig, kann dies auch in Zusammenarbeit mit einer anderen Airline organisiert werden. Verzögert sich Ihr Flug um mehr als fünf Stunden und Sie lehnen die angebotene Ersatzbeförderung ab, haben Sie das Recht auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises. Diese Rückzahlung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen.
Besteht Anspruch auf Betreuungsleistungen beim Swiss Streik?
Längere Wartezeiten am Flughafen aufgrund des Swiss-Streiks erfordern, dass die Fluggesellschaft Verpflegung bereitstellt. Bei einer Verschiebung des Abflugs auf den nächsten Tag steht Ihnen eine kostenlose Hotelübernachtung zu.
Streik Swiss International Air Lines Aktuell – Was kann ich tun?
Wurde Ihr Swiss-Flug aufgrund eines Streiks verspätet oder annulliert? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Reichen Sie Ihren Fall bei Allright ein und profitieren Sie von professioneller Unterstützung. Unsere erfahrenen Vertragsanwälte prüfen Ihren Anspruch gründlich und sorgen für eine schnelle Entscheidung. Das Beste daran: Mit Allright gehen Sie kein Risiko ein – unsere Gebühr fällt nur im Erfolgsfall an. Sichern Sie sich jetzt eine potenzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro!
So einfach funktioniert es:
- Halten Sie Ihre Bordkarte und Buchungsbestätigung bereit.
- Fordern Sie von der Bodencrew der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung über die Verspätung oder Annullierung aufgrund des Streiks an.
- Fotografieren Sie die Abflugtafel, um den Streik und seine Auswirkungen zu dokumentieren.
- Buchen Sie einen Ersatzflug zu Ihrem Zielort.
- Prüfen Sie Ihren Anspruch mit Allright – schnell und unkompliziert.
Warten Sie nicht länger! Machen Sie Ihre Ansprüche geltend – einfach, risikolos und ohne Aufwand.
Flugproblem mit Swiss International Air Lines gehabt?
Allright.de – Ihr Partner für Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung und verpasstem Anschlussflug. Wir kämpfen für Ihre Entschädigung & Rückerstattung.
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Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:
Auf einen anderen Flug umgebucht: Entschädigung bei Flugumbuchung?
Entschädigung beim verpassten Anschlussflug: Was Sie wissen und beachten müssen!
Flugausfall / Flug gestrichen – Entschädigung & Rechte: Das steht Ihnen bei Annullierungen zu
Fluggastrechte bei Nichtbeförderung bzw. unfreiwilliger Nichtbeförderung
Fluggastrechte bei Überbuchung: Mein Flug war überbucht – Bekomme ich eine Entschädigung?
Flugverspätung oder -annullierung bei einer Pauschalreise? Ihr Anspruch auf Entschädigung!
Flugverspätung und Flugausfall auf Dienstreise / Geschäftsreise – Welche Rechte stehen mir zu?
Flugverspätung: Entschädigung & Rechte für Flugpassagier:innen
Streik bei der Airline oder am Flughafen: Das steht Ihnen bei annullierten und verspäteten Flügen zu
Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen
Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Allright setzt Ihr Recht durch.