Das Wichtigste auf einen Blick
Faustformel: Bruttomonatsgehalt × Jahre im Betrieb – das ist die gängige Rechenbasis für eine mögliche Abfindung.
Steuern ja, Sozialabgaben nein: Eine Einkommensteuer fällt an – aber keine Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung.
Fünftelregelung kann Steuern senken: Diese steuerliche Sonderregel verteilt die Belastung rechnerisch auf fünf Jahre und kann so den Steuersatz drücken.
Schnell handeln lohnt sich: Nach einer Kündigung bleiben nur drei Wochen Zeit für rechtliche Schritte wie eine Kündigungsschutzklage.
Abfindungsrechner
Wie hoch ist eine Abfindung normalerweise?
Die Höhe einer Abfindung lässt sich nicht pauschal bestimmen. Als erste Orientierung wird jedoch häufig mit 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gerechnet.
Diese sogenannte Regelabfindung ist kein allgemeingültiger Tarif. Sie liefert einen Vergleichswert für Verhandlungen. Eine individuell vereinbarte Abfindung kann niedriger oder höher ausfallen.
0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Abfindung nach der Faustformel
Die folgende Tabelle zeigt Orientierungswerte. Sie bildet keine individuelle Verhandlungssituation ab.
Bruttomonatsgehalt | 5 Jahre | 10 Jahre | 15 Jahre | 20 Jahre |
|---|---|---|---|---|
2.500 € | 6.250 € | 12.500 € | 18.750 € | 25.000 € |
3.000 € | 7.500 € | 15.000 € | 22.500 € | 30.000 € |
4.000 € | 10.000 € | 20.000 € | 30.000 € | 40.000 € |
5.000 € | 12.500 € | 25.000 € | 37.500 € | 50.000 € |
6.000 € | 15.000 € | 30.000 € | 45.000 € | 60.000 € |
Beispiel: Frau Schneider
Frau Schneider verdient monatlich 4.200 Euro brutto und arbeitet seit elf Jahren im Unternehmen.
0,5 × 4.200 € × 11 = 23.100 €
Die rechnerische Orientierung beträgt 23.100 Euro brutto. Ob dieser Betrag angemessen ist, hängt von der gesamten Situation ab.
Welcher Abfindungsfaktor kann verwendet werden?
Der Abfindungsfaktor gibt an, wie viele Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr angesetzt werden.
Faktor | Beispiel bei 4.000 € und 10 Jahren |
|---|---|
0,25 | 10.000 € |
0,5 | 20.000 € |
0,75 | 30.000 € |
1,0 | 40.000 € |
Ein höherer Faktor ist nicht automatisch geschuldet. Er kann Gegenstand einer Verhandlung sein.
Ein Angebot unterhalb des Faktors 0,5 ist nicht automatisch rechtswidrig. Die Faustformel ist kein allgemeiner gesetzlicher Mindestbetrag. Umgekehrt sollte auch ein höheres Angebot geprüft werden, wenn damit wertvolle andere Ansprüche abgegolten werden.
Wie funktioniert der Allright Abfindungsrechner?
Der Rechner verbindet die übliche Faustformel mit zusätzlichen Angaben zu Ihrer Beschäftigungssituation. Dafür beantworten Sie wenige Fragen:
Wie hoch ist Ihr monatliches Bruttoeinkommen?
Wann hat Ihr Arbeitsverhältnis begonnen?
Wie alt sind Sie?
Wie viele Beschäftigte arbeiten in Ihrem Betrieb?
Liegt bereits eine Kündigung vor?
Was das Ergebnis aussagt
Welche Größenordnung ergibt sich aus Ihren Basisdaten?
Wie steht ein vorhandenes Angebot im Verhältnis zur Faustformel?
Lohnt es sich, Kündigung oder Aufhebungsvertrag genauer prüfen zu lassen?
Erste Orientierung
Wenn noch kein Angebot vorliegt, nutzen Sie das Ergebnis als erste Verhandlungsorientierung.
Wenn bereits ein Angebot vorliegt, vergleichen Sie es mit dem Rechnerwert und prüfen Sie die Nebenbedingungen.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, behalten Sie zusätzlich die Drei-Wochen-Frist im Blick.
Wenn ein Aufhebungsvertrag vorliegt, unterschreiben Sie ihn nicht ungeprüft.
Finden Sie heraus, was in Ihrem Fall möglich ist
Berechnen Sie zunächst Ihren Orientierungswert. Lassen Sie anschließend prüfen, ob Ihre individuelle Situation zusätzlichen Verhandlungsspielraum bietet.
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Was zählt zum Bruttomonatsgehalt?
Für eine erste Berechnung können Sie Ihr regelmäßiges monatliches Bruttogehalt verwenden. Bei variabler Vergütung ist häufig eine Durchschnittsbetrachtung sinnvoll.
