28/10/2026
#Allright

Abfindungsatlas 2026: Im Schnitt 2,2 Monatsgehälter – mit Betriebsrat deutlich mehr

  • Männer erhalten im Schnitt 10.071 Euro, Frauen 7.413 Euro; beim Abfindungsfaktor liegen beide nahezu gleichauf 

  • Mit Betriebsrat fallen Abfindungen rund 76 Prozent höher aus (14.121 Euro vs. 8.005 Euro) 

  • Pflege und Reinigung am unteren Ende: Beschäftigte in Gesundheit, Pflege und Soziales sowie in Reinigung, Sicherheit und Gastronomie erhalten im Schnitt weniger als 4.500 Euro 

  • Abfindungen steigen mit dem Alter auf durchschnittlich 12.789 Euro bei 60- bis 69-Jährigen 

Berlin, 28. Oktober 2026 – Die Abfindung ist für viele Beschäftigte das entscheidende Thema, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Eine aktuelle Auswertung von 906 abgeschlossenen Fällen durch Allright zeigt: Im Schnitt erhielten Beschäftigte eine Abfindung von 8.971 Euro, das entspricht 2,2 Bruttomonatsgehältern. Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, hängt stark von Betriebszugehörigkeit, Gehalt und Beruf ab. In Betrieben mit Betriebsrat fallen die Abfindungen deutlich höher aus. 

„Gut zwei Monatsgehälter sind im Schnitt drin. Das ist aber kein Automatismus, sondern das Ergebnis von Verhandlungen“, sagt Paul Krusenotto, Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte bei Allright. „Wer eine Kündigung erhält, sollte sie deshalb nicht einfach hinnehmen, sondern die eigenen Möglichkeiten prüfen lassen.“ 

Durchschnittliche Abfindung und Faktor

Im Schnitt aller ausgewerteten Fälle erhielten Beschäftigte eine Abfindung von 8.971 Euro. Einzelne sehr hohe Abfindungen bei Beschäftigten mit hohem Gehalt und langer Betriebszugehörigkeit heben diesen Durchschnitt deutlich an. Aussagekräftiger als die absolute Summe ist deshalb der sogenannte Abfindungsfaktor. Er beschreibt, wie hoch die Abfindung im Verhältnis zum Monatsgehalt und zu den Beschäftigungsjahren ausfällt. Berechnet wird er, indem die Abfindung durch das Bruttomonatsgehalt und anschließend durch die Zahl der Beschäftigungsjahre geteilt wird; Beschäftigungszeiten unter einem Jahr werden dabei mit einem Jahr angesetzt. Der Faktor lag im Durchschnitt bei 0,57. Pro Jahr Betriebszugehörigkeit entspricht die Abfindung also im Schnitt etwas mehr als einem halben Monatsgehalt und liegt damit leicht über der bekannten Faustformel von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Diagramm zur Abfindung in Monatsgehältern, zeigt durchschnittlich 2,2 Bruttomonatsgehälter, mit Prozentsätzen von 34% bis 5% für verschiedene Spannen.

Abfindung in Monatsgehältern 

Etwas anschaulicher wird die Höhe der Abfindung, wenn man sie in Monatsgehältern ausdrückt. Im Durchschnitt entsprach die Abfindung 2,2 Bruttomonatsgehältern. Rund ein Drittel der Beschäftigten (34 Prozent) erhielt höchstens ein Monatsgehalt, weitere 30 Prozent mehr als ein und bis zu zwei Monatsgehälter. 17 Prozent kamen auf mehr als zwei bis drei Monatsgehälter, 14 Prozent auf mehr als drei bis sechs. Mehr als sechs Monatsgehälter erhielten 5 Prozent. 

