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Flugverspätung Entschädigung Frist: Wie lange habe ich Anspruch?

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Flugverspaetung-Entschaedigung-Frist
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Das Wichtigste zum Thema „Flugverspätung Entschädigung Frist“

  • Fluggäste haben in Deutschland eine Frist von drei Jahren, um Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen geltend zu machen. 
  • Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Flugverspätung auftrat. 
  • Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere bei Flugverspätungen, überlässt aber die Verjährungsfristen den nationalen Gesetzen. 
  • In vielen EU-Ländern variiert die Verjährungsfrist zwischen einem und sechs Jahren. 
  • Ein Anspruch kann auch rückwirkend geltend gemacht werden, solange die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. 
  • Frankreich und Spanien gewähren eine Frist von fünf Jahren, während in Italien und Polen nur ein Jahr zur Verfügung steht. 
  • Bei außergewöhnlichen Umständen, wie Streiks oder extremem Wetter, kann die Airline die Entschädigungszahlung verweigern. 
  • Die tatsächliche Ankunftszeit ist entscheidend für die Berechnung der Verspätung und den Anspruch auf Entschädigung. 
  • Passagiere haben Anspruch auf 250 bis 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz und der Verspätungsdauer. 
  • Allright.de unterstützt Reisende dabei, ihre Entschädigungsansprüche auch kurz vor Ablauf der Frist geltend zu machen. 

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Flugverspätungen sind ein häufiges Ärgernis für Reisende, doch viele sind sich ihrer Rechte in solchen Situationen nicht bewusst. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung bietet Passagieren einen umfassenden Schutz und regelt die Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Frist, innerhalb derer diese Ansprüche geltend gemacht werden können. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit der „Flugverspätung Entschädigung Frist“ befassen und klären, wie lange Fluggäste Zeit haben, ihre Rechte durchzusetzen.

Verjährungsfristen im Reiserecht: Das sollten Sie wissen

Im Reiserecht, insbesondere bei Flugverspätungen, spielen Verjährungsfristen eine entscheidende Rolle. Diese Fristen bestimmen, wie lange Passagiere Zeit haben, ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Entschädigungen nur unmittelbar nach dem verspäteten Flug gefordert werden können.

Tatsächlich können Entschädigungsansprüche gegenüber Fluggesellschaften auch rückwirkend geltend gemacht werden. Die genauen Fristen variieren jedoch je nach Land, in dem der Anspruch geltend gemacht wird. Dies liegt daran, dass die EU-Verordnung 261/2004, welche die Fluggastrechte regelt, die Festlegung der Verjährungsfristen dem nationalen Recht der einzelnen Mitgliedstaaten überlässt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfristen in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich sein können. Während einige Länder kürzere Fristen haben, gewähren andere längere Zeiträume für die Geltendmachung von Ansprüchen. Dies kann für Passagiere von Vorteil sein, da sie in manchen Fällen die Möglichkeit haben, das Land mit der längsten Frist für ihre Forderung zu wählen.

Welche Fristen gelten für die Entschädigung bei Flugverspätungen?

Die Fristen für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen variieren je nach Land, in dem der Anspruch geltend gemacht wird. Dies liegt daran, dass die EU-Fluggastrechte-Verordnung zwar die grundlegenden Rechte festlegt, die Verjährungsfristen jedoch dem nationalen Recht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterliegen. In den meisten EU-Ländern beträgt die Verjährungsfrist zwischen einem und sechs Jahren. Einige Beispiele:

  • Frankreich: 5 Jahre (ab Flugproblem)
  • Spanien: 5 Jahre (ab Flugproblem)
  • Deutschland: 3 Jahre (ab Jahresende in dem Flugproblem auftrat)
  • Österreich: 3 Jahre (ab Flugproblem)
  • Dänemark: 3 Jahre (ab Flugproblem)
  • Portugal: 3 Jahre
  • Schweiz: 2 Jahre
  • Niederlande: 2 Jahre
  • Italien: 1 Jahre
  • Polen: 1 Jahre
  • Belgien: 1 Jahr

Wie lange sind Entschädigungsansprüche in Deutschland gültig?

In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen drei Jahre. Diese Frist ist in § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt und wird als Regelverjährung bezeichnet.

