Fahrverbot: Ihr umfassender Ratgeber zu Ursachen, Dauer & Optionen

Prüfen Sie jetzt kostenfrei einen Einspruch mit Allright.de und erfahren Sie Ihre Möglichkeiten, gegen Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot vorzugehen.

Geprüft von Verkehrsrechtsexperte Steffen Klug

Das Wichtigste zum Thema

  • Fahrverbot bedeutet Pause vom Fahren: Bei Ordnungswidrigkeiten dauert es in der Regel 1 bis 3 Monate. Bei strafrechtlichen Verurteilungen kann das Gericht ein Fahrverbot bis zu 6 Monaten anordnen.

  • Einspruch ist möglich: Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids können Sie Einspruch einlegen – solange das Verfahren läuft, tritt das Fahrverbot nicht in Kraft.

  • Härtefall kann helfen: Nur wenn das Fahrverbot Ihre existenzielle Existenz bedroht (z.B. nachgewiesener, unvermeidlicher Arbeitsplatzverlust), kann ein Gericht ausnahmsweise davon absehen. Die Anforderungen sind extrem hoch

  • Ersttäter haben Spielraum: Wenn Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatten, dürfen Sie den Startzeitpunkt innerhalb von vier Monaten selbst wählen.

  • Wiederholungstäter müssen sofort abgeben: Bei früheren Verstößen entfällt die Wahlmöglichkeit – das Verbot beginnt direkt nach Rechtskraft.

  • Führerscheinabgabe ist Pflicht: Persönlich oder per Post – wichtig ist, dass der Führerschein rechtzeitig bei der Behörde eingeht.

  • Fahren trotz Verbot ist strafbar: Es drohen Geldstrafe, Punkte und oft auch der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis mit Sperrfrist zur Neuerteilung.

  • Unterschied zum Führerscheinentzug beachten: Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Beim Entzug erlischt sie vollständig und muss neu beantragt werden.

  • Anwaltliche Hilfe lohnt sich oft: Gerade bei Einsprüchen oder Härtefällen kann eine rechtliche Einschätzung entscheidend sein. Wir unterstützen Sie dabei.

Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten kann Sorgen und Unsicherheiten auslösen. Was bedeutet das konkret für Sie? In diesem Ratgeber klären wir Ihre Fragen zu Fahrverboten und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie schnell handeln können.

In diesem Ratgeber finden Sie klare Antworten auf Ihre Fragen und Unterstützung dabei, Ihre Situation besser zu bewältigen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten rechtlichen Aspekte sowie häufige Gründe für Fahrverbote. Außerdem zeigen wir Ihnen Ihre Optionen auf – damit Sie wissen, was jetzt wichtig ist.

Warum ist dieser Ratgeber hilfreich?

  • Er liefert verständliche Informationen über Fahrverbote.

  • Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erleichtert den Umgang mit der Situation.

  • Praktische Tipps helfen Ihnen, zukünftige Verstöße zu vermeiden.

  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung wird bereitgestellt.

  • Alle Informationen finden Sie an einem Ort.

So nutzen Sie Ihr Recht: Einsprüche und Fristen beim Fahrverbot

Wie lege ich Einspruch ein?
Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch bei der im Bescheid genannten Behörde eingehen. Eine Begründung ist zunächst nicht zwingend, sollte aber später nachgereicht werden.

Was bewirkt der Einspruch?
Mit einem fristgerechten Einspruch wird der Bescheid vorläufig ausgesetzt. Das heißt, das Fahrverbot beginnt nicht automatisch, solange das Verfahren läuft.

Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

  • Wenn Sie Fehler im Bußgeldbescheid oder Messverfahren vermuten.

  • Wenn ein Härtefall vorliegt, z. B. drohender Arbeitsplatzverlust. Diese Gründe müssen gut nachgewiesen werden.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Wird der Einspruch nicht rechtzeitig eingereicht, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, und das Fahrverbot muss akzeptiert werden. Nachträgliche Korrekturen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Kann ich das Fahrverbot verschieben?
Ja, wenn Sie Ersttäter sind, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bescheids flexibel wählen. Für Wiederholungstäter gilt das nicht: Sie müssen sofort abgeben.

Unterstützung beim Einspruch

Ein fristgerechter Einspruch kann entscheidend sein. Lassen Sie sich von unseren Anwälten unterstützen, um die besten Chancen auf Erfolg zu sichern. Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenlose Erstberatung.

