Wohnung renovieren: Was darf ich und was nicht?

Haben Sie Unklarheiten im Mietvertrag? Sind Ihre Nebenkosten oder Miete zu hoch? Bei allen Fragen rund ums Mietrecht sind Sie bei uns genau richtig.

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Das Wichtigste zum Thema in Kürze

  • Mieter dürfen in ihrer Mietwohnung kleinere kosmetische Veränderungen wie das Streichen der Wände oder das Auslegen von Teppichen vornehmen, sollten jedoch größere Umbauten nur mit Zustimmung des Vermieters durchführen.
  • Verboten sind Eingriffe in die Bausubstanz und unautorisierte technische Änderungen, da diese die Sicherheit und Integrität der Wohnung gefährden können.
  • Beim Auszug ist der Mieter in der Regel dazu verpflichtet, die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, eventuelle Beschädigungen zu reparieren und sich um Schönheitsreparaturen zu kümmern.
  • Der Vermieter ist verantwortlich für die Instandhaltung der Wohnung und muss größere Renovierungen sowie Reparaturen, die nicht durch das Verschulden des Mieters entstanden sind, selbst durchführen.

Sie verstehen auch Ihre Mietwohnung oder Ihr Miethaus als Zuhause. Sie möchten sich wohlfühlen und Ihrer Kreativität in Sachen Einrichtung freien Lauf lassen. Dazu gehört es auch, hier und da etwas an der Wohnung oder im Haus zu verändern, zu streichen, zu tapezieren oder weitere Renovierungsarbeiten durchzuführen – doch was dürfen Sie als Mieter und ganz wichtig: Was dürfen Sie nicht?

Erfahren Sie hier, welche Renovierungen Sie als Mieter in Ihrer gemieteten Wohnung machen dürfen, für welche Veränderungen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters benötigen, welche Renovierungsarbeiten verboten sind und welche Pflichten Sie beim Auszug aus Ihrer Wohnung haben werden.

Gestaltungsfreiheit in der Mietwohnung: Was ist ohne Vermieter erlaubt?

Als Mieter einer Wohnung oder von einem Haus haben Sie gewisse Freiheiten, Ihr Zuhause nach Ihrem Geschmack zu gestalten. Zu den Renovierungsarbeiten, die Sie in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters durchführen dürfen, gehören:

  • Wände streichen: Mieter können die Wände Ihrer Wohnung streichen, solange sie im Hinterkopf haben, dass Sie die gewählte Farbe auch wieder abdecken können.
  • Lackierungen: Die Heizungen, sowie Türen und Tür-/Fensterrahmen dürfen Mieter lackieren und streichen.
  • Bodenbeläge: Mieter dürfen Teppich oder Laminat in der Wohnung verlegen, solange alte Böden nicht entfernt werden müssen.
  • Kleinere Veränderungen: Das Anbringen von Bildern, leichten Wandregalen oder andere Kleinigkeiten in der Wohnung dürfen Mieter bedenkenlos machen. Beachten Sie, dass bei Bohrarbeiten Vorsicht geboten ist, um keine Leitungen zu beschädigen.

Zustimmung des Vermieters: Wann ist sie erforderlich?

Für größere Veränderungen in Ihrer Wohnung ist es unerlässlich, die Zustimmung Ihres Vermieters einzuholen. Alles, was die Struktur oder das Erscheinungsbild der Wohnung dauerhaft verändert, muss auf jeden Fall mit Ihrem Vermieter vorab abgeklärt werden.

Dazu gehören diese Renovierungen:

  • Entfernen oder Errichten von Wänden
  • Decken abhängen
  • Fliesenarbeiten in Küche und Bad
  • Veränderungen an den Sanitäranlagen
  • Anbohren der Fassade zur Befestigung einer Markise oder um eine Satellitenschüssel zu befestigen
  • Änderungen an Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen

Auf Nummer sicher gehen!

Bei größeren Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung sollten Sie auf der rechtlich sicheren Seite sein und mit Ihrem Vermieter einen schriftlichen Renovierungsvertrag aufzusetzen. Dieser sollte den Umfang der Arbeiten und die Kostenübernahme regeln.

Wer kommt für die Investition einer größeren Renovierung auf?

Eine wichtige Überlegung für Mieter, die in ihre Mietwohnung investieren und renovieren, betrifft die Frage der Rückerstattung dieser Investitionen beim Auszug. Um hier Klarheit zu schaffen, ist es ratsam, im Renovierungsvertrag festzulegen, wie mit den Investitionen des Mieters nach dessen Auszug umgegangen wird.

Bei größeren Arbeiten wie dem Bau einer Terrasse kann der Mieter in Absprache mit dem Vermieter eine Ablösezahlung bei seinem Auszug vereinbaren. Dies ist besonders relevant, wenn noch keine finanzielle Kompensation für diese Renovierung erfolgt ist.

In Fällen, in denen keine expliziten Vereinbarungen über die Behandlung der Renovierungsaufwendungen bei Auszug getroffen wurden, oder wenn Renovierungen ohne Erlaubnis durchgeführt wurden, gibt es immer noch Situationen, in denen der Mieter eine Erstattung erhalten kann:

  • Wenn der Vermieter einen bekannten Mangel in der Wohnung nach mehreren Anfragen nicht behoben hat und der Mieter die Reparaturen selbst vornimmt.
  • Eine Renovierung, die den Standard der Wohnung nachweislich verbessert, kann eine Grundlage für eine Rückerstattung darstellen.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Mieter und Vermieter ihre Vereinbarungen klar und schriftlich festhalten, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es immer empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigene Position abzusichern.

