Das Wichtigste zum Thema
Punkte verfallen nach 2,5, 5 oder 10 Jahren – je nach Schwere des Verstoßes.
Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung, nicht am Tag der Tat.
Jeder Eintrag verfällt eigenständig. Ein neuer Verstoß verlängert alte Punkte nicht.
Nach der Tilgung bleibt ein Eintrag noch ein Jahr lang in der Überliegefrist.
Bei 1 bis 5 Punkten können Sie einen Punkt über ein Fahreignungsseminar abbauen.
In der Probezeit gelten strengere Regeln – schon ein einzelner Verstoß kann Folgen haben.
Was steckt hinter dem Punktesystem?
Das Fahreignungsregister, von vielen kurz „Flensburg" genannt, ist eine zentrale Datei beim Kraftfahrt-Bundesamt. Dort sammelt die Behörde Verkehrsverstöße, die ein bestimmtes Gewicht haben. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer wiederholt auffällt, soll früh erkannt werden, bevor es gefährlich wird. Punkte sind also kein Strafregister im engeren Sinn, sondern ein Frühwarnsystem für die Fahreignung.
Jeder Eintrag wird einzeln bewertet und einzeln getilgt. Ein frischer Verstoß steht für sich und verlängert die Frist eines alten Punktes nicht mehr. Diese Trennung zieht sich durch das gesamte System und ist der Schlüssel zu fast allen Fragen rund um den Verfall. Wie die einzelnen Fristen genau laufen, sehen Sie in den folgenden Abschnitten.
Wie viele Punkte gibt es wofür?
Nicht jeder Verstoß bringt gleich viele Punkte. Das System kennt drei Stufen, und sie richten sich danach, wie schwer ein Verstoß die Sicherheit gefährdet. Je höher die Stufe, desto länger bleibt der Eintrag später auch in Flensburg gespeichert.
1 Punkt – für schwerere Ordnungswidrigkeiten ohne unmittelbare Gefährdung. Typische Beispiele: deutlich zu schnell gefahren, verbotenes Handy am Steuer, zu dicht aufgefahren.
2 Punkte – für Ordnungswidrigkeiten mit erhöhtem Risiko, oft verbunden mit einem Fahrverbot, sowie für leichtere Straftaten. Beispiele: Rotlichtverstoß mit Gefährdung, Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille.
3 Punkte – für Straftaten, die zugleich zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Beispiele: Trunkenheit im Verkehr mit Fahruntüchtigkeit, Unfallflucht mit erheblichem Schaden.
Die folgende Übersicht zeigt einige häufig gesuchte Verstöße und ihre Einordnung. Sie ersetzt keinen Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog, gibt aber eine verlässliche Orientierung.
Verstoß | Punkte | Häufige Nebenfolge |
|---|---|---|
1 Punkt | Bußgeld | |
1 Punkt | Bußgeld, teils Fahrverbot | |
2 Punkte | Fahrverbot | |
2 Punkte | Fahrverbot, Bußgeld | |
Trunkenheit im Verkehr (Straftat) | 3 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis |
Wichtig für das weitere Verständnis: Die Stufe entscheidet nicht nur über die Höhe, sondern auch über die spätere Haltbarkeit des Eintrags. Wie lange ein Punkt jeder Kategorie gespeichert bleibt, klären wir jetzt.
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Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Punkte bleiben nicht für immer. Jede Kategorie hat ihre eigene Tilgungsfrist, und die richtet sich allein nach der Schwere des Verstoßes. Die Fristen sind im Gesetz klar festgelegt:
1 Punkt – Tilgung nach 2,5 Jahren
2 Punkte – Tilgung nach 5 Jahren
3 Punkte – Tilgung nach 10 Jahren
Begleiten wir das an einem Beispiel, das uns durch die nächsten Abschnitte trägt.
Beispiel: Herr Berger
Herr Berger fährt innerorts 27 km/h zu schnell. Das bringt ihm einen Punkt ein. Sein Bescheid wird am 20. März 2024 rechtskräftig. Sein Punkt fällt damit nach zweieinhalb Jahren, also am 19. September 2026, aus der Wertung.
Zum Vergleich ein zweiter Fall: Hätte Herr Berger stattdessen einen Verstoß mit 2 Punkten begangen, bliebe der Eintrag 5 Jahre erhalten, also bis ins Jahr 2029. Dieselbe Person, derselbe Starttag, aber eine völlig andere Haltbarkeit – allein wegen der Kategorie. Genau darum lohnt sich der Blick auf die Tabelle.
