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Egal, ob Sie in den Urlaub fliegen möchten oder geschäftlich unterwegs sind – nichts ist frustrierender als unvorhergesehene Flugausfälle oder -verspätungen. Bei Flugproblemen jeglicher Art sind Sie bei uns in den besten Händen! Wir helfen Ihnen, Ihre Entschädigung durchzusetzen.
Flugverspätung
Wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist, kann Ihnen gemäß EU-Recht eine Entschädigung in Höhe von 250€ bis 600€ je nach Flugstrecke zustehen
Flugausfall
Wenn Ihr Flug kurzfristig annulliert wurde, können Sie laut EU-Recht eine Entschädigung einfordern. Sollten Sie keinen Ersatzflug erhalten, können Sie zusätzlich eine Ticketrückerstattung erhalten.
Verpasster Anschlussflug
Wenn Sie Ihren Anschlussflug ohne Eigenverschulden verpasst haben und dadurch mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden an Ihrem Endziel angekommen sind, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Ihr einfacher & schneller Weg zur Entschädigung
Wir erkämpfen, was Ihnen zusteht! Während unser kompetentes Team Ihre Entschädigungsansprüche für Sie durchsetzt, können Sie sich entspannt zurücklehnen und darauf vertrauen, dass sich unsere Experten für Ihre Fluggastrechte einsetzen.
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Wir wenden uns mit Ihrem Fall an die Airlines und ziehen für Sie, wenn nötig, auch bis vor Gericht.
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Es gibt viele gute Gründe, Ihre Rechte mit Allright umzusetzen. Hier sind die Wichtigsten:
Sparen Sie Zeit & Nerven
Während einige Airlines nicht auf Anfragen reagieren, bleiben wir hartnäckig und kämpfen so lange, bis Sie Recht bekommen.
Vermeiden Sie Bürokratie
Das Ausfüllen vieler aufwendiger Dokumente kann ganz schön komplex sein – wir helfen Ihnen dabei.
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Wir informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand Ihres Falles und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite.
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Mit unserer Erfolgsgarantie gehen Sie kein Risiko ein. Sie zahlen nur dann eine Provision, wenn wir Ihre Entschädigung erfolgreich durchgesetzt haben. Die Erfolgsprovision beträgt i.d.R zwischen 20 bis 28% (zzgl. MwSt.). Bei Erfolg überweisen wir Ihnen umgehend Ihr Geld.
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Unser Expertenteam steht Ihnen bei all Ihren rechtlichen Anliegen zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz, um Ihnen Klarheit und Lösungen im Paragrafendschungel zu bieten.
Sie haben noch Fragen?
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Warum sollte ich meinen Entschädigungsanspruch mit Allright und nicht selbst einreichen?
Es gibt mehrere Gründe, warum es vorteilhaft sein kann, Allright für die Geltendmachung Ihrer Entschädigung zu nutzen:
1. Expertise: Allright hat sich auf das EU-Fluggastrecht spezialisiert und verfügt mit dem Mutterunternehmen Flightright über umfassende Erfahrungen in der Einforderung von Entschädigungen mit einer Erfolgsquote von 99%.
2. Zeitersparnis: Die Beantragung von Entschädigungen kann komplex und zeitaufwendig sein. Mit Allright reichen Sie Ihren Fall innerhalb weniger Minuten ein und ab diesem Moment übernimmt Allright den gesamten Prozess für Sie.
3. Höhere Erfolgschance: Allright kennt die Tricks und Ausreden der Airlines und kann gezielt dagegen vorgehen. Wir setzen Ihr Recht durch, wenn nötig, auch bis vors Gericht.
4. Kein Risiko: Bei Allright zahlen Sie nur eine Provision, wenn Ihre Entschädigung erfolgreich durchgesetzt wurde. Das bedeutet, dass Sie nichts verlieren, wenn Allright Ihren Anspruch nicht durchsetzen kann.
Durch die Nutzung von Allright profitieren Sie von der Expertise und über zehnjährigen Erfahrung eines Teams, das sich darauf spezialisiert hat, die Rechte von Flugästen durchzusetzen. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und darauf vertrauen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Wann erhalte ich eine Entschädigung und/oder eine Ticketerstattung?
Wenn die Fluggesellschaft für eine Flugstornierung, -verspätung oder Umbuchung Ihres Fluges verantwortlich ist und der Flug der EU-Fluggastrechtverordnung unterliegt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung als Wiedergutmachung für den entstandenen Zeitverlust und die Unannehmlichkeiten.
Bei einem gestrichenen Flug oder erheblichen Flugzeitänderungen hat die Fluggesellschaft zudem die Pflicht, Ihnen den Ticketpreis zurückzuerstatten.
Es ist wichtig zu beachten, dass in manchen Fällen bei einem Flugausfall sowohl die Rückerstattung des Ticketpreises als auch eine zusätzliche Kompensation möglich ist.
Welche Ansprüche habe ich bei einem Flugausfall?
Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug annulliert und liegt das Verschulden bei der Fluggesellschaft, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechtverordnung in Höhe von 250€ bis 600€. Ist die Airlines nicht schuld, steht Ihnen Alternativen wie ein Ersatzflug, Umbuchung oder Ticketkostenerstattung zu. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
Wenn die Stornierung Ihres Fluges kurzfristig erfolgt und kein Ersatzflug angeboten wird, können Entschädigungen und Ticketrückerstattung gefordert werden. Um Anspruch zu haben, sollte der Flug in und aus der EU erfolgen und die Annullierung nicht älter als 3 Jahre sein.
Welche Ansprüche habe ich bei einer Flugverspätung?
Wird Ihr Flug mit einer Verspätung von über 3 Stunden am Zielflughafen eintreffen, könnten Sie gemäß EU-Vorschrift Anspruch auf eine Entschädigung von 250€ bis 600€ haben, vorausgesetzt die Fluggesellschaft trägt die Schuld an der Verspätung.
Bei erheblichen Verzögerungen am Abflughafen ist die Airline dazu verpflichtet, kostenfreie Snacks und Getränke bereitzustellen, wie in der EU-Richtlinie festgelegt ist. Es ist zu beachten, dass bei Entschädigungsansprüchen die Verspätung bei der Ankunft und nicht beim Abflug maßgeblich ist.
Was versteht man unter “außergewöhnlichen Umständen” im Flugverkehr?
Fluggesellschaften sind in der Regel von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn ein Flugproblem durch Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Man bezeichnet solche Situationen als “außergewöhnliche Umstände. Dazu zählen beispielsweise Streiks des Flugsicherheitspersonals, extreme Wetterbedingungen, Sperrungen von Flughäfen oder Lufträumen, Grenzschließungen und Naturkatastrophen.
Wenn ein Flug aufgrund eines Sturms verspätet ist oder ausfällt, haben Sie als Reisender zwar keinen Anspruch auf Entschädigung, dennoch gelten für die Fluggesellschaft bestimmte Pflichten gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung, wie zum Beispiel die kostenlose Bereitstellung von Snacks und Getränken.
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