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Weniger Papierkram: Was das Bürokratieentlastungsgesetz IV für Arbeitnehmer bringt

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Weniger Papierkram mit dem neuem BEG IV

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Das Thema BEG IV 

  • Textform statt Schriftform: Arbeitsverträge schließen und ändern nun per E-Mail möglich, Unterschrift oft unnötig. 
  • Nachweisgesetz bleibt wichtig: Digitale Dokumente müssen zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sein. 
  • Empfangsbestätigung nötig: Arbeitgeber müssen Bestätigung bei digitaler Übermittlung einholen. 
  • Digitale Signaturen erlaubt: Verträge können vollständig digital erstellt und unterzeichnet werden. 
  • Anträge online stellen: Elternzeit- und Teilzeitanträge einfach digital einreichen, weniger Papierkram! 
  • Dokumentenzugriff verbessert: Arbeitsunterlagen elektronisch verfügbar, speicherbar und transparent zugänglich gemacht. 
  • Ausnahmen für Branchen: Baugewerbe & Gastronomie behalten strikte Schriftpflicht zum Schutz vor Missbrauch bei. 

Brauchen Sie arbeitsrechtliche Hilfe? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Haben Sie genug vom ewigen Papierchaos? Das BEG IV (Bürokratieentlastungsgesetz IV) schafft ab 1. Januar 2025 Abhilfe! Mit klaren Regelungen und digitalen Lösungen soll der Arbeitsalltag effizienter werden.

Kernänderungen im Arbeitsrecht

Einführung der Textform statt der Schriftform

Eine kleine Änderung, die aber Großes bewirkt: Die Einführung der Textform bringt frischen Wind in die Arbeitswelt. Ab sofort können Verträge, Änderungsvereinbarungen und sonstige Vertragsdokumente mit wichtigen Arbeitsbedingungen bequem per E-Mail oder anderen digitalen Kommunikationswegen übermittelt werden. Die handschriftliche Unterschrift Ist nicht mehr nötig – zumindest in vielen Fällen.

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Weniger Papierkram: Kein lästiges Drucken, Unterschreiben und Zurückschicken mehr.
  • Schnellere Prozesse: Verträge lassen sich innerhalb weniger Minuten schließen.
  • Mehr Flexibilität: Dokumente sind jederzeit und überall digital verfügbar, ob auf dem Smartphone oder Laptop.

Und keine Sorge: Wer lieber etwas „Handfestes“ hat, kann weiterhin auf schriftliche Dokumente bestehen.

Nachweisgesetz: Klarheit für alle Seiten

Auch wenn die Kommunikation digitaler wird, bleibt eines klar: Wichtige Arbeitsbedingungen müssen weiterhin hinreichend dokumentiert sein – d. h. zugänglich, speicherbar und druckbar. Das Nachweisgesetz stellt sicher, dass niemand den Überblick verliert.

Für Arbeitnehmer heißt das: 

  • Alle relevanten Infos bleiben nachvollziehbar. 
  • Transparenz bleibt oberstes Gebot – egal ob analog oder digital. 

Empfangsbestätigung nicht vergessen! 

Ein kleiner Haken bleibt: Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Übermittlung in Textform eine Empfangsbestätigung vom Arbeitnehmer einzuholen. Ohne diese Bestätigung könnte es sonst zu Missverständnissen kommen.

Möglichkeiten für die Empfangsbestätigung:

  • E-Mail-Antwort: Eine einfache Antwort des Arbeitnehmers per E-Mail reicht aus („Dokument erhalten“ genügt). 
  • Lesebestätigung: Automatische Lesebestätigungen gelten als zulässig. 
  • Separate E-Mail: Der Arbeitnehmer kann den Erhalt in einer separaten E-Mail bestätigen. 
  • Digitale Signatur: Eine digitale Signatur des Dokuments dient ebenfalls als Bestätigung.

Wichtige Hinweise:

  • Arbeitgeber müssen aktiv zur Abgabe der Empfangsbestätigung auffordern. 
  • Einheitliche Formate für den Austausch sind empfehlenswert. 
  • Der gesamte Prozess sollte durch nachvollziehbare E-Mail-Korrespondenz dokumentiert werden. 

Digitale Signatur als Zukunftsmodell

Die Neuregelung öffnet Türen für moderne Lösungen wie digitale Signaturen. Arbeitgeber können nun Verträge vollständig digital erstellen (zum Beispiel als PDF), per E-Mail versenden und von ihren zukünftigen Mitarbeitern elektronisch unterzeichnen lassen. Ein Schritt Richtung papierlose Bürokratie!

Was haben Arbeitnehmer davon?