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Frist nicht am Tag der Flugverspätung beginnt, sondern erst am Ende des Jahres, in dem die Verspätung stattfand. Das bedeutet, dass Fluggäste in Deutschland effektiv mehr Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.

Flug verspätet oder ausgefallen?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Wie berechnet sich die Verjährungsfrist in Deutschland?

Die Berechnung der Verjährungsfrist in Deutschland folgt einem spezifischen Muster. Hier ein konkretes Beispiel zur Veranschaulichung:

Angenommen, Ihr Flug verspätet sich am 15. Mai 2024 um mehr als drei Stunden:

  • Das Jahr, in dem die Verspätung stattfand, ist 2024.
  • Die Verjährungsfrist beginnt am Ende dieses Jahres, also am 31. Dezember 2024.
  • Ab diesem Datum läuft die dreijährige Frist.
  • Die Frist endet somit am 31. Dezember 2027.

In diesem Beispiel hätten Sie also bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, Ihren Entschädigungsanspruch geltend zu machen.

Es ist zu beachten, dass wenn der 31. Dezember auf einen Samstag oder Sonntag fällt, gemäß § 193 BGB der darauffolgende Werktag als Fristbeginn gilt.

Flugverspätung Entschädigung Frist: Welche Zeit zählt bei Flugverspätung und wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?

Bei der Berechnung der Flugverspätung zählt die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gilt als Ankunftszeit der Moment, in dem mindestens eine Tür des Flugzeugs geöffnet wird und die Passagiere das Flugzeug verlassen können.

Eine Entschädigung steht Ihnen zu, wenn Ihr Flug sich um mindestens 3 Stunden verspätet. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab:

  • Kurzstrecke (Flüge bis 1.500 km): Erhalten Sie 250 Euro pro Passagier
  • Mittelstrecke (Flüge zwischen 1.500 – 3.500 km innerhalb der EU): Erhalten Sie 400 Euro pro Passagier
  • Langstrecke (Flüge über 3.500 km außerhalb der EU): Erhalten Sie 600 Euro pro Passagier

Bei einer Verspätung von mehr als drei, aber weniger als vier Stunden auf Langstreckenflügen kann die Entschädigung auf 300 Euro reduziert werden.

Flugverspätung Entschädigung Frist: Die Verjährungsfrist für meine Flugverspätung ist fast abgelaufen, was tun?

Insbesondere bei Flugreisen kann es frustrierend sein, wenn es auf dem Hinflug zu Verspätungen kommt. Viele Reisende neigen dazu, solche Probleme zu ignorieren, um sich während ihrer wohlverdienten Auszeit nicht mit juristischen Streitigkeiten auseinandersetzen zu müssen. Doch es ist wichtig, Ihre Fluggastrechte im Hinterkopf zu behalten, denn Ihnen steht eine Entschädigung zu, wenn Ihr Flug verspätet ist.

Bei Flugverspätungen rückt die Verjährung der Entschädigungsansprüche näher. Einige Reisende geben auf, ihre Rechte gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Aber das muss nicht sein! Mit einem zuverlässigen Partner wie Allright.de können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche schnell und effektiv geprüft werden. Wir setzen alles daran, Ihre Entschädigung innerhalb kürzester Zeit zu sichern.

Sollte es einen Anlass für einen Schadensersatzanspruch geben, kontaktieren wir umgehend die zuständige Fluggesellschaft. Selbst kurz vor Ablauf der Frist geben wir unser Bestes, damit Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Vertrauen Sie auf Allright, um Ihre Fluggastrechte durchzusetzen und sorgen Sie für eine stressfreie Reise!

Frist Flugverspätung Entschädigung: Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wenn Sie die Verjährungsfrist verpassen, erlischt in der Regel Ihr Anspruch auf Entschädigung. Die Fluggesellschaft kann sich dann auf die Verjährung berufen und ist nicht mehr verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Es ist daher ratsam, Ihre Ansprüche so früh wie möglich geltend zu machen, um nicht in die Situation zu kommen, die Frist zu verpassen.

Entschädigung bei flugverspätung – Kann die Airline die Zahlung ablehnen? Wann?

