Die Probezeit ist eine Phase von zwei Jahren, in der Fahranfänger besonders unter Beobachtung stehen. Werden in diesem Zeitraum schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen, drohen strengere Maßnahmen als für erfahrene Fahrer. Ein sogenannter A‑Verstoß, beispielsweise eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie der verpflichtenden Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
Beispiele für A‑Verstöße in der Probezeit:
Zu dichtes Auffahren (Abstandsverstoß): Wenn bei einer Geschwindigkeit von über 80 km/h der Mindestabstand nicht eingehalten wird, handelt es sich um einen A‑Verstoß.
Rotlichtverstoß: Das Überfahren einer roten Ampel zieht neben einem Bußgeld und einem möglichen Fahrverbot auch eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h: Fahren Sie 21 km/h oder mehr über der erlaubten Geschwindigkeit, gilt dies ebenfalls als A‑Verstoß, verbunden mit den genannten Konsequenzen.
B‑Verstöße: Weniger gravierend, aber nicht folgenlos
Verstöße der Kategorie B haben geringere Auswirkungen als A‑Verstöße. Einzelne B‑Verstöße bleiben ohne direkte Auswirkungen auf die Probezeit. Allerdings führen zwei B‑Verstöße in Folge ebenfalls zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Unzureichende Reifenprofiltiefe: Das Fahren mit Reifen, die die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe unterschreiten.
Behindern von Rettungskräften: Unzulässiges Parken in gekennzeichneten Feuerwehreinfahrten.
Überziehen der Hauptuntersuchung: Wenn die Hauptuntersuchung (HU) um mehr als acht Monate überschritten wurde.
Die Probezeit soll sicherstellen, dass Fahranfänger sicher und verantwortungsvoll im Straßenverkehr agieren. Verstöße, insbesondere solche der Kategorie A, können nicht nur teuer, sondern auch mit nachhaltigen Konsequenzen verbunden sein.