  • Keine unnötigen Wege ins Büro, nur zum Unterschreiben.
  • Schnellere Bearbeitung von Anträgen durch digitale Workflows.
  • Mehr Zeit für das Wesentliche statt Formulare auszufüllen.

Effiziente Antragstellung: Weniger Aufwand, mehr Überblick

Elternzeitanträge

Sie planen Elternzeit? Gute Nachrichten! Dank der neuen Regelungen können Anträge jetzt bequem digital eingereicht werden – ohne lästigen Papierkram oder lange Wartezeiten auf Postwege. Die Neuregelung gilt in Bezug auf Kinder, die nach dem 30.04.2025 geboren wurden.

Elektronische Kommunikationswege

Die Nutzung elektronischer Kommunikationswege ermöglicht eine effiziente Übermittlung von Anträgen und reduziert Papierkram erheblich.

Dokumentenmanagement

Digitalisierung der Informationsbereitstellung

  • Bereitstellung relevanter Dokumente über digitale Plattformen (z.B. Intranet) 
  • umfasst Arbeitszeitgesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc.

Verbesserte Zugänglichkeit zu Dokumenten

  • Einfacher Zugang zu elektronischen Arbeitsunterlagen
  • Möglichkeit zum Speichern und Ausdrucken für Arbeitnehmer

Ausnahmen bestätigen die Regel

Nicht alle Branchen profitieren von den neuen Vereinfachungen im Arbeitsrecht. Für bestimmte Wirtschaftszweige wie das Baugewerbe, die Gastronomie oder die Logistikbranche bleibt die strikte Schriftformpflicht bestehen. Diese Regelung ist im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 2a Abs. 1) verankert und verfolgt ein klares Ziel: Missbrauch verhindern. 

Warum genau diese Branchen? Die Gründe sind vielfältig und gut nachvollziehbar:

  • Schwarzarbeit eindämmen: In diesen Sektoren ist das Risiko für Schwarzarbeit besonders hoch. Die Pflicht zur schriftlichen Dokumentation macht es schwieriger, Arbeitsverhältnisse zu verschleiern oder nachträglich zu manipulieren. 
  • Klare Nachvollziehbarkeit schaffen: Eine saubere Dokumentation hilft, Arbeitsbedingungen transparent darzustellen und Arbeitnehmerrechte besser zu schützen. Gleichzeitig erleichtert sie behördliche Kontrollen – ein Plus für alle Beteiligten. 
  • Branchenspezifische Herausforderungen berücksichtigen: Komplexe Arbeitszeitmodelle, wechselnde Einsatzorte oder besondere Sicherheitsanforderungen sind in diesen Bereichen keine Seltenheit. Eine schriftliche Festhaltung sorgt hier für Klarheit und Struktur. 
  • Lernen aus der Vergangenheit: Historisch betrachtet gab es in diesen Branchen häufiger Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Strengere Vorschriften sollen Wiederholungen vorbeugen. 
  • Schutz vulnerabler Gruppen gewährleisten: Oft arbeiten in diesen Sektoren geringqualifizierte oder ausländische Beschäftigte, die durch klare Regeln vor Ausbeutung geschützt werden sollen. 
  • Effiziente Kontrollen ermöglichen: Für Behörden wird es durch die Schriftform einfacher, arbeitsrechtliche Vorgaben zu überprüfen und Verstöße aufzudecken.

Diese Ausnahmen zeigen deutlich: Der Gesetzgeber versucht hier einen Balanceakt zwischen Bürokratieabbau und notwendigem Schutz sensibler Bereiche zu meistern – mit einem klaren Fokus auf Arbeitnehmerschutz und Fairness am Arbeitsplatz.

Befristete Verträge bleiben traditionell

Für befristete Arbeitsverhältnisse bleibt alles beim Alten: Hier schreibt § 14 Abs. 4 TzBfG weiterhin eine schriftliche Unterzeichnung vor. Dies gilt auch für Arbeitsverträge, die eine Befristung durch Erreichen des Renteneintrittsalter enthalten.

