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Abmahnung im Arbeitsrecht: Gründe, Frist und Widerspruch

Unser Team von Experten ist bereit, Ihnen kostenlos und ohne Verpflichtungen zur Seite zu stehen und Sie zu beraten. Wir können Ihnen helfen, Ihre mögliche Abfindung zu überprüfen oder eine kostenlose Erstberatung anzubieten.

Abmahnung-im-Arbeitsrecht

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Abmahnung = Warnung, keine Kündigung Sie signalisiert: Etwas lief schief – beim nächsten Mal kann es ernste Folgen geben.
  • Nicht jede Kritik ist eine Abmahnung Eine Ermahnung ist nur ein Hinweis, keine rechtliche Warnung mit Konsequenzen.
  • Formale Anforderungen sind entscheidend Eine wirksame Abmahnung muss konkret, nachvollziehbar und schriftlich sein.
  • Reagieren – aber überlegt Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Prüfen Sie Inhalt und Form in Ruhe.
  • Abmahnungen können veralten Mit der Zeit verlieren sie an Gewicht – besonders bei guter Führung danach.
  • Auch Arbeitnehmer dürfen abmahnen Wenn Ihr Arbeitgeber gegen Pflichten verstößt, haben auch Sie Rechte zur Gegenwehr.


Sie möchten wissen, ob Ihre Abmahnung rechtlich Bestand hat? Eine sachliche Ersteinschätzung hilft Ihnen weiter – kostenlos und ohne Verpflichtung.

Wenn der Arbeitgeber die gelbe Karte zeigt

Sie sitzen am Arbeitsplatz, alles läuft wie gewohnt – und dann liegt sie da: die Abmahnung. Kein guter Moment, aber auch kein Grund zur Panik.

Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung vergleichbar mit einer gelben Karte im Fußball: ein Warnsignal. Sie zeigt an, dass etwas nicht in Ordnung war – und dass es beim nächsten Mal ernste Konsequenzen geben kann.

Wichtig ist jetzt: ruhig bleiben und genau hinschauen. Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Mit Ihrer Unterschrift könnten Sie mehr bestätigen, als Ihnen bewusst ist.

Lesen Sie das Schreiben sorgfältig durch. Lassen Sie sich weder vom Ton noch vom Timing unter Druck setzen. Eine Abmahnung bedeutet nicht das Aus – aber sie sollte ernst genommen werden.

Bevor Sie reagieren, lohnt sich ein Blick auf die rechtliche Bedeutung.

Was steckt hinter einer Abmahnung?

Eine Abmahnung ist kein Rauswurf auf Raten, sondern ein rechtlicher Hinweis mit Nachdruck: So bitte nicht noch einmal.

Ihr Arbeitgeber macht damit deutlich:

  • Ein bestimmtes Verhalten war nicht in Ordnung
  • Beim nächsten Mal könnte es ernste Konsequenzen geben

Das kann zum Beispiel Zuspätkommen sein oder ein unfreundlicher Umgangston gegenüber Kundinnen und Kollegen.

Wichtig dabei: Die Abmahnung soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern – bevor es zur Kündigung kommt.

Ermahnung oder Abmahnung? Ein feiner Unterschied mit großer Wirkung

Nicht jede Kritik vom Chef ist gleich eine rechtlich relevante Warnung. Oft wird erst einmal ermahnt – also freundlich erinnert oder gebeten, etwas zu ändern.

Die Unterschiede lassen sich so zusammenfassen:

MerkmalErmahnungAbmahnung
ZielHinweis auf FehlverhaltenWarnung mit möglicher Kündigungsfolge
WirkungKeine direkte rechtliche WirkungGrundlage für spätere Kündigung
TonMeist sachlich-freundlichDeutlich strenger

Ein Beispiel aus dem Büroalltag

Stellen Sie sich vor, Ihre Teamleiterin sagt: „Bitte achten Sie in Zukunft auf Ihre Pünktlichkeit.“

Das ist eine Ermahnung – sie erinnert Sie an die Regeln, ohne rechtliche Konsequenzen anzudrohen.