Was ist ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die Ihnen untersagt, am Straßenverkehr teilzunehmen. Es wird als Nebenstrafe zusätzlich zu einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister (FAER) verhängt. Während des Verbots müssen Sie Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben.

Nach Ablauf der Frist erhalten Sie Ihr Dokument automatisch zurück und können sofort wieder fahren, ohne eine neue Prüfung ablegen zu müssen. Diese Maßnahme hat einen erzieherischen Zweck: Der temporäre Entzug der Mobilität soll dazu beitragen, dass sich Ihr Verhalten nachhaltig ändert.

Rechtliche Grundlagen des Fahrverbots

Ein Fahrverbot kann in zwei unterschiedlichen Fällen ausgesprochen werden: bei einer Ordnungswidrigkeit oder bei einer Straftat. Es hat das Ziel, Verkehrssünder zeitweise vom Fahren auszuschließen und so das Verantwortungsbewusstsein zu stärken.

Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeiten (§ 25 StVG)

Das Fahrverbot als Folge einer Ordnungswidrigkeit ist der häufigste Fall. Es wird von der Bußgeldstelle im Bußgeldbescheid festgesetzt, wenn jemand grob oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.

  • Grobe Pflichtverletzung: Das ist ein besonders rücksichtsloses Verhalten, das andere stark gefährdet – etwa wenn man mit 60 km/h durch eine 30er-Zone fährt.

  • Beharrliche Pflichtverletzung: Wer trotz mehrfacher Verstöße uneinsichtig bleibt, kann auch bei kleineren Regelverstößen ein Fahrverbot erhalten.

Dauer des Fahrverbots bei Ordnungswidrigkeiten

Je nach Schwere des Verstoßes dauert das Fahrverbot einen bis drei Monate:

  • 1 Monat: Die häufigste Dauer – etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h innerorts oder einem erstmaligen Alkoholverstoß mit 0,5 Promille.

  • 2 Monate: Bei besonders schweren Verstößen, z. B. wenn innerorts mehr als 60 km/h zu schnell gefahren wurde.

  • 3 Monate: Die längste Dauer nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht, meist bei extremen Wiederholungen oder sehr gefährlichem Verhalten (z. B. über 70 km/h zu schnell innerorts).

Fahrverbot bei Straftaten (§ 44 StGB)

Neben Bußgeldsachen kann auch ein Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens ein Fahrverbot verhängen. Es handelt sich hier um eine zusätzliche Strafe, die häufig neben einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe steht.

Ein Fahrverbot kann auch dann ausgesprochen werden, wenn die Straftat nichts mit Straßenverkehr zu tun hat – zum Beispiel, wenn das Gericht dem Täter auf diese Weise die Tragweite seines Handelns verdeutlichen will.

Beispiele, in denen das Gericht ein Fahrverbot anordnen kann:

  • Wiederholte Körperverletzung bei fehlender Einsicht

  • Amtsanmaßung oder Missbrauch einer Vertrauensstellung

  • Raub oder Erpressung mit besonderer Rücksichtslosigkeit

  • Sachbeschädigung, wenn andere Strafen keine Wirkung zeigen

Diese Form des Fahrverbots bleibt die Ausnahme. Sie wird eingesetzt, wenn andere Sanktionen nicht ausreichend erscheinen.

Dauer des Fahrverbots bei Straftaten

Bei strafrechtlichen Entscheidungen kann das Gericht ein Fahrverbot zwischen einem und sechs Monaten anordnen (§ 44 StGB). Die genaue Dauer hängt von der Tat, den Umständen und den persönlichen Verhältnissen des Täters ab.

Straftat

Dauer des Fahrverbots

Mögliche zusätzliche Strafen

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

1–6 Monate

Geld- oder Freiheitsstrafe, häufig auch Entzug der Fahrerlaubnis

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

1–6 Monate

Geld- oder Freiheitsstrafe, meist Entzug der Fahrerlaubnis

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

1–6 Monate

Geld- oder Freiheitsstrafe, meist Entzug der Fahrerlaubnis

Nötigung (§ 240 StGB)

1–6 Monate

Geld- oder Freiheitsstrafe

Wichtig: In vielen Fällen wird das Fahrverbot mit dem Entzug der Fahrerlaubnis kombiniert. Das Fahrverbot überbrückt dann die Zeit, bis über den Entzug rechtskräftig entschieden ist. Der Entzug bleibt die schwerere Maßnahme.