Mit Betriebsrat höhere Abfindungen – wegen längerer Betriebszugehörigkeit 

Deutliche Unterschiede zeigen sich auch je nachdem, ob es im Unternehmen einen Betriebsrat oder eine vergleichbare Arbeitnehmervertretung wie einen Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung gibt. Das traf auf gut jeden fünften Fall zu. Beschäftigte mit Betriebsrat erhielten im Schnitt eine Abfindung von 14.121 Euro, ohne Betriebsrat waren es 8.005 Euro. Das sind rund 76 Prozent mehr und entspricht 3,3 statt 1,9 Monatsgehältern. Beim Abfindungsfaktor liegen beide Gruppen dagegen nahezu gleichauf (0,55 gegenüber 0,57), und auch die Gehälter unterscheiden sich kaum (4.047 gegenüber 3.842 Euro). Entscheidend für den Unterschied ist vor allem die Betriebszugehörigkeit: Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat waren im Schnitt 7,3 Jahre im Unternehmen, ohne Betriebsrat 4,5 Jahre. „Die Existenz eines Betriebsrates scheint sich hier mittelbar auf die Abfindungshöhe auszuwirken“, erklärt Krusenotto. „Zwar dürfte für den Unterschied zwischen den absoluten Abfindungssummen die Betriebszugehörigkeit entscheidend sein. In Betrieben mit Betriebsrat bleiben Beschäftigte aber oft deutlich länger im Unternehmen, und jedes zusätzliche Jahr Betriebszugehörigkeit wirkt sich auf die Abfindung aus.“ 

Abfindung nach Berufsfeld 

Auch zwischen den Berufsfeldern zeigen sich deutliche Unterschiede. Dafür wurden die Stellenbezeichnungen der Beschäftigten in Anlehnung an die Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit einzelnen Berufsfeldern zugeordnet. Die höchsten Abfindungen erhielten Beschäftigte in Büro und Verwaltung mit durchschnittlich 12.090 Euro, gefolgt von IT und Naturwissenschaft mit 11.822 Euro sowie Handel und Vertrieb mit 11.813 Euro. Im Mittelfeld liegen Produktion, Technik und Bau mit 8.036 Euro sowie Verkehr und Logistik mit 6.592 Euro. Am unteren Ende stehen Gesundheit, Pflege und Soziales mit 4.449 Euro sowie Reinigung, Sicherheit und Gastronomie mit 3.911 Euro. 

Diese Unterschiede gehen nicht allein auf die Gehälter zurück. Auch beim Abfindungsfaktor liegen Gesundheit, Pflege und Soziales (0,46) sowie Reinigung, Sicherheit und Gastronomie (0,48) hinten, während IT und Naturwissenschaft mit 0,69 den höchsten Wert erreicht. In Monatsgehältern ausgedrückt kamen Beschäftigte in Handel und Vertrieb auf 2,9 Monatsgehälter, in Gesundheit, Pflege und Soziales sowie in Reinigung, Sicherheit und Gastronomie dagegen auf jeweils nur 1,5. „Gerade in Berufen mit niedrigeren Gehältern, etwa in der Pflege, der Reinigung oder der Gastronomie, fallen Abfindungen nicht nur absolut, sondern auch im Verhältnis zum Gehalt geringer aus“, sagt Krusenotto. „Hier lohnt es sich besonders, die eigenen Rechte zu kennen und nicht das erstbeste Angebot des Arbeitgebers anzunehmen.“ 

Abfindung nach Einkommen 

Unsere Auswertung zeigt einen deutlichen Zusammenhang zwischen Bruttogehalt und Abfindungshöhe. Für die Einteilung orientiert sich die Auswertung an den Einkommensgrenzen, die das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) 2025 für Alleinstehende zur Abgrenzung von Einkommensschichten verwendet hat. Das IW bezieht sich dabei auf das bedarfsgewichtete Nettohaushaltseinkommen. Da uns ausschließlich Daten zum Bruttogehalt zu Grunde liegen, sind die Gruppen nicht unmittelbar mit den IW-Definitionen vergleichbar. Nichtsdestotrotz geben die Zahlen einen realistischen Eindruck davon, wie stark die Abfindungshöhe mit dem individuellen Gehalt zusammenhängt. 

