Es ist wichtig, einen Unterschied zwischen Verkehrsunfällen mit reinen Sachschäden und solchen mit Personenschäden zu beachten. Im Falle von Sachschäden können verschiedene Kosten anfallen, die vom Unfallverursacher oder seiner Versicherung übernommen werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Reparaturkosten, Abschleppkosten oder Kosten für ein Ersatzfahrzeug. Wenn weitere Personen verletzt wurden, können außerdem noch Kosten für medizinische Behandlung, Pflegekosten, Verdienstaufall oder auch Schmerzensgeld hinzukommen.