Das Wichtigste zum Thema „Krank im Urlaub“
- Werden Sie im Urlaub krank, können Sie Ihre Urlaubstage retten.
- Denn Krankheitstage werden nicht als Urlaubstage auf den Jahresurlaub angerechnet.
- Dazu müssen Sie sich bei Ihrer Arbeit trotz Urlaub krankmelden.
- Sie müssen Ihrem Arbeitgeber aus dem Urlaub umgehend mitteilen, dass Sie krank sind – am besten per E-Mail, Telefon oder SMS.
- Sie benötigen ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest.
- Gehen Sie direkt am ersten Tag in eine Arztpraxis – auch wenn laut Arbeitsvertrag der dritte Tag genügt.
- Das gilt auch, wenn Sie im Ausland im Urlaub sind. Schließen Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab.
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Wenn man im Urlaub krank wird, kann das nicht nur frustrierend sein, sondern es gibt auch viele wichtige Punkte zu beachten. Fragen wie: „Wann sollte ich mich krankmelden?“ „Wird mein Urlaub gutgeschrieben? Was ist, wenn mein Kind im Urlaub krank wird?“ sind relevant. Im Ausland können zusätzliche Herausforderungen auftreten, wie die Suche nach einem Arzt oder die notwendigen Unterlagen für eine Behandlung. Zudem stellt sich die Frage: „Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?“ In diesem Artikel finden Sie die Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Krankheitsfälle im Urlaub, um bestens vorbereitet zu sein.
Was ist, wenn Sie im Urlaub krank werden?
Wussten Sie, dass Sie Ihre Urlaubstage retten können, wenn Sie während des Urlaubs krank werden? Wenn Sie im Urlaub krank werden, können Sie tatsächlich Ihre Urlaubstage retten. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
Die Tage, an denen Sie nachweislich arbeitsunfähig waren, werden nicht als Urlaubstage auf Ihren Jahresurlaub angerechnet. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz (§ 9 BUrlG) geregelt.
Um Ihre Urlaubstage zurückzubekommen, müssen Sie einige wichtige Schritte beachten:
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Erkrankung, auch wenn Sie sich im Ausland befinden.
- Suchen Sie am ersten Krankheitstag einen Arzt auf und lassen Sie sich ein Attest ausstellen. Dies gilt auch, wenn laut Ihrem Arbeitsvertrag eine Krankschreibung erst ab dem dritten Tag erforderlich wäre.
- Das ärztliche Attest muss ausdrücklich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und deren voraussichtliche Dauer angeben.
- Senden Sie das Attest möglichst umgehend an Ihren Arbeitgeber, am besten vorab per E-Mail oder Fax.
- Bei Erkrankung im Ausland müssen Sie auch Ihre Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
Wenn Sie diese Schritte korrekt befolgen, muss Ihr Arbeitgeber die betroffenen Tage Ihrem Urlaubskonto wieder gutschreiben. Es ist ratsam, sich den Eingang der Krankmeldung und die Gutschrift der Urlaubstage schriftlich bestätigen zu lassen.
Beachten Sie, dass diese Regelung nicht gilt, wenn Ihr Kind im Urlaub krank wird. In diesem Fall können Sie Ihre Urlaubstage nicht zurückerhalten.
Sonderfall – Im Urlaub wird das Kind krank
Was ist, wenn mein Kind im Urlaub krank wird? Es ist wichtig zu wissen, dass Sie Ihre Urlaubstage nicht retten können, wenn Ihr Kind während Ihres Urlaubs krank wird. An regulären Arbeitstagen haben Eltern die Möglichkeit, bezahlte Freistellung zu beantragen, um sich um ihr krankes Kind zu kümmern. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber entweder das Gehalt weiterzahlen oder es besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Allerdings verfällt Ihr Urlaubsanspruch, wenn Ihr Kind im Urlaub krank wird und Sie Pflege benötigen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie nicht zur Erholung gekommen sind und ein ärztliches Attest über die Krankheit Ihres Kindes vorlegen können.
Wann müssen Sie sich im Urlaub krankmelden?
Wenn Sie im Urlaub krank werden, ist es wichtig, schnell zu handeln. Informieren Sie umgehend Ihre Führungskraft oder die Personalabteilung. Eine Krankmeldung ist entscheidend, um die Entgeltfortzahlung gemäß § 5 Abs. 1 EntgFG zu sichern.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, dies zu tun: Rufen Sie bei der Arbeit an, senden Sie eine Kurznachricht oder schreiben Sie eine E-Mail. Die Personalabteilung oder Ihre disziplinarischen Vorgesetzten sind die richtigen Ansprechpartner. Beachten Sie, dass es nicht ausreicht, nur einem Kollegen Bescheid zu geben, da dieser die Information nicht automatisch an den Chef weiterleitet.