Typische Verstöße und mögliche Sanktionen

Die häufigsten Gründe für Fahrverbote sind zu schnelles Fahren, das Überfahren roter Ampeln oder Alkohol am Steuer. Der Bußgeldkatalog gibt dabei klare Richtwerte vor.

Verstoß

Bußgeld (ca.)

Punkte

Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

21–25 km/h

115 €

1

26–30 km/h

180 €

1

1 Monat

31–40 km/h

260 €

2

1 Monat

über 70 km/h

800 €

2

3 Monate

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

26–30 km/h

150 €

1

–*

41–50 km/h

320 €

2

1 Monat

über 70 km/h

700 €

2

3 Monate

Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rotphase)

200–360 €

2

1 Monat

Abstandsverstoß (>100 km/h)

weniger als 3/10 des halben Tachowerts

160 €

2

1 Monat

weniger als 1/10 des halben Tachowerts

320 €

2

3 Monate

Alkohol am Steuer

0,5–1,09 ‰ (ohne Gefährdung)

500 €

2

1 Monat

0,5–1,09 ‰ (wiederholt)

1.000 €

2

3 Monate

Hinweis: *Bei Außerorts-Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26–30 km/h greift das Fahrverbot nur, wenn eine zweite Überschreitung über 25 km/h innerhalb von 12 Monaten vorliegt. Die genauen Sanktionen können je nach Bundesland und Einzelfall abweichen.

Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Fahrverbot:

  • Dauer: Temporär, in der Regel 1 bis 3 Monate.

  • Charakter: Erzieherische Maßnahme.

  • Führerschein: Wird für die Dauer des Verbots verwahrt.

  • Nach Ablauf: Rückgabe ohne weitere Prüfungen erforderlich.

Ein Fahrverbot bedeutet für Sie eine planbare Pause vom Autofahren. Sie geben Ihren Führerschein ab und können ihn nach Ablauf des Verbots problemlos zurückerhalten. Es gibt keine zusätzlichen Hürden.

Führerscheinentzug:

  • Dauer: Langfristig, mindestens sechs Monate.

  • Charakter: Maßnahme zur Gefahrenabwehr.

  • Führerschein: Wird eingezogen und verliert seine Gültigkeit.

  • Nach Ablauf: Neuer Antrag erforderlich; oft verbunden mit Bedingungen wie einer MPU.

Im Gegensatz dazu führt ein Führerscheinentzug zu einem langwierigen Prozess. Ihre Fahrerlaubnis erlischt vollständig, was finanzielle Belastungen und Unsicherheiten über die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis mit sich bringen kann.

Zusammengefasst bleibt beim Fahrverbot Ihre Fahrerlaubnis bestehen; beim Führerscheinentzug erlischt sie vollständig. Prüfen Sie daher genau, welche Maßnahme Ihnen auferlegt wurde.

Ab wann muss man den Führerschein abgeben?

Der Führerschein muss abgegeben werden, sobald der Bußgeldbescheid mit Fahrverbot oder das Gerichtsurteil rechtskräftig ist. Das passiert in der Regel 14 Tage nach Zustellung, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Ab dann dürfen Sie kein Fahrzeug mehr fahren, das eine Fahrerlaubnis braucht.

Frist für die Abgabe des Führerscheins

Die Frist hängt davon ab, ob Sie Ersttäter oder Wiederholungstäter sind:

  • Ersttäter (bis zu 4 Monate Zeit): Wenn Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatten, können Sie den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. So legen Sie den Zeitraum so fest, dass es für Sie am besten passt.

  • Wiederholungstäter: Falls Sie bereits ein Fahrverbot hatten, müssen Sie den Führerschein sofort nach Rechtskraft abgeben. Das Verbot beginnt dann direkt.

Wichtig: Geben Sie den Führerschein nicht zu spät ab. Wenn Sie es versäumen, verschiebt sich das Fahrverbot, und es läuft erst, wenn das Dokument bei der Behörde angekommen ist.

Wo den Führerschein abgeben?

