eKomi 5/5 basierend auf mehr als 698 Bewertungen

Teilschuld beim Autounfall: Nach einem Unfall sind beide schuld, doch wer zahlt was?

Prüfen Sie jetzt kostenfrei einen Einspruch mit Allright.de und erfahren Sie Ihre Möglichkeiten, gegen Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot vorzugehen.

Teilschuld beim Autounfall - wer zahlt was

Geprüft von Steffen Klug

Verkehrsrechtsexperte

Das Wichtigste zum Thema „Teilschuld beim Autounfall“

  • Teilschuld liegt vor, wenn beide Unfallbeteiligten zum Unfallgeschehen beigetragen haben
  • Die Schuld wird prozentual aufgeteilt, abhängig vom Unrechtsgehalt der jeweiligen Verstöße
  • Typische Situationen für Teilschuld: Vorfahrtsmissachtung kombiniert mit Geschwindigkeitsüberschreitung, Rückwärtsfahren und Unaufmerksamkeit, unachtsamer Spurwechsel
  • Bei Teilschuld zahlt jede Partei anteilig für den Schaden der anderen, entsprechend der festgestellten Schuldquote
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Anteil des Schadens am gegnerischen Fahrzeug
  • Eine Vollkaskoversicherung kann den eigenen Schaden abdecken, oft mit Selbstbeteiligung und möglicher Hochstufung des Schadenfreiheitsrabatts
  • Die Feststellung der Teilschuld erfolgt durch Untersuchung des Unfallhergangs, einschließlich Polizeibericht, Zeugenaussagen und ggf. Sachverständigengutachten
  • Polizeiliche Unfallaufnahme umfasst Protokoll, Fotos und Skizzen des Unfallorts
  • Zeugenaussagen von Unfallbeteiligten und unabhängigen Beobachtern sind wichtig für die Bewertung des Unfallhergangs
  • Bei komplexen Fällen können technische Analysen und Sachverständigengutachten zur Klärung der Schuldfrage herangezogen werden

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wehre dich! Prüfe noch heute deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – unverbindlich.

Bei einem Autounfall ist die Schuldfrage oft entscheidend für die Regulierung des Schadens. Doch was passiert, wenn beide Unfallbeteiligten eine Teilschuld tragen? Diese Situation ist nicht selten und kann komplexe Fragen zur Haftung und Schadensregulierung aufwerfen. In solchen Fällen stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt was, und wie wird die Schuld aufgeteilt? 

In diesem Ratgeber erklären wir, wann an einem Unfall beide schuld sein können und wie die Schuldanteile ermittelt werden. Sie erfahren, wie die Kosten für die Schäden zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden, welche Versicherungen in solchen Fällen zuständig sind und ob es sinnvoll ist, den Schaden unter Umständen, ohne die Versicherung zu regulieren. Abschließend werfen wir einen Blick darauf, was das Gesetz zur Teilschuld sagt und welche rechtlichen Grundlagen für die Haftungsverteilung gelten. 

Wann sind an einem Unfall beide schuld? Wie wird die Schuld aufgeteilt? 

Wann liegt eine Teilschuld vor? Eine Teilschuld bei einem Autounfall liegt vor, wenn beide Unfallbeteiligten eine Mitschuld am Unfallgeschehen tragen. Dies kann passieren, wenn beide Fahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen oder eine Verhaltensweise an den Tag legen, die zum Unfall beiträgt. Die Schuld wird dann prozentual (in Form einer Quote) aufgeteilt, abhängig davon, inwieweit der Schaden von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist. Dies richtet sich nach dem Unrechtsgehalt der jeweiligen Verstöße.   

