FAQ

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Hier gibt's die Antworten.

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Besteht auch ein Anspruch auf Erstattung wenn ich die Ersatzbeförderung selber gebucht habe?

Falls die Fluggesellschaft Ihren Flug nachweislich streicht und Ihnen keine Alternative anbietet, haben Sie in Bezug auf die Flugannullierung grundsätzlich zwei Optionen. Sie können entweder eine Rückerstattung des ursprünglich gezahlten Ticketpreises verlangen oder eine alternative Beförderung durch die Fluggesellschaft wählen. Sollte die Fluggesellschaft Ihnen keine Ersatzbeförderung anbieten sodass Sie gezwungen sind, selber einen neuen Flug zu wesentlich höheren Kosten zu buchen, unterstützen wir Sie gerne dabei, die Kosten für das neue Ticket geltend zu machen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um eine Wahlmöglichkeit handelt. Sollten Sie die Fluggesellschaft bereits zur Rückerstattung der ursprünglichen Ticketkosten aufgefordert haben oder bereits eine Rückerstattung erhalten haben, könnte dieser Anspruch entfallen.

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