Sie können Ihren Führerschein auf zwei Wegen abgeben:

  • Persönlich: Bei der angegebenen Bußgeldstelle oder Polizeidienststelle. Das bietet den Vorteil, dass Sie sofort eine schriftliche Bestätigung erhalten, und die Frist startet sofort.

  • Per Post: Sie können den Führerschein auch per Einschreiben an die Behörde schicken. Wichtig ist, dass der Eingang bei der Behörde zählt, nicht das Versanddatum.

Bewahren Sie die Quittung oder Bestätigung gut auf.

Wie erhält man den Führerschein wieder?

Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein automatisch zurück:

  • Persönlich: Ab dem ersten Tag nach Ende des Verbots können Sie ihn bei der Behörde abholen – aber fahren Sie nicht vorher, auch wenn das Dokument noch nicht da ist.

  • Per Post: Oft schickt die Behörde den Führerschein wenige Tage vor Ende des Verbots an Ihre Adresse, sodass er pünktlich zum Ablauf bei Ihnen ist.

Das Fahrverbot dauert den angeordneten Zeitraum. Wenn Sie den Führerschein am 10. März abgeben und das Fahrverbot 1 Monat beträgt, endet es am 10. April um 24:00 Uhr. Ab dem 11. April dürfen Sie wieder fahren. Es ist jedoch ratsam, bis zum Erhalt des Dokuments zu warten, um bei Kontrollen keine Probleme zu bekommen.

Alternativen & Einspruchsmöglichkeiten

Ein Fahrverbot kann belastend sein. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Diese sind jedoch begrenzt und an strenge Voraussetzungen gebunden.

Hilfe bei Ihrem Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann belastend sein, aber wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Unsere Online-Anwaltskanzlei bietet maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation an – ganz bequem von Zuhause aus.

Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Ein rechtskräftiges Fahrverbot lässt sich nicht einfach ignorieren. Der einzige Weg, es zu verhindern, ist ein erfolgreicher Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Ein Einspruch kann aus zwei Hauptgründen erfolgreich sein:

  1. Fehler im Verfahren: Der Bußgeldbescheid könnte fehlerhaft sein oder das Messverfahren war ungenau. Hierfür ist oft die Akteneinsicht durch einen spezialisierten Rechtsanwalt notwendig.

  2. Unzumutbare Härte: In Ausnahmefällen kann ein Gericht von einem Fahrverbot absehen, wenn es eine existenzvernichtende Härte für den Betroffenen darstellt, wie etwa der Verlust des Arbeitsplatzes. Die Anforderungen hierfür sind jedoch hoch und erfordern konkrete Nachweise.

Härtefall beim Fahrverbot – was bedeutet das?

Ein Härtefall liegt vor, wenn das Fahrverbot Ihre Existenz gefährdet – zum Beispiel durch drohenden Arbeitsplatzverlust oder schwere familiäre Belastungen. Das Gericht kann unter strengen Voraussetzungen ausnahmsweise auf das Verbot verzichten und stattdessen eine höhere Geldbuße verhängen. Dies ist jedoch die Ausnahme und erfordert stark belastbare Nachweise.

Wichtig:

  • Die Hürde für einen Härtefall ist hoch.

  • Es braucht konkrete Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigung).

  • Ohne anwaltliche Unterstützung sind die Erfolgsaussichten gering.

Lassen Sie prüfen, ob in Ihrem Fall ein Antrag sinnvoll ist.

Härtefall beim Fahrverbot - was bedeutet das?

Ein Härtefall liegt vor, wenn das Fahrverbot Ihre Existenz gefährdet – zum Beispiel durch drohenden Arbeitsplatzverlust oder schwere familiäre Belastungen. Das Gericht kann unter strengen Voraussetzungen ausnahmsweise auf das Verbot verzichten und stattdessen eine höhere Geldbuße verhängen. Dies ist jedoch die Ausnahme und erfordert stark belastbare Nachweise.

Wichtig:

  • Die Hürde für einen Härtefall ist hoch.

  • Es braucht konkrete Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigung).

  • Ohne anwaltliche Unterstützung sind die Erfolgsaussichten gering.

Lassen Sie prüfen, ob in Ihrem Fall ein Antrag sinnvoll ist.

Kann man ein Fahrverbot verschieben?