Anders sieht es aus, wenn Sie eine schriftliche Nachricht erhalten wie: „Sie sind am 3., 5. und 7. Juni unentschuldigt zu spät erschienen. Bei weiterer Verspätung behalten wir uns arbeitsrechtliche Schritte vor.“

Das ist eine Abmahnung – deutlich ernster und mit möglichen Folgen bis hin zur Kündigung.

Wenn’s ernst wird: Ruhig bleiben statt rot sehen

Eine schriftliche Rüge kann sich schnell wie ein Angriff anfühlen. Doch statt hektisch zu handeln oder gar klein beizugeben, lohnt sich ein klarer Blick auf den Inhalt:

  • Stimmt die Darstellung des Vorwurfs?
  • Gibt es Belege für das Verhalten?
  • Wurde vorher schon darüber gesprochen?

Sie haben Rechte – auch wenn’s gerade unangenehm wird. Im weiteren Verlauf zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sinnvoll reagieren können: sachlich bleiben, prüfen lassen und gegebenenfalls Stellung beziehen.

Denn Ordnung im Arbeitsverhältnis beginnt oft dort, wo Klarheit herrscht – nicht da, wo man vorschnell unterschreibt oder schweigt.

Abmahnung erhalten? Jetzt vom Rechtsanwalt auf Mängel prüfen lassen

Kann man einer Abmahnung widersprechen? Unsere Experten beantworten Ihnen Fragen wie diese gerne und prüfen Ihre Möglichkeiten, gegen die Abmahnung vorzugehen.

  • Wir überprüfen Ihre Abmahnung auf formelle und inhaltliche Fehler.
  • Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, gegen die Abmahnung vorzugehen und welches Vorgehen sinnvoll erscheint.
  • Wir erstellen ein schriftliches Rechtsgutachten, das alle formellen und inhaltlichen Mängel dokumentiert.

Nur 3 Schritte gegen Ihre Abmahnung

Kostenlose Prüfung.
Im Telefongespräch berät unser Expertenteam Sie zu Ihren Möglichkeiten und bespricht das weitere Vorgehen bezüglich der erhaltenen Abmahnung mit Ihnen.

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Sie können uns direkt online beauftragen und sparen sich somit den Weg zum Anwalt. Direkt im Anschluss beginnt unser Anwaltsteam damit, Ihre Forderungen zu verhandeln und Ziele durchzusetzen. Wir informieren Sie dabei immer über den neuesten Stand in Ihrem Fall.

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Wir prüfen die erhaltene Abmahnung und erstellen ein ausführliches schriftliches Gutachten. Sollte die Abmahnung fehlerhaft sein, dokumentieren wir alle formellen und inhaltlichen Mängel und geben Handlungsempfehlungen. Sofern Sie dies wünschen, setzen wir uns für die Rücknahme der Abmahnung ein. Wenn es zur Kündigung kommen sollte, engagieren wir uns für Ihre Ziele und unterstützen die Arbeitnehmer:innen, gegen die Kündigung vorzugehen.

Abmahnung im Arbeitsrecht – Was Sie wissen sollten, bevor es ernst wird

Im Arbeitsalltag läuft nicht immer alles rund. Doch nicht jeder Fehler führt direkt zur Abmahnung. Entscheidend ist, ob Ihr Verhalten gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt – und ob dadurch der Betriebsablauf gestört oder das Vertrauensverhältnis belastet wird.

Wann eine Abmahnung gerechtfertigt ist

Typische Gründe sind:

  • Unpünktlichkeit: Wer regelmäßig zu spät kommt, bringt Abläufe durcheinander.
  • Arbeitsverweigerung: Wenn Aufgaben grundlos abgelehnt werden oder Anweisungen ignoriert bleiben.
  • Fehlverhalten im Team: Beleidigungen oder respektloser Umgang mit Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten.
  • Krankmeldung vergessen: Wer sich nicht rechtzeitig krankmeldet oder keine Bescheinigung vorlegt, riskiert Ärger.
  • Private Internetnutzung über Maß – Ein kurzer Blick aufs Handy ist meist kein Problem. Stundenlanges Surfen hingegen schon.
  • Alkoholkonsum während der Arbeitszeit – Alkohol am Arbeitsplatz kann gefährlich werden und die Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen. Besonders in sensiblen Bereichen ist hier schnell Schluss mit lustig.
  • Private Internetnutzung über Maß: Ein kurzer Blick aufs Handy ist meist okay – stundenlanges Surfen jedoch nicht.