Beschäftigte mit einem Bruttomonatsgehalt unter 1.850 Euro erhielten im Schnitt 2.624 Euro Abfindung bei einem Faktor von 0,66. In der Gruppe von 1.850 bis unter 3.470 Euro lag die Abfindung bei 5.644 Euro (Faktor 0,53), von 3.470 bis unter 5.780 Euro bei 9.199 Euro (Faktor 0,55). Ab einem monatlichen Bruttogehalt von 5.780 Euro wurden im Schnitt 23.321 Euro Abfindung gezahlt, der Faktor erreichte hier 0,67. Auffällig ist, dass der Faktor in den mittleren Gehaltsgruppen am niedrigsten ist und bei den höchsten Gehältern wieder deutlich ansteigt. Krusenotto: „Die Höhe der Abfindung hängt nicht nur vom Gehalt ab, sondern vor allem davon, wie gut verhandelt wird. Dass der Faktor bei hohen Einkommen wieder deutlich steigt, zeigt, dass gut beratene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr herausholen. Diesen Spielraum haben aber auch Beschäftigte mit mittlerem Einkommen. Sie sollten sich nicht mit der Faustformel von einem halben Monatsgehalt pro Jahr zufriedengeben.“ 

Abfindung steigt mit dem Alter 

Mit zunehmendem Alter steigen die Abfindungen deutlich an, was vor allem mit der längeren Betriebszugehörigkeit zusammenhängt: Die 60- bis 69-Jährigen waren im Schnitt rund neun Jahre im Unternehmen, die unter 30-Jährigen knapp drei Jahre. Beschäftigte unter 30 Jahren erhielten im Schnitt 4.416 Euro, die Gruppe der 30- bis 39-Jährigen 8.033 Euro. Bei den 40- bis 49-Jährigen lag die durchschnittliche Abfindung bei 10.340 Euro, zwischen 50 und 59 Jahren bei 11.641 Euro. In der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen erreichten die Abfindungen 12.789 Euro. Beim Abfindungsfaktor zeigt sich dagegen ein gegenläufiger Trend: Er liegt bei den unter 30-Jährigen bei 0,61, bei den 50- bis 69-Jährigen dagegen nur noch bei 0,48. Pro Beschäftigungsjahr fällt die Abfindung für Ältere also etwas geringer aus. 

Männer erhalten höhere Abfindungen 

Männer erhielten im Schnitt höhere Abfindungen als Frauen: 10.071 Euro gegenüber 7.413 Euro. Frauen erhielten damit rund 26 Prozent weniger. Beim Abfindungsfaktor liegen Männer und Frauen dagegen nahezu gleichauf: Männer erreichten im Schnitt 0,57, Frauen 0,55. Der Unterschied bei den absoluten Summen lässt sich damit weitgehend durch die Gehälter erklären: Die Frauen in unserer Auswertung verdienten im Schnitt rund 22 Prozent weniger brutto als die Männer. In Monatsgehältern gerechnet erhielten Frauen sogar etwas mehr (2,3 gegenüber 2,1), da sie im Schnitt etwas länger im Unternehmen waren. 

Ost und West im Vergleich 

Beschäftigte in Westdeutschland erhielten im Schnitt höhere Abfindungen als in Ostdeutschland (inklusive Berlin): 9.472 Euro gegenüber 7.359 Euro. Der Abfindungsfaktor lag im Westen bei 0,58, im Osten bei 0,53. Der Unterschied bei den Summen hängt vor allem mit der Spitze der Verteilung zusammen. Im Westen arbeiten in unserer Auswertung mehr Gutverdienende: Rund 15 Prozent der westdeutschen Beschäftigten verdienten mindestens 5.780 Euro brutto im Monat, im Osten waren es rund 10 Prozent. Zudem stammen 19 der 20 Abfindungen über 50.000 Euro aus Westdeutschland. Lässt man diese Fälle außen vor, liegen beide Landesteile nah beieinander: Im Westen lag die durchschnittliche Abfindung dann bei 7.445 Euro, im Osten bei 7.108 Euro. 