Hier sind einige typische Situationen, in denen beide Unfallbeteiligten eine Teilschuld haben können: 

1. Missachtung der Vorfahrt und Geschwindigkeits- überschreitung 

Wenn ein Fahrer die Vorfahrt des anderen missachtet und gleichzeitig der andere Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, tragen beide zum Unfall bei. Beispiel

  • Fahrer A fährt aus einer Nebenstraße und missachtet die Vorfahrt von Fahrer B, der auf der Hauptstraße fährt. 
  • Fahrer B fährt jedoch deutlich schneller als erlaubt. In einem solchen Fall könnte Fahrer A wegen des Vorfahrtsverstoßes eine Teilschuld tragen, während Fahrer B wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung eine Mitschuld hat. Die Schuld wird entsprechend aufgeteilt, z. B. 60 % für Fahrer A und 40 % für Fahrer B.

2. Rückwärtsfahren und Nichtaufpassen 

Wenn ein Fahrzeug rückwärtsfährt, trägt der rückwärtsfahrende Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht. Kommt es jedoch zu einer Kollision, weil der andere Fahrer ebenfalls nicht aufgepasst oder zu schnell reagiert hat, könnte auch diesem eine Teilschuld auferlegt werden. Beispiel

  • Fahrer A fährt rückwärts aus einer Parklücke und übersieht dabei Fahrer B, der vorbeifährt. 
  • Fahrer B hätte jedoch den rückwärtsfahrenden Wagen rechtzeitig sehen und bremsen können, tut dies aber nicht trotz allgemeiner Sorgfaltspflicht. In diesem Fall kann eine Teilschuld auf beide Fahrer verteilt werden.

3. Spurwechsel und Unaufmerksamkeit 

Ein Spurwechsel ist ein häufiger Grund für Unfälle, bei denen beide Beteiligten eine Mitschuld tragen könnten. Beispiel

  • Fahrer A wechselt ohne ausreichenden Schulterblick oder Blinken die Spur.
  • Fahrer B fährt jedoch in einem Bereich, in dem er den Spurwechsel hätte vorhersehen oder langsamer fahren können. Auch hier kann eine Quotelung vorgenommen werden, beispielsweise 70 % Schuld für den unaufmerksamen Spurwechsler und 30 % für den anderen Fahrer.

4. Auffahrunfall bei plötzlichem Bremsen 

Normalerweise gilt bei Auffahrunfällen der Anscheinsbeweis, dass der Auffahrende die Schuld trägt, da er den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Es gibt jedoch Fälle, in denen der vorausfahrende Fahrer eine Mitschuld tragen kann, etwa wenn er grundlos stark abbremst. Beispiel

  • Fahrer A bremst plötzlich und ohne erkennbaren Grund stark ab.
  • Fahrer B fährt auf, weil er den Sicherheitsabstand nicht ausreichend eingehalten hat. In einem solchen Fall könnte die Schuld aufgeteilt werden, da beide Fahrer zu dem Unfall beigetragen haben: Der Auffahrende für den geringen Abstand und der Vorausfahrende für das grundlose Abbremsen.

5. Unklare Verkehrssituation 

In einigen Fällen kann eine unklare Verkehrssituation dazu führen, dass beide Fahrer gleichermaßen zum Unfall beitragen. Beispiel

  • Fahrer A möchte in eine Straße einbiegen, die durch parkende Autos unübersichtlich ist.
  • Fahrer B fährt mit nicht angepasster Geschwindigkeit durch dieselbe Straße und es kommt zur Kollision. Auch hier könnte eine Teilschuld bestehen, da beide Fahrer die Situation falsch eingeschätzt haben.

6. Überholen trotz Gegenverkehr 

Wenn ein Fahrer überholt, obwohl der Gegenverkehr zu nahe ist, und es zu einem Unfall kommt, kann auch der Fahrer des überholten Fahrzeugs eine Mitschuld haben, wenn er z. B. seine Geschwindigkeit erhöht oder die Situation anders verschärft. Beispiel

  • Fahrer A überholt trotz unklarer Verkehrslage.
  • Fahrer B fährt schneller, um das Überholen zu verhindern. In einem solchen Fall kann eine Aufteilung der Schuld erfolgen, z. B. 70 % für den Überholenden und 30 % für den anderen Fahrer.