Herausforderungen und Umsetzung

Technische Voraussetzungen

  • Digitale Infrastruktur:
    • Arbeitnehmer benötigen möglicherweise neue Geräte wie Smartphones oder Tablets, um auf digitale Dokumente zuzugreifen. → Ohne passende Geräte können Mitarbeiter nicht effektiv auf digitale Systeme zugreifen. Neue Hardware schafft hier Abhilfe. 
    • Installation von sicheren VPN-Verbindungen für den Zugriff auf Firmennetze von zu Hause aus. → Ein VPN sorgt dafür, dass sensible Daten auch bei der Arbeit im Home-Office sicher übertragen werden.
  • Schulungen und Einführung:
    • Teilnahme an Workshops zur Nutzung neuer digitaler Antragssysteme (z.B. für Elternzeit oder Teilzeitarbeit). → Solche Workshops helfen Mitarbeitern, sich mit neuen Prozessen vertraut zu machen und Unsicherheiten abzubauen. 
    • E-Learning-Module zum Umgang mit digitalen Signaturen und elektronischen Dokumenten. → Digitale Signaturen ersetzen handschriftliche Unterschriften – das spart Zeit, erfordert aber etwas Übung. 
    • Hands-on-Training für neue Intranet-Plattformen oder Dokumentenmanagementsysteme. → Praktische Schulungen erleichtern den Einstieg in neue Tools durch direktes Ausprobieren.
  • Datenschutzkonformität:
    • Erlernen neuer Passwort-Richtlinien und Zwei-Faktor-Authentifizierung. → Starke Passwörter schützen vor Cyberangriffen; Zwei-Faktor-Authentifizierung bietet zusätzliche Sicherheit. 
    • Schulungen zur sicheren Handhabung sensibler Daten im Home-Office. → Gerade im Home-Office ist es wichtig zu wissen, wie man vertrauliche Informationen schützt. 
    • Verstehen der DSGVO-Grundlagen im Kontext digitaler Arbeitsunterlagen. → Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten – das betrifft auch digitale Arbeitsprozesse.

Kulturwandel in der Arbeitswelt

Anpassung der Arbeitsabläufe

  • Umstellung von Papieranträgen auf digitale Formulare: Früher wurden Urlaubsanträge oder Reisekostenabrechnungen oft auf Papier eingereicht. Heute läuft das digital ab – schneller, effizienter und umweltfreundlicher. Mitarbeiter können ihre Anträge bequem online ausfüllen und einreichen.
  • Gewöhnung an digitale Unterschriften statt handschriftlicher Signaturen: Statt Dokumente auszudrucken und per Hand zu unterschreiben, werden digitale Unterschriften genutzt. Das spart Zeit und Papier – außerdem sind solche Signaturen rechtlich genauso gültig wie die handschriftlichen.
  • Nutzung von Chat-Tools oder Videokonferenzen für schnelle Abstimmungen statt persönlicher Gespräche: Teams greifen immer häufiger auf Tools wie Microsoft Teams oder Zoom zurück, um sich schnell auszutauschen – besonders praktisch bei Remote-Arbeit oder wenn Kollegen an unterschiedlichen Standorten sitzen.

Akzeptanz digitaler Lösungen

  • Überwindung von Skepsis gegenüber der Sicherheit digitaler Vertragsabschlüsse: Viele Menschen haben Bedenken bei digitalen Verträgen: Sind sie wirklich sicher? Die Antwort ist ja! Moderne Verschlüsselungstechnologien schützen sensible Daten zuverlässig. 
  • Erkennen der Vorteile schnellerer Prozesse: Digitale Lösungen beschleunigen Abläufe enorm. Ein Beispiel: Elternzeit kann online beantragt werden – ohne langes Warten auf Postwege oder manuelle Bearbeitung. 
  • Aktive Nutzung digitaler Plattformen für den Zugriff auf Arbeitsrichtlinien und Betriebsvereinbarungen: Statt in dicken Ordnern zu blättern, finden Mitarbeiter wichtige Informationen jetzt gebündelt in digitalen Portalen – jederzeit abrufbar mit wenigen Klicks.

Work-Life-Balance

  • Einrichtung von „Do-not-disturb“-Zeiten in digitalen Kalendern: Um ungestört arbeiten zu können (oder auch mal abzuschalten), lassen sich im Kalender Zeiten blockieren, in denen keine Benachrichtigungen eingehen dürfen. 
  • Nutzung von Zeiterfassungs-Apps zur klaren Trennung von Arbeits- und Freizeit im Homeoffice: Gerade beim Arbeiten von Zuhause verschwimmen oft die Grenzen zwischen Job und Privatleben. Apps helfen dabei, den Überblick über die geleisteten Stunden zu behalten – so bleibt mehr Raum für Freizeit! 
  • Vereinbarung von Team-Regeln für die Erreichbarkeit außerhalb der Kernarbeitszeiten: Niemand möchte rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Klare Absprachen im Team sorgen dafür, dass jeder weiß: Nach Feierabend ist wirklich Feierabend!

Das BEG IV ist ein Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau, der den Arbeitsalltag effizienter und flexibler gestaltet. Besonders für Arbeitnehmer bedeutet dies weniger Aufwand bei Anträgen und mehr Transparenz im Umgang mit arbeitsrechtlichen Prozessen.

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