Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist bei uns komplett kostenlos. Gebühren fallen erst bei einer Beauftragung an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, trägt diese die Kosten. Bei einigen unserer Partnerversicherungen entfällt sogar jegliche Selbstbeteiligung. Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind, übernehmen Sie die Kosten selbst. Sie können sich jedoch sicher sein, dass wir Sie im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung transparent über alle anfallenden Kosten informieren.