Außerorts geblitzt: Bußgeld, Punkte, Toleranz & Fahrverbot

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Das Wichtigste im Blick

  • Bußgeldrahmen: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts beträgt das Bußgeld zwischen 20 und 700 Euro für Pkw.

  • Punktevergabe: Ab 21 km/h zu schnell gibt es 1 Punkt, bei höheren Überschreitungen ab 41 km/h sogar 2 Punkte.

  • Fahrverbot: Ein Fahrverbot droht bei mehr als 41 km/h zu schnell oder als Wiederholungstäter (zweimal ab 26 km/h innerhalb von 12 Monaten).

  • Toleranzabzug: Bei Messungen bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, über 100 km/h sind es 3% des Messwerts.

  • Einspruchsfrist: Die Frist für einen Einspruch beträgt in der Regel 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids.

  • Probezeitregelung: Für Fahranfänger gilt ab 21 km/h ein A-Verstoß, was die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar nach sich ziehen kann.

  • Bußgeldtabelle: Die Bußgelder steigen mit der Überschreitung; beispielsweise kostet 26–30 km/h zu schnell 150 € und kann zu einem Fahrverbot führen.

  • Wiederholungstäter: Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal ab 26 km/h zu schnell fährt, wird als Wiederholungstäter eingestuft und erhält häufig ein Fahrverbot.

Wenn Sie außerorts geblitzt wurden, kann das schnell zu einem Bußgeld von 20 bis 700 Euro führen, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Die Unsicherheit darüber, was als Nächstes kommt, ist verständlich. Sie fragen sich vielleicht: Wie viel Bußgeld muss ich zahlen? Drohen mir Punkte oder sogar ein Fahrverbot?

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Wie hoch die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts sind

  • Welche Punktevergabe droht und ab wann ein Fahrverbot möglich ist

  • Was Sie konkret tun können, um Ihre Situation zu klären

Schneller Überblick

Damit Sie Ihre Lage sofort grob einschätzen können:

  • Bußgeld: außerorts je nach Tempoverstoß von 20 bis 700 Euro für Pkw.

  • Punkte: ab 21 km/h zu schnell gibt es 1 Punkt, bei hohen Überschreitungen 2 Punkte.

  • Fahrverbot:

    • „klassisch“ ab mehr als 41 km/h zu schnell für Pkw.

    • oder als Wiederholungstäter, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal ab 26 km/h zu schnell waren.

  • Toleranzabzug:

    • bis 100 km/h: 3 km/h,

    • über 100 km/h: 3% des Messwerts.

Wenn Sie Ihre erlaubte Geschwindigkeit, den Messwert und diese Stufen kennen, lässt sich Ihre Situation sachlich einordnen – ohne Panik und ohne Schönfärben.

Wie schnell ist außerorts erlaubt?

Standard-Tempolimits für Pkw und Motorräder

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t klare Standardwerte, solange keine anderen Schilder etwas anderes anordnen.

Straßenart

Bußgeld (€)

Punkte

Landstraße (außerorts)

100 km/h

Gilt ab gelbem Ortsausgangsschild, wenn kein niedrigeres Limit folgt.

Bundesstraße außerorts

100 km/h

Auch bei baulicher Trennung meist 100 km/h, höhere Limits sind selten.

Autobahn

keine generelle Höchstgeschwindigkeit

Richtgeschwindigkeit 130km/h, konkrete Limits gehen immer vor.

Wichtig: Für Lkw, Busse und Gespanne gelten häufig niedrigere Höchstgeschwindigkeiten (z. B. 80 km/h für viele Anhänger‑Kombinationen).​

Wenn Sie sich unsicher sind, orientieren Sie sich immer an der letzten Geschwindigkeitsbeschilderung – gerade nach Ausfahrten, Abzweigungen oder Baustellen.

Toleranzabzug: Wie viel wird beim Blitzer abgezogen?

Jede Geschwindigkeitsmessung, die von Bußgeldstellen genutzt wird, enthält einen festen Toleranzabzug.

Das dient der Fairness und soll sicherstellen, dass Messfehler nicht zu Ihrem Nachteil wirken. Die Toleranz ist immer derselbe Mechanismus – egal ob Laser, Radar oder Weg-Zeit-Messung.

Die aktuellen Standard-Regeln

  • Bis 100 km/h gemessen
    → Abzug 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit.