Falls Sie im Ausland Urlaub machen und erkranken, müssen Sie zudem Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie am Urlaubsort oder im Krankenhaus erreichbar sind (§ 5 Abs. 2 EntgFG). Alternativ können Sie eine Vertrauensperson damit beauftragen, diese Mitteilung für Sie zu übernehmen.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Krankheit und Kontaktdaten nicht rechtzeitig mitteilen, riskieren Sie, keine Entgeltfortzahlung zu erhalten (§ 7 EntgFG). Handeln Sie schnell, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und Ihren Urlaub stressfrei zu genießen!
Können Beschäftigte ihren Urlaub nach der Krankheit verlängern?
Obwohl der Bedarf an Urlaub groß ist, können Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit verlorene Urlaubstage nicht einfach an ihren Urlaub anhängen. Sobald der genehmigte Urlaubszeitraum endet und die Arbeitsunfähigkeit aufgehoben ist, sind sie verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zurückzukehren. Sie können aber einen neuen Urlaubsantrag stellen, wobei der Arbeitgeber bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers grundsätzlich berücksichtigen muss, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
Kann der Arbeitnehmer den Urlaub auf das nächste Jahr übertragen?
Eine Übertragung des gesamten Jahresurlaubs auf das nächste Jahr ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, wie zum Beispiel bei längerer Krankheit oder Elternzeit. Der Arbeitgeber muss jedoch zustimmen und es sollte immer versucht werden, den Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen.
Langzeiterkrankung: Wann verfallen die Urlaubstage?
Wenn Mitarbeiter länger krank sind und ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr oder im Übertragungszeitraum des folgenden Jahres nicht nehmen können, verfallen ihre Ansprüche auf den gesetzlichen Mindesturlaub erst 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres, sofern der Arbeitgeber auf einen drohenden Verfall des Urlaubs hingewiesen hat. Diese Regelung entspricht der europäischen Auslegung des deutschen Urlaubsrechts, wie sie vom Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert wurde. Für zusätzlichen arbeits- oder tarifvertraglich gewährten Mehrurlaub, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, kann anderes gelten. Bei Fragen hierzu empfiehlt sich eine individuelle Prüfung durch auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Krank im Urlaub – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Für die Zeit der Krankheit haben Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) für maximal sechs Wochen. Dies gilt auch bei einer Erkrankung während des Urlaubs. Die Krankheit unterbricht den Urlaub, der Arbeitnehmer muss sich also umgehend beim Arbeitgeber melden und eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen. In diesem Fall wird der Urlaubstag wieder in einen Krankheitstag umgewandelt und die Entgeltfortzahlung greift. Auch hier gilt: Der Arbeitnehmer muss sich pünktlich wieder gesund melden und zur Arbeit zurückkehren.
Was ist bei einer Erkrankung im Ausland zu beachten?
Bei einer Erkrankung während eines Auslandsurlaubs gelten die gleichen Regeln wie im Inland. Der Arbeitnehmer muss sich umgehend beim Arbeitgeber melden, eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und wird dann in den Krankheitsfall versetzt. Allerdings gibt es hier einige zusätzliche Dinge zu beachten:
- Die Kosten für die ärztliche Behandlung können von der Versicherung übernommen werden, sofern eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wurde.
- Der Arbeitnehmer sollte einen örtlichen Arzt aufsuchen und sich eine offizielle Krankmeldung ausstellen lassen. Diese dient als Nachweis der Erkrankung und sollte sowohl dem Arbeitgeber als auch eventuell der Krankenversicherung vorgelegt werden.
- Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird nach den Vorgaben des Gastlandes berechnet. Es kann daher sein, dass die Arbeitsunfähigkeit im Ausland länger dauert als im Inland und somit der Urlaub länger unterbrochen wird.
Wichtig: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber und ihre Krankenkasse so schnell wie möglich informieren. Und zwar über
- die Arbeitsunfähigkeit an sich,
- die voraussichtliche Dauer und
- die Adresse am Aufenthaltsort.
Gemäß § 5 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) muss dafür die schnellstmögliche Übermittlung gewählt werden – also am besten telefonisch oder per Mail.
Krank vor dem Urlaub – Was ist zu beachten?