7. Verkehrsgefährdung durch ungenügende Sicherung oder Abbiegen 

Wenn ein Fahrzeug falsch gesichert oder während des Abbiegens nicht ausreichend signalisiert wird, kann dies ebenfalls zu einem Unfall führen, bei dem beide Fahrer eine Mitschuld haben. Beispiel

  • Fahrer A biegt ohne Blinken ab.
  • Fahrer B passt nicht auf und kollidiert mit dem abbiegenden Fahrzeug. In solchen Fällen könnte Fahrer A für das fehlerhafte Abbiegen zur Verantwortung gezogen werden, während Fahrer B wegen mangelnder Aufmerksamkeit eine Teilschuld erhält.

Beide Fahrer tragen eine Mitschuld, wenn sie in irgendeiner Form zur Entstehung des Unfalls beigetragen haben. Dies kann durch Verstoß gegen Verkehrsregeln, wie z.B. Unachtsamkeit oder überhöhte Geschwindigkeit geschehen. Die Höhe der jeweiligen Schuld hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalles ab und wird oft durch die Versicherungen oder vor Gericht durch Gutachten und Zeugenaussagen entschieden. Eine prozentuale Haftungsverteilung (Quotelung) ist in solchen Fällen üblich. 

Wer zahlt, wenn beide am Unfall schuld sind? 

Unfall beide Schuld wer zahlt was? Wenn beide Parteien an einem Unfall schuld sind, wird die Schadensregulierung nach dem Prinzip der Quotelung durchgeführt. Das bedeutet, dass jede Partei anteilig für den Schaden der anderen aufkommt, entsprechend dem festgestellten Grad der Schuld. Die Höhe der Beteiligung hängt von der jeweiligen Schuldquote ab, die durch die Versicherungen oder gegebenenfalls ein Gericht festgelegt wird.  

Wer zahlt was, wenn beide schuld sind? Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?  

Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Jede Partei zahlt über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung den Anteil des Schadens der anderen Partei, der ihrer Schuldquote entspricht. 
  • Beispiel: Wenn Fahrer A zu 60 % und Fahrer B zu 40 % schuld ist, zahlt die Haftpflichtversicherung von Fahrer A 60 % des Schadens an Fahrer B, während die Versicherung von Fahrer B 40 % des Schadens von Fahrer A übernimmt.

Eigener Schaden 

  • Der eigene Schaden (also der Schaden am eigenen Fahrzeug) wird nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen, es sei denn, die gegnerische Partei trägt eine Teilschuld. In diesem Fall übernimmt die gegnerische Haftpflicht einen Anteil des Schadens am eigenen Fahrzeug. 
  • Beispiel: Bei einer 60/40-Schuldverteilung übernimmt Fahrer B 40 % des Schadens am Fahrzeug von Fahrer A. Die restlichen 60 % trägt Fahrer A selbst.

Vollkaskoversicherung 

  • Wenn eine der Parteien eine Vollkaskoversicherung hat, kann diese den eigenen Schaden abdecken. Dabei wird jedoch häufig die Selbstbeteiligung fällig, und es kann zu einer Hochstufung des Schadenfreiheitsrabatts kommen. 
  • Die Vollkasko übernimmt in der Regel den Teil des eigenen Schadens, der nicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen wird.

Beispiel für eine Schadensregulierung bei Teilschuld: 

  • Fahrer A und Fahrer B haben einen Unfall. Der Schaden an Fahrzeug A beträgt 10.000 Euro, der Schaden an Fahrzeug B 8.000 Euro. 
  • Es wird entschieden, dass Fahrer A zu 60 % und Fahrer B zu 40 % schuld sind.

Schaden an Fahrzeug A

  • Die Haftpflichtversicherung von Fahrer B zahlt 40 % des Schadens an Fahrzeug A, also 4.000 Euro. 
  • Die verbleibenden 6.000 Euro trägt Fahrer A entweder selbst oder über seine Vollkaskoversicherung.

Schaden an Fahrzeug B

  • Die Haftpflichtversicherung von Fahrer A zahlt 60 % des Schadens an Fahrzeug B, also 4.800 Euro. 
  • Die restlichen 3.200 Euro trägt Fahrer B selbst oder über seine Vollkaskoversicherung.

