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Abfindungsrechner 2025 – Wie viel Abfindung bekomme ich? Wie viel Netto bleibt übrig?

Unser Team von Experten ist bereit, Ihnen kostenlos und ohne Verpflichtungen zur Seite zu stehen und Sie zu beraten. Wir können Ihnen helfen, Ihre mögliche Abfindung zu überprüfen oder eine kostenlose Erstberatung anzubieten.

Allright-abfindungsrechner

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kein gesetzlicher Anspruch – aber oft gezahlt: Eine Abfindung ist meist Verhandlungssache, nicht Pflicht. Trotzdem zahlen viele Arbeitgeber, um Streit zu vermeiden.
  • Rechner schafft Klarheit: Mit dem Abfindungsrechner erhalten Sie in wenigen Klicks eine erste Einschätzung – anonym, kostenlos und ohne Anmeldung.
  • Faustformel als Orientierung: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre im Betrieb – das ist die gängige Rechenbasis für eine mögliche Abfindung.
  • Steuern ja, Sozialabgaben nein: Auf Abfindungen fällt Einkommensteuer an – aber keine Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung.
  • Fünftelregelung kann Steuern senken: Diese steuerliche Sonderregel verteilt die Belastung rechnerisch auf fünf Jahre und kann so den Steuersatz drücken.
  • Schnell handeln lohnt sich: Nach einer Kündigung bleiben nur drei Wochen Zeit für rechtliche Schritte wie eine Kündigungsschutzklage.


Wenn Sie wissen möchten, ob und wie viel Ihnen zusteht: Der Rechner liefert erste Zahlen, unsere Partneranwälte prüfen bei Bedarf Ihren Fall – kostenlos und unverbindlich.

Berechnen Sie die Höhe Ihrer möglichen Abfindung

Berechnen Sie jetzt problemlos die in Ihrem Fall potenzielle Höhe der Abfindung. Erfahren Sie, wie Sie eine maximale Höhe der Abfindung erhalten können, ob diese steuerfrei ist oder wie Sie Ihre Abfindung genau versteuern müssen.

Ob Sie eine Abfindung erhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Prüfen Sie diese jetzt in unserem Schnellcheck.

Abfindungsrechner & Ihre Rechte im plötzlichen Jobverlust

Wenn der Job plötzlich endet, stehen viele Fragen im Raum. Eine davon: Steht mir eine Abfindung zu? Und wenn ja – wie viel? Genau hier setzt dieser Beitrag an.

Sie erfahren, was eine Abfindung eigentlich ist, wann Sie gute Chancen auf eine Zahlung haben und wie Sie Ihre Rechte ohne Umwege durchsetzen können. Klar, verständlich und digital unterstützt.

Damit Sie direkt wisen, wie Sie vorgehen können: Hier sind drei einfache Schritte für Ihren Weg zur möglichen Abfindung:

Schritt 1: Rechner nutzen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Rechner. In wenigen Klicks erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Abfindungshöhe – anonym und ohne Anmeldung.

Schritt 2: Ersteinschätzung sichern

Wenn das Ergebnis zeigt „Da könnte was drin sein“, prüfen unsere Partneranwältinnen und -anwälte Ihren Fall kostenlos. So wissen Sie schnell, ob sich ein Vorgehen lohnt.

Schritt 3: Anwalt beauftragen (wenn gewünscht)

Sie möchten nicht allein verhandeln? Dann übernehmen wir für Sie – digital beauftragt, persönlich betreut. Unsere Fachanwälte setzen Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

So wird aus Unsicherheit ein Plan mit Struktur – und aus einer Zahl im Rechner vielleicht schon bald echtes Geld auf Ihrem Konto.

Was ist eine Abfindung – und warum gibt es sie überhaupt?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an Sie – als Ausgleich dafür, dass Ihr abrupt Arbeitsverhältnis endet. Sie soll helfen, die Zeit bis zum nächsten Job finanziell zu überbrücken und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

In welchen Fällen gibt es Chancen auf eine Abfindung?

