FAQ

Haben Sie noch weitere Fragen?
Hier gibt's die Antworten.

FAQ page

Ist es möglich ein schlechtes Arbeitszeugnis „anzufechten“?

Das ist möglich. Sie haben einen Anspruch auf wahrheitsgemäße Beurteilung Ihrer Arbeitsleistung in einem bestimmten Umfang. Sollte Ihr Arbeitszeugnis nicht Ihren Erwartungen entsprechen, ist es deshalb empfehlenswert, eine Korrektur zu verlangen. Sprechen Sie hierfür bestenfalls zunächst direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Sollte Ihr Arbeitgeber eine wunschgemäße Korrektur verweigern, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, der den Druck auf Ihren Arbeitgeber erhöhen kann. Letztlich ist auch ein gerichtliches Vorgehen hinzu der Wunschformulierung Ihres Arbeitszeugnisses denkbar. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis nicht einfach eingeklagt werden kann. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nur Anspruch auf eine Bewertung „befriedigend“, was einer Note drei entspricht. Um eine schlechtere Gesamtbewertung zu rechtfertigen, muss der Arbeitgeber eine schlechtere Arbeitsleistung beweisen, während Arbeitnehmer für eine bessere Bewertung ihrer Arbeitsleistung beweisbelastet sind.

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig Informationen zu aktuellen Rechtsthemen, wegweisenden Urteilen und spannende Rechtstipps.

NEWSLETTER

Bleiben Sie
immer top
informiert!

Nach oben scrollen