Beispielrechnungen der Tilgungsfristen
Rechtskraft im Jahr | Kategorie | Tilgung nach | Endgültige Löschung (inkl. Überliegefrist) |
|---|---|---|---|
2024 | 1 Punkt | 2,5 Jahre → 2026 | 2027 |
2024 | 2 Punkte | 5 Jahre → 2029 | 2030 |
2024 | 3 Punkte | 10 Jahre → 2034 | 2035 |
2025 | 1 Punkt | 2,5 Jahre → 2027 | 2028 |
2025 | 2 Punkte | 5 Jahre → 2030 | 2031 |
2026 | 1 Punkt | 2,5 Jahre → 2028 | 2029 |
So lesen Sie die Tabelle: Suchen Sie das Jahr, in dem Ihr Bescheid rechtskräftig wurde – nicht das Jahr der Tat. Die dritte Spalte zeigt, wann der Punkt aus der Wertung fällt. Die vierte Spalte zeigt, wann der Eintrag endgültig aus dem Register verschwindet, denn nach der Tilgung kommt noch ein Jahr Überliegefrist hinzu. Was es damit auf sich hat, lesen Sie weiter unten.
Eine Sache fällt vielleicht auf: In der Tabelle steht „Rechtskraft", nicht „Tattag". Das ist kein Zufall, sondern der wichtigste und meistverwechselte Punkt beim ganzen Thema. Den klären wir jetzt.
Tattag oder Rechtskraft: Welcher Tag zählt?
Beim Thema Punkte gibt es zwei wichtige Tage. Sie klingen ähnlich, bedeuten aber etwas völlig anderes. Wer sie auseinanderhält, hat den schwierigsten Teil schon verstanden.
Der eine Tag beantwortet die Frage: Wann fällt mein Punkt weg? Der andere beantwortet: Mit wie vielen Punkten werde ich bewertet, wenn ich neu auffalle? Wir nehmen sie nacheinander, einen nach dem anderen.
Tag 1: Wann Ihr Punkt wegfällt
Hier zählt die Rechtskraft. Rechtskraft heißt: Der Bescheid steht endgültig fest. Das ist meist rund zwei Wochen nach Zustellung der Fall, wenn Sie nichts dagegen unternehmen. Ab diesem Tag läuft die Uhr für den Verfall.
Ein verbreiteter Irrtum: Ob Sie sofort zahlen oder bis zum letzten Tag warten, ändert daran nichts. Zahlen macht die Sache nicht schneller. Legen Sie dagegen Einspruch ein und es kommt zum Gerichtstermin, verschiebt sich der Start nach hinten — und zwar auf den Tag der Gerichtsentscheidung.
Tag 2: Mit wie vielen Punkten Sie bewertet werden
Jetzt der zweite Tag, der Tattag. Er hat mit dem Verfall nichts zu tun. Er beantwortet eine andere Frage: Wenn Sie neu auffallen, mit welchem Punktestand werden Sie dann bewertet?
Die Antwort: Es zählt Ihr Stand am Tag der neuen Tat. Nicht der Tag, an dem der Bescheid dazu später feststeht.
Das klingt nach Kleinkram, hat aber eine handfeste Folge, sobald Sie über einen freiwilligen Punkteabbau nachdenken. Warum, sehen Sie gleich.
Herr Berger, einmal falsch und einmal richtig gerechnet
Herr Berger wird am 6. März 2024 geblitzt. Er legt Einspruch ein, der Gerichtstermin ist erst am 10. Februar 2025.
❌ Wer ab dem Blitzer-Tag rechnet, erwartet den Verfall am 6. September 2026, was falsch ist.
✅ Tatsächlich startet die Frist erst mit dem Urteil. Sein Punkt fällt deshalb erst am 10. August 2027 weg - fast ein Jahr später.
Nicht der Tag der Tat zählt, sondern der Tag, an dem alles endgültig feststeht.

Warum das über Ihren Seminar-Abbau entscheidet
Wer einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar abbauen will, sollte den Tattag im Blick behalten. Begehen Sie vor dem Seminar eine weitere Tat, für die es mindestens einen Punkt gibt, kann diese den Abbau verhindern. Und zwar selbst dann, wenn der Bescheid zu dieser neuen Tat erst Monate später rechtskräftig wird. Für die Bewertung zählt der Tattag, nicht die spätere Rechtskraft.
