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Arbeitsvertrag: Was sollte drinstehen und was nicht  

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Arbeitsvertrag
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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Das Wichtigste zum Thema Kündigung schreiben

  • Eine Kündigung muss persönliche Daten, das Datum, eine klare Kündigungserklärung und die Unterschrift des Kündigenden enthalten. 
  • Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist essenziell; es wird zwischen gesetzlichen und vertraglichen Frist unterschieden. 
  • Fristlose Kündigungen erfordern triftige Gründe und eine sorgfältige Dokumentation. 
  • Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten die rechtlichen Grundlagen der Kündigung kennen und beachten, um Konflikte zu vermeiden. 
  • Eine sorgfältige Vorbereitung und Beratung kann helfen, den Kündigungsprozess für beide Parteien fair und reibungslos zu gestalten. 

In einem neuen Job und einem neuen Unternehmen anzufangen, ist oft mit Aufregung und manchmal auch mit Unsicherheit verbunden. Ein entscheidender Moment ist dabei die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. Dieses Dokument ist nicht nur Bürokratie, sondern spielt eine wichtige Rolle und legt Ihre Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten fest. Aber wissen Sie genau, auf welche Klauseln Sie achten sollten und welche Bedingungen eher ungewöhnlich oder sogar rechtswidrig sind? Erfahren Sie hier, was im Arbeitsvertrag drinstehen sollte und welche Punkte Sie kritisch hinterfragen sollten. 

Grundlagen des Arbeitsvertrags: Definition und Abgrenzung 

Ein Arbeitsvertrag, auch Anstellungsvertrag genannt, ist das Fundament der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Er definiert nicht nur die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, sondern sichert auch beiderseitige Rechte und Pflichten. 

Bei der Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die vereinbarte Arbeit zu leisten, während der Arbeitgeber dafür die vereinbarte Vergütung zahlt. Neben diesen Kernpunkten regelt der Arbeitsvertrag auch weitere wichtige Details und Rahmenbedingungen. 

Müssen Arbeitsverträge schriftlich sein?

Obwohl es gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, dass Mitarbeiter Ihren Anstellungsvertrag schriftlich erhalten, ist es üblich und absolut ratsam. Arbeitsverträge können auch per E-Mail oder mit einer digitalen Signatur gültig abgeschlossen werden. Es ist sogar möglich, eine mündliche Vereinbarung über das Arbeitsverhältnis zu treffen.

Falls Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen keinen schriftlichen Vertrag vorlegt, ist er dennoch verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Erklärung der wesentlichen Vertragsbestandteile inklusive seiner Unterschrift zu überreichen. Sollte der Arbeitgeber dieser Anforderung nicht nachkommen, wirkt sich dies zu seinen Lasten aus. Im Streitfall obliegt es ihm, die Einzelheiten mündlich getroffener Vereinbarungen, wie etwa die Zahlung Ihres Gehalts trotz erbrachter Arbeitsleistung, vor Gericht nachzuweisen.

Des Weiteren müssen laut Nachweisgesetz detaillierte Informationen zum Arbeitsverhältnis in schriftlicher Form aushändigen, unterzeichnet vom Arbeitgeber selbst oder einer dazu befugten Person. Eine einfache E-Mail ist dafür nicht ausreichend.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Schriftform unerlässlich – eine mündliche Abmachung über eine Befristung gilt nicht als rechtswirksam (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Dies bedeutet, dass beide Vertragsparteien den Vertrag handschriftlich unterzeichnen müssen. Bei befristeten Anstellungsverträgen ist eine digitale Unterschrift nicht gültig.

Checkliste: Was sollte alles im Arbeitsvertrag stehen?   

Die folgenden Bestandteile bilden das Gerüst eines jeden Anstellungsvertrags und gewährleisten, dass sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter ihre Rechte und Pflichten kennen. Ein transparenter und umfassender Vertrag ist die Basis für ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis und hilft, spätere Konflikte zu vermeiden. 

Diese Punkte der Checkliste sollten Sie in Ihrem Anstellungsvertrag finden: 

  • Persönliche Daten des Arbeitnehmers: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse 
  • Beschreibung der Tätigkeit: Art der Arbeit, Umfang der zu erledigenden Aufgaben 
  • Arbeitszeit und -ort: Stunden pro Woche, Arbeitsbeginn, Büroadresse, flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice, Teilzeitarbeit 
  • Gehalt und sonstige Leistungen: Entlohnung, mögliche Zulagen, Boni, andere finanzielle Leistungen, wie betriebliche Altersvorsorge 
  • Kündigungsfristen: Vereinbarte Fristen für die Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
  • Krankheitsfallregelung: Vorgehensweise bei Krankheit, inklusive Krankmeldungsfrist und Regelungen zur Lohnfortzahlung
  • Urlaubsregelung: Anzahl der Urlaubstage, Bedingungen für Gewährung des Urlaubs, Reglungen zu Sonderurlaub 

Diese Daten braucht Ihr Arbeitnehmer für den Anstellungsvertrag von Ihnen 

Neben den obig aufgeführten persönlichen Angaben müssen Sie Ihrem Arbeitgeber weitere Informationen geben, damit dieser Ihren Vertrag schreiben kann. Dies geschieht häufig, indem Ihr Arbeitnehmer Ihnen vorab einen Personalfragebogen zukommen lässt.