  • Über 100 km/h gemessen
    → Abzug 3% des Messwerts.

In besonderen Konstellationen (ältere Geräte, ungünstige Bedingungen) können Behörden aus Sicherheitsgründen auch einmal 5 km/h oder etwas mehr Toleranz abziehen – das ist aber nicht die Regelfall‑Grundlage, auf die Sie sich verlassen sollten.

Praxisbeispiele mit Toleranz

Beispiel 1: 115 km/h auf der Landstraße (erlaubt: 100 km/h)

  • Messwert: 115 km/h (über 100 km/h)

  • Toleranz: 3% von 115 km/h ≈ 3,45 km/h

  • Gewertet: rund 111 km/h

  • Effektive Überschreitung: ca. 11 km/h

  • Folge: 40–60 € Bußgeld, keine Punkte.

Beispiel 2: 138 km/h (erlaubt: 100 km/h)

  • Messwert: 138 km/h

  • Toleranz: 3% ≈ 4,1 km/h

  • Gewertet: rund 134 km/h

  • Effektive Überschreitung: ca. 34 km/h

  • Folge: 200 € Bußgeld, 1 Punkt, Fahrverbot möglich (v. a. bei Wiederholung).

Der Unterschied zwischen „gemessen“ und „gewertet“ entscheidet oft darüber, ob Sie knapp unter oder über einer wichtigen Grenze liegen – etwa 21 km/h (Punkte) oder 26 km/h (relevant für Wiederholungstäter‑Fahrverbot).

Außerorts vs. innerorts: Wo liegen die Unterschiede?

Innerorts wird normalerweise strenger sanktioniert, weil dort Fußgänger, Radfahrer und dichter Verkehr besonders gefährdet sind.

Außerorts geht es vor allem um hohe Geschwindigkeiten, längere Bremswege und heftige Unfallfolgen.

Kurz gesagt:

  • Innerorts:

    • niedrigere Grundgeschwindigkeit,

    • höhere Bußgelder pro km/h,

    • Fahrverbot grundsätzlich „früher“.​

  • Außerorts:

    • höhere Standardgeschwindigkeit (100 km/h),

    • Punkte ebenfalls ab 21 km/h,

    • Fahrverbot bei einmaligem Verstoß meist ab > 41 km/h,

    • plus strenge Bewertung bei wiederholten Verstößen (≥ 26 km/h zweimal in 12 Monaten).

Gerade weil die Ausgangsgeschwindigkeiten außerorts höher sind, wird eine Überschreitung von 30–40 km/h rechtlich deutlich ernster genommen, als viele im Alltag spüren.

Ab wann gibt es Punkte und Fahrverbot außerorts?

Punktegrenze

Für Pkw und Motorräder außerorts gilt:

  • Bis 20 km/h zu schnell: Bußgeld, keine Punkte.

  • Ab 21 km/h zu schnell: 1 Punkt in Flensburg.

  • Bei sehr hohen Verstößen (ab 41 km/h) kommen 2 Punkte hinzu.

Fahrverbot: Einmalverstoß vs. Wiederholungstäter

Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026 gilt für Pkw außerorts:

  • 26–30 km/h zu schnell:

    • 150 €

    • 1 Punkt

    • Fahrverbot ist als Regelfolge nur für Wiederholungstäter vorgesehen (zweimal ≥ 26 km/h innerh. 12 Monaten).

  • 31–40 km/h zu schnell:

    • 200 €

    • 1 Punkt

    • ebenfalls Fahrverbot in der Regel bei Wiederholungsfall, ansonsten Ermessensfrage.

  • 41–50 km/h zu schnell:

    • 320 €

    • 2 Punkte

    • 1 Monat Fahrverbot (Regelfall).

  • 51–60 km/h zu schnell:

    • 480 €

    • 2 Punkte

    • 1 Monat Fahrverbot.

  • 61–70 km/h zu schnell:

    • 600 €

    • 2 Punkte

    • 2 Monate Fahrverbot.

  • Über 70 km/h zu schnell:

    • 700 €

    • 2 Punkte

    • 3 Monate Fahrverbot.

Wichtig: Die berüchtigte „26‑km/h‑Grenze“ bedeutet heute vor allem:
Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell fährt, bekommt in aller Regel ein Fahrverbot – auch wenn keiner der beiden Verstöße für sich genommen zwingend eines ausgelöst hätte.

