Wenn Details der Reise nicht den angepriesenen Tatsachen entsprechen, liegen sogenannte Reisemängel vor. Dazu zählt z.B. wenn Sie ein Zimmer mit Balkon gebucht haben, aber eins ohne bekommen. In diesem Fall sollten Sie sich unverzüglich an den Reiseveranstalter wenden und eine Behebung der Mängel verlangen. Kann der Veranstalter das nicht leisten, steht Ihnen eine Preisminderung oder Entschädigung zu.