Die Entscheidung ob es eine Abfindung gibt und in welcher Höhe wird in Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermittelt. Diese Verhandlungen können sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht stattfinden. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung vermeiden möchte und stattdessen einen Aufhebungsvertrag vorschlägt, kann darin üblicherweise eine Abfindungszahlung vereinbart werden