Meist gehört dazu Ihre aktuelle Telefonnummer und E-Mail-Adresse, wobei Sie diese höchstwahrscheinlich schon während des Bewerbungsprozesses mitgeteilt haben. Teilen Sie unbedingt Ihre Steuer ID, Steuerklasse, Krankenversicherung und Sozialversicherungsnummer Ihrem neuen Arbeitgeber mit. Außerdem müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Bankverbindung zu dem Konto mitteilen, auf das Ihr Gehalt überwiesen werden soll.

Achtung, verbotene Klauseln: Was sollte nicht im Arbeitsvertrag stehen? 

Einige Klauseln, die Arbeitgeber vielleicht mal in den Vertrag schmuggeln wollen, sollten Sie hinterfragen, manche Klauseln sind sogar gesetzlich verboten.  

Insbesondere Klauseln, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen oder unangemessene Einschränkungen der persönlichen Freiheit der Mitarbeiter vorsehen, sind absolut verboten. 

Darüber hinaus sollten Ihre Alarmglocken angehen, sobald Sie einen Absatz entdecken, der Sie dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten, ohne dass Sie hierfür eine zusätzliche Entlohnung erhalten. 

Ebenso bedenklich sind Verbote, die dem Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses untersagen, eine neue Tätigkeit aufzunehmen, insbesondere wenn diese Verbote über das gesetzliche Maß des Wettbewerbsverbots hinausgehen. 

Kennen Sie Ihr Recht

Verbotene Klauseln im Anstellungsvertrag können Sie rechtlich anfechten. Möglicherweise haben Sie sogar Anspruch auf Schadenersatz, falls Sie durch die unzulässige Klausel einen Nachteil von Ihrem Arbeitgeber erfahren haben. 

Besondere Klauseln, die im Anstellungsvertrag zulässig sind 

Neben den verbotenen Klauseln gibt es zusätzliche Klauseln im Anstellungsvertrag, die absolut zulässig und für viele Unternehmen und Branchen auch notwendig sind 

Lassen Sie uns einige der gängigsten zusätzlichen Klauseln genau unter die Lupe nehmen: 

  • Geheimhaltungspflichten: Vertrauliche Informationen über das Unternehmen, seine Produkte, Kunden oder Geschäftsstrategien dürfen nicht preisgegeben werden. 
  • Wettbewerbsverbote: Nebentätigkeiten bei einem direkten Konkurrenten sind verboten und Nebentätigkeiten müssen allgemein mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden. 
  • Arbeitnehmererfindungen: Regelungen, die Erfindungen, die von Arbeitnehmern während der Arbeitszeit, festhalten. 
  • Fortbildungsvereinbarungen: Rahmenbedingungen, die im Fall von Fort- und Weiterbildungen, greifen. 
  • Probezeit: Definition der ersten Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit, in der beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit verkürzten Kündigungsfristen beenden können. 
  • Arbeitsgeräte: Diese Klauseln spezifizieren, welche Arbeitsmittel (z.B. Laptops, Handys) vom Arbeitgeber gestellt werden und regeln deren Nutzung. 

Tipp

Sie sollten nach Beendigung des Verhältnisses mit einem Arbeitgeber Ihren Vertrag noch mindestens ein Jahr in Ihren Unterlagen aufbewahren.

Arbeitsvertrag verstehen: Kernpunkte und Leitfaden 

In der Welt der Arbeit bildet der Anstellungsvertrag das Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses. Er ist nicht nur ein Dokument, das Rechte und Pflichten festlegt, sondern auch ein Zeichen des gegenseitigen Vertrauens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.  

Es ist entscheidend, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Bedeutung jedes Vertragselements verstehen und sich der Konsequenzen bewusst sind, die unklare oder rechtswidrige Klauseln mit sich bringen können. Ein transparent gestalteter Vertrag dient nicht nur der Rechtssicherheit, sondern auch der Vermeidung von Missverständnissen und fördert eine langfristige, positive Beziehung zwischen den Vertragsparteien. 

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