In der Regel gilt also: Ein Punkteabbau lohnt sich nur, solange in der Zwischenzeit nichts Neues passiert ist. Die folgende Übersicht fasst beide Prinzipien zusammen.
Rechtskraftprinzip | Tattagprinzip | |
|---|---|---|
Welcher Tag? | Tag der Rechtskraft | Tag der Tat |
Was regelt es? | Wann die Tilgungsfrist beginnt | Mit welchem Punktestand ein neuer Verstoß bewertet wird |
Praxisfolge | Bestimmt, wann Ihr Punkt verfällt | Bestimmt, ob ein Abbau noch zählt |
Wenn Sie diese beiden Tage auseinanderhalten, haben Sie den schwierigsten Teil des Themas hinter sich. Bleibt noch das eine Jahr, das nach der Tilgung an einen Eintrag drangehängt wird.
Was ist die Überliegefrist?
Auch wenn die Tilgungsfrist abgelaufen ist, verschwindet ein Eintrag nicht sofort vollständig. An die Tilgung schließt sich eine sogenannte Überliegefrist von einem Jahr an. Sie beginnt am Tag nach Ablauf der Tilgungsfrist und dauert zwölf Monate. In dieser Zeit ist der Punkt für Sie zwar nicht mehr aktiv, der Eintrag bleibt aber technisch im Register hinterlegt.
Der Grund ist praktisch: Behörden und Gerichte brauchen einen Puffer, um Verstöße korrekt zuzuordnen, die kurz vor Fristablauf passiert sind, deren Bescheid aber erst später eintrifft. Die Überliegefrist sorgt dafür, dass nichts durch zeitliche Lücken verloren geht.
Rechenbeispiel zur Überliegefrist
Tat am 10. Oktober 2024, ein Punkt, Bescheid rechtskräftig am 24. Oktober 2024 (14 Tage danach).
Der Punkt bleibt bis zum 23. April 2027 (2,5 Jahre) in der Wertung. Danach beginnt die einjährige Überliegefrist. Endgültig gelöscht wird der Eintrag am 22. April 2028.
Warum das mehr ist als eine technische Randnotiz, zeigt der folgende Grenzfall. Er ist für alle wichtig, die sich der Acht-Punkte-Grenze nähern.
Grenzfall nahe der 8 Punkte
Stellen Sie sich vor, ein älterer Eintrag ist gerade getilgt, befindet sich aber noch in der Überliegefrist.
Kommt nun ein neuer Verstoß hinzu, dessen Tattag noch in die ursprüngliche Tilgungsfrist fiel, kann der eigentlich „abgelaufene" Punkt weiterhin mitzählen.
Wer also kurz nach dem rechnerischen Verfall erneut auffällt, sollte nicht voreilig davon ausgehen, dass der alte Punkt schon weg ist. Maßgeblich bleibt der Tattag des neuen Verstoßes.
Für die meisten Menschen spielt die Überliegefrist im Alltag keine spürbare Rolle. Sobald Sie sich aber im oberen Bereich der Skala bewegen, kann genau dieses eine Jahr über eine Maßnahme entscheiden. Wer seine Punkte aktiv senken möchte, hat dafür einen klaren Weg – den schauen wir uns jetzt an.
Wie bauen Sie Punkte aktiv ab?
Sie müssen nicht immer abwarten, bis ein Punkt von allein verfällt. Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und damit einen Punkt abbauen. Das ist eine echte Handlungsoption, hat aber klare Grenzen, die Sie kennen sollten.
Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
Der Abbau funktioniert nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten.
Sie können auf diesem Weg einen Punkt abbauen.
Das geht nur einmal innerhalb von fünf Jahren.
Die Kosten liegen meist zwischen 200 und 600 Euro, je nach Anbieter.
Ein Fahreignungsseminar besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Teilen. Der verkehrspädagogische Teil wird von einer Fahrschule begleitet und schaut auf das eigene Fahrverhalten.
Der verkehrspsychologische Teil findet bei einem ausgebildeten Verkehrspsychologen statt und arbeitet an den Ursachen hinter den Verstößen. Beide Teile zusammen verteilen sich über mehrere Wochen, weil zwischen den Sitzungen bewusst Zeit liegt.
Anerkannte Anbieter sind unter anderem Stellen bei TÜV und DEKRA sowie zugelassene Fahrschulen.
