Seit dem 1. Juli 2018 gilt eine neue Regelung im Pauschalreiserecht, die Pauschalreisenden einen besonderen Schutz gewährt. Gemäß dieser Gesetzesänderung können für Verträge, die ab Juli 2018 geschlossen worden sind, Reisemängel bis zu zwei Jahre nach dem Urlaub beanstandet werden, sofern sie während der Reise ordnungsgemäß dokumentiert und dem Reiseveranstalter mitgeteilt wurden.