Bußgeldtabelle außerorts (Pkw, 2026)

Die folgende Tabelle fasst die aktuellen Regelsätze für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t außerorts zusammen.

Überschreitung außerortsBußgeld (Pkw)PunkteFahrverbot (Regelfall)

Überschreitung außerorts

Bußgeld (Pkw)

Punkte

Fahrverbot (Regelfall)

bis 10 km/h

20 €

0

nein

11–15 km/h

40 €

0

nein

16–20 km/h

60 €

0

nein

21–25 km/h

100 €

1

nein

26–30 km/h

150 €

1

1 Monat nur bei Wiederholungsfall üblich

31–40 km/h

200 €

1

1 Monat v.a. bei Wiederholung

41–50 km/h

320 €

2

1 Monat

51–60 km/h

480 €

2

1 Monat

61–70 km/h

600 €

2

2 Monate

über 70 km/h

700 €

2

3 Monate

Typische Praxisszenarien mit Toleranz

Die folgende Tabelle übersetzt die Bußgeldstufen in alltagsnahe Situationen (Pkw, Toleranz nach Standard 3 km/h / 3% bereits eingerechnet).

Erlaubtes Tempo

Gemessen

Wert nach Toleranz (ca.)

Effektive Überschreitung

Realistische Folge (Pkw)

70 km/h

98 km/h

95 km/h

+25 km/h

100 €, 1 Punkt, noch kein Regelfahrverbot

70 km/h

104 km/h

101 km/h

+31 km/h

200 €, 1 Punkt, Fahrverbot möglich/naheliegend

100 km/h

126 km/h

122 km/h

+22 km/h

100 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot im Erstfall

100 km/h

138 km/h

134 km/h

+34 km/h

200 €, 1 Punkt, Fahrverbot im Wiederholungsfall

120 km/h

150 km/h

146 km/h

+26 km/h

150 €, 1 Punkt, relevant für Wiederholungstäter

120 km/h

165 km/h

160 km/h

+40 km/h

200 €, 1 Punkt, Fahrverbot sehr wahrscheinlich

Sie sehen: Der Schritt von +23 km/h zu +27–30 km/h fühlt sich im Cockpit gering an, macht rechtlich aber einen großen Unterschied – besonders mit Blick auf Punkte, Fahrverbot und den Wiederholungstäter‑Status.

In der Probezeit außerorts zu schnell

Für Fahranfänger gelten zusätzlich zu Bußgeld und Punkten eigene Regeln.​

  • Ab mehr als 20 km/h zu schnell (also ab 21 km/h effektiver Überschreitung) liegt regelmäßig ein A‑Verstoß vor.​

  • Folgen beim ersten A‑Verstoß:

    • Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre,

    • verpflichtendes Aufbauseminar.​

  • Weitere A‑Verstöße während der verlängerten Probezeit können bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.​

Wichtig: Für Sie zählt der gewertete Messwert nach Toleranz – nicht der Rohwert auf dem Bescheid.

Mehrmals außerorts geblitzt: Ab wann „Wiederholungstäter“?

Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell auffallen, gelten Sie rechtlich als beharrlicher Wiederholungstäter.

Die Folgen:

  • sehr häufig 1 Monat Fahrverbot, obwohl die einzelnen Verstöße für sich genommen nicht zwingend ein Fahrverbot auslösen müssten,​

  • strengere Bewertung auch bei künftigen Verstößen,

  • klarer Hinweis der Behörde, dass sich Ihr Fahrverhalten ändern soll.

Subjektiv fühlt sich das oft „unfair“ an, vor allem, wenn beide Verstöße knapp über der Grenze liegen. Juristisch ist es aber eine bewusst eingebaute Stellschraube: Das System reagiert nicht nur auf die Höhe eines einzelnen Fehlers, sondern auf Wiederholungsmuster.

Messung, Fehlerquellen und Einspruch

Nicht jede Messung ist fehlerfrei. Typische Ansatzpunkte, die Anwälte und Prüfdienste anschauen:

  • Messmethode: Radar, Laser, Weg‑Zeit‑Messung, Section‑Control.

  • Sicht‑ und Verkehrsverhältnisse: mehrere Fahrzeuge im Messfeld, Spurwechsel in der Messstrecke.

  • Geräteeichung: fehlende oder abgelaufene Eichnachweise.

  • Aufstellungsort: zu nah oder zu weit vom Schild entfernt, ungünstige Winkel.