Ja, die Fluggesellschaft kann unter bestimmten Umständen die Zahlung einer Entschädigung ablehnen. Die häufigsten Gründe sind:

  • Außergewöhnliche Umstände: Wenn die Verspätung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen, wie extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder unerwartete Flugsicherheitsmängel.
  • Technische Probleme: Nur wenn diese auf versteckte Fabrikationsmängel oder Sabotage zurückzuführen sind, gelten sie als außergewöhnliche Umstände.
  • Streiks: Streiks des Flughafenpersonals oder der Fluglotsen können als außergewöhnliche Umstände gelten, nicht jedoch Streiks des eigenen Personals der Fluggesellschaft.
  • Verjährung: Wenn der Anspruch nicht innerhalb der gesetzlichen Frist geltend gemacht wurde.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beweislast für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bei der Fluggesellschaft liegt. Sie muss nachweisen, dass die Verspätung unvermeidbar war, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Flugverspätung – Was kann ich vor Ort tun?

Sie stehen am Flughafen, und der Flug hat Verspätung. Das sind die ersten Schritte, die Sie nun machen sollten:

  • Informationen einholen: Kontaktieren Sie den Kundenservice Ihrer Airline, um Klarheit über die Situation zu bekommen.
  • Bestätigung anfordern: Lassen Sie sich den Grund für die Annullierung oder Verspätung schriftlich bestätigen.
  • Belege aufbewahren: Dokumentieren Sie alle Ausgaben, z.B. für Getränke und Mahlzeiten, um eventuell eine Erstattung zu beantragen.
  • Zeugenstimmen sammeln: Fragen Sie Mitreisende nach ihren Kontaktdaten, um ihre Aussagen als Zeugen nutzen zu können.
  • Bei Pauschalreise: Nehmen Sie zusätzlich Kontakt zum Reiseveranstalter auf, um weitere Unterstützung zu erhalten.

Fazit zum Thema Flugverspätung Entschädigung Frist

Die Kenntnis der „Flugverspätung Entschädigung Frist“ ist entscheidend für Fluggäste, die ihre Rechte wahren möchten. In Deutschland haben Passagiere mit der dreijährigen Verjährungsfrist eine vergleichsweise lange Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Es ist jedoch ratsam, nicht bis zum letzten Moment zu warten, sondern Entschädigungsansprüche zeitnah nach dem Vorfall einzureichen.

Flugreisende sollten sich bewusst sein, dass die Fluggesellschaften nicht immer freiwillig zahlen und manchmal auf außergewöhnliche Umstände verweisen, um eine Entschädigung zu vermeiden. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, sich an Fluggasrechtsportale wie Allright.de zu wenden. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Fluggesellschaft und setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche ein. So können Sie sich auf eine stressfreie Reise freuen, ohne sich Sorgen um verspätete Flüge machen zu müssen.

Wie kann Allright Ihnen im Fluggastrecht weiterhelfen?

Allright bietet Flugreisenden umfassende Unterstützung bei Fragen und Unsicherheiten rund um Ihr Flugrecht, wie bei Flugverspätungen, Annullierungen, verpassten Anschlussflügen oder Flugumbuchungen.

Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden setzt sich Allright dafür ein, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung von 250 € bis 600 €, je nach Flugstrecke, erhalten.  Allright unterstützt Sie auch bei Annullierungen, die weniger als 14 Tage vor dem Abflug stattfinden, und hilft Ihnen, eine Entschädigung von 250 € bis 600 € gemäß EU-Fluggastrecht zu erhalten. Sollten Sie keinen Ersatzflug erhalten, können Sie zusätzlich eine Ticketerstattung erhalten.

Bei verpassten Anschlussflügen ohne Eigenverschulden, die zu einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel führen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Allright unterstützt Sie dabei, diese Entschädigung schnell und unkompliziert zu beanspruchen. Bei Umbuchungen haben Sie das Recht, den vollen Ticketpreis zurückzufordern. Falls Ihre Umbuchung kurzfristig erfolgt, also weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, können Sie zusätzlich eine Entschädigung von bis zu 600 € einfordern.

Nutzen Sie den Service von Allright für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens und beauftragen Sie bei positiver Wertung gleich im Anschluss die Rechtsexperten von Allright damit, Ihre Rechte durchzusetzen.

Vertrauen Sie auf die Unterstützung und die juristische Beratung durch Allright, um Ihren Fluggastrechtsfall effektiv anzugehen. Mit der Expertise und Erfahrung von Allright finden Sie den besten Weg durch Ihre rechtlichen Herausforderungen.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

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Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Allright setzt Ihr Recht durch.

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