Mietrecht – Ihre Rechte als Mieter im Überblick

Die Miete steigt, in der Wohnung bildet sich Schimmel oder plötzlich liegt eine Kündigung im Briefkasten: Wer zur Miete wohnt, kommt früher oder später mit dem Mietrecht in Berührung. Wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.

Geprüft von Mietrechtexpertin Sarina Minch

Transparente Kommunikation

Professionelle Beratung

Kein finanzielles Risiko

Was ist Mietrecht?

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern – vom Abschluss des Mietvertrags über die Miethöhe und Reparaturen bis zur Kündigung. Es steckt nicht in einem einzigen Gesetz, sondern vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), ergänzt durch Verordnungen der Bundesländer und die örtlichen Mietspiegel.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • §§ 535 ff. BGB: Grundlage des Mietvertrags mit den Hauptpflichten von Mieter und Vermieter

  • § 536 BGB: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache

  • § 556d BGB: Mietpreisbremse bei Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt

  • § 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

  • § 573 BGB: Kündigung durch den Vermieter, u. a. wegen Eigenbedarfs

  • Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung: Was auf Mieter umgelegt werden darf

Wichtig: Viele Mieterrechte greifen nur, wenn Sie rechtzeitig und nachweisbar reagieren – etwa bei einer Rüge, einer Mängelanzeige oder einem Widerspruch. Warten kostet im Zweifel Geld.

Die Mietpreisbremse

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung gilt derzeit bis Ende 2029, es gibt aber Ausnahmen, etwa für Neubauten (erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzt) und umfassend modernisierte Wohnungen. Ob die Mietpreisbremse bei Ihnen gilt, hängt von der Landesverordnung für Ihre Stadt oder Gemeinde ab.

Das sollten Mieter wissen:

  • Die Mietpreisbremse gilt für neue Mietverträge, für bestehende Mietverhältnisse gilt stattdessen die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen.

  • Um zu viel gezahlte Miete zurückzuholen, müssen Sie den Verstoß beim Vermieter rügen.

  • Bei Mietverträgen ab April 2020 ist unter Umständen auch eine Rückforderung für die Zeit vor der Rüge möglich, wenn früh genug gerügt wird.

  • Vermieter müssen vor Vertragsschluss Auskunft geben, wenn sie sich auf eine Ausnahme berufen.

→ Alles zur Mietpreisbremse

Mietpreisbremse in Berlin prüfen – schnell und unkompliziert

Nutzen Sie unser interaktives Tool, um in wenigen Schritten herauszufinden, ob Ihre Miete die Mietpreisbremse einhält. Beantworten Sie einfache Fragen und erhalten Sie sofort eine Einschätzung.

Wohnungsmängel und Mietminderung

Schimmel, eine ausgefallene Heizung, undichte Fenster oder defekte Sanitäranlagen schränken die Nutzung der Wohnung ein. Ist der Mangel erheblich und nicht von Ihnen verursacht, dürfen Sie die Miete nach § 536 BGB mindern – ganz ohne Zustimmung des Vermieters.

So gehen Sie richtig vor:

  • Mangel unverzüglich und schriftlich beim Vermieter anzeigen, am besten mit Fotos

  • Eine angemessene Frist zur Behebung setzen

  • Miete im Zweifel unter Vorbehalt zahlen und die Minderung ankündigen

  • Alles dokumentieren – Fotos, Schriftverkehr, Zeitpunkte.

Wichtig: Kürzen Sie die Miete nicht eigenmächtig, ohne den Mangel angezeigt zu haben. Eine unberechtigte Kürzung kann im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. Wie hoch eine Minderung ausfällt, hängt immer vom Einzelfall ab.

→ Wohnungsmängel und Mietminderung im Detail

Kündigung wegen Eigenbedarf

Eine Eigenbedarfskündigung ist für viele Mieter ein Schock. Sie muss aber strenge Voraussetzungen erfüllen: Der Vermieter muss konkret benennen, wer einziehen soll, und nachvollziehbar begründen, warum er gerade diese Wohnung braucht. Eine vage Absicht, später vielleicht einzuziehen, reicht nicht aus. Juristische Personen wie eine GmbH oder AG können gar nicht wegen Eigenbedarfs kündigen.

Darauf kommt es an:

  • Kündigungsfrist: mindestens drei Monate, sie verlängert sich mit der Mietdauer auf bis zu neun Monate

  • Begründung: Person und Grund müssen konkret und plausibel genannt sein

  • Widerspruch: Mieter können der Kündigung widersprechen, etwa bei einem Härtefall (z. B. hohes Alter, schwere Krankheit, fortgeschrittene Schwangerschaft)

  • Schadensersatz: möglich, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war

→ Eigenbedarfskündigung: Fristen und Rechte als Mieter

Mustervorlagen für Mieter

Für viele Situationen im Mietalltag brauchen Sie ein sauberes Schreiben an den Vermieter. Unsere rechtlich geprüften Vorlagen gibt es kostenlos zum Download, zum Beispiel:

  • Mängelanzeige: Wohnungsmängel rechtssicher anzeigen

  • Kautionsrückzahlung: Mietkaution zurückfordern

  • Bescheinigung der Mietschuldenfreiheit: Nachweis über pünktliche Mietzahlungen

  • Nachtrag zum Mietvertrag: Änderungen am bestehenden Vertrag festhalten

Hinweis: Mustervorlagen sind eine gute Basis, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung.

→ Zu allen Mustervorlagen

Wann lohnt sich Hilfe vom Anwalt?

Nicht jedes Mietproblem muss vor Gericht landen. Oft lässt sich schon mit einem gut formulierten Schreiben viel erreichen. Rechtliche Unterstützung lohnt sich vor allem, wenn

  • Ihr Vermieter auf eine Rüge oder Mängelanzeige nicht reagiert,

  • Sie eine Kündigung erhalten haben,

  • Sie unsicher sind, ob Ihre Miete rechtmäßig ist, oder

  • es um höhere Beträge geht, etwa bei einer Rückforderung.

Bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse unterstützt Sie Allright: Wir helfen Mietern, deren Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, durch die Durchsetzung der Mietpreisbremse. Wir übernehmen die rechtliche Prüfung und streben zunächst eine außergerichtliche Einigung mit dem Vermieter an. Sollte dies nicht erfolgreich sein, vertritt Allright Sie auch vor Gericht, ohne dass Kostenrisiken entstehen.

Mietpreisbremse in Berlin prüfen – schnell und unkompliziert

Nutzen Sie unser interaktives Tool, um in wenigen Schritten herauszufinden, ob Ihre Miete die Mietpreisbremse einhält. Beantworten Sie einfache Fragen und erhalten Sie sofort eine Einschätzung.

Abonnieren Sie unseren Newsletter