Kurz gesagt: Eine Abmahnung kommt ins Spiel, wenn Pflichtverletzungen den Betrieb stören oder Vertrauen beschädigen.

Was eine wirksame Abmahnung enthalten muss

Nicht jedes kritische Gespräch zählt gleich als formale Abmahnung. Damit sie rechtlich greift und ihre Warnfunktion erfüllt, muss die Abmahnung bestimmte Inhalte klar benennen:

  1. Konkrete Beschreibung des Vorfalls Wann genau passierte was? Datum und Uhrzeit helfen dabei.
  2. Hinweis auf Vertragsverletzung Es muss deutlich werden, gegen welche Pflicht verstoßen wurde.
  3. Warnung vor Konsequenzen bei Wiederholung Der Ton lautet sinngemäß: „Beim nächsten Mal droht mehr als nur ein Brief.“

Auch die Form spielt eine Rolle:

  • Eine mündliche Ermahnung kann zwar zählen – lässt sich aber schwer beweisen.
  • Schriftlich wird’s verbindlicher und nachvollziehbarer für beide Seiten.

Wenn Sie also ein Schreiben erhalten haben: Lesen Sie es aufmerksam durch und prüfen Sie Punkt für Punkt nach – am besten gemeinsam mit einer Person Ihres Vertrauens oder rechtlicher Unterstützung.

Wie lange bleibt eine Abmahnung wirksam?

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung hat kein eingebautes Ablaufdatum wie ein Joghurt im Kühlschrank – aber sie verliert mit der Zeit an Gewicht.

Wichtig zu wissen:

  • Es gibt keine gesetzliche Frist dafür, wann eine Abmahnung ausgesprochen werden muss. Dennoch sollte sie zeitnah erfolgen.
  • Auch wenn sie formal unbegrenzt gilt: Nach längerer Zeit ohne weitere Vorfälle kann ihre Wirkung verblassen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn Ihre letzte (oder einzige) Abmahnung schon mehrere Jahre zurückliegt oder sehr allgemein formuliert war („Sie waren unzuverlässig“), dann lohnt sich ein zweiter Blick darauf – idealerweise begleitet von jemandem mit juristischem Durchblick.

Denn auch im Arbeitsrecht gilt manchmal das Prinzip „aus den Augen, aus dem Sinn“– zumindest dann, wenn seitdem alles reibungslos lief.

Abmahnung = schlechtes Zeugnis?

Nicht unbedingt. Eine Abmahnung allein darf kein Grund für eine negative Bewertung im Zeugnis sein – vor allem dann nicht, wenn Sie danach keine echte Chance zur Verbesserung hatten.

Wichtig ist: Ein Arbeitgeber darf keine versteckten Hinweise auf Konflikte oder Fehlverhalten einbauen, die Ihr Fortkommen erschweren könnten.

Die Schlussformel als Stimmungsbarometer

Besonders aufschlussreich ist oft der letzte Satz im Zeugnis:

  • Fehlt der Dank?
  • Wird das Ausscheiden gar nicht bedauert?
  • Gibt es keine guten Wünsche für die Zukunft?

Fehlt eines dieser Elemente oder gleich alle drei, kann das ein stiller Hinweis auf Unzufriedenheit sein – vielleicht auch im Zusammenhang mit einer früheren Abmahnung.

Aber: Die Schlussformel ist kein Beweis für eine Abmahnung und darf auch keine versteckte Bewertung enthalten. Dennoch kann sie ein Indiz dafür sein, dass es im Verhältnis zum Arbeitgeber Spannungen gab.

Widerspruch & Gegendarstellung – Wie können Sie reagieren?

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Eine Abmahnung flattert ins Haus – das fühlt sich selten gut an. Doch bevor Sie in Panik verfallen oder vorschnell etwas unterschreiben: Atmen Sie durch und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten. Denn auch im Arbeitsrecht gilt: Nicht alles, was gesagt wird, muss so stehen bleiben.