Je nach Berechnungsgrundlage können zusätzlich relevant sein:
regelmäßige Provisionen,
vertraglich zugesagte Boni,
regelmäßige Schicht- oder Funktionszulagen,
anteiliges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld,
ein geldwerter Vorteil aus der privaten Dienstwagennutzung,
andere regelmäßig geschuldete Vergütungsbestandteile.
Beispiel mit Jahresbonus
Herr Berger erhält 4.000 Euro Festgehalt und einen regelmäßig vereinbarten Jahresbonus von 6.000 Euro. Überschlägig entsprechen 6.000 Euro jährlich weiteren 500 Euro monatlich.
0,5 × 4.500 € × 8 Jahre = 18.000 €
Ob der Bonus im konkreten Fall vollständig einzubeziehen ist, hängt von Vertrag und Berechnungsregel ab.
Ist Ihr Abfindungsangebot fair?
Ein faires Angebot erkennen Sie nicht allein an einer hohen Zahl. Prüfen Sie die Abfindung zusammen mit Beendigungsdatum, offenen Vergütungsansprüchen, Freistellung, Arbeitszeugnis und möglichen Folgen für das Arbeitslosengeld.
Schnellcheck für ein bestehendes Angebot
Wie hoch liegt das Angebot im Vergleich zur Faustformel?
Welcher Kündigungsgrund wird genannt?
Wie lange arbeiten Sie bereits im Unternehmen?
Gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Sollen Sie auf weitere Ansprüche verzichten?
Was passiert mit Resturlaub, Bonus und Überstunden?
Welches Beendigungsdatum sieht der Vertrag vor?
Ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis konkret geregelt?
Welche Faktoren beeinflussen die Abfindungshöhe?
Faktor | Mögliche Bedeutung |
|---|---|
Bruttomonatsgehalt | Grundlage der üblichen Faustformel |
Betriebszugehörigkeit | Längere Beschäftigung erhöht den rechnerischen Wert |
Kündigungsgrund | Zweifel können die Verhandlungspositionen verändern |
Anwendbarkeit des KSchG | Kann die rechtlichen Anforderungen an die Kündigung erhöhen |
Sonderkündigungsschutz | Kann zusätzliche Zustimmung oder besonderen Schutz auslösen |
Sozialplan oder Tarifvertrag | Kann eine eigene Berechnungsregel erhalten |
Prozessrisiko | Kann die Vergleichsbereitschaft beider Seiten beeinflussen |
Wirtschaftliche Lage | Beeinflusst die praktische Durchsetzbarkeit und Zahlung |
Wie wird die Betriebszugehörigkeit berechnet?
Die Betriebszugehörigkeit beschreibt den Zeitraum vom Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Krankheit, Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit oder Teilzeit beenden das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht.
Tatsächlich wird als Betriebszugehörigkeit nur die ununterbrochene Zeit gezählt, in der ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bei einem bestimmten Unternehmen tätig war. Wenn Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen kündigen und später im Leben wieder bei ihrem früheren Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin anfangen, beginnt die Berechnung der Betriebszugehörigkeit also wieder bei null.
Dies zählt zu der Betriebszugehörigkeit:
Elternzeit: Eine arbeitsrechtliche Regelung, die es Eltern ermöglicht, sich eine bestimmte Zeit lang von der Arbeit freizunehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern.
Beschäftigung in Teilzeit: Eine Arbeitsform, bei der Arbeitnehmende weniger Stunden pro Woche arbeiten als Vollzeitbeschäftigte, oft aus persönlichen oder familiären Gründen.
Ausbildungszeiten: Der Zeitraum, in dem eine Person eine berufliche Ausbildung oder Weiterbildung absolviert, um bestimmte Fähigkeiten und Qualifikationen zu erlangen.
Dies zählt nicht zu der Betriebszugehörigkeit:
Unbezahlte Praktika
Beschäftigung in Zeitarbeit
Beschäftigung als freier Mitarbeiter
Rundung bei § 1a KSchG
Für den speziellen Anspruch nach § 1a KSchG wird ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Beschäftigungsjahr aufgerundet.
Light Ihnen bereits ein Angebot vor?
Vergleichen Sie nicht nur die Summe. Lassen Sie auch Kündigungsfrist, Freistellung, Arbeitszeugnis und Ausgleichsklauseln einordnen.
Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen Anspruch auf Abfindung gibt es bei einer Kündigung nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einer gesetzlichen Regelung, einem Sozialplan, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem gerichtlichen Vergleich oder einer individuellen Vereinbarung ergeben.
Welche Faktoren beeinflussen die Abfindungshöhe?