Tabuzone in Mietwohnungen: Verbotene Renovierungsarbeiten

Es gibt bestimmte Renovierungen, die in Mietwohnungen generell verboten sind. Alles, was die Bausubstanz oder die Sicherheit des Gebäudes, der Wohnung und der Räume beeinträchtigen könnte, ist verboten:

  • Eingriffe in tragende Wände: Jegliche Veränderungen an tragenden Wänden der Wohnung sind ohne ausdrückliche Genehmigung und fachmännische Durchführung strengstens verboten.
  • Unzulässige bauliche Veränderungen: Dazu gehören das Anbringen von zusätzlichen Türen oder Fenstern, aber auch das Entfernen oder Verändern von Balkonen oder Terrassen.
  • Veränderungen an Leitungssystemen: Jede Änderung an Gas-, Wasser- oder Elektroinstallationen, die nicht durch einen Fachmann erfolgt und abgenommen wird, ist nicht nur riskant, sondern auch rechtlich bedenklich.

Bevor Sie größere Veränderungen planen, konsultieren Sie immer einen Fachmann und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit dem Vermieter.

Renovierung beim Auszug: Was ist in der Wohnung zu tun?

Beim Auszug aus Ihrer Mietwohnung stehen Sie vor bestimmten Pflichten, deren Umfang wesentlich von den Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag abhängt.

Eine grundlegende Anforderung in den meisten Mietverträgen ist oft, dass Sie alles in der Wohnung zu ihrem ursprünglichen Zustand verändern müssen. Das bedeutet, Renovierungen bzw. Veränderungen, die Sie während Ihrer Mietzeit vorgenommen haben, rückgängig gemacht werden sollten.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Schönheitsreparaturen. Häufig ist im Mietvertrag festgelegt, dass Sie Aufgaben wie das Streichen der Wände übernehmen müssen, wobei die genauen Bedingungen variieren können. Daher ist es wichtig, Ihren Vertrag genau zu überprüfen.

Zudem sind Sie durch den Mietvertrag dafür verantwortlich, eventuelle Beschädigungen, die während Ihrer Mietzeit entstanden sind, zu reparieren oder zu ersetzen. Dazu zählen beispielsweise Löcher in den Wänden, beschädigte Bodenbeläge oder defekte Einrichtungsgegenstände.

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich bei Unklarheiten rechtlich beraten zu lassen und ein Übergabeprotokoll bei Einzug anzufertigen, das den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe dokumentiert. Dieses Vorgehen schafft Klarheit für beide Parteien und hilft, potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Renovierung- und Reparaturpflichten des Vermieters: Wann ist der Vermieter verantwortlich?

Natürlich hat auch Ihr Mieter einige Pflichten bezüglich Renovierungen und Reparaturen:

  • Instandhaltungspflicht: Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Mietwohnung in einem bewohnbaren und vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dies umfasst die Instandhaltung und notwendige Reparaturen an der Bausubstanz und den wesentlichen Einrichtungen wie Heizung, Wasserleitungen und Elektrik.
  • Große Renovierungsarbeiten: Größere Renovierungsarbeiten, die über die üblichen Schönheitsreparaturen hinausgehen und beispielsweise die Bausubstanz betreffen, fallen in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Dies beinhaltet auch Maßnahmen, die aufgrund von altersbedingtem Verschleiß oder zur Einhaltung aktueller gesetzlicher Standards notwendig werden.
  • Schadensbehebung: Wenn Schäden auftreten, die nicht durch das Verschulden des Mieters entstanden sind, ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Witterungseinflüsse oder Verschleiß.

Gut zu wissen!

Es ist wichtig für Mieter, Schäden oder notwendige Reparaturen zeitnah dem Vermieter zu melden. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Verantwortlichkeiten kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein. Die genauen Pflichten können je nach Mietvertrag und den spezifischen Umständen variieren.

Renovieren in der Mietwohnung – Was Sie wissen müssen

Abschließend lässt sich festhalten, dass sowohl Mieter als auch Vermieter in einem Mietverhältnis spezifische Rechte und Pflichten bezüglich Renovierungen und Reparaturen haben. Während Mieter kleinere kosmetische Veränderungen wie das Streichen der Wände und das Auslegen von Teppichen vornehmen dürfen, müssen sie für größere Umbauten die Zustimmung des Vermieters einholen. Verboten sind Eingriffe, die die Bausubstanz beeinträchtigen oder unautorisierte technische Änderungen. Beim Auszug sind Mieter in der Regel dazu verpflichtet, die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückzugeben und eventuelle Beschädigungen zu reparieren.

Auf der anderen Seite trägt der Vermieter die Verantwortung für die Instandhaltung der Wohnung und muss größere Renovierungen sowie Reparaturen, die nicht durch Verschulden des Mieters entstanden sind, selbst durchführen. Dieses Gleichgewicht der Veraantwortlichkeiten stellt sicher, dass sowohl Mieter als auch Vermieter ihre Interessen gewahrt sehen und zu einer angenehmen Wohnsituation beitragen.

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