Ob Sie am Ende wirklich Geld sehen, hängt stark vom Grund für die Beendigung Ihres Jobs ab. Hier sind typische Situationen:

  • Kündigung durch den Arbeitgeber Zum Beispiel aus betrieblichen Gründen (Abbau von Stellen) oder wegen angeblichen Fehlverhaltens.
  • Aufhebungsvertrag Wenn sich beide Seiten darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden – oft gegen Zahlung einer Summe.
  • Nach einer Kündigungsschutzklage* Wenn Sie gegen die Kündigung klagen und sich später mit dem Arbeitgeber vergleichen.
  • Bei größeren Veränderungen im Betrieb Etwa bei Umstrukturierungen oder Schließungen mit Sozialplan.

In der Praxis kommt eine Abfindung besonders häufig bei betriebsbedingten Kündigungen oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags ins Spiel – also dann, wenn beide Seiten lieber einen sauberen Schlussstrich ziehen wollen statt vor Gericht zu streiten.

*Grundlage für solche Klagen ist das Kündigungsschutzgesetz (§ 4 KSchG), das Beschäftigten ermöglicht, innerhalb von drei Wochen gegen eine Kündigung vorzugehen.

Wichtig zu wissen

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in Deutschland nur in Ausnahmefällen, etwa bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG). In der Praxis wird jedoch häufig freiwillig gezahlt, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verzichten unbewusst auf Geld – weil sie sich nicht trauen zu verhandeln oder rechtliche Stolperfallen übersehen. Unser Tipp: Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung – denn wer seine Rechte kennt, kann mehr herausholen als gedacht.

Ein kleiner Hinweis am Rande: Je schwächer die Gründe für Ihre Kündigung sind, desto besser stehen Ihre Chancen in Verhandlungen um eine faire Abfindung.

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Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung. Kostenfrei. Unverbindlich.

Wie berechnet man eine Abfindung?

Abfindungshöhen richten sich immer nach den Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin. Es gibt jedoch eine übliche Faustformel zur Berechnung der sogenannten Regelabfindung:

Regelabfindung = 0,5 x Bruttomonatsgehalt x Anzahl der Beschäftigungsjahre 

Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Schnellcheck, um die mögliche Abfindungssumme zu berechnen, die unsere Anwälte und Anwältinnen für Sie verhandeln können. Anschließend erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung durch unser Expert:innenteam oder nutzen Sie unser Kontaktformular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

Abfindung berechnen: Was zählt zum Bruttomonatsgehalt?

Als Bruttogehalt (oder Bruttomonatseinkommen) wird das gesamte Gehalt bezeichnet, das dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin gemäß ihres Arbeitsvertrags zusteht. Der Bruttoverdienst ist das Gehalt, das vor jeglichen Abzügen gezahlt wird, darunter fallen beispielsweise Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Sofern folgende Leistungen ebenfalls regelmäßig ausgezahlt werden, zählen sie zum Bruttogehalt hinzu::

  • Bonuszahlungen: Zusätzliche Geldbeträge, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als Anerkennung für besondere Leistungen oder Zielerreichung gewährt werden.
  • Prämien: Zusätzliche finanzielle Anreize, die Arbeitnehmenden für bestimmte Leistungen oder Erfolge gewährt werden.
  • Urlaubsgeld: Eine einmalige finanzielle Zuwendung, die der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt wird, um die Urlaubskosten abzudecken.
  • Weihnachtsgeld: Eine einmalige Zahlung, die in der Regel vor Weihnachten gewährt wird und als zusätzliche Unterstützung für Ausgaben während der Feiertage dient.
  • Geldwerte Vorteile: Vergünstigungen oder Sachleistungen, die der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zusätzlich zum Gehalt gewährt werden, wie beispielsweise kostenfreie Verpflegung oder die Nutzung eines Diensthandys.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Eine Form der Altersvorsorge, bei der Teile des Gehalts in eine spezielle Vorsorgeeinrichtung eingezahlt werden, um im Ruhestand eine zusätzliche Einkommensquelle zu haben.
  • Provisionen: Zusätzliche Vergütung, die der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin basierend auf Verkaufszahlen oder dem Erreichen bestimmter Ziele gezahlt wird.
  • Dienstwagen: Ein Fahrzeug, das der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin für dienstliche und gegebenenfalls auch private Zwecke zur Verfügung gestellt wird.

Was zählt zur Betriebszugehörigkeit?