Weitere Überlegungen:

  • Hochstufung des Schadenfreiheitsrabatts: Beide Parteien können durch die Regulierung über ihre Haftpflichtversicherung hochgestuft werden, was zukünftige Versicherungsprämien erhöht. 
  • Selbstbeteiligung: Wer eine Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, muss in der Regel eine vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen, die oft zwischen 150 und 1.000 Euro liegt, je nach Vertrag. 
  • Verkehrsrechtliche Konsequenzen: Unabhängig von der Schadensregulierung können beide Parteien bei Verstößen gegen Verkehrsregeln (wie Geschwindigkeitsübertretungen, Vorfahrtsmissachtung usw.) mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg belangt werden. 

Wenn beide Parteien an einem Unfall schuld sind, wird der Schaden entsprechend der festgelegten Schuldquote aufgeteilt. Jede Partei zahlt über ihre Haftpflichtversicherung anteilig den Schaden des Unfallgegners. Den eigenen Schaden deckt entweder die Vollkaskoversicherung oder die Partei muss ihn selbst tragen.  

Wie ist nach einem Unfall festzustellen, dass beide schuld sind? 

Die Feststellung, dass beide Parteien an einem Unfall schuld sind, erfolgt in der Regel durch eine gründliche Untersuchung des Unfallhergangs. Mehrere Faktoren spielen hierbei eine Rolle, und verschiedene Instanzen können an der Ermittlung der Teilschuld beteiligt sein. Hier sind die Schritte und Methoden, die üblicherweise verwendet werden, um zu beurteilen, ob beide Unfallbeteiligten eine Mitschuld tragen: 

1. Polizeibericht und Unfallaufnahme 

  • Unfallprotokoll: Bei einem Verkehrsunfall wird die Polizei häufig gerufen, insbesondere wenn es zu Verletzungen oder größeren Schäden kommt. Die Beamten nehmen den Unfall auf und erstellen einen detaillierten Polizeibericht, der wichtige Informationen zum Hergang, den Schäden und den Aussagen der Unfallbeteiligten sowie etwaiger Zeugen enthält. 
  • Fotos und Skizzen: Die Polizei dokumentiert den Unfallort, die Position der Fahrzeuge, Bremsspuren und andere relevante Hinweise (z. B. Verkehrszeichen oder Sichtverhältnisse) durch Fotos und Skizzen. Diese dienen als Grundlage für die spätere Bewertung der Schuldfrage.

2. Zeugenaussagen 

  • Unfallbeteiligte: Beide Fahrer schildern ihre Version des Unfalls. Oft widersprechen sich die Aussagen, aber sie sind ein wichtiger Ausgangspunkt, um mögliche Verfehlungen zu identifizieren. 
  • Unabhängige Zeugen: Wenn es unbeteiligte Zeugen gibt, die den Unfall beobachtet haben, können deren Aussagen entscheidend sein, um das Verhalten beider Parteien vor dem Unfall zu bewerten.

3. Gutachten und technische Analysen 

  • Sachverständigengutachten: In komplexen Fällen, insbesondere bei Unfällen mit widersprüchlichen Darstellungen oder unklaren Unfallursachen, wird oft ein Gutachter hinzugezogen. Dieser analysiert den Unfall anhand technischer Daten wie Bremsspuren, Deformationen an den Fahrzeugen und eventuellen Daten aus den Bordcomputern (z. B. Geschwindigkeit oder Bremsvorgänge). 
  • Rekonstruktion des Unfalls: In einigen Fällen wird der Unfall durch den Gutachter oder eine spezialisierte Stelle rekonstruiert, um zu ermitteln, wer gegen welche Verkehrsregeln verstoßen hat oder ob beide Parteien Fehler gemacht haben.

