FAQ

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Hier gibt's die Antworten.

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Was mache ich, wenn der Zug zum Flughafen verspätet ist und ich dadurch den Flug verpasse?

Ist die Zugfahrt Teil der Pauschalreise, muss der Reiseveranstalter in diesem Fall für den Schaden aufkommen und Sie auf einen anderen Flug umbuchen. Unter Umständen haben Sie sogar Anspruch auf eine Reisepreisminderung. Auch wenn die Bahnfahrt nicht in der Pauschalreise enthalten ist, haben Sie das Recht, bei einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr vom Bahnunternehmen eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Reisepreises zu verlangen. Bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Reisepreises.

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