Für wen sich das Seminar lohnt – und für wen nicht
Sinnvoll ist der Abbau vor allem im unteren Bereich, etwa bei einem drohenden vierten oder fünften Punkt, wo jeder Punkt Sie von einer Maßnahme entfernt hält.
Ab sechs Punkten ist ein Abbau über das Seminar nicht mehr möglich. Und denken Sie an den Tattag: Liegt bereits eine neue Tat vor, kann diese den Abbau blockieren, wie im Abschnitt zu Tattag und Rechtskraft erklärt.
Prüfen Sie also zuerst Ihren aktuellen Stand, bevor Sie ein Seminar buchen.
Der Abbau hilft, solange Sie sich im unteren Bereich bewegen. Was passiert, wenn der Punktestand trotzdem weiter steigt, regelt ein gestaffeltes Warnsystem. Bevor wir dorthin kommen, lohnt ein Blick auf eine Gruppe mit besonders strengen Regeln.
Sonderfall Probezeit: Strengere Regeln für Fahranfänger
Wer den Führerschein neu hat, steht unter besonderer Beobachtung. Die Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre. Schon ein einzelner ernster Verstoß kann hier Folgen auslösen, die im normalen System erst viel später greifen würden. Das fühlt sich oft hart an, und die Sorge um den frisch erworbenen Führerschein ist verständlich. Deshalb ist es umso wichtiger, die Stufen ruhig zu kennen.
Verstöße werden in der Probezeit in zwei Gruppen eingeteilt.
A-Verstöße sind die schwerwiegenderen, etwa ein Rotlichtverstoß, deutlich überhöhte Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer.
B-Verstöße sind die leichteren, zum Beispiel das Fahren mit abgefahrenen Reifen.
Entscheidend ist: Bereits ein einziger A-Verstoß reicht aus, um die nächste Stufe auszulösen, während es bei B-Verstößen erst der zweite ist.
Das Stufensystem läuft so:
Erster A-Verstoß (oder zweiter B-Verstoß): Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an.
Erneuter Verstoß danach: Es folgt eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung zu nutzen.
Weiterer Verstoß: Die Behörde entzieht die Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung ist erst nach einer Sperrfrist möglich und in vielen Fällen mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung verbunden.
Beispiel: eine junge Fahranfängerin
Frau Klein hat seit acht Monaten ihren Führerschein und fährt über eine rote Ampel. Das ist ein A-Verstoß. Die Folge: Ihre Probezeit verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, und sie muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ihr Führerschein bleibt zunächst erhalten. Würde sie in dieser verlängerten Zeit erneut auffallen, käme die nächste Stufe – deshalb zählt jetzt jeder weitere Verstoß doppelt.
Wichtig zu wissen: Die normalen Punkte in Flensburg entstehen parallel weiter. Die Probezeitregeln kommen also zusätzlich obendrauf, nicht anstelle des Punktesystems. Wer in der Probezeit auffällt, sollte beide Ebenen im Blick behalten. Wie das allgemeine Warnsystem für alle Fahrenden funktioniert, sehen wir jetzt.
Das Warnsystem: Was bei 4, 6 und 8 Punkten passiert
Das Punktesystem warnt gestaffelt, bevor es ernst wird. Es gibt zwei Vorstufen, die Ihnen Zeit zum Gegensteuern geben, und eine letzte Schwelle, an der die Fahrerlaubnis endet. Die Maßnahmen greifen automatisch, sobald der jeweilige Stand erreicht ist.
Punktestand | Maßnahme | Was Sie jetzt tun können |
|---|---|---|
1 - 3 Punkte | Vormerkung, keine Maßnahme | Punktestand im Blick behalten, ggf. Seminar prüfen |
4 - 5 Punkte | Ermahnung, schriftlicher Hinweis | Letzte gute Gelegenheit zum freiwilligen Abbau |
6 - 7 Punkte | Verwarnung mit Hinweis auf drohenden Entzug | Abbau nicht mehr möglich, Fahrverhalten überdenken |
8 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis | Sperrfrist abwarten, Neuerteilung vorbereiten |
Ein Detail wird oft übersehen: Die Stufen müssen der Reihe nach durchlaufen werden. Die Behörde darf den Entzug bei acht Punkten nur aussprechen, wenn Sie zuvor ordnungsgemäß ermahnt und verwarnt wurden. Erreichen Sie acht Punkte, ohne dass eine Vorstufe zugestellt wurde, wird Ihr Stand auf die jeweils vorherige Schwelle zurückgesetzt. Das ist kein Schlupfloch, auf das man bauen sollte, aber es zeigt, dass das System auf einen fairen Ablauf ausgelegt ist.
