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Warum sich die Prüfung Ihres Abfindungsanspruchs lohnt
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel nach §1a KSchG oder bei Sozialplänen. In den meisten Fällen hängt die Abfindung davon ab, ob Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben und so Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Auch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen können einen Anspruch begründen.
Eine rechtliche Prüfung zeigt, ob in Ihrer Situation eine Abfindung möglich ist – und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen können.

Jörg Tepper, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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