4. Verkehrsrechtliche Bewertung 

  • Verstoß gegen Verkehrsregeln: Ein wesentlicher Aspekt bei der Ermittlung der Schuldfrage ist die Feststellung, ob und welche Verkehrsregeln verletzt wurden. Beispiele
    -Vorfahrtsverletzung: Ein Fahrer missachtet die Vorfahrt, trägt aber eine Teilschuld, weil der andere Fahrer zu schnell unterwegs war. 
    -Missachtung des Sicherheitsabstands: Wenn der Auffahrende zu wenig Abstand gehalten hat, trägt er eine Mitschuld, auch wenn der Vorausfahrende grundlos gebremst hat. 
  • Gefährdungshaftung: In Deutschland gibt es das Prinzip der Gefährdungshaftung nach § 7 StVG. Das bedeutet, dass der Fahrzeughalter schon allein durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine potenzielle Gefahr darstellt (Betriebsgefahr). Bereits durch den Fahrzeugbetrieb kann  eine Teilschuld zugewiesen werden, da beide Halter bereits dadurch eine Gefahr für den Verkehr darstellen. 

5. Versicherungsermittlung 

  • Haftpflichtversicherungen: Die Kfz-Haftpflichtversicherungen beider Parteien untersuchen den Unfall ebenfalls. Sie analysieren die zur Verfügung stehenden Informationen (Polizeibericht, Zeugenaussagen, Gutachten) und entscheiden, in welchem Umfang ihre Versicherungsnehmer für den Unfall verantwortlich sind. 
  • Schuldquote: Die Versicherungen legen anhand der Beweise eine Schuldquote fest, die das Verhältnis der Verantwortlichkeit für den Unfall widerspiegelt. Dabei kann es beispielsweise zu einer 50/50-Verteilung kommen oder zu anderen Quoten, wie 60/40 oder 70/30, je nach Schwere der Verstöße.

6. Gerichtliche Entscheidung (falls nötig) 

  • Gerichtliche Klärung: Wenn keine Einigung zwischen den Beteiligten und den Versicherungen erzielt werden kann, landet der Fall vor Gericht. Ein Richter entscheidet dann auf Basis der vorgelegten Beweise (Polizeibericht, Gutachten, Zeugenaussagen) über die Schuldfrage. Das Gericht kann eine Teilschuld feststellen und die Haftung entsprechend aufteilen. 
  • Rechtsprechung und Präzedenzfälle: Gerichte orientieren sich oft an früheren Entscheidungen (Präzedenzfällen), die ähnliche Unfälle betreffen, um festzustellen, wie die Schuld zu verteilen ist.

Die Feststellung einer Teilschuld erfolgt durch eine Kombination von Unfallaufnahmen, Zeugenaussagen, Gutachten und verkehrsrechtlichen Bewertungen. Sowohl die Versicherungen als auch gegebenenfalls Gerichte analysieren den Unfallhergang und prüfen, ob beide Parteien gegen Verkehrsregeln verstoßen haben oder in anderer Weise für den Unfall verantwortlich sind. Bei einem Verstoß beider Seiten wird die Haftung in der Regel nach einer Quote aufgeteilt. 

An welche Versicherung wende ich mich am besten, wenn beide den Unfall verschuldet haben? 

Wenn beide Unfallbeteiligten den Unfall verschuldet haben, ist die richtige Vorgehensweise in der Regel, sich an mehrere Versicherungen zu wenden, je nach Art des Schadens und der eigenen Absicherung. Hier eine Übersicht der Versicherungen, an die Sie sich in einem solchen Fall wenden sollten: 

1. Kfz-Haftpflichtversicherung 

  • Warum? Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt den Schaden, den Sie Dritten zufügen. Bei einem Unfall, bei dem beide Beteiligten eine Teilschuld tragen, reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners anteilig, je nach der festgelegten Schuldquote. 
  • Was tun? Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung und informieren Sie sie über den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Die Versicherung prüft den Unfallhergang und übernimmt die Regulierung des Schadens, für den Sie nach der Schuldquote verantwortlich sind.