Bei acht Punkten endet die Fahrerlaubnis, ohne weitere Vorwarnung. Damit ist aber nicht alles vorbei – es beginnt ein klar geregelter Weg zurück.
Was passiert nach dem Führerscheinentzug?
Der Entzug fühlt sich oft wie ein Endpunkt an. Tatsächlich ist er der Beginn eines geregelten Verfahrens, das Schritt für Schritt zurück ans Steuer führen kann. Es lohnt sich, die Stationen ruhig zu kennen, denn der Weg dauert, lässt sich aber gut planen.
Schritt 1: Die Sperrfrist
Mit dem Entzug wird eine Sperrfrist festgelegt. In dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Dauer richtet sich nach dem Einzelfall und liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Bei einem Entzug wegen acht Punkten bewegt sie sich meist im unteren Bereich, bei schweren Delikten kann sie deutlich länger ausfallen.
Schritt 2: Der Antrag auf Neuerteilung
Nach Ablauf der Sperrfrist bekommen Sie den Führerschein nicht automatisch zurück. Sie müssen die Fahrerlaubnis aktiv neu beantragen, und zwar bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde. Den Antrag können Sie in der Regel schon frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Das ist sinnvoll, weil die Bearbeitung Zeit braucht und Sie so nahtlos wieder fahren können. Zum Antrag gehören meist ein aktueller Sehtest, ein Erste-Hilfe-Nachweis und je nach Fall weitere Unterlagen.
Schritt 3: Die MPU, wenn sie angeordnet wird
Ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung nötig ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Häufig wird sie verlangt nach einem Entzug wegen acht Punkten sowie bei Alkohol- oder Drogendelikten. Ob sie in Ihrem Fall ansteht, erfahren Sie spätestens mit dem Antrag – Sie können aber vorab bei der Behörde nachfragen und sich entsprechend vorbereiten.
Die MPU besteht aus einem medizinischen Teil und einem psychologischen Gespräch, teils ergänzt um einen Reaktionstest. Die Kosten liegen je nach Stelle und Fragestellung zwischen 350 und 750 Euro. Das schriftliche Gutachten kommt anschließend meist innerhalb von zwei bis fünf Wochen. Eine ehrliche Einordnung gehört dazu: Die MPU ist anspruchsvoll, und eine gute Vorbereitung ist sinnvoll. Pauschale Erfolgsversprechen sollten Sie kritisch sehen, denn das Ergebnis hängt immer vom Einzelfall ab.
Wichtig nach der bestandenen MPU
Mit dem positiven Gutachten gehen Sie zur Führerscheinstelle, die es prüft und Ihnen die Fahrerlaubnis wiedererteilt. Auch hier können noch Wartezeiten entstehen. Liegt der Entzug schon mehrere Jahre zurück, kann die Behörde zusätzlich eine erneute Fahrprüfung verlangen.
Der Weg zurück ist also kein Automatismus, aber ein planbarer Ablauf. Wer früh anfängt und die Fristen kennt, verliert weniger Zeit. An dieser Stelle lohnt es sich, zwei Begriffe sauber zu trennen, die viele durcheinanderbringen.
Fahrverbot oder Entzug? Der Unterschied, der oft verwechselt wird
Im Alltag werden „Fahrverbot" und „Entzug der Fahrerlaubnis" oft gleichgesetzt. Rechtlich sind es zwei sehr verschiedene Dinge, und der Unterschied entscheidet darüber, wie Sie wieder ans Steuer kommen.
Fahrverbot: Sie behalten Ihre Fahrerlaubnis. Der Führerschein wird nur für eine festgelegte Zeit verwahrt, meist ein bis drei Monate. Danach bekommen Sie ihn ohne neuen Antrag automatisch zurück.
Entzug der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis selbst wird Ihnen genommen. Sie ist weg, nicht nur pausiert. Um wieder fahren zu dürfen, müssen Sie nach der Sperrfrist eine Neuerteilung beantragen, oft verbunden mit einer MPU.