Wenn Beschäftigte vor ihrem Urlaub krank werden, stellt sich die wichtige Frage: Dürfen sie ihren Urlaub trotz Krankheit antreten oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass sie im Interesse einer schnellen Genesung darauf verzichten?
Der Grundsatz hierbei ist klar: Beschäftigte müssen während einer Krankschreibung alles vermeiden, was ihre schnellstmögliche Genesung behindert. Entscheidend ist also, ob die geplante Urlaubsreise der Genesung schadet oder möglicherweise sogar förderlich ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, lassen sich viele Beschäftigte von ihrem Arzt schriftlich bestätigen, dass die geplante Reise ihre Regeneration nicht beeinträchtigt.
Es ist generell ratsam, dass Arbeitgeber und Beschäftigte offen kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Da Arbeitgeber oft nicht über die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit informiert sind, könnten sie Zweifel an der Berechtigung der Krankschreibung haben. Durch klare Kommunikation und rechtzeitige Absprachen können beide Seiten Missverständnisse und Konflikte vermeiden.
FAQ – Krank im Urlaub
Was tun, wenn ich im Urlaub krank bin?
Wenn Sie im Urlaub krank werden, ist es wichtig, sich krankschreiben zu lassen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Ihre Krankheit länger als die geplante Urlaubszeit dauert. Grundsätzlich schließen sich Urlaub und Arbeitsunfähigkeit gegenseitig aus.
Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt und arbeitsunfähig wird, zählen diese Krankheitstage gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (§ 9) nicht zu den Urlaubstagen. Stattdessen gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Erkrankte sollten sich schnellstmöglich ein ärztliches Attest besorgen, um ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Zudem ist es ratsam, den Arbeitgeber umgehend telefonisch oder per E-Mail zu informieren. Teilen Sie mit, dass Sie erkrankt sind, wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauert und wo Sie sich befinden. So stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um Ihren Urlaubsanspruch zu wahren.
Darf man trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren?
Ja, auch wenn Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie grundsätzlich eine Reise antreten. Wichtig ist jedoch, dass Ihre Genesung nicht gefährdet wird. In einigen Fällen kann eine Reise sogar dazu beitragen, dass Sie schneller wieder gesund werden.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, vorab mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Urlaubspläne zu sprechen. Zudem kann es sinnvoll sein, sich von einem Arzt bestätigen zu lassen, dass Ihre Genesung durch die Reise nicht beeinträchtigt wird.
Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen, sollten Sie Ihre Krankenkasse vor Reiseantritt informieren. So stellen Sie sicher, dass alles reibungslos verläuft und Sie Ihre wohlverdiente Auszeit genießen können.
Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung ist für jede Reise ins Ausland wichtig und empfehlenswert. Viele Reisende wissen nicht, dass ihre heimische Krankenversicherung nicht alle Behandlungskosten abdeckt. Insbesondere die Kosten für den Rücktransport können im Notfall schnell sehr hoch werden – oft im fünfstelligen Bereich. Diese Kosten werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Daher ist es ratsam, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um im Falle eines medizinischen Notfalls optimal abgesichert zu sein.
Habe ich Anspruch auf Urlaub trotz längerer Krankheit?
Ja, in der Regel haben Sie diesen Anspruch. Selbst wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung ein ganzes Jahr lang arbeitsunfähig sind, bleiben Ihre Urlaubstage erhalten. Ihr Urlaubsanspruch ist nicht von den tatsächlich gearbeiteten Tagen abhängig, sondern vom Bestand des Arbeitsverhältnisses.
Wichtig ist jedoch: Solange Sie krank sind, können Sie keinen Urlaub beantragen. Aber keine Sorge! Ihr Anspruch auf Urlaub bleibt auch über das Jahr hinaus bestehen.
Wann verfällt Urlaub bei Krankheit?
Wenn Arbeitnehmer während ihres Urlaubs krank werden, können sie die betroffenen Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Krankheitstage werden nicht als Urlaub angesehen und können den ursprünglich vereinbarten Urlaubstagen gutgeschrieben werden. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen: Bei besonders langen Krankheitsphasen kann der Urlaub verfallen. Das Bundesarbeitsgericht legt hierfür eine zeitliche Grenze fest, die das Ansammeln von Urlaubstagen betrifft. Sofern keine anderslautenden tarifvertraglichen Regelungen bestehen, verfällt der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres, sofern der Arbeitgeber auf einen drohenden Verfall des Urlaubs hingewiesen hat. Für zusätzlichen arbeits- oder tarifvertraglich gewährten Mehrurlaub, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, kann anderes gelten.
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