Wichtige Punkte: 

  • Jede Partei meldet den Unfall ihrer eigenen Haftpflichtversicherung. 
  • Die Haftpflichtversicherung reguliert nur den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners und nicht den eigenen Schaden.

2. Vollkaskoversicherung (falls vorhanden) 

  • Warum? Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie über diese Versicherung Ihren eigenen Schaden abwickeln. Die Vollkasko zahlt für Schäden an Ihrem Fahrzeug, auch wenn Sie (teilweise) selbst schuld sind.
  • Was tun? Melden Sie den Schaden Ihrer Vollkaskoversicherung, wenn Sie eine Teilschuld tragen und der entstandene Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug nicht vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gedeckt wird.

Wichtige Punkte: 

  • Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Ihren eigenen Schaden abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. 
  • Durch die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung könnte sich Ihre Schadenfreiheitsklasse verschlechtern, was zu höheren Versicherungsprämien in der Zukunft führen kann. 
  • Wenn Sie keine Vollkasko haben, müssen Sie den Teil des Schadens, der nicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen wird, selbst tragen.

3. Gegnerische Haftpflichtversicherung 

  • Warum? Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist verantwortlich für die Regulierung des Schadens, den der Unfallgegner an Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Bei einer Teilschuld wird die gegnerische Haftpflichtversicherung den anteiligen Schaden an Ihrem Fahrzeug übernehmen. 
  • Was tun? Setzen Sie sich direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Verbindung, um den Schaden geltend zu machen. Reichen Sie alle notwendigen Dokumente wie den Polizeibericht, Fotos des Schadens und eventuelle Gutachten ein.

Wichtige Punkte: 

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt nur den Anteil des Schadens, der der festgelegten Schuldquote des Gegners entspricht. 
  • Falls Sie und der Gegner sich über die Schuldfrage uneinig sind, können die Versicherungen oft helfen, den Fall zu klären.

4. Unfallgutachter (optional) 

  • Warum? In Fällen, in denen die Schuldfrage kompliziert ist oder die Schadenshöhe strittig ist, kann ein unabhängiger Gutachter helfen, den Schaden zu bewerten und eine faire Schadensregulierung zu ermöglichen. Gutachten können sowohl von Versicherungen als auch von Ihnen selbst in Auftrag gegeben werden. 
  • Was tun? Sie können einen eigenen Gutachter beauftragen, insbesondere wenn Sie mit der Schadenbewertung der Versicherung nicht einverstanden sind oder es um hohe Schadensbeträge geht.

Wichtige Punkte: 

  • Ein von Ihnen beauftragter Gutachter muss in der Regel selbst bezahlt werden, es sei denn, die gegnerische Versicherung erkennt das Gutachten an. 

5. Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) 

  • Warum? Wenn es zu Streitigkeiten mit dem Unfallgegner oder der Versicherung über die Schuldfrage oder die Schadenshöhe kommt, kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, z. B. Anwaltskosten oder Gerichtskosten. 
  • Was tun? Wenden Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung, wenn sich eine juristische Auseinandersetzung abzeichnet. Diese kann Ihnen rechtlichen Beistand zur Verfügung stellen und die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen.

Wichtige Punkte: 

  • Eine Rechtsschutzversicherung ist besonders nützlich, wenn der Unfallgegner oder dessen Versicherung die Haftung ablehnt oder unzureichend reguliert. 

Wichtig: 

  • Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung: Reguliert den Schaden des Unfallgegners nach der Schuldquote. 
  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung: Zahlt anteilig für den Schaden an Ihrem Fahrzeug. 
  • Ihre Vollkaskoversicherung (falls vorhanden): Deckt den eigenen Schaden, wenn die Haftpflicht des Unfallgegners nur einen Teil übernimmt. 
  • Ein unabhängiger Gutachter oder ein Anwalt (optional): Kann hilfreich sein, um die Schadenshöhe festzustellen oder rechtliche Ansprüche durchzusetzen.

