Verbraucherportal Allright analysiert rund 1,78 Millionen Urteilsverfahren seit 2020 an Deutschlands Arbeitsgerichten
Zahl der Klagen ist derzeit auf dem höchsten Stand seit fünf Jahren
Arbeitsgerichte in Wiesbaden, Wuppertal und Gelsenkirchen haben gemessen an der Zahl der Beschäftigten vor Ort am meisten zu tun
Der Monat September ist Hochsaison für arbeitsrechtliche Konflikte: In keinem anderen Monat gehen beim Verbraucherportal Allright mehr Anfragen zu Kündigungen, Abfindungen oder Aufhebungsverträgen ein. Allright hat deshalb auf Basis der statistischen Berichte eine Studie zur Arbeitsgerichtsbarkeit analysiert, wie viele Urteilsverfahren an Deutschlands Arbeitsgerichten erstinstanzlich abgeschlossen werden. Demnach liegt die Zahl der Verfahren derzeit auf dem höchsten Stand seit fünf Jahren. Zwischen den einzelnen Gerichtsbezirken gibt es allerdings erhebliche Unterschiede.
Seit 2022 ist die Klage-Dichte um rund 25 Prozent gestiegen
Im Jahr 2025 haben Deutschlands Arbeitsgerichte 327.119 Urteilsverfahren abgeschlossen. Bezogen auf die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entspricht das 9,4 Klagen je 1.000 Beschäftigten. Höher lag diese Klage-Dichte zuletzt im Corona-Jahr 2020 mit 10. Den Tiefstwert gab es 2022 mit 7,5 Klagen je 1.000 Beschäftigte. Seither ist der Wert um rund ein Viertel gestiegen.
Acht der zehn Gerichte mit den meisten Verfahren sind in Nordrhein-Westfalen
Gemessen an der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im jeweiligen Gerichtsbezirk verzeichnet das Arbeitsgericht Wiesbaden derzeit die höchste Klage-Dichte: 6.393 abgeschlossene Urteilsverfahren im Jahr 2025 entsprechen einer Dichte von 25,1 Klagen pro 1.000 im Gerichtsbezirk registrierten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Das ist der mit Abstand höchste Wert der Analyse, dürfte allerdings nicht nur daran liegen, dass in der Region besonders viel gekündigt wird. Wiesbaden ist nämlich beispielsweise auch Erfüllungsort und Gerichtsstand für Klagen der Sozialkassen des Baugewerbes gegen Arbeitgeber. In der hessischen Landeshauptstadt werden deshalb auch sämtliche Beitragsklagen gegen Baubetriebe in Westdeutschland verhandelt.
Auch Wuppertal und Gelsenkirchen gehören mit durchschnittlich 16,9 bzw. 15,1 Verfahren pro 1000 Beschäftigten zu den Städten mit der höchsten Klage-Quote. Auf den Plätzen vier und fünf liegen Eberswalde mit 13,9 und Solingen mit einer Klage-Dichte von 13,9. Komplettiert wird die Top Ten durch Iserlohn (13,2), Bochum (13,0), Dortmund (12,8), Mönchengladbach (12,7) und Duisburg (12,3). Somit liegen acht der zehn Spitzenreiter in Nordrhein-Westfalen.
In diesen Städten gibt es die wenigsten Klagen
Deutlich seltener gehen Arbeitnehmer und -geber in Frankfurt (Oder) vor das Arbeitsgericht: Die Quote in der brandenburgischen Stadt liegt mit durchschnittlich 5,7 Verfahren pro 1.000 Beschäftigten am niedrigsten. Auch in Ulm müssen Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Abmahnungen nur selten vor Gericht geklärt werden (6,3 Verfahren). Es folgen Münster mit 6,9 sowie Chemnitz und Rosenheim mit jeweils 7.
Experte für Arbeitsrecht: „Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell handeln”
„Dass die Arbeitsgerichte so viele Urteilsverfahren abschließen wie seit fünf Jahren nicht mehr, überrascht mich nicht unbedingt. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist angespannt, viele Unternehmen müssen sparen, bauen Stellen ab oder strukturieren ganze Bereiche neu. Entsprechend viele Beschäftigte sind derzeit mit Kündigungen, Abfindungen oder Aufhebungsverträgen konfrontiert", sagt Paul Krusenotto, Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte bei Allright. Er ergänzt:
„Das spüren wir auch bei Allright und das ganz besonders im Kündigungsmonat September, wenn uns mehr Anfragen zu diesen Themen erreichen als in jedem anderen Monat. Ein Grund dafür dürfte sein, dass nach der Sommerpause Personalentscheidungen und Restrukturierungen umgesetzt werden, die zuvor aufgeschoben wurden. Zudem rückt das Jahresende näher und Unternehmen stellen ihre Strukturen und Personalbudgets für das kommende Jahr auf.
Betroffenen empfehle ich, nicht lange abzuwarten und insbesondere eine Kündigung möglichst schnell juristisch prüfen zu lassen. Wer dagegen vorgehen möchte, hat dafür nämlich nur drei Wochen ab Zugang Zeit. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Beschäftigte sollten sie deshalb nicht vorschnell hinnehmen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, denn häufig lässt sich noch etwas erreichen, beispielsweise der Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine bessere Abfindung. Dafür ist auch nicht zwangsläufig der Gang vor Gericht nötig, auch wenn das das aktuelle Fünfjahreshochs bei den Verfahren vor den Arbeitsgerichten zunächst vermuten lässt. Doch tatsächlich lassen sich viele Konflikte bereits außergerichtlich lösen und selbst vor Gericht enden erfahrungsgemäß rund 95 Prozent der Verfahren mit einem Vergleich.”
Sämtliche relevanten Untersuchungsergebnisse wurden unter dem nachfolgenden Link grafisch aufbereitet:
Arbeitsrechtliche VerfahrenÜber die Untersuchung
Für den Vergleich hat Allright die statistischen Berichte zur Arbeitsgerichtsbarkeit der Jahre 2020 bis 2025 ausgewertet. Erfasst wurde der Geschäftsanfall aller deutschen Arbeitsgerichte mit Fokus auf die erledigten Urteilsverfahren. Um ein vergleichbares Bild der regionalen Streithäufigkeit zu zeichnen, wurden diese Verfahrenszahlen ins Verhältnis zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im jeweiligen Gerichtsbezirk gesetzt (Anzahl der Klagen pro 1.000 Beschäftigte).
Die Beschäftigtenzahlen stammen aus der Regionalstatistik der Bundesagentur für Arbeit (Stichtag jeweils 30. Juni). Sie liegen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vor. Die Bezirke wurden deshalb aus den Landesgesetzen und Rechtsverordnungen zur Arbeitsgerichtsbarkeit aller 16 Bundesländer rekonstruiert und die Beschäftigtenzahlen der zugehörigen Kreise und Städte aufsummiert (Stand der Datenerhebung: 07. September 2026).
Über Allright
Allright ist ein LegalTech-Portal zur Durchsetzung von Verbraucherrechten und bietet Verbrauchern hochwertige juristische Expertise sowie Unterstützung in mehreren Rechtsgebieten an. Allright möchte es Verbrauchern künftig noch einfacher machen, ihre Rechte effektiv geltend zu machen und setzt dabei auf eine transparente Kostenstruktur. Hinter Allright steht die Allright Gruppe, die aus der Flightright GmbH und ihren Tochtergesellschaften sowie der Partnerkanzlei Allright Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht. Mit der Expertise der letzten 15 Jahre möchte Allright noch mehr Menschen Unterstützung in Rechtsangelegenheiten anbieten und dabei helfen, ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

