Ein Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, ist ein Vertrag zwischen den Arbeitsvertragsparteien, der zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Der wirksame Aufhebungsvertragsschluss setzt eine schriftförmliche, also eine handschriftliche Unterzeichnung des Vertrages voraus. In Aufhebungsverträgen werden Regelungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses vereinbart, die vorteilhaft für Sie sein können. Hierzu gehören Abfindungszahlungen, bezahlte Freistellungen oder vorzeitige (d.h., Sie müssen sich nicht an Ihre vertragliche Kündigungsfrist halten) Beendigungsmöglichkeiten. Der Schluss von Aufhebungsverträgen birgt allerdings auch ein gewisses Risiko: Sie sollten beachten, dass sie eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I von bis zu 12 Wochen möglich ist. Lassen Sie sich also unbedingt anwaltlich beraten, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag beabsichtigen zu schließen.