Situation | Automatischer Anspruch? | Einordnung |
|---|---|---|
Meist nein | Abfindung häufig Verhandlungssache | |
Betriebsbedingte Kündigung nach § 1a KSchG | Unter Voraussetzungen ja | Kündigung muss ein entsprechendes Angebot enthalten |
Nur durch Vereinbarung | Höhe und Bedingungen sind verhandelbar | |
Gerichtlicher Vergleich | Aufgrund eines Vergleichs | Häufig im Kündigungsschutzprozess |
Sozialplan | Nach dessen Regeln | Eigene Berechnungsformel |
Abfindung nach § 1a KSchG
Bei einer entsprechend ausgestalteten betriebsbedingten Kündigung kann § 1a KSchG einen Abfindungsanspruch begründen. Der Arbeitgeber muss das Angebot in der Kündigung kenntlich machen. Zudem darf keine Kündigungsschutzklage innerhalb der Klagefrist erhoben werden. Die gesetzlich vorgesehene Höhe beträgt 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wie viel netto übrig bleibt, hängt unter anderem von der Abfindung, Ihrem übrigen Einkommen, dem Auszahlungszeitpunkt und Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab.
Welche Faktoren beeinflussen die Abfindungshöhe?
Abgabe | Grundsätzliche Behandlung |
|---|---|
Einkommenssteuer | Ja |
Kirchensteuer | Je nach Kirchensteuerpflicht |
Solidariätszuschlag | Je nach Steuerbelastung |
Krankenversicherung | Bei echter Abfindung grundsätzlich keine Beiträge |
Pflegeversicherung | Bei echter Abfindung grundsätzlich keine Beiträge |
Rentenversicherung | Bei echter Abfindung grundsätzlich keine Beiträge |
Arbeitslosenversicherung | Bei echter Abfindung grundsätzlich keine Beiträge |
Was bedeutet die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Tarifermäßigung für bestimmte außerordentliche Einkünfte. Die Abfindung wird dadurch nicht steuerfrei und auch nicht tatsächlich über fünf Jahre verteilt. Ob die Voraussetzungen vorliegen und wie stark der Effekt ausfällt, muss individuell geprüft werden.
Kann sich eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld auswirken?
Die Abfindung wird nicht pauschal Euro für Euro vom Arbeitslosengeld I abgezogen. Nachteile können jedoch aus der Art entstehen, wie das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, selbst kündigen, die ordentliche Kündigungsfrist verkürzt wird oder Sie aktiv an der Beendigung mitwirken.
Sperrzeit: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für einen bestimmten Zeitraum, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ruhen wegen verkürzter Kündigungsfrist: Der Leistungsbeginn kann sich verschieben, wenn das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet.
Wie können Sie eine höhere Abfindung verhandeln?
Eine gute Verhandlung stützt sich auf konkrete rechtliche und wirtschaftliche Argumente. Die Aussage „Der Rechner zeigt mehr“ reicht allein nicht aus.
Bereiten Sie diese Unterlagen vor
Arbeitsvertrag und Nachträge
Kündigungsschreiben
aktuelle Gehaltsabrechnungen
Bonus- und Provisionsvereinbarungen
Unterlagen zum Kündigungsgrund
Sozialplan oder Betriebsvereinbarung
Nachweise über möglichen Sonderkündigungsschutz
Verhandeln Sie nicht nur über Geld
bezahlte Freistellung
qualifiziertes Arbeitszeugnis
Sprinterklausel bei frühem Jobwechsel
offene Boni und Überstunden
Weiterbildung oder Outplacement
Auszahlungszeitpunkt
Häufige Fragen
Fazit: Erst berechnen, dann richtig einordnen
Der Abfindungsrechner gibt Ihnen schnell eine erste Orientierung. Mit der Faustformel übersetzen Sie Bruttomonatsgehalt und Beschäftigungsdauer in einen Vergleichswert.
Danach kommt es auf Ihre individuelle Situation an. Prüfen Sie die Wirksamkeit der Kündigung, Ihre Verhandlungsposition und sämtliche Bedingungen des Angebots. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, behalten Sie die Drei-Wochen-Frist im Blick.
So unterstützt Sie Allright im Arbeitsrecht
Sie möchten wissen, ob Ihre Kündigung angreifbar ist oder ob Ihr Abfindungsangebot zu Ihrer Situation passt? Allright hilft Ihnen, aus dem Rechnerwert eine fundierte Entscheidung abzuleiten.
Unser Ansatz
digitale Erfassung Ihrer Situation
verständliche Einordnung Ihrer Optionen
Prüfung von Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Unterstützung bei der Verhandlung
Ihre Vorteile
schneller Einstieg
klare nächste Schritte
transparente Kommunikation
persönliche Unterstützung durch Arbeitsrechtsexpert:innen
Im Arbeitsrecht zählt Zeit: Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