Die Betriebszugehörigkeit bezeichnet den Zeitraum ab Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Ende. Es ist jedoch selten, dass ein Arbeitsverhältnis ohne zumindest kurzzeitige Unterbrechungen besteht, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Elternzeit.

Tatsächlich wird als Betriebszugehörigkeit nur die ununterbrochene Zeit gezählt, in der ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bei einem bestimmten Unternehmen tätig war. Wenn Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen kündigen und später im Leben wieder bei ihrem früheren Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin anfangen, beginnt die Berechnung der Betriebszugehörigkeit also wieder bei null.

Dies zählt zu der Betriebszugehörigkeit:

  • Elternzeit: Eine arbeitsrechtliche Regelung, die es Eltern ermöglicht, sich eine bestimmte Zeit lang von der Arbeit freizunehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern.
  • Beschäftigung in Teilzeit: Eine Arbeitsform, bei der Arbeitnehmende weniger Stunden pro Woche arbeiten als Vollzeitbeschäftigte, oft aus persönlichen oder familiären Gründen.
  • Ausbildungszeiten: Der Zeitraum, in dem eine Person eine berufliche Ausbildung oder Weiterbildung absolviert, um bestimmte Fähigkeiten und Qualifikationen zu erlangen.

Dies zählt nicht zu der Betriebszugehörigkeit:

  • Unbezahlte Praktika
  • Beschäftigung in Zeitarbeit 
  • Beschäftigung als freie:r Mitarbeiter:in

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Mögliche Faktoren für die Abfindungshöhe

Es gibt bestimmte konstante Faktoren, anhand derer die Höhe einer Abfindung berechnet werden kann. Ein wichtiger Faktor ist die Betriebszugehörigkeit. Eine Faustformel zur Berechnung der Abfindungshöhe lautet:
Abfindungshöhe = 0,5 x Monatsgehalt (brutto) x Dauer des Arbeitsverhältnisses in Jahren

Betriebszugehörigkeit und die Abfindungshöhe

Neben der Betriebszugehörigkeit können auch das Alter der Mitarbeiter:innen sowie die Art der Kündigung die Abfindungshöhe beeinflussen. Bei Betrachtung der Faustformel zur Berechnung der Abfindungshöhe wird deutlich, dass mit zunehmender Betriebszugehörigkeit auch die Abfindung ansteigt.

Berechnung der Abfindungshöhe Beispiel:

Es folgt ein beispielhafter Fall zur veranschaulichung: Herr B. schließt mit seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag. Sein monatliches Gehalt betrug bisher 3.000 Euro (brutto).

Abfindung nach 5 Jahren: Nach einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren beträgt die Regelabfindung 7.500 Euro.
Abfindung nach 10 Jahren: Sollte Herr B. eine Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren vorweisen können, beträgt die Regelabfindung 15.000 Euro.

Regelabfindung Berechnung

Betriebszugehörigkeit
BruttomonatsgehaltAbfindung nach 1-5 JahrenAbfindung nach 5-10 JahrenAbfindung nach 10-15 JahrenAbfindung nach 15-20 Jahren
2000 € / brutto1000 – 5000 €5000 – 10.000 €10.000 – 15.000 €15.000 – 20.000 €
3000 € / brutto1500 – 7500 €7500 – 15.000 €15.000 – 22.500 €22.500 – 30.000 €
4000 € / brutto2000 – 10.000 €10.000 – 20.000 €20.000 – 30.000 €30.000 – 40.000 €
5000 € / brutto2500 – 12.500 €12.500 – 25.000 €25.000 – 37.500 €37.500 – 50.000 €

Berechnung der Abfindungshöhe: Alter der oder des Beschäftigten 

Eine alternative gängige Formel zur Berechnung der Abfindungshöhe bezieht sich nicht auf die Betriebszugehörigkeit, sondern auf das Alter der gekündigten Person. Dieser Rechnung zufolge beträgt die Abfindung bei Arbeitnehmenden für die Beschäftigungsjahre:

  • Bei Beschäftigungsjahren bis zum Alter von 39 Jahren: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr.
  • Bei Beschäftigungsjahren im Alter von 40 bis 49 Jahren: 0,75 Bruttomonatsgehälter pro Jahr.
  • Bei Beschäftigungsjahren ab 50 Jahren: 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Jahr.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Faustformeln weder gesetzlich vorgegeben noch bindend sind. Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe. Die tatsächliche Höhe der Abfindung kann stark von diesen Formeln abweichen und hängt von der Kündigungssituation und dem Verhandlungsgeschick ab.