Unterschiede zwischen den Bundesländern 

Auch zwischen den Bundesländern variiert die Höhe der Abfindung deutlich. An der Spitze liegen Schleswig-Holstein mit durchschnittlich 12.026 Euro, Hessen mit 11.541 Euro und Bayern mit 11.307 Euro. Am unteren Ende liegen Mecklenburg-Vorpommern mit 4.600 Euro, Sachsen-Anhalt mit 5.318 Euro, das Saarland mit 5.939 Euro und Thüringen mit 6.240 Euro. Berlin liegt mit 9.552 Euro auf dem Niveau des westdeutschen Durchschnitts. Gerade in Bundesländern mit wenigen Fällen können einzelne sehr hohe Abfindungen den Durchschnitt allerdings deutlich beeinflussen. 

Eine Infografik zeigt Abfindungssummen und -faktoren pro Bundesland in Deutschland, mit einer Karte und einer Legende zur Veranschaulichung.

Fazit 

Die Ergebnisse zeigen: Im Schnitt erhalten Beschäftigte eine Abfindung von gut zwei Monatsgehältern. Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, hängt vor allem von Betriebszugehörigkeit, Gehalt und Beruf ab. In Betrieben mit Betriebsrat fallen Abfindungen deutlich höher aus, in Pflege, Reinigung und Gastronomie dagegen besonders niedrig. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen lassen sich weitgehend durch die Gehälter erklären, die zwischen Ost und West vor allem durch mehr Gutverdienende und einzelne sehr hohe Abfindungen im Westen. „Eine Abfindung ist kein Geschenk des Arbeitgebers, sondern das Ergebnis von Verhandlungen“, fasst Krusenotto zusammen. „Wer sich rechtzeitig beraten lässt, kennt seine Verhandlungsposition und hat bessere Chancen auf eine faire Abfindung.“ 

 

Disclaimer 

Alle Angaben zum Abfindungsatlas basieren auf den uns zur Verfügung stehenden Daten. Insgesamt wurden 906 abgeschlossene Fälle mit vereinbarter Abfindung aus dem Datenbestand von Allright analysiert. Die Auswertung ist nicht repräsentativ für alle Beschäftigten in Deutschland. Angegebene Beträge, Abfindungsfaktoren und Monatsgehälter sind Durchschnittswerte (arithmetisches Mittel). Fälle ohne Abfindung sowie Datensätze mit unplausiblen Angaben wurden nicht berücksichtigt. Die Beschäftigungsdauer wurde taggenau berechnet und bei weniger als einem Jahr mit einem Jahr angesetzt. Abfindungsfaktor und Abfindung in Monatsgehältern werden für jeden Fall einzeln berechnet; anschließend wird der Durchschnitt dieser Werte gebildet. Sie lassen sich daher nicht aus den durchschnittlichen Abfindungen und Gehältern nachrechnen. Die Gruppen sind wie folgt abgegrenzt: Einkommen unter 1.850 Euro, 1.850 bis unter 3.470 Euro, 3.470 bis unter 5.780 Euro und ab 5.780 Euro; Alter in vollendeten Lebensjahren zum Zeitpunkt der Kündigung; Monatsgehälter bis 1, über 1 bis 2, über 2 bis 3, über 3 bis 6 und über 6. Nicht in allen Fällen lagen Angaben zu Geschlecht, Alter oder Wohnort vor; die Fallzahlen der einzelnen Teilauswertungen können daher leicht abweichen. Die Berufsfelder wurden anhand der Stellenbezeichnungen in Anlehnung an die Klassifikation der Berufe (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet; Fälle ohne oder mit zu allgemeiner Stellenbezeichnung (rund 11 Prozent) sind in dieser Teilauswertung nicht enthalten. Angaben zur Arbeitnehmervertretung lagen für 813 Fälle vor; erfasst ist, ob es beim Arbeitgeber einen Betriebsrat, Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung gab. Ostdeutschland umfasst die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Daten sind zuverlässig, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie erfassen den Zeitraum vom 04.11.2025 bis zum 12.10.2026.