  • Messfoto: Fahrzeug oder Fahrer nicht eindeutig zuordnungsfähig.

Wichtig für Sie:

  • Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids.​

  • Ein Einspruch lohnt vor allem, wenn konkrete Zweifel an der Messung bestehen – nicht nur, weil das Bußgeld „hoch“ ist.​

Was Sie konkret tun können

Wenn Sie den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, dann:

  1. Daten prüfen

    • Stimmt Kennzeichen, Datum, Uhrzeit, Örtlichkeit?

    • Passt die angegebene Geschwindigkeit zu Ihrer Erinnerung?

  2. Rahmen einordnen

    • Erlaubtes Tempo merken.

    • Toleranz (3 km/h / 3%) abziehen.

    • In der Bußgeld‑Tabelle schauen, wo Sie landen.

  3. Probezeit / Punkte‑Stand checken

  4. Wiederholungsrisiko prüfen

    • Waren Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal mit ≥ 26 km/h zu schnell? Falls ja, Fahrverbot sehr wahrscheinlich.​

  5. Entscheidung vorbereiten

    • Wenn alles plausibel wirkt und kein Fahrverbot droht → Zahlung kann sinnvoll sein.

    • Wenn Fahrverbot, hoher Punktestand oder Zweifel an der Messung bestehen → Unterlagen prüfen lassen (Anwalt oder spezialisierter Dienst).


Wie Allright Sie nach einer Messung unterstützen kann

Ihr Ziel ist nicht, jede Strafe „wegzudiskutieren“, sondern fair behandelt zu werden und Fehler im Verfahren zu erkennen, falls es sie gibt.

Allright kann zum Beispiel:

  • Ihren Fall anhand der Bußgeldstufen und Ihrer Vorgeschichte vorprüfen,

  • die Messunterlagen (Messprotokoll, Eichscheine, Fotos) anfordern und prüfen lassen,

  • bewerten, ob es konkrete Angriffspunkte gibt (z. B. unklare Zuordnung, Eichprobleme, Abstandsfehler),

  • einschätzen, ob ein Einspruch realistische Erfolgschancen hat oder ob Sie mit einer Führerscheinpause planen sollten.

Wichtig: Seriöse Unterstützung verspricht keine Wunder, sondern erklärt Ihnen offen, wo sich ein Kampf lohnt – und wo nicht.

FAQ – Häufige Fragen nach einem Blitzer außerorts

Über uns – Allright

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Ein kurzer Moment, ein falscher Gedanke – und schon ist man bei Rot über die Linie gerollt. Diese kleinen Sekundenbruchteile können große Auswirkungen haben. Genau hier kommt Allright ins Spiel: Wir helfen, die Situation realistisch einzuschätzen, und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Wir verstehen, dass solche Vorwürfe verunsichern. Deshalb sorgen wir für Klarheit – transparent, digital und menschlich. Wir erklären, welche Schritte folgen, welche Fristen gelten und welche Optionen Sie haben. Dabei bleiben wir verständlich und nahbar, ohne juristische Umwege.

Allright steht für moderne Rechtsunterstützung: Sie starten digital, erhalten aber persönliche Begleitung durch echte Menschen. Wir übersetzen juristische Begriffe in klare Worte, damit Sie wissen, worum es geht und wo Ihre Chancen liegen.

Was uns wichtig ist

  • Schneller Start: Die Prüfung beginnt online und liefert rasch eine Einschätzung. Sie wissen sofort, ob sich ein Einspruch lohnt.

  • Direkter Kontakt: Unsere Anwälte sind für Sie erreichbar – unkompliziert, digital und mit klaren Antworten.

  • Ehrliche Einschätzung: Wir sagen offen, wo Erfolgschancen bestehen und wann eine Zahlung der bessere Weg ist.

Ob Bußgeld, Punkte oder ein mögliches Fahrverbot – Allright hilft Ihnen, ruhig zu bleiben und besonnen zu handeln. Wenn es darauf ankommt, vertreten wir Ihre Interessen klar, verlässlich und auf Augenhöhe.

Unsicher, wie es jetzt weitergeht?

Wir prüfen Ihren Fall anhand Bußgeldkatalog, Messmethode und Vorgeschichte und sagen Ihnen klar, womit Sie realistisch rechnen müssen – und wann sich ein Einspruch lohnt.

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