Am besten melden Sie den Unfall unverzüglich bei Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung und der gegnerischen Haftpflichtversicherung, um die Schadensregulierung in die Wege zu leiten. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, sollten Sie diese ebenfalls informieren, wenn Ihr eigener Schaden groß ist und Sie die Selbstbeteiligung in Kauf nehmen wollen. 

Kann ich den Schaden ohne Versicherung abwickeln, wenn ich nur eine Mitschuld habe? 

Teilschuld beim Autounfall: Den Schaden ohne Versicherung regulieren? 

Ja, es ist möglich, den Schaden nach einem Unfall ohne Einschaltung der Versicherung zu regeln, auch wenn Sie nur eine Mitschuld tragen. Dies kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, insbesondere bei Bagatellschäden. Der Hauptgrund, warum viele Fahrer dies in Betracht ziehen, ist die Vermeidung einer Höherstufung in der Kfz-Versicherung, die zu höheren Versicherungsprämien führt. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Aspekte zu beachten, um keine unerwarteten Risiken einzugehen. 

Vorteile der Schadensregulierung ohne Versicherung

  • Vermeidung von Prämienerhöhungen: Wenn Sie den Schaden selbst regulieren, bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse unangetastet, was bedeutet, dass Sie nicht hochgestuft werden und keine höhere Prämie zahlen müssen. 
  • Unkomplizierte Abwicklung: Oft können kleinere Unfälle, z. B. auf dem Parkplatz, schneller und einfacher geregelt werden, wenn beide Parteien den Schaden untereinander klären, ohne die Versicherung einzuschalten.

Wann ist es sinnvoll, den Schaden selbst zu regulieren?

  • Geringe Schäden (Bagatellschäden): Bei kleinen Kratzern, Beulen oder minimalen Reparaturen ist es oft günstiger, den Schaden direkt zu begleichen, als eine Versicherungsregulierung zu starten, die später höhere Prämien zur Folge hat. 
  • Einvernehmliche Regelung mit dem Unfallgegner: Wenn sich beide Parteien einig sind, dass der Schaden gering ist und keine Versicherung eingeschaltet werden soll, kann dies eine sinnvolle Lösung sein. 
  • Überschaubare Kosten: Wenn die Reparaturkosten klar sind und verhältnismäßig niedrig ausfallen, kann die Selbstregulierung vorteilhaft sein. 

Risiken und Vorsichtsmaßnahmen

1. Unterschätzung der Schadenshöhe:  

Was auf den ersten Blick wie ein geringer Schaden aussieht, kann in Wirklichkeit teure Reparaturen erfordern. Zum Beispiel können sich Schäden unter der Karosserie verbergen, die erst später sichtbar werden. Es ist ratsam, einen Sachverständigen oder eine Werkstatt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass der Schaden nicht größer ist, als er scheint. 

2. Rechtliche Absicherung:  

Wenn Sie sich darauf einigen, den Schaden ohne Versicherung zu regulieren, sollten Sie dies schriftlich festhalten. In einem schriftlichen Abkommen sollten folgende Punkte enthalten sein: 

  • Angaben zum Unfallhergang und den beteiligten Fahrzeugen 
  • Eine klare Vereinbarung über die Schadenshöhe und die Zahlung 
  • Eine Klausel, dass der Schaden damit vollständig abgegolten ist und keine weiteren Forderungen mehr gestellt werden. Dies hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

3. Nachträgliche Forderungen:  

Selbst wenn der Unfallgegner zunächst zustimmt, den Schaden ohne Versicherung zu regeln, kann es später zu Problemen kommen, wenn der tatsächliche Schaden höher ist als erwartet. Der Geschädigte könnte später mehr Geld verlangen oder doch die Versicherung einschalten, was zu weiteren Kosten für Sie führen kann. 

4. Verjährung und Nachforderungen:  

Wenn der Schaden nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder reguliert wird, besteht das Risiko, dass der Unfallgegner innerhalb der gesetzlichen Fristen (bis zu 3 Jahre) noch Forderungen stellt. Eine klare Vereinbarung ist daher essenziell. 

