FAQ

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Ist es auch möglich, einen Anspruch für andere Personen einzureichen?

Sie können den Anspruch auf Entschädigung für alle betroffenen Flugreisenden einreichen, auch wenn Sie selbst nicht gereist sind. Die Entschädigung steht jedoch immer dem Reisenden selbst zu, selbst wenn jemand anderes den Flug gebucht und bezahlt hat, zum Beispiel bei einer Dienstreise. Es ist wichtig zu beachten, dass nur der Reisende selbst die erforderlichen Dokumente unterzeichnen darf. Bitte geben Sie daher bei der Eingabe nur die Namen und Adressen der tatsächlich gereisten Fluggäste an. Falls Sie als Kontaktperson auftreten und sich um die Angelegenheit im Auftrag anderer kümmern (z. B. für Verwandte), können Sie gerne Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Kontaktinformationen angeben. Auch Kinder haben Anspruch auf Entschädigung, wenn nachweislich ein Ticketpreis für das Kind bezahlt wurde. Die Höhe des Anspruchs hängt weder vom Alter des Reisenden noch vom Ticketpreis ab. Ein Anspruch gilt auch, wenn das Kind keinen eigenen Sitzplatz hatte.

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