Wenn beispielsweise der oder die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen befürchten, dass die ausgesprochene Kündigung möglicherweise unwirksam ist, kann die Abfindung wesentlich höher ausfallen.

Wenn die Kündigung dagegen voraussichtlich wirksam ist und Arbeitgebende ein geringes Risiko haben, den Rechtsstreit zu verlieren, wird der Abfindungsbetrag niedriger ausfallen.

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Nachdem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erleichtert sind, eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin erhalten zu haben, stellen sie sich oft die Frage: Mit welchem Prozentsatz wird die Abfindung besteuert? Abfindungszahlungen gelten als außerordentliche Einkünfte und müssen seit 2006 vollständig versteuert werden. Allerdings sind keine Sozialversicherungsbeiträge wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung darauf zu entrichten.

Eine besonders hohe Abfindung kann sich negativ auf den Steuersatz auswirken. Wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt wurde, kann in der Regel eine Steuerermäßigung beantragt werden: die Fünftelregelung.

Was ist die Fünftelregelung?

Da die Höhe der Abfindung den Steuersatz maßgeblich beeinflusst, kann von der gerade erhaltenen Zahlung schnell nur noch ein geringer Betrag übrig bleiben. Die sogenannte Fünftelregelung soll die Steuerlast reduzieren. Gemäß dieser Regelung wird die gesamte Abfindungssumme zwar versteuert, jedoch wirkt sich nur ein Fünftel davon auf den Steuersatz aus. Es ist so, als ob die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen das Geld gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt erhalten würden.

Dadurch wird vermieden, dass der Gekündigte mit einer hohen Steuerlast konfrontiert wird und letztendlich weniger von der Abfindung erhält. Nutzen Sie jetzt unseren Online Schnellcheck zur Berechnung der Höhe Ihrer Abfindung und unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

Häufige Fragen

90% der Gekündigten erhalten keine oder zu wenig Abfindung. Jetzt gegen diese Ungerechtigkeit wehren. Prüfen Sie jetzt Ihre mögliche Abfindung mit unserem Rechner – kostenfrei und unverbindlich.

Wie können die Allright Rechtsanwält:innen Ihnen weiterhelfen?

Hilfe-durch-Chevalier-Rechtsanwälten

Die Website allright.de ist eine Online-Plattform, die eine Vielzahl von Dienstleistungen bietet, um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in verschiedenen arbeitsrechtlichen Fällen zu unterstützen. Im Falle einer Abfindung steht den Nutzern ein Abfindungsrechner (Online Schnellcheck) zur Verfügung, mit dem sie eine erste Schätzung der möglichen Höhe ihrer Abfindung erhalten können.

Für Fragen und Unterstützung rund um den Aufhebungsvertrag bietet allright.de ebenfalls seine Dienste an. Die Website informiert über die rechtlichen Aspekte eines Aufhebungsvertrags und kann bei der Erstellung und Überprüfung dieses Vertrags behilflich sein. Zudem besteht die Möglichkeit, eine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen, bei der die individuelle Situation des Nutzers bewertet und erste Informationen zum Thema gegeben werden.

Im Bereich des Arbeitsvertrags unterstützt allright.de Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der Auslegung und Überprüfung ihrer Verträge. Die Website bietet ein Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung, Informationen und Hilfestellungen, um sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag angemessen festgehalten sind.

Bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abmahnungen steht allright.de den Nutzern ebenfalls zur Seite. Die Website informiert über die rechtlichen Grundlagen und Fristen in solchen Fällen und gibt Tipps zur Vorgehensweise. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Anwalt für Arbeitsrecht über die Website zu kontaktieren, um eine individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten. Soforthilfe (kostenfrei): unter 030 555786826

Mit unseren Dienstleistungen und Services bieten wir eine umfassende Unterstützung bei verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen. Unsere Website ermöglicht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, ihre Rechte besser zu verstehen, ihre Ansprüche zu prüfen und bei Bedarf rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

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