Drei Wege zur Reaktion

Wenn eine Abmahnung bei Ihnen landet, haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten:

1. Das Gespräch suchen

Oft hilft der direkte Austausch. Sprechen Sie Ihre Führungskraft an und schildern Ihre Sichtweise. Bleiben Sie dabei ruhig und sachlich. Viele Missverständnisse lassen sich klären, bevor sie größer werden.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Eine Kollegin wird wegen angeblicher Unpünktlichkeit abgemahnt. Im Gespräch stellt sich heraus: Die Zeiterfassung war fehlerhaft eingestellt.

2. Eine Gegendarstellung schreiben

Wenn das Gespräch keine Lösung bringt oder Ihnen wichtig ist, Ihre Sicht schriftlich festzuhalten: Dann verfassen Sie eine Gegendarstellung.

Darin beschreiben Sie den Vorfall aus Ihrer Perspektive – ohne Schuldzuweisungen oder Emotionen.

Zum Beispiel: Ihnen wird vorgeworfen, zu spät gekommen zu sein? In Ihrer Gegendarstellung erklären Sie den Grund (etwa einen Zugausfall) und fügen ein Foto der Anzeigetafel bei.

Wichtig ist: Bleiben Sie sachlich und nachvollziehbar – so schaffen Sie Klarheit ohne Konfrontation.

Sie möchten direkt loslegen?
Musterdownload Gegendarstellung zur Abmahnung

Sie möchten auf Ihre Abmahnung reagieren, wissen aber nicht genau wie? Unser Musterdokument hilft Ihnen dabei, eine sachliche und strukturierte Gegendarstellung zu verfassen. Kostenlos zum Download – damit Ihre Sichtweise nicht untergeht.

3. Rechtliche Prüfung einholen

Wenn die Lage unübersichtlich ist oder die Abmahnung unberechtigt erscheint, kann juristische Unterstützung sinnvoll sein. Ein Fachanwalt prüft den Inhalt der Abmahnung und berät über mögliche Schritte – etwa ob sie aus der Personalakte entfernt werden kann.

Und noch etwas Entscheidendes: Unterschreiben müssen (und sollten) Sie nichts sofort – vor allem dann nicht, wenn es um ein Schuldeingeständnis geht. Denn was einmal unterschrieben ist, lässt sich später schwer zurücknehmen.

Wie viele Abmahnungen führen zur Kündigung?

Die kurze Antwort lautet: Es gibt keine feste Zahl nach dem Motto „Drei Mal ist Schluss“. Entscheidend ist vielmehr die Schwere des Fehlverhaltens:

Art des VerstoßesMögliche Anzahl nötiger Abmahnungen
Leichte PflichtverletzungMeist mehrere (oft drei)
Schwere PflichtverletzungMitunter reicht eine einzige

Ein kleiner Fehler wie Zuspätkommen führt also nicht sofort zur Kündigung – vor allem dann nicht ohne vorherige Warnung durch eine Abmahnung.

Anders sieht es bei schweren Verstößen aus (z.B., Diebstahl): Hier kann schon eine einzige Abmahnung genügen oder sogar direkt gekündigt werden – je nach Einzelfalllage.

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Wer darf eigentlich abmahnen?

Auch hier gilt: Ordnung muss sein – aber bitte mit klaren Zuständigkeiten.

Abmahnen dürfen:

  • Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber
  • Direkte Vorgesetzte mit entsprechender Befugnis

Aber wussten Sie schon? Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen abmahnen – zum Beispiel dann, wenn Ihr Lohn wiederholt verspätet kommt oder andere arbeitsvertragliche Pflichten verletzt werden.

Ein kurzer Blick auf zwei Seiten derselben Medaille:

Wer?Darf wen abmahnen?
Arbeitgeber/VorgesetzteArbeitnehmer bei Pflichtverstößen
ArbeitnehmerArbeitgeber bei Vertragsverletzungen (selten, aber möglich)

So zeigt sich: Das Prinzip „Geben & Nehmen“ gilt auch im Arbeitsrecht — fair soll’s schließlich für beide Seiten bleiben.

Fazit:

Eine Abmahnung ist kein Weltuntergang — aber sie sollte ernst genommen werden. Prüfen Sie ruhig Ihre Optionen und holen sich Unterstützung dazu, wenn nötig. Denn wer seine Rechte kennt, steht am Ende oft besser da als gedacht — ganz ohne Paragraphen-Dschungel im Kopf behalten zu müssen.

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