FAQ

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Was versteht man unter der Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die dazu dient, stark steigende Mieten in besonders nachgefragten Wohngebieten zu begrenzen (vgl. §556d BGB). Eingeführt wurde sie 2015 und ist inzwischen in den meisten Bundesländern wirksam. In vielen Metropolen, darunter Berlin, Hamburg, München und Frankfurt, können Mieter durch die Mietpreisbremse erreichen, dass ihre Miete reduziert wird, falls sie mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dieses Gesetz stellt somit ein wichtiges Instrument für Mieter dar, um sich gegen zu hohe Mieten zu wehren.

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