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist das möglich. Die Ersttäterregelung (§ 25 Abs. 2a StVG) erlaubt es Fahrern ohne vorherige Verurteilung innerhalb von zwei Jahren, den Antritt des Fahrverbots flexibel zu gestalten.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids haben Sie vier Monate Zeit, um Ihren Führerschein abzugeben. Dies ermöglicht eine strategische Planung des Zeitpunkts, beispielsweise während eines Urlaubs oder in einer weniger arbeitsintensiven Zeit.

Für Wiederholungstäter entfällt diese Möglichkeit; sie müssen den Führerschein sofort nach Rechtskraft abgeben.

Kann man ein Fahrverbot aufteilen?

Nein, ein verhängtes Fahrverbot muss am Stück verbüßt werden. Eine Aufteilung in mehrere Abschnitte ist rechtlich nicht zulässig und würde dem erzieherischen Zweck der Maßnahme widersprechen. Sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wurde, läuft die Frist ununterbrochen bis zum Ende.

Auswirkungen auf Beruf und Alltag: Was wirklich auf Sie zukommt

Ein Fahrverbot trifft viele Menschen mitten im Alltag – plötzlich ist die gewohnte Mobilität weg, und die täglichen Routinen verändern sich schlagartig. Besonders beruflich stellt das viele vor große Herausforderungen, vor allem wenn der Arbeitsweg ohne Auto schwierig wird.

Herausforderungen im Job

  • Pendler ohne Alternative: Wer auf das Auto angewiesen ist und keine verlässlichen öffentlichen Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten hat, steht oft vor einem echten Problem. Lange Fahrzeiten oder nicht vorhandene Verbindungen können zu Verspätungen oder sogar Fehlzeiten führen.

  • Selbstständige und Handwerker: Manche Berufsgruppen, die zwingend Fahrzeuge brauchen (z. B. Handwerker, Kurierfahrer), sind besonders betroffen, da ein Fahrverbot die berufliche Existenz bedrohen kann.

  • Kommunikation ist zentral: Es ist wichtig, offen mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Manchen Arbeitgebern kann eine vorübergehende Anpassung der Arbeitszeiten, Homeoffice oder das Angebot zur Nutzung von Firmenfahrzeugen möglich sein. Doch rechtlichen Anspruch darauf hat man meist nicht.

Fahren trotz Fahrverbot: Diese Strafen drohen

Die Versuchung mag groß sein, sich trotz des Verbots ans Steuer zu setzen, sei es für einen kurzen Einkauf oder den Weg zur Arbeit. Davor kann jedoch nur eindringlich gewarnt werden. Fahren trotz Fahrverbot ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat mit drastischen Konsequenzen.

Fahren trotz Fahrverbot: Strafen, Dauer Führerscheinverlust

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl gegen ihn ein rechtskräftiges Fahrverbot verhängt wurde, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar. Die Konsequenzen sind weitreichend und gehen weit über ein einfaches Bußgeld hinaus:

  • Strafrechtliche Verfolgung: Es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine empfindliche Geldstrafe vor. Die Geldstrafe bemisst sich in Tagessätzen und ist einkommensabhängig, kann also schnell mehrere tausend Euro betragen.

  • Punkte in Flensburg: Für die Tat werden 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

  • Entzug der Fahrerlaubnis: In der Regel wird das Gericht zusätzlich zum Urteil die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung von mindestens sechs Monaten anordnen. Der „geparkte“ Führerschein wird dann endgültig für ungültig erklärt. Man muss ihn nach Ablauf der Sperrfrist komplett neu beantragen, oft verbunden mit der Anordnung einer MPU.

  • Versicherungsschutz: Im Falle eines Unfalls kann die Kfz-Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern oder den Fahrer in Regress nehmen. Die Kaskoversicherung wird den Schaden in der Regel nicht übernehmen.

Die EU arbeitet zudem daran, dass Fahrverbote zukünftig EU-weit durchgesetzt werden. Ein Vorstoß sieht vor, dass Fahren ohne gültigen Führerschein als schwerwiegender Verkehrsverstoß in der gesamten Union anerkannt wird, was die grenzüberschreitende Verfolgung erleichtern würde.

FAQ zum Thema Fahrverbot

Grundlegendes Verständnis

Rechtliches und Anforderungen

Praktische Schritte und Maßnahmen

Besondere Umstände

Optionen zur Lösung

Über Uns – Allright

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

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