Die Dauer bis zur Auszahlung Ihrer Abfindung hängt maßgeblich davon ab, ob eine außergerichtliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber getroffen wird oder ob wir gerichtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen müssen. Bei einer gütlichen Einigung kann Ihre Abfindung oft schon nach wenigen Wochen ausgezahlt werden, regelmäßig allerdings nicht vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Geht der Fall vor Gericht, könnte der Prozess einige Monate in Anspruch nehmen. Üblicherweise erfolgt eine Abfindungszahlung mit der Lohnabrechnung, die zeitlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt.
Wichtiger Hinweis: Eine Vorauszahlung Ihrerseits ist nicht nötig. Unsere Rechnung erfolgt erst nach Abschluss des Verfahrens.