Reisemängel bei Pauschalreisen umfassen Leistungen, die vom Reiseveranstalter nicht oder unzureichend erbracht werden. Dazu zählen unter anderem Probleme mit der Unterkunft, dem Transport, der Verpflegung sowie Ausflügen und Aktivitäten. Wenn beispielsweise das gebuchte Familienzimmer nur aus einem Zweibettzimmer mit Zustellbett besteht oder der Hotelpool geschlossen ist, liegen Reisemängel vor. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Interpretation von Reisemängeln variieren kann. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld genau zu klären, was unter den jeweiligen Leistungen verstanden wird. Des Weiteren wird zwischen Unannehmlichkeiten aufgrund äußerer Umstände und schwerwiegenden Mängeln unterschieden. Schlechtes Wetter gilt beispielsweise nicht als Reisemangel, während das Fehlen eines Restaurants oder Supermarkts bei gebuchter Selbstverpflegung sehr wohl als Mangel betrachtet wird.