Beispiel einer Vereinbarung zur Schadensregulierung ohne Versicherung: 

  • Unfallhergang und Datum des Unfalls 
  • Daten der Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung) 
  • Beschreibung des Schadens am Fahrzeug 
  • Vereinbarte Schadenshöhe und Zahlungsweise 
  • Erklärung, dass beide Parteien den Schaden als vollständig geregelt betrachten

Wann sollte die Versicherung eingeschaltet werden? 

  • Hohe oder unklare Schäden: Bei größeren Schäden oder wenn die Schadenshöhe nicht klar ist, sollten Sie die Versicherung einschalten, um sich vor unerwartet hohen Kosten zu schützen. 
  • Personenschäden: Sobald Personenschäden im Spiel sind, sollte immer die Versicherung eingeschaltet werden. Hier können hohe Schadensersatzforderungen entstehen. 
  • Komplexe Schuldfrage: Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder sich beide Parteien nicht einig sind, ist es ratsam, die Versicherung zu informieren.

Wichtig: Es kann sich lohnen, bei kleineren Schäden die Versicherung außen vor zu lassen und den Schaden selbst zu regulieren, um eine Höherstufung in der Versicherung zu vermeiden. Allerdings sollten Sie vorsichtig sein, da auch scheinbar kleine Schäden teuer werden können. Eine schriftliche Vereinbarung und eine sachverständige Einschätzung des Schadens sind empfehlenswert, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. 

Was sagt das Gesetz zur Teilschuld? 

Das deutsche Recht regelt die Teilschuld bei Verkehrsunfällen durch mehrere Gesetze und Prinzipien. Es gibt keinen einzelnen Gesetzesparagrafen, der die Teilschuld explizit beschreibt, aber das Konzept der Haftungsverteilung bei Mitverschulden wird in verschiedenen Vorschriften behandelt. Hier ist ein Überblick darüber, was das Gesetz zur Teilschuld sagt: 

  • § 254 BGB (Mitverschulden): Wenn beide Unfallbeteiligten durch ihr Verhalten zum Unfall beigetragen haben, müssen sie den Schaden entsprechend ihrer Schuldanteile tragen. Das Mitverschulden des Geschädigten mindert seinen Anspruch auf Schadenersatz. 
  • § 7 und § 17 StVG (Gefährdungshaftung und Haftungsverteilung): Jeder Fahrzeughalter haftet grundsätzlich für die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs, selbst wenn er keine direkten Verkehrsverstöße begangen hat. Bei mehreren Beteiligten wird die Haftung nach dem Grad des Verschuldens und der Betriebsgefahr aufgeteilt. 
  • StVO: Verstöße gegen die Verkehrsregeln spielen eine zentrale Rolle bei der Feststellung der Schuld und der Teilschuld bei Unfällen.

Die Schuldverteilung erfolgt auf Grundlage dieser rechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des individuellen Unfallhergangs, der Verstöße gegen Verkehrsregeln und der allgemeinen Gefahr, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs entsteht. 

Wie kann Allright Ihnen bei einem Bußgeldbescheid weiterhelfen?

Landete neulich einen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten? Ein unerwarteter Bußgeldbescheid kann durchaus Sorgen bereiten. Doch mit Allright an Ihrer Seite müssen Sie sich nicht alleine durch den Dschungel der Verkehrsrechtsfragen kämpfen.

Ob wegen Autounfall, Rotlichtverstoßes, Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer oder Fahrens unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss – Allright ist Ihr zuverlässiger Partner und bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen, um Sie in solchen Fällen zu unterstützen.

Nutzen Sie den Service von Allright für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens und beauftragen Sie bei positiver Wertung gleich im Anschluss die Rechtsexperten von Allright damit, Ihren fehlerhaften Bußgeldbescheid abzuwehren.

Vertrauen Sie auf die Unterstützung und die juristische Beratung durch Allright, um Ihren Verkehrsrechtsfall effektiv anzugehen. Mit der Expertise und Erfahrung von Allright finden Sie den besten Weg durch Ihre rechtlichen Herausforderungen.

Nach oben scrollen