Das Wichtigste zum Thema
Das Punktesystem in Flensburg bewertet Verkehrsverstöße und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt.
Je nach Schwere des Verstoßes gibt es 1 bis 3 Punkte – ab 8 Punkten ist der Führerschein weg.
Punkte verfallen automatisch: nach 2,5, 5 oder 10 Jahren – je nach Eintrag.
Ein freiwilliges Fahreignungsseminar kann bei maximal fünf Punkten einen Punkt abbauen, aber nur alle fünf Jahre einmal.
Ab vier Punkten erhalten Sie Warnungen, ab acht folgt der Entzug der Fahrerlaubnis ohne weitere Vorwarnung.
Den aktuellen Punktestand können Sie jederzeit kostenlos beim KBA einsehen – online, per Post oder vor Ort.
Was steckt hinter dem Punktesystem?
Das Flensburger Punktesystem dokumentiert Verkehrsverstöße und bewertet die Fahreignung von Autofahrern in Deutschland. Es wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt und basiert auf dem Fahreignungsregister (FAER). Seit der Reform im Jahr 2014 gilt: Wer acht Punkte erreicht, verliert den Führerschein.
Ziel des Systems ist es, Verkehrssicherheit zu fördern und Wiederholungstäter frühzeitig zu erkennen. Die Reform brachte mehr Transparenz: Jeder Verstoß wird einzeln bewertet – neue Einträge beeinflussen nicht mehr die Tilgung alter Punkte.
Wie viele Punkte gibt es wofür?
Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben:
1 Punkt für einfache Ordnungswidrigkeiten mit Gefährdung
2 Punkte bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder bestimmten Straftaten
3 Punkte bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Die maximale Grenze liegt bei acht Punkten – dann wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Punkte im Fahreignungsregister verfallen automatisch nach festen Fristen:
1 Punkt: Verfall nach 2,5 Jahren
2 Punkte: Verfall nach 5 Jahren
3 Punkte: Verfall nach 10 Jahren
Wichtig dabei: Die Frist beginnt erst mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids, also sobald kein Einspruch mehr möglich ist.
Nach Ablauf bleiben gelöschte Einträge noch ein weiteres Jahr im sogenannten „Überliegezeitraum“. In dieser Zeit können sie bei neuen Verfahren noch berücksichtigt werden.
Überliegefrist beachten
Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleiben gelöschte Einträge noch ein weiteres Jahr im sogenannten „Überliegezeitraum“. In dieser Zeit können sie bei neuen Verfahren noch berücksichtigt werden – sie sind also nicht sofort ganz verschwunden.
Wie funktioniert der Abbau von Punkten?
Wenn Sie zwischen einem und fünf Punkten haben, können Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und dadurch einen Punkt abbauen. Das geht allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren – unabhängig davon, ob sich Ihr Punktestand danach verändert hat.
Mit anderen Worten: Auch wenn Sie nach dem Seminar erneut Punkte sammeln und wieder unter die Fünf-Punkt-Grenze rutschen, bleibt diese Möglichkeit für fünf Jahre gesperrt. Der Gesetzgeber lässt hier keine zweite Runde zu – zumindest nicht im selben Fünfjahreszeitraum.
Voraussetzungen für den Abbau:
Maximal fünf eingetragene Punkte
Teilnahme an einem anerkannten Seminar (z.B. beim TÜV oder DEKRA)
Vorlage einer Teilnahmebescheinigung beim KBA
Kostenpunkt: Zwischen ca. 200 und 600 Euro – je nach Anbieter
Wer sechs oder mehr Punkte hat, kann keine freiwillige Reduktion durch Seminare mehr vornehmen; hier hilft nur Geduld bis zum natürlichen Verfall der Einträge.
Was passiert bei acht Punkten?
Sobald Sie acht aktive Punkte im Register haben, wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen – ohne weitere Vorwarnung durch das KBA. Das bedeutet: Sie dürfen nicht mehr fahren und müssen die Fahrerlaubnis neu beantragen. Doch so weit muss es nicht kommen.
Vor dem Entzug gibt es gestaffelte Maßnahmen, die als Warnsystem dienen:
Punktestand | Maßnahme | Bedeutung |
|---|---|---|
ab 4 | Ermahnung | Schriftlicher Hinweis auf Ihr Fahrverhalten – verbunden mit dem Appell zur Änderung |
ab 6 | Verwarnung | Letzte Warnstufe vor dem Entzug – jetzt ist höchste Aufmerksamkeit gefragt |
ab 8 | Entzug | Die Fahrerlaubnis wird entzogen – eine Neuerteilung ist nur nach Antrag möglich |
Diese Stufen sind gesetzlich festgelegt und sollen Ihnen frühzeitig signalisieren: Jetzt ist Handeln gefragt. Besonders zwischen vier und sieben Punkten lohnt sich ein Blick auf mögliche Gegenmaßnahmen wie ein Fahreignungsseminar oder einfach eine konsequent regelkonforme Fahrweise.
Wie behalten Sie Ihre Punkte im Blick?
Sie können jederzeit kostenfrei Ihren aktuellen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt abrufen:
Drei Wege zur Auskunft:
Online über das KBA-Serviceportal
Per Post mit Formular
Persönlich vor Ort in Flensburg
Wichtig: Für jede dieser Auskünfte müssen Sie einen formellen Antrag stellen – am schnellsten geht das online direkt über das Serviceportal des KBA.
So wissen Sie genau, wie viele Zähler auf Ihrem Konto stehen und wann welche Fristen greifen.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihren Stand – gerade wenn Bußgeldbescheide ins Haus flattern oder bereits ältere Verstöße bekannt sind.
Fazit: Ordnung schaffen statt Ordnung verlieren
Das Flensburger System wirkt auf den ersten Blick komplex – doch wer sich einmal damit beschäftigt hat, erkennt schnell klare Regeln:
Jeder Verstoß zählt einzeln
Feste Tilgungsfristen sorgen für Planbarkeit
Seminare bieten Chancen zum Abbau
Acht aktive Zähler bedeuten Führerscheinentzug
Behalten Sie Ihre Zahlen im Griff wie ein guter Buchhalter sein Konto — denn wer Ordnung hält auf dem Punktekonto, bleibt auch länger mobil unterwegs auf Deutschlands Straßen ohne juristische Schlaglöcher unter den Reifen.
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