Ein Fahrverbot kann übrigens auch ohne acht Punkte drohen, etwa bei einem einzelnen groben Tempoverstoß. Es ist die mildere Maßnahme und folgt dem Gedanken, dass Sie Ihr Verhalten überdenken, ohne die Fahrerlaubnis ganz zu verlieren. Mehr zu den Abläufen beim Fahrverbot lesen Sie in unserem gesonderten Ratgeber. Wer seinen Punktestand überhaupt erst einmal genau kennen möchte, hat dafür drei Wege.
Wie behalten Sie Ihre Punkte im Blick?
Ihren genauen Punktestand kennt nur das Kraftfahrt-Bundesamt. Die gute Nachricht: Sie können ihn jederzeit kostenlos abfragen. Es gibt drei Wege, und sie unterscheiden sich vor allem in Aufwand und Tempo.
Weg | Voraussetzung | Dauer bis zur Auskunft |
|---|---|---|
Persönliche Daten | Antwort per E-Mail innerhalb 3-7 Tage | |
Online über das KBA-Portal | Antragsformular plus Ausweiskopie | etwa 4 bis 6 Wochen |
Per Post | Personalausweis vor Ort | in der Regel sofort |
Persönlich in Flensburg | Entzug der Fahrerlaubnis | Sperrfrist abwarten, Neuerteilung vorbereiten |
Eine regelmäßige Abfrage lohnt sich besonders dann, wenn ein neuer Bescheid ins Haus kommt oder Sie sich der nächsten Warnstufe nähern. So behalten Sie die Kontrolle und werden nicht von einer Maßnahme überrascht.
Was wurde aus meinen alten Punkten?
Wer schon vor 2014 Punkte gesammelt hat, fragt sich bis heute oft, wie diese in das neue System übergegangen sind. Die Reform hat nicht nur die Regeln geändert, sondern auch alle bestehenden Einträge umgerechnet. Das alte System reichte bis zu 18 Punkten, das neue endet bei acht. Entsprechend wurden die Altbestände nach einer festen Tabelle übertragen.
Die Umrechnung verlief gestaffelt. Wer im alten System zwischen 1 und 3 Punkte hatte, landete bei einem Punkt im neuen. Aus 4 bis 5 alten Punkten wurden zwei neue, und so weiter bis zur Schwelle, an der die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wichtig dabei: Kein Eintrag wurde durch die Umstellung schlechter gestellt. Die zum Umstellungsstichtag bereits laufenden Tilgungsfristen wurden ebenfalls berücksichtigt.
Falls Sie unsicher sind, wie Ihr persönlicher Altbestand heute zu Buche schlägt, hilft die Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt am zuverlässigsten weiter. Sie zeigt Ihnen den aktuellen Stand nach neuem System, ohne dass Sie selbst umrechnen müssen.
Fazit
Das Punktesystem wirkt auf den ersten Blick kompliziert, folgt aber einer klaren Logik. Punkte verfallen nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, und jeder Eintrag steht für sich. Für den Beginn der Frist zählt die Rechtskraft, für die Bewertung eines neuen Verstoßes der Tattag. Wer diese beiden Tage auseinanderhält, versteht den Kern.
Sie haben mehr Handlungsspielraum, als es im ersten Schreck oft scheint. Sie können Ihren Stand jederzeit kostenlos abfragen, im unteren Bereich aktiv einen Punkt abbauen und selbst nach einem Entzug einen geregelten Weg zurückgehen. Wichtig ist, früh den Überblick zu behalten und Fristen zu kennen. Dann bleibt das Thema beherrschbar, statt Sie zu überrollen.
Wann haben Sie Ihren Punktestand zuletzt geprüft?
Punkte tilgen sich automatisch. Jeder Eintrag im Fahreignungsregister hat seine eigene Tilgungsfrist – von 2,5 bis 10 Jahren. Wer regelmäßig prüft, erlebt keine bösen Überraschungen beim nächsten Bescheid.
Aktuellen Punktestand offiziell abfragen
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Häufig gestellte Fragen
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Nicht sicher, wie viele Punkte Sie haben? Nutzen Sie unsere Punkteabfrage und verschaffen Sie sich schnell einen Überblick über Ihren Punktestand in Flensburg.
Digital & unkompliziert:
Starten Sie Ihren Fall online – laden Sie Ihre Unterlagen hoch, wir übernehmen den Rest und halten Sie jederzeit auf dem Laufenden.
Im Verkehrsrecht zählt Zeit: Gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie in der Regel nur 14 Tage für einen Einspruch.
Lassen Sie Ihre Situation daher frühzeitig prüfen – oft lohnt sich ein genauer Blick.







